Missbrauch: Gesetz soll Betroffenen Recht auf Akteneinsicht geben

Nachricht 25. März 2024

Braunschweig, Berlin (epd). Die Bundesregierung will nach Angaben der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, mit einem neuen Gesetz unter anderem einen Anspruch auf Akteneinsicht für Betroffene von Missbrauch bei den Jugendämtern einführen. „Es geht um ein Recht, Prozesse anzustoßen, ein Recht auf Sichtbarmachen“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag) in einem vorab veröffentlichten Bericht.

Claus hofft, dass die Länder nachziehen, wenn der Bund für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe das Recht auf Akteneinsicht festlegt. Das wäre eine „große Chance im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, sagte die Missbrauchsbeauftragte.

In dem Gesetzentwurf, der nach Informationen der Funke-Zeitungen kurz vor dem Abschluss der Ressortabstimmung steht, sind den Angaben zufolge weitere Unterstützungsleistungen für Missbrauchsopfer vorgesehen - etwa konkrete Informationen und Beratung, wie Betroffene am besten vorgehen, um Akteneinsicht zu erhalten.

Es gehe um eine Form von nachholender Gerechtigkeit, sagte Claus. „Hier sehe ich den Staat und die Gesellschaft in der Verantwortung, denn sie waren es, die nicht hingesehen haben, die nicht geschützt haben.“