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Falsch – und doch wahr? Zum Umgang mit umstrittenen Verfasserangaben im Neuen Testament

von Jens Herzer und Michaela Veit-Engelmann


Heilige Schriften – Anspruch und Wirklichkeit

Unter einem fremden Namen zu schreiben, war und ist in der Literatur und im Journalismus nicht selten. Wer sich unter einem autoritären Regime kritisch äußern will, benutzt aus Furcht vor Sanktio-nen lieber nicht den eigenen Namen. Manche vermuten etwa, dass zum Beispiel „William Shakespeare“ das Pseudonym eines anderen Schriftstellers sei. Auch haben Frauen bis in die Neuzeit oft unter der Benutzung eines männlichen Namens geschrieben, weil ihre Werke sonst nicht anerkannt worden wären.

Bereits in der Antike war dieses Phänomen der Pseudepigraphie (griechisch: „falsche Zuschreibung“) verbreitet. Die Motive für das Schreiben unter einem falschen Namen waren durchaus unterschiedlich: Die Palette reicht vom einfachen, oft erfundenen, schriftstellerischen Pseudonym mit einer gewissen literarischen Programmatik über die Zuschreibung an eine vom unerkannt bleibenden Autor verehrte Person (z.B. einen großen Philosophen) bis hin zur Fälschung aus ideologischen Motiven (z.B. die so genannte Konstantinische Schenkungsurkunde).1  In der von der griechischen Welt beeinflussten jüdischen Literatur waren zudem die Zuschreibungen literarischer Werke an große mythologische Gestalten der Vergangenheit beliebt und boten sich gelegentlich auch geradezu an: So war König Salomo berühmt für seine Weisheit, deshalb wurden ihm zahlreiche Weisheitsschriften zugeordnet, und der Harfe spielende König David konnte zum Psalmendichter schlechthin werden. Der in den Himmel aufgefahrene Prophet Elia musste sich einfach in einer Elia-Apokalypse äußern, der große Gesetzgeber Mose in der Apokalypse des Mose. Diese Liste ließe sich noch lange fortsetzen.

Problematisch wird das Phänomen der falschen Zuschreibung dort, wo die Echtheit einer Schrift zum entscheidenden Kriterium für die Anerkennung ihrer Autorität und ihres Wahrheitsanspruchs wird. Das ist bei den Texten der Fall, die Teil des biblischen und hier besonders des neutestamentlichen2 Kanons geworden sind. Lange galt als unstrittig, dass eine Schrift, die Aufnahme in diesen Kanon gefunden hatte, „echt“ sein müsse. Denn wenn diese Echtheit nicht als gesichert gelten könne, stünde, so hieß es, die Glaubwürdigkeit der gesamten Heiligen Schrift auf dem Spiel. Frei nach dem Motto: Wo Paulus draufsteht, muss auch Paulus drin sein!


Falsche Verfasserangaben im Neuen Testament

Es war der Theologe Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher, der 1807 als erster überhaupt aufgrund wissenschaftlicher Beobachtungen die Echtheit einer neutestamentlichen Schrift infrage stellte. Ihm gelang aufgrund sprachlicher Untersuchungen der Nachweis, dass der 1. Timotheusbrief, der von Paulus selbst verfasst sein will, aus der Feder eines Autors stammt, der erst einige Jahrzehnte nach dem Tod des Apostels lebte.3  Schleiermachers Erkenntnis darf zwei Jahrhunderte später als Konsens der neutestamentlichen Wissenschaft gelten; doch sie war nur der Anfang.

Inzwischen stehen weitere Briefe des Apostels Paulus und andere Schreiben des Neuen Testaments auf dem Prüfstand. Heute geht man davon aus, dass sechs der 13 Briefe4, die sich im Neuen Testament unter dem Namen des Apostels finden, nicht von Paulus selbst stammen. So tragen der Kolosserbrief, der Epheserbrief, der 2. Thessalonicherbrief, der 2. Timotheusbrief und der Titusbrief zwar seinen Namen als Absender, sind aber, so die Meinung vieler Wissenschaftler*innen, nicht von ihm selbst verfasst, sondern von seinen Schülern. Diese hätten solche Schriften unter dem Namen ihres Vorbilds veröffentlicht, um klärend in die eigene Zeit hineinzusprechen und auf diese Weise mit der Autorität des Paulus das zu sagen, was dringend habe gesagt werden müssen.5
 
Allerdings muss man sich klarmachen: Eine solche falsche Zuschreibung geschah nicht aus Versehen! Wer von sich behauptet, Paulus zu sein, obwohl er es nicht ist, der maßt sich eine Autorität an, die er nicht hat, und spricht in einem Namen, der nicht der eigene ist. Schon in der frühen Kirche hat man daher zu unterscheiden gewusst zwischen „echten“ und „gefälschten“ Schriften – und Schriften, deren Fälschung man erkannt hatte, gar nicht erst, so zeigen es antike Kanonverzeichnisse, in den biblischen Kanon aufgenommen.

Und auch wenn gelegentlich behauptet wird, dass in der Antike noch nicht das Urheberrecht der Neuzeit gegolten habe und man deshalb nicht moderne Maßstäbe an alte Texte anlegen dürfe, so wissen wir doch: Auch vor knapp 2000 Jahren galt Pseudepigraphie nicht als Kavaliersdelikt. Wer Texte fälschte, konnte dafür aus der christlichen Gemeinde ausgeschlossen werden. So berichtet der Kirchenvater Tertullian von Karthago, dass Verfasser der apokryphen „Paulus- und Theklaakten“, ein Priester, aufgrund seiner Fälschung dieses Textes seines Amtes enthoben wurde. Dabei habe ihm auch die Behauptung nicht geholfen, dies „aus Liebe zu Paulus getan“ zu haben.6 Selbst die positive und uneigennützige Absicht hinter der Täuschung schützte also vor Sanktionen nicht.


„Worauf soll der Glaube ruhn?“

Dann aber muss umso dringlicher gefragt werden: Wie soll man mit solchen neutestamentlichen Texten umgehen, die deshalb Teil des Kanons sind, weil man sie damals für „echt“ hielt, von denen man aber inzwischen weiß, dass sie es nicht sind?7 Darf man sich einen Namen „leihen“, um eigene Äußerungen unter fremde Autorität zu stellen? Was bedeutet das für unseren Umgang mit der Bibel als Heiliger Schrift und Dokument unseres Glaubens? „Wenn das Wort nicht mehr soll gelten, wo-rauf soll der Glaube ruhn“ (EG 198,1), so lautet die Zeile eines Liedes aus dem evangelischen Ge-sangbuch, die das Problem auf den Punkt bringt. Denn zweifellos ist die Bibel – verstanden als Wort Gottes – die Grundlage des Glaubens und damit das, worauf er „ruht“. Steht daher mit der Einsicht in die falsche Verfasserangabe einer neutestamentlichen Schrift nicht deren Glaubwürdigkeit, ja mehr noch: die Wahrheit des Glaubens auf dem Spiel?


Falsch – und doch wahr?

Um die Frage nach der Einschätzung mit einem fremden Namen versehener Texte im Neuen Testa-ment fundiert beantworten zu können, muss man zwischen verschiedenen Formen von Pseudepigraphie unterscheiden.

Auch aus heutiger Sicht unproblematisch sind solche Texte, denen eine (falsche) Autorschaft lediglich von außen zugeschrieben wird. Prominente Beispiele dafür sind die fünf Bücher Mose oder die drei synoptischen Evangelien. Diese Texte erheben selbst gar nicht den Anspruch, von Mose, Matthäus, Markus oder Lukas geschrieben zu sein; diese Autorenangaben wurden vielmehr später ergänzt. Eine Täuschungsabsicht, die diese Zuschreibung als problematisch erscheinen ließe, liegt daher nicht vor.

Schwieriger ist der Umgang mit jenen Arten von pseudepigraphischen Schriften, die sich selbst einen berühmten Namen leihen, um ihr Anliegen zur Geltung zu bringen. Doch ist auch hier zwischen zwei verschiedenen Formen von Pseudepigraphen zu unterscheiden. Denn einige Schreiben verwenden nur einen fremden Namen im Sinne einer literarischen Programmatik, andere hingegen versuchen ganz bewusst, durch persönliche Notizen und bestimmte Stilelemente möglichst echt zu wirken. Man kommt nicht umhin festzustellen: Zumindest bei letzteren Schreiben sollen die Leser*innen bewusst getäuscht werden, indem die vermeintliche Verfasserschaft durch Echtheitsbeglaubigungen, angeblich eigenhändige Unterschrift, persönliche Notizen und dergleichen untermauert wird.

Anhand der beiden Briefe an Timotheus lässt sich diese Unterscheidung anschaulich machen. Der Autor des 1. Timotheusbriefes beispielsweise versteht sich als Schüler des Paulus. Er sieht dessen Lehre durch abweichende Traditionen gefährdet und verwendet den Namen seines Vorbilds, um mit einem Schreiben dagegenzuhalten. Und so schreibt er zwar im Namen des Paulus und macht auch Anleihen bei anderen Paulusbriefen, doch bemüht er sich darüber hinaus nicht, sich einen „echt paulinischen“ Anstrich zu geben. Anklänge an Person und Biografie des Paulus sucht man über dessen Namen hinaus vergeblich. Damit bestehen in dieser Machart des Briefes Analogien zur Abfassung von Schriften in Philosophenschulen unter dem Namen der Lehrautorität (etwa des Platon oder Sokrates); der Autor braucht keine täuschenden Elemente, um die vermeintliche Autorschaft zu unterstreichen. Man spricht hierbei auch von einer offenen Pseudepigraphie; die Zuschreibung beruht auf einem akzeptierten Konsens der Gruppe, in der und für die diese Schrift geschrieben ist.8 Ein Verfahren, das in der Antike durchaus als legitim galt.

Dies sieht beim 2. Timotheusbrief ganz anders aus. Dieser Brief enthält unverhältnismäßig viele persönliche Informationen und historische Angaben. So wird der Eindruck erweckt, der Verfasser Paulus befinde sich im Gefängnis (vgl. 2Tim 1,6), leide an seinen Haftbedingungen (2Tim 4,6–8) und seiner Einsamkeit und sei doch eingebunden in ein umfangreiches Netzwerk an Mitarbeitern (2Tim 4,9–18). Mit erheblichem Aufwand wird also die paulinische Autorschaft suggeriert und eine authentische Abfassungssituation konstruiert. Auch dieser Brief gilt vielen Wissenschaftler*innen als Brief eines Paulusschülers, doch ist sein Charakter ein ganz anderer als der des 1. Timotheusbriefes.9

Auch der 2. Thessalonicherbrief kann als pseudepigraphischer Brief nur als bewusste Fälschung bezeichnet werden. Zum einen wird die Echtheit durch eine eigenhändige Unterschrift des Paulus fingiert (2Thess 3,17); zum anderen suggeriert der Brief auf erstaunliche Weise, der 1. Thessalonicherbrief – dem weitgehenden Konsens der Wissenschaft nach ein Schreiben, das tatsächlich von Paulus selbst stammt – sei eine Brieffälschung. Doch der Autor des 2. Thessalonicherbriefes warnt: „Lasst euch nicht so schnell aus der Fassung bringen und in Schrecken jagen, wenn in einem prophetischen Wort oder einer Rede oder in einem Brief, der angeblich von uns stammt, behauptet wird, der Tag des Herrn sei schon da“ (2Thess 2,2). Dies könne, so die verbreitete Deutung, nur gegen jene Naherwartung gerichtet sein, wie sie Paulus in 1Thess 4,13–18; 5,1–11 zum Ausdruck bringe. Hier wolle also ein Paulusschüler eine Position des Paulus selbst korrigieren und bediene sich dazu seines Namens. Das wäre, wenn diese Annahme zutrifft, durchaus dreist zu nennen.

Schreiben wie der 2. Timotheusbrief, der 2. Thessalonicherbrief oder auch der Kolosserbrief und der Titusbrief können deshalb nicht mehr als offene Pseudepigraphie verstanden werden, sondern hier handelt es sich um Schriften mit Täuschungsabsicht. Dann aber muss man sich in der Tat fragen: Wie soll man mit ihnen umgehen, wenn sie nicht von Paulus selbst stammen und die persönlichen Angaben frei erfunden sind? Immer wieder wird daher auch ganz grundsätzlich behauptet, solche Schriften könnten gar nicht gefälscht sein. Man beruft sich dafür auf den hohen moralischen Anspruch des christlichen Wahrheitsethos und verweist gelegentlich auf die Geistgewirktheit der Kanongrenzen: In der Bibel als Heiliger Schrift könne es keine Fälschung und also auch keine Pseudepigraphie geben. Doch ist das ein problematisches Argument, weil es, verkürzt gesagt, darauf basiert, dass nicht sein kann, was nicht sein darf – und zudem alle wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Entstehung biblischer Schriften beiseite wischt.


Ein „Schatz in irdenen Gefäßen“

Es bleibt deshalb nur, für jede einzelne biblische Schrift genau hinzuschauen. Die Frage nach dem heutigen Umgang mit falschen Verfasserangaben kann nicht pauschal beantwortet werden. Weder kann man grundsätzlich sagen, dass Pseudepigraphie im Neuen Testament aus moralischen Gründen nicht denkbar sei, noch kann man behaupten, dies sei in der Antike ein unproblematisches literari-sches Verfahren gewesen – und sowieso ein probates, wenn nicht gar das einzig mögliche Mittel, um in nachapostolischer Zeit die Autorität der Apostel zu beanspruchen. Weder das eine noch das ande-re ist überzeugend. Grundsätzlich muss jede neutestamentliche Schrift für sich beurteilt und bewertet werden. Inzwischen mehren sich die ernstzunehmenden Stimmen innerhalb der neutestamentlichen Wissenschaft, die für die Echtheit einiger dieser vermeintlich pseudepigraphischen Schreiben mit guten Gründen eintreten.10

Auch wenn manches nicht sicher entschieden werden kann – es wäre gänzlich unangemessen, eine Schrift dann, wenn die Verfasserzuschreibung als unzutreffend erkannt wird oder sie gar als Fälschung gelten muss, aus dem biblischen Kanon auszuschließen. Es kann kaum die Lösung sein, einer literarischen Bilderstürmerei gleich, einzelne Schriften nachträglich in ihrer Bedeutung zu degradieren. Seit fast 2000 Jahren sind sie vielen Menschen theologische Heimat und geistliche Nahrung geworden – und damit unabhängig von ihrer Autorschaft Teil dessen, „worauf der Glaube ruht“.

Die Pseudepigraphen erinnern bis heute daran, dass schon in der frühen Kirche eine vermeintlich gute Sache gelegentlich durch (aus heutiger Sicht) problematische Mittel durchgesetzt werden sollte. Auf diese Weise werden sie uns als Leser*innen zur Mahnung, weil sie zeigen, wie leicht man im Eifer des Gefechts über das Ziel hinausschießen kann. Vielleicht hilft hier das anschauliche Bild des Paulus vom „Schatz in irdenen Gefäßen“ (2Kor 4,7); dazu gehört wohl auch die vermeintliche Unzulänglichkeit der literarischen Form biblischer Schriften.

Schließlich zeigen uns diese Briefe, wie man bereits in der Alten Kirche um die Überlieferung der vorliegenden Tradition und um die Bewahrung des theologischen Erbes der ersten Generation rang und wie schwer es fallen musste, die oft chaotisch anmutenden Anfänge der Christenheit in ein theologisches Gerüst und die geordneten Strukturen einer späteren Zeit zu überführen. Gerade darin enthalten auch diese Schreiben eine Fülle an Wahrheiten, denen es nachzuspüren gilt.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu Janßen, Antike (Selbst-)Aussagen, 125-179.
  2. Die Sachlage stellt sich in Bezug auf die Texte des Alten Testaments etwas anders dar, weil dort eher von Traditionsliteratur zu sprechen ist, während die Zuschreibung eines Textes zu einem einzelnen namentlich genannten Autor eher im Neuen Testament eine Rolle spielt.
  3. Vgl. Schleiermacher, Ueber den sogenannten ersten Brief des Paulos an den Timotheos. Berlin 1807.
  4. Zu diesem sogenannten Corpus Paulinum gehören: Röm, 1/2Kor, Gal, Eph, Phil, Kol, 1/2Thess, 1/2Tim, Tit, Phlm. Der Hebräerbrief wurde in der Tradition zwar oft als Paulusbrief gezählt (das wäre dann Nr. 14), doch sagt er selbst nicht, dass er von Paulus verfasst sein will. Darauf geschlossen hat man vielmehr deshalb, weil in Hebr 13,23 von einem „Bruder Timotheus“ die Rede ist, worin man eine Anspielung auf den engen Paulusmitarbeiter Timotheus sah.
  5. Auch die sieben sogenannten katholischen Briefe, die von Petrus, Jakobus, Johannes und Judas verfasst sein wollen, gelten heute weithin als Pseudepigraphen, stammen also ebenfalls nicht von den historischen Personen, deren Namen sie tragen.
  6. Tertullian schreibt: „Wenn man die Schriften, welche fälschlicherweise für Schriften des Paulus gehalten werden, und das Beispiel der Thekla zugunsten der Statthaftigkeit des Lehrens und Taufens durch Frauen anführt, so mögen sie wissen, dass jener Priester in Asien, welcher die genannte Schrift gefertigt hat und so den Ruhm des Paulus gleichsam durch seinen eigenen vervollständigte, sei-ner Stelle enthoben worden ist, nachdem er überführt war und gestanden hatte es aus Liebe zu Paulus getan zu haben.“ (Über die Taufe 17).
  7. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass in der Alten Kirche nicht nur die Verfasserschaft über die Erhebung einer Schrift in kanonischen Rang entschied, sondern daneben auch der Gebrauch in den Gemeinden und die Übereinstimmung mit der allgemeingültigen christlichen Lehre eine Rolle spielten. Doch darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Apostolizität und Autorität einer Schrift wesentlich eben auch über ihre Autorschaft bestimmt wurde.
  8. Ein weiteres Beispiel dafür ist der sogenannte Epheserbrief, der eigentlich kein Brief ist, sondern eine hirtenbriefähnliche Zusam-menfassung theologischer Positionen des Paulus; der Briefschreiber lehnt sich dabei eng an die Vorlage des Kolosserbriefs an. Auch hier ist der offene Traditionskontext klar erkennbar, persönliche Notizen und Echtheitstäuschungen fehlen, vgl. dazu Herzer, Fiktion oder Täuschung? 489–536, bes. 522.533.
  9. Vgl. dazu Engelmann, Unzertrennliche Drillinge? Berlin u.a. 2012.
  10. Vgl. etwa für 2Tim und Tit: Herzer, Zwischen Wahrheit und Mythos, 77-97; für den Jak z.B.: Niebuhr, A New Perspective on Ja-mes?, 1019-1044.


Literatur

  • Engelmann, Michaela: Unzertrennliche Drillinge? Motivsemantische Untersuchungen zum literarischen Verhältnis der Pastoralbriefe, Berlin u.a. 2012
  • Herzer, Jens: Fiktion oder Täuschung? Zur Diskussion über die Pseudepigraphie der Pastoralbriefe, in: Frey, Jörg / Herzer, Jens u.a. (Hg.): Pseudepigraphie und Verfasserfiktion in frühchristlichen Briefen. Pseudepigraphy and Author Fiction in Early Christian Letters. Unter Mitarbeit von Michaela Engelmann, WUNT 246, Tübingen 2009, 489-536
  • Herzer, Jens: Zwischen Wahrheit und Mythos, in: ders., Die Pastoralbriefe und das Vermächtnis des Paulus. Studien zu den Briefen an Timotheus und Titus, J. Quenstedt (Hg.), WUNT 476, Tübingen 2022, 77-97
  • Janßen, Martina: Antike (Selbst-)Aussagen über Beweggründe zur Pseudepigraphie, in: Pseudepigraphie und Verfasserfiktion in frühchristlichen Briefen. Pseudepigraphy and Author Fiction in Early Christian Letters, Jörg Frey, Jens Herzer u.a., unter Mitarbeit von Michaela Engelmann, WUNT 246, Tübingen 2009, 125-179
  • Janßen, Martina: Art. Pseudepigraphie, in: WiBiLex – Das wissenschaftliche Bibellexikon im Internet, www.bibelwissenschaft.de/stichwort/53905
  • Niebuhr, Karl-Wilhelm: A New Perspective on James? Neuere Forschungen zum Jakobusbrief, in: ThLZ 129 (2004), 1019-1044
  • Schleiermacher, Friedrich Daniel Ernst: Ueber den sogenannten ersten Brief des Paulos an den Timotheos. Ein kritisches Sendschreiben an J. C. Gass, Berlin 1807