Wenn Jugendliche von Zuhause ausziehen, gibt es vieles zu klären. Auf dem Weg in die Selbstständigkeit helfen meist die Eltern. Was aber ist mit jungen Menschen, die in Jugendhilfe-Gruppen gelebt haben? Das Projekt "Comeback" unterstützt sie.
Hannover, Hildesheim (epd). Inobhutnahme, Bezugsbetreuer, Hilfsplangespräch - diese Begriffe sind für Emilia (Name geändert) und Theresa Worte, die ihnen flüssig über die Lippen gehen. Sie stammen aus der Kinder- und Jugendhilfe - dieses System hat ihr Leben geprägt. Die jungen Frauen sitzen in der Beratungsstelle „Comeback“ in Hannover. Auf dem Tisch Kekse, Tee, Capri-Sonne. Zu ihnen hat sich Christine Toldi gesellt. Sie leitet „Comeback“ und ist für junge Leute wie Emilia und Theresa Ratgeberin auf dem Weg ins Erwachsenwerden. Träger des Projekts ist die Diakonische Gesellschaft für Kinder, Jugendliche und Familien „Venito“.
Careleaver statt Heimkind
„Careleaver“ nennen Emilia und Theresa sich. Wörtlich übersetzt heißt das Fürsorge-Verlasser. Es bezeichnet junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in Pflegefamilien oder Wohngruppen gelebt haben und ausziehen. Careleaver ist ein selbst gewählter Name - das ist den Betroffenen wichtig. „Wir wollen weg von dem Wort Heimkind“, sagt Theresa. Sie ist im Vorstand des Vereins Careleaver, einer bundesweiten Selbstorganisation Betroffener mit Sitz in Leipzig. Mit Emilia hat sie die Ortsgruppe Hannover gegründet.
Dem Verein zufolge lebten 2024 rund 210.000 junge Menschen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Jährlich verlassen etwa 30.000 junge Menschen dieses Hilfesystem und werden damit zu Careleavern.
Beziehungen, Fragen, Unterstützung
„Comeback“ gibt es seit 2019. „Wir haben es gegründet, weil uns aufgefallen ist, dass Careleaver oft in ihre Wohngruppen zurückkommen - mit Fragen und Unterstützungsbedarf und auch, weil sie dort ihre Beziehungen haben“, sagt Toldi.
Ob Probleme mit Ämtern, Anträgen, bei der Berufsorientierung oder schlicht der Frage, wie man eine Waschmaschine anschließt: Selbstständigkeit tritt nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag ein, sondern entwickelt sich. Bei „Comeback“ können all diese Fragen geklärt werden, PCs stehen für Recherchen und Bewerbungen bereit.
Familie oder Wohngruppe?
Warum das Leben in der eigenen Familie nicht immer das Beste für Kinder ist, zeigt Emilias Geschichte. Ihre Eltern hätten sich nie um sie gekümmert, sagt die 22-Jährige. Der Bruder laut und aggressiv, sie selbst leise, fast unsichtbar. „Und dann ist etwas Schlimmes passiert“. Sprechen möchte Emilia darüber nicht.
Die Folge: Sie litt unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, pendelte zwischen Kliniken und Familie, war schulunfähig. „Ich sah in dieser Zeit aus wie ein Geist.“ Mit 13 gab es dann die Option, in einer Wohngruppe der Jugendhilfe zu leben. „Meine Eltern meinten nur, ich sei alt genug, das selbst zu entscheiden.“
Es gab viel Streit
Wann ist ein Kind alt genug, eine große familiäre Last zu tragen? Das fragte sich auch Theresa. Der Vater war nie da, ihre Mutter psychisch krank. „Sie lag tagelang im Bett und war kaum ansprechbar“, sagt Theresa. Acht Jahre alt war sie damals. „Es gab viel Streit, einmal hat sie mir den Tod gewünscht.“
Die 24-Jährige stockt. Sie möchte das nicht missverstanden wissen. „Meine Mutter hat mich geliebt, das habe ich gespürt, sie war überfordert.“ Das Jugendamt nahm Theresa mit 13 Jahren in Obhut; als sie 15 wurde, starb ihre Mutter. Theresa erkrankte psychisch, ritzte sich so tief, dass sie bewusstlos wurde. Ihren 18. Geburtstag feierte sie in einer therapeutischen Wohngruppe.
Unterstützung bei der „Verselbstständigung“
Das Bewusstsein, dass Careleaver in der Phase der „Verselbstständigung“ Hilfe benötigen, ist in der Jugendhilfe gewachsen. Im 2021 durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geschaffenen Paragrafen 41a des Sozialgesetzbuchs VIII heißt es: „Junge Volljährige werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbstständigung ... beraten und unterstützt.“
Umgesetzt wird das unter anderem in sogenannten Verselbständigungs-WGs. Emilia hat mit einer Mitbewohnerin in einer solchen gelebt. „Wir hatten nur ein knappes Budget, haben aber alles selbstständig geregelt“, sagt sie. Für den Notfall gebe es Sozialarbeiter, die über eine Rufbereitschaft zu erreichen sind, ergänzt Toldi.
Wohnungsnot trifft Careleaver hart
Paragraf 41a habe die Situation zwar verbessert, sagt Sozialarbeiter David Zimmer. „Aber Careleaver werden gesellschaftlich weiter vernachlässigt, ihre Situation bleibt prekär.“ Die Probleme: Bürokratie, Geld- und Personalmangel, „und die Wohnungsnot, die trifft Careleaver hart“, sagt der Case-Manager der Stadt Braunschweig.
Das betont auch der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen. Careleaver müssten oft gleichzeitig den Einstieg in Beruf, Wohnungssuche, Sicherung ihres Lebensunterhalts und Anträge bewältigen. Dazu bräuchten sie verlässliche Begleitung und das „nicht erst, wenn Probleme entstehen“, sagt Vorsitzende Kerstin Tack.
Forderung: Eigener Rechtsstatus für Careleaver
Careleaver haben Wünsche an die Politik. Wichtig ist ihnen etwa, unabhängig von ihren Eltern zu sein. Das ist bisher gesetzlich nicht vorgesehen. Ob Bafög, Pflege oder Beerdigung - immer wieder müssen sich die jungen Erwachsenen mit ihren Eltern auseinandersetzen. Ihre Forderung lautet deshalb: ein eigener Rechtsstatus, der ihnen sozialstaatliche Leistungen elternunabhängig garantiert.
Unabhängigkeit und Lebensfreude
Auch Emilia und Theresa ist Selbstbestimmung wichtig. Emilia studiert Verwaltungswissenschaften und sagt: „Ich habe gelernt, für mich einzustehen und Grenzen zu setzen.“ Auch Theresa hat sich auch auf den Weg gemacht. Sie reist und hält Vorträge über Careleaver. „Das ist pure Lebensenergie.“
epd lnb jul bjs