Erstmals gibt eine Studie Aufschluss über das Phänomen des Family-Influencings. Demnach werden in vielen Beiträgen Kinder- und Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Medienanstalten fordern klare Regeln und strengere Kontrollen durch die Plattformen.
Bremen, Hannover (epd). Eine Studie des Leibniz-Instituts für Medienforschung im Auftrag mehrerer Landesmedienanstalten zeigt erstmals das Ausmaß und die Risiken des sogenannten Family-Influencings in Deutschland. Rund ein Drittel der Eltern, die einen werbewirksamen Account auf Social-Media-Plattformen betreiben, zeigt Kinder in ihren Posts klar erkennbar, wie die Landesmedienanstalt Niedersachsen am Mittwoch in Hannover mitteilte. Bei größeren Profilen sei es sogar jedes zweite. Beiträge, in denen sehr junge Kinder im Alter zwischen 0 und drei Jahren auftauchen, erhielten besonders viele Likes und Interaktionen. Posts würden gut geklickt, wenn darin der Nachwuchs zu sehen sei.
Family-Influencing sei längst zu einem Massenphänomen und zum lukrativen Geschäftsmodell geworden, heißt es in der Mitteilung. Von diesem Geschäft profitierten die Influencerinnen und Influencer selbst, die Werbewirtschaft und die Plattformen, die durch ihre Algorithmen maßgeblich bestimmten, welche Inhalte sichtbar würden. Die Kinder, die zumeist als Werbeträger für unterschiedlichste Produkte fungieren, zahlten dafür einen hohen Preis. Ihre Privatsphäre und ihr persönlicher Schutzraum innerhalb der Familie würden aufgegeben.
Beiträge verletzen Kinder- und Persönlichkeitsrechte
Besonders kritisch seien Beiträge, in denen Kinder in emotionalen oder intimen Situationen zu sehen seien, beispielsweise auf dem Wickeltisch oder bei einem Wutanfall. Je nach Darstellung tangieren Postings den Angaben zufolge Bereiche des Datenschutzes, des Kinderarbeitsschutzes und der Persönlichkeitsrechte. Für die Studie wurden rund 10.000 Einzelpostings von 359 deutschsprachigen Profilen auf Instagram, YouTube und TikTok untersucht. Sie erreichen den Angaben zufolge zusammen mehr als 109 Millionen Follower.
Die beteiligten Landesmedienanstalten Bremen, Berlin-Brandenburg, Hamburg-Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben auf Grundlage der Studie Handlungsempfehlungen entwickelt. So sollten etwa Influencer auf die erkennbare Darstellung ihrer Kinder in sozialen Medien verzichten oder zumindest deren Gesichter verpixeln. Das sei teilweise auch rückwirkend möglich. Zudem sollten Kinder niemals in verletzlichen, intimen oder peinlichen Situationen gezeigt werden.
Plattformen sollen Verstöße strenger ahnden
Plattformen sollten eigene Regeln zur Darstellung von Kindern in Social-Media-Beiträgen entwickeln und Verstöße konsequent verfolgen, regen die Medienanstalten außerdem an. Überdies sollten Werbetreibende Unternehmen und Agenturen die Einhaltung kindeswohlorientierter Mindeststandards zur Voraussetzung jeder Zusammenarbeit mit Family-Influencern machen. Den Aufsichtsbehörden und der Jugendhilfe empfehlen die Landesmedienanstalten die Entwicklung klarer Leitlinien und Informationsmaterialien. Zudem sollten sie leicht zugängliche Meldestellen einrichten.
epd lnb mas dab