Lob und Kritik für neuen Corona-Plan

Nachricht 05. August 2022

Berlin, Hannover (epd). Die Regierungspläne zur Corona-Bekämpfung ab dem Herbst ernten Lob und Kritik. Ärztepräsident Klaus Reinhardt lobte, dass Schulschließungen nach den Änderungen im Infektionsschutzgesetz nicht mehr möglich sein sollen. Er vermisst aber „klar definierte Kriterien“, wann eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur droht. Patientenschützer Eugen Brysch mahnte einen besseren Schutz für Menschen in Pflegeheimen an.

Reinhardt sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag), das neue Konzept sei differenziert, an der Verhältnismäßigkeit der Mittel orientiert „und vor allem endlich mit Rücksicht für unsere Kinder formuliert“. Es müsse alles dafür getan werden, dass Kindertagesstätten und Schulen geöffnet bleiben. Wichtig sei, dass in Zukunft für ganz Deutschland einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte Belastungen im Gesundheitswesen drohen. „Hier bleibt das heute vorgestellte Konzept leider noch im Vagen“, kritisierte der Präsident der Bundesärztekammer.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Brysch, sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag): „Die Bundesregierung will Pflegebedürftige besser schützen als in den Wintern zuvor. Davon kann praktisch aber gar nicht die Rede sein.“ Denn frisch geimpfte und genesene Beschäftigte und Besucher müssten sich künftig nicht mehr testen lassen, obwohl mittlerweile jedem klar sein müsse, dass auch Geimpfte und Genesene das Virus weitergeben.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten am Mittwoch über die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz informiert. Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten, sollen die Bundesländer im Herbst wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen anordnen können für alle Menschen, die nicht vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Eine Maskenpflicht im Personennahverkehr soll ohne Ausnahme gelten. Außerdem sollen die Bundesländer Tests anordnen können, etwa in Schulen und Kindertagesstätten.

Bundesweit einheitlich werden lediglich die Schutzmaßnahmen im Fernverkehr der Bahn und beim Fliegen sowie für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geregelt. Neben der Maskenpflicht soll für Kliniken und die Pflege auch eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher gelten, wiederum mit Ausnahmen für frisch geimpfte und genesene Personen. Das neue Infektionsschutzgesetz soll zum 1. Oktober in Kraft treten.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, mahnte in den Funke-Zeitungen einfache Regeln an: „Wir brauchen ein Gesetz, das die Menschen verstehen und die Behörden umsetzen können.“ Für Herbst und Winter seien jenseits des Infektionsschutzgesetzes noch weitere Entscheidungen nötig, sagte Dedy und fragte: „Wird im Herbst wieder der kostenlose Bürgertest für alle eingeführt? Wie geht es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiter?“ Dazu erwarte der Städtetag sehr bald Antworten der Bundesregierung