Bundesministerien sollen Gendersternchen nicht verwenden

Nachricht 07. Oktober 2021

Beim Gendern bewegen sich die Bundesbehörden auf einem dünnen Grat zwischen korrekter Rechtschreibung und geschlechtergerechten Bezeichnungen von Männern, Frauen und Diversen. Das Familienministerium hat eine Empfehlung formuliert.

Osnabrück, Berlin (epd). Ministerien und Bundesbehörden sollen das sogenannte Gendersternchen und andere Sonderzeichen für eine geschlechtergerechte Sprache nicht verwenden. Das geht aus einer Empfehlung des Bundesfamilienministeriums hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt und über die zuerst die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch) berichtet hat. Ein Sprecher des Ministeriums erläuterte in Berlin, die fachlichen Empfehlungen seien „keine Vorgaben, sondern lediglich eine Arbeits- und Orientierungshilfe“.

Die Bundesverwaltung habe in besonderer Weise die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen und gleichzeitig die verbindlichen Rechtschreibregeln zu berücksichtigen, erklärte der Sprecher. Wie sich die einzelnen Behörden nun verhalten werden, blieb offen.

In der Empfehlung von Mitte September heißt es, in den Bundesbehörden sollen neben dem Gendersternchen auch der Binnendoppelpunkt, der Binnenunterstrich, das große Binnen-I oder das Trema nicht verwendet werden. Verwiesen wird auf die Auffassung des Deutschen Rechtschreibrates, wonach die Verwendung der Sonderzeichen derzeit als „rechtschreibwidrig“ gelten und nicht sichergestellt sei, dass solche Schreibweisen allgemein verständlich seien. Nach der vom Deutschen Rechtschreibrat am 26. März 2021 veröffentlichten Auffassung „sind Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation nicht zu verwenden“, heißt es in der Empfehlung.

Das auf den 16. September datierte Schreiben richtet sich an die Bundesverwaltung einschließlich Kanzleramt und Ministerien, an Bundesgerichte und Stiftungen des Öffentlichen Rechts des Bundes. Während die Sonderzeichen nicht verwendet werden sollen, empfiehlt das Familienministerium zugleich ausdrücklich, das generische Maskulinum zu vermeiden, wenn auch eine weibliche Form existiert, wie beispielsweise bei „Kunde“ und „Kundin“. Ausgenommen werden juristische oder abstrakte Personen wie etwa „Arbeitgeber“.

Des Weiteren sind der Empfehlung zufolge nach Möglichkeit geschlechtsneutrale Begriffe und Umschreibungen zu verwenden wie etwa „Pflegekraft“, „Kollegium“ oder „Vorsitz“. Wo es keine neutralen Begriffe gibt, sollen möglichst beide Geschlechter genannt werden, etwa „Kassierer und Kassiererinnen“.

Für zusammengesetzte Wörter wird ein „pragmatischer Umgang“ angeregt. Der Begriff „Ministerpräsidentenkonferenz“ ist danach in Ordnung, wobei eine Klarstellung bei der Auflösung des Kompositums erfolgen soll, etwa als „Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder“. Von der abwechselnden Verwendung von männlicher und weiblicher Form wird abgeraten.

Bei der Frage, wie Menschen mit diversem Geschlecht bezeichnet werden sollen, tut sich das Ministerium in seiner Empfehlung sichtlich schwerer. Dazu gebe es keine Vorgaben im Bundesgleichstellungsgesetz, heißt es. Wo es ausschließlich um Menschen mit diversem Geschlechtseintrag geht, seien Formulierungen wie „niedergelassene ärztliche Fachkraft mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag“ zu empfehlen. Wenn es um gemischte Gruppen geht, wird die Nennung der beiden Geschlechter, beispielsweise „Ärztinnen und Ärzte“, „grundsätzlich als annehmbar angesehen“, da der Anteil der Personen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag sehr gering sei.