Gesundheitsministerin Behrens begrüßt Urteil zur Masern-Impfpflicht

Nachricht 20. August 2022

Hannover (epd). Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Masern-Impfpflicht begrüßt. „Sie bekräftigt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Masern verfassungskonform ist“, sagte Behrens am Donnerstag in Hannover. Der Nutzen der Impfung rechtfertige demnach die Auflagen des Gesetzes. Die lange etablierte und wissenschaftlich gut überprüfte Masern-Impfung könne die teils schweren und mitunter tödlich verlaufenden Masern-Erkrankungen verhindern, betonte die Ministerin.

Seit dem 1. März 2020 müssen alle Personen, die neu in einer Schule, Kita oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtung tätig oder betreut werden, einen Impfnachweis vorlegen. Für bereits tätige oder betreute Personen war die Nachweis-Pflicht wegen der Corona-Pandemie wiederholt aufgeschoben. Auch sie müssen aber seit dem 31. Juli 2022 die Impfung nachweisen.

Seitdem hätten die Landkreise und kreisfreien Städte über das eigens eingerichtete Meldeportal etwa 1.000 Personen an die Gesundheitsämter gemeldet, die den Nachweis nicht erbracht haben, sagte ein Ministeriumssprecher auf epd-Anfrage. Säumige Personen würden zunächst aufgefordert, den Nachweis beim Gesundheitsamt nachzureichen. Im weiteren Verlauf könnten sie zu einer Beratung ins Gesundheitsamt geladen werden.

Auch Beschäftigungs- und Betretungsverbote, sowie Bußgelder bis zu 2.500 Euro könnten demnach verhängt werden. Über die Maßnahmen entschieden die Gesundheitsämter im Einzelfall, erläuterte der Sprecher. Mitte September werde es dazu eine erste Auswertung geben. Bei den Schuleingangsuntersuchungen 2019 habe die Masern-Impfquote bei 93,2 Prozent gelegen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Impfpflicht für verfassungskonform erklärt. Sie diene nicht nur dem Gesundheitsschutz der Kinder und vulnerabler Personen wie Schwangeren, sondern wolle auch die Weiterverbreitung der hoch ansteckenden Krankheit verhindern. Gegenüber diesen Interessen müsse das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit zurücktreten. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Entscheidung.

Die Impfpflicht leistet laut Behrens einen Beitrag dazu, die für die Herdenimmunität notwendige Impfquote von 95 Prozent aller Menschen zu erreichen. Sollte dieses Ziel erreicht werden, sei es vermutlich möglich, die Masern global zu eliminieren. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfehle die Impfung uneingeschränkt und für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr, bei dem keine Kontraindikation vorliegt. „Durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht werden auch die Kinder geschützt, die trotz Impfung keinen hinreichenden Schutz vor der Erkrankung aufbauen oder sich aufgrund einer Kontraindikation gar nicht durch eine Impfung schützen können“, betonte Behrens.