Neue Verfassung für Bremische Evangelische Kirche verabschiedet

Nachricht 15. März 2024

Bremen (epd). Nach einer mehr als zehnjährigen Debatte hat das Parlament der Bremischen Evangelischen Kirche den Entwurf für eine neue Verfassung der Kirche in erster Lesung mit der nötigen Dreiviertel-Mehrheit verabschiedet. Dafür kamen am Mittwoch knapp 140 Mitglieder der Synode zu einer Sondersitzung zusammen. Das Papier nimmt Regelungen auf, die in der bislang gültigen Verfassung aus dem Jahr 1920 fehlen. So wurden bisher weder gesamtkirchliche Arbeitsfelder noch ein Diskriminierungsverbot oder eine Mitbestimmung junger Leute erwähnt. Damit die nun verabschiedete Verfassung in Kraft treten kann, ist Mitte Mai eine zweite Abstimmung notwendig.

Die Verfassung ist von zentraler Bedeutung für die Struktur und Arbeit der Kirche. Kritiker monierten bei der Synode wie schon in der Vergangenheit, der Verfassungsentwurf sei nicht zukunftsfähig, führe in eine hierarchische Kirche und stehe im Gegensatz zu freiheitlichen Grundsätzen vergangener Zeiten. Konservative Kreise kritisierten, dass Gemeinden und gesamtkirchliche Einrichtungen gleichberechtigt erwähnt werden. Zudem werde die früher garantierte Unabhängigkeit der Gemeinden zwar zugesichert, im Verlauf des Verfassungstextes mit einer ganzen Reihe von Einzelbestimmungen aber wieder aufgelöst.

Befürworter sagten, es sei gut, dass die Verfassung ernst mache mit einer Kirche, die aus Gemeinden und gesamtkirchlichen Werken bestehe. Während der alte Text eine Präambel und 17 Paragrafen umfasste, besteht der nun verabschiedete Entwurf aus 62 Artikeln. Er regelt auch zeitgemäßere Formulierungen für das leitende Personal.

So soll die leitende Theologin oder der leitende Theologe zukünftig nicht mehr Schriftführerin oder Schriftführer heißen, sondern Kirchenpräsidentin oder Kirchenpräsident. Zur Bremischen Evangelischen Kirche gehören 52 Gemeinden mit rund 160.000 Mitgliedern.