Werte und Normen in der Grundschule

von Lena Sonnenburg

Entwicklungen

Das Kultusministerium hat 2022 einen Übergangserlass herausgegeben, der einzelne Regelungen für den Beginn einer Übergangsphase für die Einführung des Faches Werte und Normen enthält.

Hier haben wir einen Überblick über die Regelungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

Werte und Normen soll auch an Grundschulen ordentliches Unterrichtsfach werden. Es ist beabsichtigt, das Fach mittelfristig für Schüler:innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, aufsteigend ab dem 1. Schuljahrgang einzuführen.
 

„Der Religionsunterricht ist als einziger Unterricht grundgesetzlich verankert und hat auch im Niedersächsischen Schulgesetz einen besonderen Stellenwert. Daran wird auch nicht gerüttelt“, betont (der damalige) Kultusminister Tonne. „Wir müssen aber die Realität zur Kenntnis nehmen, dass die religiös-konfessionelle Bindung abnimmt und rund 10 Prozent der Schüler:innen an Grundschulen an keinem Religionsunterricht teilnehmen. Mit dem Fach Werte und Normen möchten wir zukünftig Unterricht statt Betreuung anbieten für diejenigen Schüler*innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Mit dem Ersatzfach Werte und Normen möchten wir ein Angebot schaffen, dass die ethische Bildung dieser Kinder – quasi parallel zum konfessionellen Religionsunterricht – fördert. Es ist auch eine Frage der Gleichbehandlung, konfessionslosen Schüler:innen ein mit dem konfessionellen Religionsunterricht vergleichbares Bildungsangebot zu unterbreiten.“

Diese Überlegungen befürworten die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sowie das Katholische Büro Niedersachsen stets: Sie sind der Überzeugung, dass die Einführung des Faches Werte und Normen in der Grundschule richtig und unterstützenswert ist, da alle Schüler:innen einen Anspruch auf eine religiöse bzw. werteorientierte Bildung in der Schule haben, eben auch diejenigen, die z. B. keiner Religionsgemeinschaft angehören.

Werte und Normen in der Grundschule;

hier: Beginn der Übergangsphase zum Schuljahr 2022/2023
RdErl. d. MK v. 21.2.2022 – 36-82105/50-10 – VORIS 22410 –

Es ist beabsichtigt, das Fach Werte und Normen mittelfristig als ordentliches Unterrichtsfach für Schüler:innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, aufsteigend ab dem 1. Schuljahrgang einzuführen.

1. Dazu wird ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 Grundschulen, Förderschulen sowie Primarbereichen an verbundenen Schulformen die Einrichtung von Lerngruppen Werte und Normen im Rahmen einer Übergangsphase ermöglicht, und zwar in den Jahrgängen 1 und 3.

In den folgenden Schuljahren steigen diese Lerngruppen in die jeweils folgenden Schuljahrgänge auf, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Die Beschränkung auf die Schuljahrgänge 1 und 3 gilt nicht für die 40 Grundschulen, die an der Erprobungsphase teilgenommen und bereits in verschiedenen Jahrgängen Werte und Normen unterrichtet haben.

2. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:

a) Eine Zuweisung zusätzlicher Lehrkräftestunden ist mit der Einrichtung von Lerngruppen Werte und Normen nicht verbunden.

b) Schulen, die aufgrund ihrer Unterrichtsversorgung unter den vorgenannten Voraussetzungen Lerngruppen Werte und Normen auf Beschluss des Schulvorstand zum Schuljahr 2022/23 einrichten wollen, melden dies bis zum 30.6.2022 unter Benennung der unterrichtenden Lehrkräfte der zuständigen schulfachlichen Dezernentin / dem zuständigen schulfachlichen Dezernenten des jeweiligen Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung.

c) Der Unterricht im Fach Werte und Normen kann in den Jahrgängen 1 und 3 eingerichtet und in den Folgejahren aufsteigend weitergeführt werden.

d) Schulen mit jahrgangsgemischter Eingangsstufe in den Schuljahrgängen 1 und 2 oder pädagogischer Einheit in den Schuljahrgängen 3 und 4 sowie Schulen mit Kombiklassen können unter den genannten Bedingungen analog Lerngruppen für Werte und Normen einrichten.

e) Der Unterricht wird auf der Grundlage von vorläufigen Curricularen Vorgaben durchgeführt, die zeitnah vom Niedersächsischen Kultusministerium online zur Verfügung gestellt werden.

f) Die Teilnahme am Unterricht Werte und Normen wird bewertet. Die Benotung erfolgt im Zeugnis im Feld Bemerkungen („… hat im Rahmen der Übergangsphase zur Einführung des Faches am Unterricht Werte und Normen mit … (Zensur in Worten) Erfolg teilgenommen.“).

g) Hinsichtlich der Einrichtung von Lerngruppen im Fach Werte und Normen kann der außer Kraft getretene RdErl. d. MK „Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ v. 10.5.2011 (SVBl. 7/2011, S. 226) zur Orientierung herangezogen werden.

3. Dieser RdErl. tritt am 1.3.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

FAQ

Schulen, die Lerngruppen für das Fach Werte und Normen auf Beschluss des Schulvorstandes zum Schuljahr 2022/23 einrichten wollen, sind gehalten, dies bis zum 30.6.2022 unter Benennung der unterrichtenden Lehrkräfte, den zuständigen schulfachlichen Dezernent:innen des jeweiligen Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung zu melden.

Vielleicht überlegt Ihre Schule nun auch, zukünftig Werte und Normen anzubieten? Hier einige FAQs dazu:

Werte und Normen in der Grundschule - was sagen die Kirchen dazu?

Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro Niedersachsen sind der Überzeugung, dass die Einführung des Faches Werte und Normen in der Grundschule richtig und unterstützenswert ist, da alle Schüler:innen einen Anspruch auf eine religiöse bzw. werteorientierte Bildung in der Schule haben, eben auch diejenigen, die z. B. keiner Religionsgemeinschaft angehören.

Es ist für die Kirchen jedoch nicht nachvollziehbar, dass laut Übergangserlass den Grundschulen für die Einführung keine zusätzlichen Lehrkräftestunden zugewiesen werden sollen, da dann die Einrichtung des Faches Werte und Normen Auswirkungen auf die Gesamtunterrichtsversorgung haben wird. Es besteht die Gefahr, dass diese Regelung v.a. die Erteilung des Religionsunterrichtes beeinträchtigen wird.

Wer nimmt am Religionsunterricht bzw. am Unterricht Werte und Normen teil?

Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, ist grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht seiner Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt bei schriftlicher Abmeldung. Die Abmeldung soll nur zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Sie kann widerrufen werden. Am Religionsunterricht kann auch teilnehmen, wer keiner Religionsgemeinschaft angehört oder sich vom Religionsunterricht seiner Religionsgemeinschaft abgemeldet hat.

Schüler:innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind stattdessen zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet.

Kann der Religionsunterricht in das Fach Werte und Normen „umgewandelt“ werden?

Der Erlass „Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ v. 10.5.2011“ sieht folgende Regelung vor: Sind an einer Schule mindestens zwölf Schüler:innen einer Religionsgemeinschaft vorhanden, so ist für sie Religionsunterricht einzurichten (…).

Das Fach Werte und Normen kann zusätzlich für Schüler:innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, beantragt werden.

Was passiert, wenn an unserer Schule keine zwölf Kinder mehr konfessionsgebunden sind?

Dann kann Religionsunterricht auch eingerichtet werden, wenn die Mindestzahl von zwölf Teilnehmer:innen durch Zusammenfassung der Schüler:innen benachbarter Schulen erreicht wird.

Wann kann das Fach Werte und Normen in der Grundschule eingerichtet werden?

Das Fach Werte und Normen kann laut Übergangserlass in den Jahrgängen 1 und 3 beantragt und in den Folgejahren aufsteigend weitergeführt werden, wenn an einer Schule mindestens zwölf Schüler:innen nicht an einem Religionsunterricht teilnehmen.

Woher kommen die Lehrkräftestunden für das Fach Werte und Normen in der Grundschule?

Eine Zuweisung zusätzlicher Lehrkräftestunden in der Grundschule ist laut Übergangserlass mit der Einrichtung des Faches Werte und Normen nicht verbunden.  D.h. die Lehrkräftestunden müssen aus dem vorhandenen Schulbudget genommen werden.

Wer darf Religionsunterricht erteilen?

Religionsunterricht wird in der Regel von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung oder einer durch Weiterbildungsmaßnahmen erworbenen Qualifikation für den Religionsunterricht, von Geistlichen und von katechetischen Lehrkräften gemäß den Gestellungsverträgen erteilt.

Lehrkräfte, die evangelischen Religionsunterricht erteilen, müssen einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehören und bedürfen einer kirchlichen Bestätigung (Vokation) durch die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Mitglieder von evangelischen Freikirchen können nur dann evangelischen Religionsunterricht erteilen, wenn die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ausdrücklich ihre Zustimmung in Form einer Widerruflichen Unterrichtsbestätigung erteilt hat.

Lehrkräfte, die katholischen Religionsunterricht erteilen, bedürfen dazu der kirchlichen Bevollmächtigung der jeweiligen bischöflichen Stelle (Missio canonica).

Wer darf das Fach Werte und Normen erteilen?

Der Unterricht Werte und Normen soll vorrangig von Lehrkräften mit philosophischer, religionswissenschaftlicher oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausbildung erteilt werden. Im Bedarfsfall kann jede geeignete Lehrkraft beauftragt werden, Unterricht im Fach Werte und Normen zu erteilen.

Müssen Religionslehrkräfte das Fach Werte und Normen erteilen?

Der Unterrichtseinsatz einer Religionslehrkraft in demselben Schuljahrgang sowohl in Religion als auch in Werte und Normen ist nicht zulässig. Lehrkräfte, die Religionsunterricht erteilen, sollen nur dann im Fach Werte und Normen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz im Religionsunterricht der eigenen Religionsgemeinschaft oder im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht nicht erforderlich ist.

Darf der Religionsunterricht bzw. das Fach Werte und Normen gekürzt werden?

Der Religionsunterricht und der Unterricht in Werte und Normen dürfen nicht stärker als andere Unterrichtsfächer von unvermeidbaren Kürzungen betroffen sein. Außerdem ist es unzulässig, den Religionsunterricht oder den Unterricht in Werte und Normen durch Konferenzbeschluss für einen bestimmten Schuljahrgang auszusetzen.

Was muss bei der Erstellung des Stundenplans berücksichtigt werden?

Bei der Aufstellung der Stundenpläne ist darauf zu achten, dass der Religionsunterricht und der Unterricht in Werte und Normen nicht regelmäßig zu ungünstigen Zeiten, z. B. in Randstunden, erteilt werden. Bei der Unterrichtsorganisation sind die Möglichkeiten von klassen- oder jahrgangsübergreifendem Unterricht (sog. Bändern) zu nutzen.

Welche Inhalte sind für das Fach Werte und Normen in der Grundschule vorgesehen?

Ein vorläufiges KC ist unter https://www.cuvo.nibis.de/cuvo.php?p=search&k0_0=Schulbereich&v0_0=Primarbereich&f0=werte+und+normen& zu finden. Materialhinweise stehen aktuell (Stand 22.3.2022) noch nicht zur Verfügung.

Gibt es für das Fach Werte und Normen in der Grundschule eine Note?

Die Teilnahme am Unterricht Werte und Normen wird bewertet. Solange das Fach noch nicht an allen Schulen in Niedersachsen unterrichtet wird, erfolgt die Benotung im Zeugnis im Feld Bemerkungen.

Dort steht dann laut Übergangserlass z.B.  XY hat im Rahmen der Übergangsphase zur Einführung des Faches am Unterricht Werte und Normen mit befriedigendem Erfolg teilgenommen.

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Lena Sonnenburg
Tel.: 05766 81-183