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Nachricht 17. April 2026

Wie steht es um die Rechte von Psychiatriepatienten? Danach fragt ein Kongress in Bremen. Die Psychiaterin Margret Osterfeld blickt kritisch auf manche Zwangsmaßnahmen, die zum Schutz, aber oft auch zum Leidwesen der Betroffenen ergriffen werden.

Bremen (epd). Mehr als 700.000 Menschen werden jedes Jahr in Deutschland stationär in der Psychiatrie behandelt - teilweise gegen ihren Willen. Doch während es für Arbeitslose und Straftäter präzise Statistiken gibt, bleibt das Ausmaß von Fixierungen in Kliniken ein blinder Fleck. Die Psychiatrie-erfahrene Psychiaterin Margret Osterfeld (75), die am kommenden Wochenende auf dem 4. Fachtag Psychiatrie in Bremen referiert, erklärt die rechtlichen Voraussetzungen und benennt Defizite in der Praxis. Die Tagung, zu der rund 100 internationale Expertinnen und Experten erwartet werden, widmet sich in diesem Jahr der Frage, inwieweit im Psychiatrie-Alltag Menschenrechte respektiert werden - oder aber zu kurz kommen.

epd: Der 4. Fachtag Psychiatrie in Bremen widmet sich den „Menschenrechten in der Psychiatrie“. Warum engagieren Sie sich auch im Ruhestand noch für dieses Thema?

Margret Osterfeld: Ich bin erst mit 43 Jahren Psychiaterin geworden und hatte von Beginn an einen kritischen Blick auf den Umgang mit Patienten im System. Nachdem ich selbst mit der Diagnose Manie in der Psychiatrie gelandet bin, habe ich erfahren, wie einschneidend diese Erfahrung sein kann. Seitdem hinterfrage ich noch genauer, welche Maßnahmen wirklich nötig sind und engagiere mich für die Einhaltung von Menschenrechten in der Psychiatrie.

epd: Wie haben Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte auf ihren offenen Umgang mit ihrer Erfahrung als einstige Psychiatriepatientin reagiert?

Osterfeld: Zunächst bin ich noch nicht so offen damit umgegangen. Als ich erkannte, dass meine Erfahrung weniger ein Makel ist, sondern mich im Gegenteil zu einer anderen Perspektive auf das psychiatrische System und einem sensibleren Umgang mit Patientinnen und Patienten befähigt, wollte ich das mit anderen teilen. Anfang der 2000er Jahre habe ich ab und an kleinere Vorträge zu meinen Erfahrungen gehalten. Ich hatte es mir aber zunächst zur Regel gemacht, das nicht an meinem damaligen Arbeitsort Dortmund zu tun.

Etwas später habe ich in einem größeren Rahmen, auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, zu meiner „Doppelerfahrung“ gesprochen. Der Vortrag wurde in einer Fachzeitschrift publiziert, entsprechend schnell ging das im Kollegenkreis und auch bei meinen Vorgesetzten rum. Bei meinen Vorgesetzten habe ich mich durch mein „Outing“ nicht unbedingt beliebt gemacht - bei vielen Patienten aber Anerkennung erworben.

Richter muss Zwangsmaßnahmen bestätigen

epd: Unter welchen Voraussetzungen darf jemand gegen seinen Willen behandelt werden?

Osterfeld: Das ist rechtlich streng geregelt. Wenn jemand nicht mehr einwilligungsfähig ist, etwa bei schwerer Demenz oder in akuten Krisen, können Ärztinnen und Ärzte eine Behandlung veranlassen. Voraussetzung ist, dass ein Bevollmächtigter oder ein gesetzlicher Betreuer die Maßnahme beantragt und ein Richter sie nach einem persönlichen Gespräch mit dem Patienten bestätigt.

In der Praxis ist es aber nicht immer eindeutig, was verhältnismäßig ist. Wenn jemand fixiert, also bewegungsunfähig ist, soll man zusätzlich ein Beruhigungsmittel geben? Die einen sagen, das sei humaner. Ich denke hingegen, in einer solchen Situation, in der die Gefahr einer Selbst- oder Fremdgefährdung gebannt ist, sollte man zuerst das Gespräch suchen, um zu verstehen, was die Person denkt oder wünscht.

Es geht nicht ohne Zwang - aber er muss gut begründet sein

epd: Wo beginnt Zwang für Sie und ist Psychiatrie ohne Zwang vorstellbar?

Osterfeld: Auch die Unterbringung an einem Ort, den ich nicht frei gewählt habe, ist schon Zwang. Manchmal gibt es keine andere Wahl, als Zwang auszuüben. Wenn zum Beispiel jemand unter Drogeneinfluss gar nicht mehr einschätzen kann, dass sein Toben sich und andere gefährdet, dann muss man ihn fixieren. Aber es ist klar: Nach dem Rausch ist die akute Gefährdungssituation vorbei und wir können und müssen wieder vernünftig miteinander sprechen.

Leider gibt es in der Psychiatrie zu wenige mildere Alternativen. „Weiche Zimmer“ zum Beispiel, mit gepolsterten Wänden und Möbeln aus Schaumstoff, in denen jemand seine Wut ausagieren kann, ohne sich oder andere zu verletzen, sind kaum verbreitet. Auf diese Weise könnten aber Fixierungen vermieden werden.

Keine Statistiken über Umfang von Zwangsmaßnahmen

epd: Gibt es Zahlen darüber, wie oft Zwang angewandt wird?

Osterfeld: Nein. Das ist aus meiner Sicht ein großes Problem. Es gibt Kriminalstatistiken, eine Arbeitslosenstatistik sogar einmal im Monat. Aber umfassende, bundesweit einheitliche Statistiken über Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie gibt es nicht. Jede Klinik sollte im Rahmen ihres Qualitätsberichts, den sie ohnehin machen muss, offenlegen, wie oft Zwangseinweisungen, Fixierungen oder Zwangsmedikationen vorkommen. Nur so lassen sich ungewöhnlich hohe Zahlen erkennen und hinterfragen.

Juristisch haben Patienten zwar das Recht, Widerspruch gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen, aber wer sich in einer schweren Krise befindet, schafft es kaum, dies innerhalb von 14 Tagen zu tun. Außerdem beträgt ein möglicher Schadensersatz für Freiheitsentzug derzeit nur 75 Euro pro Tag.

„Mehr Zeit statt mehr Zwang“

epd: Wo sehen Sie Reformbedarf?

Osterfeld: Wir brauchen bessere Alternativen. Teams, die Patienten zu Hause betreuen, anstatt sie einzuweisen. Und mehr Zeit für Gespräche. Einmal wurde ein junger Mann kurdischer Herkunft wegen Wahnvorstellungen von der Polizei eingeliefert. Im Gespräch stellte sich heraus: Er war aus der türkischen Armee desertiert und seine Angst vor Verfolgung war möglicherweise kein Wahn, sondern real.

Unter dem derzeitigen Kostendruck wird oft versucht, Symptome mit Medikamenten zu beseitigen, um Patienten möglichst schnell zu entlassen. Aber psychische Erkrankungen haben fast immer auch soziale Komponenten und ohne ursächliche Behandlung kommt es sehr häufig zu Wiederaufnahmen. Eigentlich bräuchte jeder im Anschluss an den Psychiatrieaufenthalt eine Reha, so wie sie nach jedem Herzinfarkt üblich ist.

Wie viel Zwang ist wirklich nötig?

epd: Kritiker sagen, die Befugnisse des Staates werden momentan eher ausgeweitet als eingeschränkt. Teilen Sie diese Sorge?

Osterfeld: Ja. Nach einzelnen schweren Attentaten, etwa in Hamburg, Magdeburg und Aschaffenburg, wird jetzt schnell nach mehr Kontrolle gerufen. Diese Taten sind tragisch, aber das Gewicht verschiebt sich dann schnell weg vom Patientenschutz. Und ich mache mir Sorgen, dass dadurch die gesellschaftliche Ausgrenzung für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen wieder zunimmt.

2025 kamen rund 2.810 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben und trotzdem gibt es kein lebenslanges Fahrverbot etwa bei Alkohol am Steuer. Das würde vermutlich mehr Todesfälle verhindern als eine Verschärfung des Zwangs in der Psychiatrie. Und es zeigt, wie unterschiedlich Risiken politisch gewichtet werden.

epd: Was ist Ihr Fazit?

Osterfeld: Manchmal lässt sich Zwang nicht vermeiden. Wenn wir ein Kleinkind an einer vielbefahrenen Straße festhalten, üben wir Zwang aus, aber wir erklären ihm, warum das nötig ist. Genauso müssen wir uns zusammen mit Menschen mit psychiatrischen Diagnosen fragen: Wie viel Zwang ist wirklich nötig und was können wir stattdessen tun? Mit mehr Zeit und Personal wären mehr Beziehung und weniger Zwang möglich. Und die ist die Voraussetzung dafür, Menschen menschenwürdig zu behandeln - statt zu verwahren.

epd lnb abd dab