Niedersachsen: Behörden können sich über psychisch Kranke austauschen

Nachricht 21. Januar 2026

Behörden sollen sich künftig leichter über psychisch Kranke austauschen dürfen. Hintergrund ist laut Gesundheitsminister die Diskussion um die öffentliche Sicherheit und um psychisch kranke Menschen mit Fremdgefährdungspotenzial.

Hannover (epd). Die niedersächsische Landesregierung hat eine Neufassung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke beschlossen. Es ermögliche einen besseren Datenaustausch zwischen Kliniken, Sozialpsychiatrischem Dienst und der Polizei, betonte Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) am Dienstag in Hannover.

Der Austausch untereinander führe zu einem besseren Schutz sowohl für Patienten als auch für die Beschäftigten in den Psychiatrien und die Allgemeinheit. Zudem sei der Gefahrenbegriff erweitert worden, um auch bei Vorliegen latenter Fremdgefährdung Handlungsmöglichkeiten zu haben, erläuterte Philippi.

Zwangseinweisung bleibt letztes Mittel

Der Minister betonte, dass die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen immer das letzte Mittel bleiben müsse. Hintergrund für die Gesetzesänderung seien die gegenwärtigen Diskussionen um die öffentliche Sicherheit und um psychisch kranke Menschen mit Fremdgefährdungspotenzial.

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