Gericht: Verschärfte Kontaktbeschränkungen sind rechtmäßig

Nachricht 20. Januar 2021

Lüneburg (epd). Die zuletzt am 8. Januar wegen der Corona-Pandemie verschärften Kontaktbeschränkungen sind nach einem Gerichtsurteil rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) lehnte einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Beschränkungen ab (Az.: 13 MN 11/21). Der Beschluss wurde am Dienstgag bekannt, er ist unanfechtbar.

Nach einer Verordnung des Landes Niedersachsen darf sich seit dem 8. Januar ein Hausstand nur noch mit einer weiteren Person treffen. Auch Kinder sind von der Beschränkung erfasst. Gegen diese Verschärfung hatte sich ein Ehepaar mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Die Eheleute machten geltend, dass die Verschärfung der Kontaktbeschränkung ohne Ausnahmen für Familien sie in ihren Grundrechten verletze. Es werde ihnen unmöglich gemacht, ihren vier erwachsenen, in eigenen Haushalten lebenden Kindern gleichzeitig die gebotene Hilfe und Unterstützung zu gewähren.

Aus Sicht des mit der Sache befassten 13. Senates des OVG verfolgt die Verschärfung mehrere legitime Ziele. Sie sei nicht zu beanstanden, da die Maßnahme darauf gerichtet sei, im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit die Bevölkerung vor der Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit Covid-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Die bis zum 8. Januar geltende Beschränkung auf insgesamt nicht mehr als fünf Personen zuzüglich Kindern bis 14 Jahren habe der Verordnungsgeber angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen als unzureichend ansehen dürfen, hieß es weiter. Mildere, aber in ihrer Wirkung gleich effektive Mittel hätten sich dem Senat nicht aufgedrängt. Die Verschärfung könne deshalb, auch wenn sie die Intensität der Eingriffe in die Grundrechte deutlich erhöhe, grundsätzlich noch als angemessener Ausgleich zwischen den Grundrechten der Betroffenen und den legitimen Zielen des Verordnungsgebers angesehen werden.

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