Am Mittwoch beginnt der Fastenmonat Ramadan. Der katholische Bischof Wilmer sieht darin eine Gelegenheit zum Brückenbau zwischen Muslimen und Christen.
Hildesheim (epd). Anlässlich des muslimischen Fastenmonats Ramadan hat der Hildesheimer katholische Bischof Heiner Wilmer zu einer Vertiefung der Beziehungen zwischen Christen und Muslimen aufgerufen. „Lassen Sie uns Brücken des gegenseitigen Respekts, der Zusammenarbeit für das Gemeinwohl und des Einsatzes für Gerechtigkeit und Solidarität bauen“, schreibt Wilmer in einer Grußbotschaft an die muslimischen Gemeinden im Bistum Hildesheim. Solche Brücken seien keine abstrakten Ideale, „sondern lebendige Wege, die im täglichen Miteinander Gestalt annehmen“.
Gerade der Ramadan biete solchem Miteinander Gelegenheit, ergänzte der Bischof. „Für uns Christinnen und Christen ist der Ramadan eine Zeit, in der wir die Gastfreundschaft muslimischer Familien und Moscheegemeinden in besonderer Weise erfahren dürfen.“ Die Einladungen zum abendlichen Fastenbrechen seien eine Ehre und machten gegenseitige Verbundenheit spürbar. „Diese Begegnungen eröffnen häufig neue Perspektiven, vertiefen gegenseitige Wertschätzung und stärken das Miteinander in unserer Gesellschaft“, betonte Wilmer.
Gemeinsame Suche nach Gott und innerer Klärung
Es sei eine besondere Fügung, dass der Fastenmonat Ramadan und die vorösterliche Fastenzeit in diesem Jahr am selben Tag beginnen. „Diese zeitliche Übereinstimmung ist für mich nicht nur ein kalendarischer Zufall“, unterstrich Wilmer. Sie sei vielmehr ein starkes Zeichen und eine wunderbare Gelegenheit, gemeinsam auf die Suche nach Gott, nach innerer Klärung und einem verantwortungsvollen Leben zu gehen.
Für Muslime in Deutschland beginnt der Fastenmonat Ramadan in diesem Jahr am 18. Februar - dem christlichen Aschermittwoch - und endet am 19. März. Das Fasten gehört wie das Glaubensbekenntnis, die täglichen Gebete, die Armensteuer und die Pilgerfahrt nach Mekka zu den fünf Säulen des Islam. Im Ramadan sind die Gläubigen aufgerufen, täglich von Beginn der Morgendämmerung bis Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr zu verzichten. Befreit vom Fasten sind Alte und Kranke, Kinder, Schwangere und Reisende sowie Soldaten im Krieg.
epd lnb dab mir