Seit zwei Monaten gelten in ganz Europa neue Regeln für den Umgang mit Geflüchteten. Unter anderem sollen Kinder Zugang zu regulären Schulen und zum Gesundheitssystem haben. Der Flüchtlingsrat kritisiert die mangelnde Umsetzung in Niedersachsen.
Hannover (epd). Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die aus seiner Sicht unzureichende Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) durch die rot-grüne Landesregierung. Zwei Monate nach Inkrafttreten der Reform bleibe Kindern und Jugendlichen in den Landesaufnahmeeinrichtungen der reguläre Schulbesuch sowie die elektronische Gesundheitskarte noch immer verwehrt, sagte Geschäftsführer Muzaffer Öztürkyilmaz am Dienstag in Hannover. Für die vorgeschriebene Prüfung auf besondere Schutzbedürftigkeit etwa von kranken oder schwangeren Geflüchteten fehle es an geschultem Personal. Die Landesaufnahmebehörde wies die Kritik zurück.
Die schulpflichtigen Kinder würden nach wie vor in den Erstaufnahmeeinrichtungen unterrichtet, bemängelte Öztürkyilmaz. Er forderte die Landesregierung auf, dem Beispiel Nordrhein-Westfalens zu folgen. Familien mit schulpflichtigen Kindern sollten dort nach zwei Monaten den Kommunen zugewiesen werden, damit die Kinder reguläre Schulen besuchen könnten.
Hannah Hintze von der Landesaufnahmebehörde betonte, das Kultusministerium sei diesbezüglich noch in Gesprächen mit den örtlichen Schulen. Für diese sei es aufgrund der hohen Fluktuation schwierig, die Kinder in den normalen Schulalltag zu integrieren. Der Unterricht in den Aufnahmeeinrichtungen werde aber bis zur endgültigen Klärung wie bereits seit Jahren von qualifiziertem Personal erteilt, das eigens dafür abgeordnet sei, sagte Hintze dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Gesundheitskarte zum 1. September
Zur Gesundheitsversorgung kündigte die Sprecherin an, dass alle Minderjährigen zum 1. September bei einer gesetzlichen Krankenkasse gemeldet würden und auch eine Gesundheitskarte erhielten. Der Flüchtlingsrat kritisierte, dass Kindern bisher weiterhin nur Behandlungsscheine ausgeteilt würden. Laut Geas müssten sie aber eine Krankenkasse wählen können und eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Die sogenannte Vulnerabilitätsprüfung auf besondere Schutzbedürftigkeit wird laut Landesaufnahmebehörde von qualifizierten Sozialarbeitenden bereits am Tag nach der Ankunft der Geflüchteten vorgenommen. Die Kritik halte sie deshalb für unbegründet, sagte Hintze. Der Flüchtlingsrat hatte dagegen argumentiert, den Aufnahmebehörden stehe kein ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung. Insgesamt finde die Umsetzung der Geas-Reform in Niedersachsen „weiter hinter verschlossenen Türen statt“, kritisierte Öztürkyilmaz.
epd lnb mas