Bistum lockert Zugang für Lehrkräfte zum Religionsunterricht

Nachricht 23. Juli 2022

Hildesheim (epd). Das katholische Bistum Hildesheim lockert seine Zugangsregelungen für Religionslehrerinnen und Religionslehrer. Künftig könnten auch Geschiedene oder Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, den Unterricht an den Schulen erteilen, sagte ein Sprecher am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wichtig sei, dass die Lehrer glaubwürdig den Religionsunterricht erteilten. Dies lasse sich nicht an formalen Kriterien festmachen.

Religionslehrkräfte benötigen von den Kirchen eine spezielle Berufung, um evangelische oder katholische Religion an den öffentlichen Schulen unterrichten zu können. In der katholischen Kirche ist dies die „Missio canonica“, in der evangelischen Kirche die „Vokation“.

Die neue Fassung der „Missio canonica“-Ordnung im Bistum Hildesheim trat bereits Anfang Juli in Kraft. Neben einem qualifizierendem Studium zählt unter anderem die formelle Zugehörigkeit zur katholischen Kirche zu den Voraussetzungen zur Verleihung der Missio an Lehrkräfte. Das Bistum Osnabrück hatte bereits im Jahr 2018 seine Regelungen geändert. Demnach ist ebenfalls die persönliche Lebensführung nicht mehr Voraussetzung für die Erteilung des Religionsunterrichts.

Die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen streben in einem bundesweit einmaligen Modell einen gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht an. Das neue Fach soll nach Abschluss der Beratungen erstmals zum Schuljahr 2024/25 angeboten werden und an die Stelle des bisherigen konfessionell getrennten Unterrichtes treten.