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Die evangelische Fachperspektive

von Matthias Hülsmann

Amts- und Kirchenverständnis in evangelischer Perspektive

Die Kennzeichen der Kirche

Nach evangelischem Verständnis gibt es zwei Merkmale, an denen man die christliche Kirche erkennen kann. Kirche ist überall dort, wo das Wort Gottes verkündigt wird und wo die Sakramente Taufe und Abendmahl gefeiert werden. Diese beiden Kennzeichen haben die evangelischen Kirchen bereits im Jahre 1530 in Artikel 7 des Augsburgischen Bekenntnisses festgelegt.1 Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Die unsichtbare Kirche

Die christliche Kirche ist nach evangelischem Verständnis gleichzeitig sichtbar und unsichtbar. Die sichtbare Kirche besteht aus den Menschen, die im Mitgliederverzeichnis einer Kirchengemeinde eingetragen sind; die unsichtbare Kirche besteht aus den Menschen, die an Jesus Christus glauben. 
Martin Luther formulierte es in seinen Schmalkaldischen Artikeln sehr prägnant: „Denn es weiß gottlob ein Kind von sieben Jahren, was die Kirche ist, nämlich die Schäflein, die ihres Hirten Stimme hören.“2 Die Kirche ist deshalb unsichtbar, weil niemand von einem anderen Menschen wissen kann, ob er wirklich an Jesus Christus glaubt. Diese Frage kann jeder Mensch nur für sich selbst beantworten. Deshalb wird im Apostolischen Glaubensbekenntnis neben verschiedenen Glaubensinhalten auch die Kirche genannt: Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Die Kirche ist ein Glaubensgegenstand wie die Auferstehung und das ewige Leben; man kann sie nicht beweisen und nicht sehen.

Die sichtbare Kirche

Die sichtbare Kirche ist eine Organisation mit Verwaltungsaufwand, Vorstandswahlen und Kassenprüfung wie jede andere Institution und jeder eingetragene Verein auch.
Zu dieser sichtbaren Kirche gehört auch die Vielfalt der einzelnen Kirchen. Das Neue Testament begründet nicht die Einheit der Kirche, sondern die Vielzahl der verschiedenen Konfessionen.3 Im Neuen Testament gibt es vier Evangelien, die das Wirken Jesu aus vier unterschiedlichen Perspektiven erzählen. Wer im Matthäusevangelium den Satz Jesu „Du bist Petrus“ für zentral hält, der wird sich eher in der römisch-katholischen Kirche beheimatet fühlen. Wem die Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnade wichtig ist, der wird sich eher zu einer evangelischen Kirchengemeinde hingezogen fühlen. Wem die Ausgießung des Heiligen Geistes an Pfingsten und die Gabe der Zungenrede am wichtigsten ist, wird sich eher in einer freikirchlichen Gemeinde zuhause fühlen.
Die Vielzahl der verschiedenen Konfessionen und Kirchen ist also keine kirchengeschichtliche Panne, sondern bereits im Neuen Testament angelegt.

Das evangelische Amtsverständnis

Das Priestertum aller Gläubigen

Alle getauften Menschen, egal ob Bauer, Bettler oder Papst, sind auf gleicher Augenhöhe, was ihre Beziehung zu Gott angeht. Es gibt laut Luther keine besonderen Weihen. „Denn was aus der Taufe gekrochen ist, das kann sich rühmen, dass es schon zum Priester, Bischof und Papst geweiht sei, obwohl es nicht jedem ziemt, solches Amt auszuüben.“4 

Mit diesen Worten revolutionierte Martin Luther das traditionelle kirchliche Amtsverständnis. Wer getauft ist, ist Gott genauso nah wie jeder Priester und wie der Papst selbst. Das gilt übrigens für alle Getauften, auch für weibliche. Es ist aber um der Ordnung willen hilfreich, wenn nicht jeder getaufte Mensch einen Gottesdienst leitet und eine Predigt hält; es ist durchaus praktisch, wenn jemand zum Beispiel lesen und schreiben kann. So kam es zu unterschiedlichen kirchlichen Berufen und Strukturen.

Die Struktur der evangelischen Kirche und ihre Ämter

In der Landeskirche Hannovers bilden mehrere Kirchengemeinden einen Kirchenkreis. Mehrere Kirchenkreise bilden einen Sprengel. Diese sechs Sprengel bilden die Landeskirche Hannovers. Die Landeskirche Hannovers hat sich mit den 19 anderen Landeskirchen zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammengeschlossen. 

Eine Kirchengemeinde wird in der Regel geleitet von einer Pastorin oder einem Pastor. Ein Kirchenkreis wird geleitet von einer Superintendentin oder einem Superintendenten. Der Sprengel wird geleitet von einer Regionalbischöfin oder einem Regionalbischof. Und die Landeskirche Hannovers wird geleitet von einem Bischof oder einer Bischöfin.

Die EKD wird von der oder dem Ratsvorsitzenden repräsentiert.
Pastor oder Pastorin wird man durch die Ordination; sie verleiht keine religiöse Weihe, sondern entspricht einer Beauftragung durch die Landeskirche, vergleichbar der Vokation oder Missio bei Religionslehrkräften. Deshalb tragen Pfarrpersonen wie auch Rechtsanwälte einen Talar, denn das ist die traditionelle Tracht eines weltlichen Gelehrten.

Die evangelischen Abendmahlsverständnisse

Die Frage nach der Realpräsenz

Wer sich mit den Abendmahlsverständnissen der unterschiedlichen Konfessionen beschäftigt, stößt schnell auf zwei Überraschungen.
Erste Überraschung: Die römisch-katholische und die evangelisch-lutherische Abendmahlslehre stimmen in der Frage der Realpräsenz überein, denn beide glauben, dass der Leib Jesu in der Oblate anwesend ist.
Zweite Überraschung: Die evangelisch-reformierte und die evangelisch-lutherische Abendmahlslehre stimmen in der Frage der Realpräsenz nicht überein.
Vor 500 Jahren haben Martin Luther und Ulrich Zwingli sich über diese Frage zerstritten.

Das evangelisch-lutherische Abendmahlsverständnis

Luther war der Überzeugung, dass der Leib Jesu Christi gleichzeitig im Himmel bei Gott und auf der Erde in der Oblate sein kann, denn Jesus hat es ausdrücklich selbst gesagt: „Das ist mein Leib.“ Diese Worte Jesu hatten für Luther mehr Gewicht als Argumente der Vernunft.

Luther ging davon aus, dass in der Person Jesu Christi die beiden Naturen Jesu so eng miteinander verbunden sind, dass die göttliche Natur Jesu und ihre Allgegenwart sich der menschlichen Natur mitteilt und damit die menschliche Natur Jesu allgegenwärtig ist. Umgekehrt wird durch diese Personeneinheit die Eigenschaft der menschlichen Natur und ihre Sterblichkeit der göttlichen Natur mitgeteilt, so dass man zutreffend sagen kann: Mit Jesus Christus ist Gott gestorben. Luther vergleicht diesen Vorgang mit einem Stück Eisen, das ins Feuer gelegt wird. Das kalte, graue Eisen wird heiß und rotglühend; das flackernde, unkörperliche Feuer gewinnt eine feste Gestalt und Form.

Das evangelisch-reformierte Abendmahlsverständnis

Zwingli war der Meinung, dass der Leib Jesu Christi nicht gleichzeitig im Himmel bei Gott und auf der Erde in der Oblate sein kann, weil es der Vernunft widerspricht. Er verstand Jesu Worte „Das ist mein Leib“ bildlich, so wie ein Passfoto nur die Person abbildet, auch wenn jemand auf sein Foto zeigt und sagt: „Das bin ich“. Man kann das Foto zerreißen, ohne die Person zu verletzen.
Für Zwingli dient das Abendmahl der gemeinsamen Erinnerung an Jesus Christus und seine Erlösungstat, denn dazu hat Jesus beim Abendmahl mit den Worten „Das tut zu meinem Gedächtnis“ aufgefordert.

Die Frage der Abendmahlsgemeinschaft

In der Leuenberger Konkordie aus dem Jahr 1973 haben sich die evangelisch-lutherischen und die evangelisch-reformierten Kirchen offiziell auf eine gemeinsame Abendmahlsgemeinschaft geeinigt.
Die evangelisch-lutherische und die römisch-katholische Kirche haben offiziell keine Abendmahlsgemeinschaft. 

Die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers und die Selbständige evangelisch-lutherische Kirche (SELK) haben übrigens auch keine Abendmahlsgemeinschaft, obwohl beide exakt dieselbe Abendmahlslehre vertreten, denn die SELK lehnt eine Abendmahlsgemeinschaft mit Kirchen ab, die das Abendmahlsverständnis evangelisch-reformierter Kirchen anerkennen.

Eine Frage zum Schluss

Wenn die evangelisch-lutherische Pfarrperson bei der Abendmahlsfeier Wein verschüttet, verschüttet sie dann Christi Blut?
Antwort: Nein, denn Christi Leib und Blut werden nur da empfangen, wo sie in der Absicht ausgeteilt werden, dass es sich um Leib und Blut Christi handelt, und wo sie in diesem Glauben empfangen werden.
Deshalb kann nach der Abendmahlsfeier der Wein ausgetrunken oder weggegossen werden.5  

Die Heiligen in evangelischer Perspektive

Heilige Menschen

Im Apostolischen Glaubensbekenntnis heißt es: Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Heilige bilden also einen Glaubensgegenstand wie die Auferstehung und das ewige Leben. Sie sind nicht identifizierbar und nicht eindeutig sichtbar. Nach evangelischem Verständnis ist es aber gut, sich die Heiligen als Vorbild vor Augen zu halten, denn durch ihre Lebensweise im Glauben und durch ihre guten Taten können wir unseren eigenen Glauben stärken. „Man kann aber nicht mit der Schrift belegen, dass man die Heiligen anrufen oder Hilfe bei ihnen suchen soll“6: Mit diesem Satz zieht das Augsburger Bekenntnis eine klare Grenze zwischen Vorbild und Anbetung der Heiligen.

Heilige und profane Räume

Luther war der Überzeugung, dass man auch in einem Kuhstall oder in einem Wohnzimmer Gottesdienst feiern kann. Er hebt damit die Unterscheidung zwischen heiligen und profanen Räumen auf. Das war revolutionär. Eine Kirche ist für ihn nichts weiter als ein Versammlungsgebäude, das die Gottesdienstgemeinde vor Wind und Regen schützt. Weil es nun aber egal ist, wo Gottesdienst gefeiert wird, kann man auch an Kirchengebäuden festhalten.

Heilige und profane Berufe

Luther hebt auch die Unterscheidung zwischen heiligen und profanen Berufen auf; nach evangelischem Verständnis sind alle Christenmenschen in ihrer gesellschaftlichen Rolle von Gott berufen. Er schreibt provokativ: „So kommt es, dass eine fromme Magd, wenn sie ihrem göttlichen Auftrag gemäß den Hof fegt oder den Mist austrägt, sich stracks auf dem Weg zum Himmel befindet, während ein anderer, der nach Santiago di Compostella pilgert oder zur Kirche geht, dabei aber seine Aufgaben und seine Arbeit liegen lässt, stracks zur Hölle geht.“7

Luther erhebt damit die berufliche Arbeit des Menschen in den geistlichen Rang eines Gottesdienstes. Auch das war revolutionär und wirkt bis heute in Fragen von Sinnstiftung durch Arbeit, Arbeitslosigkeit und Berufsethos nach.8 

Frömmigkeit

Evangelische Frömmigkeit besteht in der Regel aus folgenden Elementen – in individuell unterschiedlicher Intensität:

  • Beten – z. B. mit dem Evangelischen Gesangbuch.
  • Bibellesen – z. B. die Herrnhuter Losungen für jeden Tag.
  • Singen – z. B. die Lieder im Evangelischen Gesangbuch oder in einem Chor.
  • Gemeinschaft – z. B. in Gemeindekreisen, Kinder-, Jugend- und Frauenkreisen.
  • Gottesdienst am Sonntag – mit Auslegung der Bibel und Feier von Taufe und Abendmahl.
  • Gottesdienst an Lebensstationen – Taufe, Konfirmation, Trauung, Beerdigung.

Die Sakramente in evangelischer Perspektive

Für Martin Luther musste ein Sakrament zwei Bedingungen erfüllen: Es muss von Jesus Christus angeordnet und mit sinnlich-fühlbarer Materie verbunden sein. Nach evangelischem Verständnis gibt es deshalb nur zwei Sakramente, nämlich die Taufe und das Abendmahl.
Jesus Christus hat das Abendmahl selbst eingesetzt, denn beim letzten Abendmahl sagt Jesus zweimal zu seinen Jüngern: „Das tut!“. Brot und Wein bilden die dazugehörige Materie.

Auch die Taufe hat Jesus Christus selbst angeordnet. Im sogenannten Missionsbefehl in Matthäus 28,19 beauftragt er seine Jünger: „Machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie!“ Hier ist Wasser, die sinnlich spürbare Materie.
Beim Taufverständnis gibt es eine wichtige Übereinstimmung zwischen evangelischer und katholischer Kirche. Die Taufe durch eine evangelische Pfarrperson wird von der römisch-katholischen Kirche anerkannt, denn Jesus wurde von Johannes dem Täufer getauft; deshalb ist keine Priesterweihe beim Taufenden erforderlich.
Luther hat die Beichte nicht als Sakrament anerkannt. Zwar ist die Beichte zur Sündenvergebung von Jesus Christus eingesetzt, denn in Johannes 20,22f. sagt Jesus zu seinen Jüngern: „Nehmet hin den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen.“ Aber hier fehlt die sinnlich spürbare Materie. 

In diesem Punkt stimmen die evangelisch-lutherischen, die evangelisch-reformierten, die evangelisch-unierten und die evangelischen Freikirchen überein. Sie alle erkennen nur die Taufe und das Abendmahl als Sakramente an.

Unterschiede zwischen den evangelischen Konfessionen

Kindertaufe – Erwachsenentaufe

Die baptistischen Freikirchen lehnen die Kindertaufe ab, weil Jesus Christus in Markus 16,16 sagt: „Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden.“ Ein Kind kann aber noch nicht seinen Glauben an Jesus Christus bekennen. Deshalb erkennen manche evangelischen Freikirchen die Taufe eines Menschen nicht an, der als Kind in einer Landeskirche getauft wurde; sie taufen ihn als Erwachsenen noch einmal. Aus Sicht dieser Freikirchen handelt es sich dabei nicht um eine Wiedertaufe.

Lutherische Theologie dagegen sieht in der Kindertaufe ein konkretes Beispiel für die Rechtfertigung allein aus Gnade und dafür, dass Gott den Menschen ganz ohne eigene Leistung selig macht.
Die evangelisch-lutherische und die römisch-katholische Kirche praktizieren beide die Kindertaufe. Auch in diesem Punkt stimmen diese beiden Konfessionen überein.

Heilshandeln – symbolische Handlung

Nach evangelisch-lutherischem Verständnis sind Taufe und Abendmahl Heilsmittel, durch die Gott den Menschen das Heil spendet. In der Taufe macht Gott einen Menschen zu seinem Kind, schenkt ihm Vergebung und gliedert ihn in den Leib Christi ein. Im Abendmahl vereint sich Jesus Christus mit dem glaubenden Menschen und schenkt ihm Vergebung.
Das ist eine wichtige Übereinstimmung mit dem römisch-katholischen Verständnis von Taufe und Abendmahl.

Nach evangelisch-reformiertem und evangelisch-freikirchlichem Verständnis spendet Gott in den Sakramenten kein Heil. Durch die Taufe wird ein Mensch in die Gemeinschaft der Glaubenden und der Kirche aufgenommen. Im Abendmahl erinnern sich die Glaubenden an Jesus Christus und stärken ihren Glauben und ihre Gemeinschaft.

Das evangelisch-lutherische Verständnis der Sakramente Taufe und Abendmahl stimmt also in vielen Punkten mit dem römisch-katholischen Verständnis überein; gleichzeitig unterscheidet es sich in vielen Punkten vom evangelisch-reformierten und evangelisch-freikirchlichen Verständnis. 

Bad der Wiedergeburt – Geistestaufe

Luther bezeichnet die Taufe in seinem Kleinen Katechismus als „Bad der neuen Geburt im Heiligen Geist“.  Er versteht den Satz in Johannes 3,5 „Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen.“ als einen täglich zu wiederholenden Vorgang. Auch der getaufte Mensch muss mit seiner bleibenden Sündhaftigkeit täglich wieder im übertragenen Sinne ersäuft werden und als neuer, vom Heiligen Geist wiedergeborener Mensch gottgefällig leben. Das Leben als getauftes Kind Gottes ist ein lebenslanger Prozess.

Viele charismatische Freikirchen und Pfingstkirchen betonen dagegen die Einmaligkeit der Geistestaufe. Der Heilige Geist ergreift genau datierbar Besitz von dem glaubenden Menschen. Dadurch erkennt und bereut dieser seine Sünde, er bekehrt sich und übergibt sein Leben Jesus Christus und ist dadurch geistlich wiedergeboren. Der Heilige Geist bewirkt im Glaubenden verschiedene wahrnehmbare Gnadengaben, zum Beispiel die Gabe der Zungenrede, die Gabe der Krankenheilung oder der Prophetie. Diese Pfingstkirchen wachsen weltweit und werden den evangelischen Kirchen zugerechnet.

Ein Wort zum Schluss

Schöner und wertschätzender als der evangelische Theologe Jörg Lauster kann man es wohl kaum sagen: „Die ökumenische Bewegung ist eine Lerngeschichte, in der es zu erfahren gilt, dass keine Konfession für sich und allein damit fertig werden kann, die unfassbare Weite des Christentums in der Welt zu realisieren.“ 

Der CRU bildet einen weiteren Schritt auf dem Weg dieser Lerngeschichte.

Anmerkungen

  1. Vgl. Unser Glaube 50.
  2. A.a.O., 426.
  3. Vgl. Käsemann, Begründet der neutestamentliche Kanon die Einheit der Kirche?, 93.
  4. Luther, An den christlichen Adel, 156f.
  5. Zum Abendmahl siehe auch: Hülsmann, Das Thema Abendmahl im CRU.
  6. Unser Glaube, 66 (Augsburger Bekenntnis Artikel 21, Von der Heiligenverehrung).
  7. Luther, Werke. Band 10 1/1, 308f.
  8. Siehe auch: Hülsmann, Begabung, Berufung, Beruf, 11ff.
  9. Unser Glaube, 477.
  10. Lauster, Das Christentum, 119.

Literatur

  • Amt der VELKD (Hg.): Unser Glaube. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. 6. völlig neu bearb. Auflage, Gütersloh 2013
  • Hülsmann, Matthias: Begabung, Berufung, Beruf, in: Loccumer Pelikan 1/2018, 11ff.; https://kurzlinks.de/8y7y (20.05.2025)
  • Hülsmann, Matthias: Das Thema Abendmahl im CRU, in: Loccumer Pelikan 1/2023, 37-41; https://kurzlinks.de/f0v1 (20.05.2025)
  • Käsemann, Ernst: Begründet der neutestamentliche Kanon die Einheit der Kirche?, in: ders., Exegetische Versuche und Besinnungen. Auswahl, Göttingen 1986
  • Lauster, Jörg: Das Christentum. Geschichte, Lebensform, Kultur, München 2022
  • Luther, Martin: An den christlichen Adel deutscher Nation: Von der christlichen Standes Besserung. 1520, in: ders., Ausgewählte Schriften, hg. v. Karin Bornkamm und Gerhard Ebeling, Erster Band, Aufbruch zur Reformation, 2. Aufl. Frankfurt am Main 1983
  • Luther, Martin: Werke. Kritische Gesamtausgabe, Weimar 1883ff., Band 10 1/1