15 Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets erhält laut einer Studie nur eine Minderheit der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen die Leistungen. So bestehen etwa Lücken beim Schulbedarf und beim Mittagessen.
Hannover, Bremen (epd). Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es in Deutschland etliche Lücken. So erhalten mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, den monatlichen Teilhabe-Betrag von 15 Euro nicht, wie eine am Montag veröffentlichte Länderauswertung der Bertelsmann-Stiftung ergab.
Niedersachsen liegt bei der Nutzung dieses Betrags über dem Bundesschnitt, Bremen jedoch darunter. Von den 6- bis 14-Jährigen nehmen bundesweit rund 18,3 Prozent diese Leistung in Anspruch, die ihnen laut dem vor 15 Jahren eingeführten Förderpaket zusteht. Bei den 15- bis 17-Jährigen beträgt die Quote nur 12,1 Prozent. In Niedersachsen sind es 20,8 und 14,2 Prozent, in Bremen 12,8 und 6,9 Prozent. Die Studie sieht hier deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Am besten sieht es in Schleswig-Holstein aus, am schlechtesten in Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz.
„Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten“, sagte die Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung, Antje Funcke: „Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig.“
Stiftung fordert vereinfachtes Verfahren
Auch andere Bestandteile des Pakets erreichten längst nicht alle Berechtigten, hieß es weiter. Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro jährlich erhielten 78 Prozent der 6- bis 14-Jährigen, die aus Familien im SGB-II-Bezug stammen. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nähmen lediglich 37 Prozent in Anspruch. Beim Schulbedarf liegen Niedersachsen und Bremen in etwa gleichauf mit dem Schnitt der Bundesländer. Beim Mittagessen liegt Niedersachsen leicht und Bremen deutlich unter dem Durchschnitt.
Die Stiftung forderte ein deutlich vereinfachtes Verfahren. Für den Erhalt der Leistungen sollten möglichst keine weiteren Anträge nötig sein und Zuständigkeiten gebündelt werden. Das 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien mit Leistungen für Bildung und soziale Teilhabe.
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