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Filme in Gemeinde und Schule. Hinweise aus der Medienstelle des HKD

Von Nicole Schwarzer


Filme im Online-Unterricht

Nicht alle Filme bei YouTube und Co. sind für die Arbeit im Unterricht geeignet. Oft fehlt es an Zusatzin-formation, Übungsmaterial und Rechtssicherheit bei der Nutzung. Und wer hat schon Zeit, sich dies alles selbst zu erarbeiten?

Das Arbeitsfeld Bücherei- und Medienarbeit im Haus kirchlicher Dienste stellt mit dem Medienportal allen Lehrkräften der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Filme zur Nutzung im Unterricht online zur Verfügung. Sie können dort Dokumentations- und Kurzfilme herunterladen oder streamen und mit den Schüler*innen per Link oder online teilen. Schüler*innen können die Filme eigenständig ansehen, Arbeitsaufträge dazu bearbeiten und sich auf diesem Weg mit Themen auseinandersetzen.

Wer in Bildungseinrichtungen mit Filmen arbeiten möchte, findet im Haus kirchlicher Dienste etwa 500 Dokumentations- und Kurzfilme mit dem passenden Lehrmaterial und zahlreichen Zusatzinformationen zum Download und Teilen. Wenn Pädagog*innen nicht das finden, was sie explizit für den Unterricht benötigen, werden sie von Mitarbeitenden qualifiziert beraten. Dabei stehen aktuelle Themen und Schulcurricula im Vordergrund.

Für die Suchen nach Ideen oder einem Einstieg in die Medienarbeit im Unterricht stellt das Arbeitsfeld Bücherei- und Medienarbeit kurze und prägnante Bildungsformate zur Verfügung. Neben Filmen erwarten die Nutzer*innen Medienpakete, Bilderbuchkinos und das japanische Papiertheater Kamishibai.


Ist es so Recht?

Die Rechte zur Nutzung von Filmen in Schulen und Bildungseinrichtungen sind nicht auf den ersten Blick überschaubar. So dürfen Lehrende zwar Filme im Klassenverband zeigen, die sie von zuhause mitgebracht haben. Führen sie den Film jedoch vor der ganzen Schule etwa bei einem Filmnachmittag vor, gilt das nicht. Sie benötigen vielmehr das Recht zur öffentlichen Vorführung, so wie jede andere öffentliche Ein-richtung auch. Das Niedersächsische Kultusministerium stellt Hinweise bereit unter https://datenschutz.nibis.de

Die Produktion von Filmen, der Betrieb von Kinos, die Bereitstellung der Filme im digitalen Raum sind aufwendig. Viele Menschen arbeiten eine lange Zeit an Filmprojekten und verdienen damit ihren Lebensunterhalt. Im Kino zahlt jede*r Zuschauer*in Eintritt, zuhause zahlt jede*r Zuschauer*in für eine DVD oder den Streaming-Dienst. Die Wertschätzung dieser Arbeit spiegelt sich auch im Nutzungsrecht wider.

Mit dem Kauf einer DVD oder der Leihe erwirbt jeder Mensch das Recht, den Film zuhause im privaten Kreis zu schauen, so oft er möchte. Das Recht, den Film öffentlich vorzuführen, ist nicht eingeschlossen. Auch dann nicht, wenn die Vorführung kostenfrei ist und einem guten Zweck dient – der Bildung oder der Gemeinschaft.

So ist es verboten, ohne erworbenes Vorführrecht Filme öffentlich zu zeigen. Nicht erlaubt ist öffentliche Werbung für die Filmveranstaltung mit dem Titel des Filmes. Filmplakate dürfen nicht öffentlich zur Ankündigung verwendet werden, und Open Air Vorführungen sind nur im Einzelfall unter stark eingeschränkten Bedingungen erlaubt. Eintritt darf nicht genommen werden, und dann gibt es ja noch Verwertungsgesellschaften, wie z.B. die GEMA.

Die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers fördert die Arbeit mit Filmen in kirchlichen Einrichtungen und Schulen. Dazu wurden Vereinbarungen getroffen, die es ermöglichen, dass Filme mit dem Recht zur öffentlichen Vorführung bereitgestellt werden können. Dies gilt unter ganz bestimmten rechtlichen Voraussetzungen.

Wer eine Filmveranstaltung plant, schaut am besten auf der Website des Arbeitsfeldes Bücherei- und Medienarbeit im Haus kirchlicher Dienste unter www.kirchliche-dienste.de f Medien vorbei.

Zum Urheber- und Nutzungsrecht in Schulen gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung direkt Hinweise: www.bmbf.de

Ebenso finden Lehrende gut sortierte Informationen zu Filmvorführungen in der Schule unter www.filme-im-unterricht.de


Filme in der Kirchengemeinde

Vielfältige Gelegenheiten ergeben sich in Kirchengemeinden, wenn man mit Filmen und Medien einen Ort für Begegnung und Austausch schaffen möchte.

So kann der*die Konfirmand*in mit THE HATE YOU GIVE in der Jugendgruppe das Thema Rassismus für sich selbst bewerten. Beim Filmabend treffen sich Frauen zu 100 DINGE, die ohne diesen Film miteinander nicht ins Gespräch gekommen wären. Das Umweltteam kann mit der Doku zur Wegwerfgesellschaft das Thema ohne Zeigefinger darstellen und Helfer*innen für Klimaschutzprojekte motivieren. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen im Büchereiteam erreichen ihre jüngsten Kund*innen mit einem Bilderbuchkino oder dem Kamishibai ICH GEH‘ DOCH NICHT MIT JEDEM MIT.

Wer in der Kirchengemeinde mit Medien Geschichten erzählen mag, findet im Haus kirchlicher Dienste etwa 1.700 Filme mit Vorführrecht, ca. 200 Bilderbuchkinos und Kamishibais für Veranstaltungen im Medienportal. Recherche, Buchung und Verlängerung sind im Online-Katalog möglich. DVDs sind entweder per Post rechtzeitig zur Veranstaltung vor Ort oder noch schneller als Download.

Wer nicht genau das findet, was er*sie für seine*ihre Filmveranstaltung sucht, wird von Mitarbeiter*innen qualifiziert zu alternativen Medien oder Angeboten anderer Anbieter beraten. Ebenso werden Fragen rund um Filmvorführungen, Nutzungsrecht, technische Voraussetzungen und Medienkompetenz beantwortet.

Denen, doe nach Ideen oder einem Einstieg in die Filmarbeit in kirchlichen Einrichtungen suchen, bietet das Arbeitsfeld Bücherei- und Medienarbeit Fortbildungen zur Anwendung von Filmen an und schafft eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen Kirchengemeinden, Bibliotheken, Vereinen und anderen möglichen Kooperationspartnern.

Der Online-Katalog der Bücherei- und Medienarbeit ist unter www.medienzentralen.de zu finden.