Vokation in Niedersachsen
Das Fach Religion ist aus vielerlei Gründen ein ganz besonderes Fach. Nicht nur wird es von allen Beteiligten aufgrund der Möglichkeiten und Herausforderungen als besonders angesehen, sondern hat es auch aus rechtlicher Sicht einen Sonderstatus. Das im Grundgesetz verankerte Lehrfach ist „gemeinsame Sache“ von Staat und Kirche (res mixta). Die staatliche Seite sorgt für die Rahmenbedingungen, die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung sowie die Begleitung der Lehrkräfte. Aus diesem Grund werden Lehrkräfte, die das Fach Evangelische Religion an öffentlichen Schulen unterrichten, durch die Erteilung der Vokation für diesen besonderen Unterricht beauftragt.
Mit der Vokation verpflichten sich die Kirchen der Konföderation, den Dienst der Religionslehrkräfte zu begleiten und sie kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote zu unterstützen. Durch die Vokation nimmt Kirche somit ihre Mitverantwortlichkeit für den Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen wahr.
Die Vokation wird nach dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst und dem Besuch einer Vokationstagung feierlich in einem Gottesdienst verliehen. Aber auch vor Erteilung der Vokation kann das Fach Evangelische Religion unterrichtet werden. Hierfür wird eine befristete Unterrichtsbestätigung benötigt.