Digitale Tools für den Unterricht

Von Lena Sonnenburg

 

Das Jahr 2020 hat zu einer intensiveren Beschäftigung mit digitalen Methoden, digitalen Tools und digitalem Unterricht geführt. Und obwohl das digitale Arbeiten an Grundschulen zahlreiche Grenzen (wie z.B. die Ausstattung der Schulen, das Alter der Schüler*innen) kennt, gibt es doch einige Tools, die sich auch für die Arbeit in der Grundschule anbieten.

Anbei finden Sie Beispiele und einfache Einführungen für die Nutzung dieser Tools. Diese Texte sollen vor allen diejenigen ermutigen, die sich selbst noch nicht als Halb- oder Vollprofis im digitalen Unterrichten verstehen. Probieren Sie die Tools doch einmal aus. Sie werden sehen, es lohnt sich!

Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass viele der hier präsentierten Tools nicht die Anforderungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) erfüllen. Als ein wesentliches Problem ist die Speicherung von "personenbezogenen Daten" auf nicht-europäischen Servern zu identifizieren. Dies ist z.B. allein durch die IP-Adresse, mit Hilfe derer jeder Mensch sich im Internet bewegt, gegeben. Tools wie padlet oder menti.com werden (noch) in den USA gehostet und sind streng genommen nicht verwendbar.

Da der Verzicht auf padlet und andere Tools ein großer Verlust für den sinnstiftenden Einsatz digitaler Medien - insbesondere im Religionsunterricht wäre, wird ihre Handhabung hier dennoch erläutert, zumal zu erwarten ist, dass die Anbieter mit dem Aufbau europäischer Server auf das Problem reagieren werden. Padlet bietet inzwischen z.B. die Möglichkeit, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Dieser nennt sich Data Processing Addendum und macht eine datenschutzkonforme (abgesicherte) Nutzung von Padlet möglich.

Natürlich muss es das Ziel von allen verantwortungsvollen Pädagog*innen sein, die Schüler*innen bestmöglich vor Datenmissbrauch zu schützen. Die schülerseitige Nutzung über schulische Rechner oder datenschutzfreundliche Browser, der lehrerseitig eingestellte Verzicht auf die Uploadmöglichkeit von Sprachdateien oder Bildern (lediglich Leserechte), die Nicht-Auffindbarkeit über Suchmaschinen sollten als Standards gelten.

Mit Hilfe von Briefen an die Erziehungsberechtigten kann über die sichere Nutzung auch dieser Tools hingewiesen werden. Letztlich sollte die Lehrkraft eine Absicherung über die Schulleitung erwirken.