Schulpraktikum und Lehrprobe

Für das Schulpraktikum im Vikariat und die abschließende Lehrprobe gibt es rechtliche Vorgaben sowie klare Regelungen für die Durchführung, die Vikar:innen ebenso wie Schulmentor:innen und prüfende Pastor:innen kennen sollten. Sie sind hier in der Prüfungsordnung, den Durchführungsbestimmungen und der Handreichung nachzulesen. Darüber hinaus sind hier zahlreiche aktuelle Informationen und Hinweise rund um das Schulpraktikum und die Lehrprobe zu finden, die zu kennen ebenfalls sehr hilfreich ist.

  • Handreichung zur religionspädagogischen Ausbildung im Vikariat in der Schule (für Vikar:innen): Link
  • Hinweise zum Unterrichtsentwurf: Link
  • Prüfungsordnung zur Zweiten theologischen Prüfung: Link
  • Verordnung zur Durchführung der Zweiten theologischen Prüfung: Link