Gericht: Student muss trotz Corona an Präsenzprüfung teilnehmen

Nachricht 03. September 2020

Lüneburg (epd). Studierende in Niedersachsen müssen nach einem Gerichtsurteil trotz der Corona-Pandemie an Präsenzprüfungen teilnehmen, wenn die Hochschule dies verlangt. Mit diesem Beschluss vom Mittwoch wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg die Beschwerde eines Master-Studenten der Leuphana Universität Lüneburg gegen eine Entscheidung der Vorinstanz ab (Az 2 ME 349/20).

Die Hochschule hatte zuvor den Antrag des Mannes abgelehnt, eine Klausur angesichts der Pandemie nicht als Präsenzprüfung, sondern online von zu Hause schreiben zu dürfen. Zur Begründung verwies die Universität auf die Niedersächsische Corona-Verordnung, die es unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaube, Präsenzprüfungen abzuhalten. Die Hochschule habe ihre internen Regelungen entsprechend angepasst und ein Hygienekonzept entwickelt. In dem konkreten Fall hätten die Prüfer entschieden, dass von der nach wie vor bestehenden Möglichkeit der Online-Prüfung kein Gebrauch gemacht werden solle.

Das OVG hält diese Entscheidung für rechtens. Die Beurteilung, in welcher Form die Klausur im Grundsatz zu erbringen sei, obliege den Prüfern, hieß es. Das angesichts überschaubarer Infektionszahlen in Norddeutschland und aufgrund wirksamer Schutzmaßnahmen eng begrenzte Gesundheitsrisiko einer Präsenzklausur rechtfertigte keine gegenteilige Einschätzung. Dass der Antragsteller als Raucher einer der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen angehöre, wertete das Gericht als nicht relevant. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

epd lnb rmp
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