Qualifizierung Schulseelsorge

Seelsorgegeheimnis

Für die Arbeit in der Schulseelsorge ist die Wahrung des Seelsorgegeheimnisses verpflichtend:

„Jede Person, die sich in einem Seelsorgegespräch einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger anvertraut, muss darauf vertrauen können, dass daraus ohne ihren Willen keine Inhalte Dritten bekannt werden. Das Beichtgeheimnis ist unverbrüchlich zu wahren“
(EKD Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses – SeelGG vom 28. Oktober 2009).

Aufbau Qualifizierung Schulseelsorge

1.    Einführung: Grundkurs (zweitägiges Seminar zur Orientierung)

2.    Qualifizierungskurs (fünf jeweils aufeinander aufbauende dreitägige Seminare in          Loccum)

3.    Zwei digitale Seminare zu den Themen

        - Kindeswohl (15.30 bis 18.30 Uhr) und

        - Prävention Sexualisierter Gewalt (9.00 bis 16.00 Uhr)

4.    Einzelsupervision (450 Minuten)

5.    Projekt mit Abschlussarbeit

6.    Zertifizierung im Rahmen des jährlich stattfindenden Fachtags Schulseelsorge

Wenn alle Qualifizierungsbausteine der Ausbildung erbracht wurden, erhalten die Teilnehmenden beim nächstfolgenden Fachtag Schulseelsorge ein Abschlusszertifikat, mit dem anschließend die "Kirchliche Beauftragung zur Schulseelsorge" bei der jeweiligen (Landes-)Kirche beantragt werden kann.

Fortbildungen für zertifizierte Schulseelsorger:innen

  • Fachtag Schulseelsorge (Treffpunkt mit thematisch wechselnder Ausrichtung)
  • Refresher (Auffrischungskurse mit Fallbesprechungen, Übungen und zusätzlichen Methoden für die Seelsorgearbeit an Schulen)
  • Thematisch orientierte Fortbildungen

 

Nähere Informationen erteilt

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Bettina Wittmann-Stasch
Tel.: 05766 81-144

Sekretariat

Wenn Sie sich für den Grundkurs und/oder die Qualifizierung Schulseelsorge interessieren, senden Sie bitte eine E-Mail an das Sekretariat, da es hierfür ein erweitertes Anmeldeverfahren gibt. Sie erhalten dann weitere Informationen - auch zur Vorlage bei Ihrer Schulleitung.

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Ellen Wulf