Bundesjustizministerin gegen Isolation Älterer in der Corona-Krise

Nachricht 14. April 2020

Hannover (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Forderungen eine Absage erteilt, der Corona-Krise durch Isolation der Älteren und chronisch Kranken zu begegnen. "Jedem Menschen stehen Grundrechte zu, und zwar unabhängig vom Alter", sagte sie dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Dienstag). "Und es ist im Übrigen ja keineswegs so, dass nur die sogenannten Risikogruppen gefährdet sind. Junge Menschen erkranken ebenfalls schwer."

Lambrecht fügte hinzu: "Das Gegeneinander-Ausspielen von Generationen ist sicher nicht der richtige Weg. Wir werden alle Wege prüfen, krisenbedingte Einschränkungen so schnell und so verantwortbar wie möglich wieder zu lockern." Das "Wegsperren" von bestimmten Bevölkerungsgruppen sei dabei keine Option.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hatte eine etwaige Lösung der Krise mit den Worten skizziert: "Menschen, die über 65 Jahre alt sind, und Risikogruppen werden aus dem Alltag herausgenommen und vermeiden weiter Kontakte. Jüngere, die weniger gefährdet sind, werden nach und nach kontrolliert wieder in den Produktionsprozess integriert." Andere äußerten sich ähnlich.

Lambrecht versicherte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk, dass alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen am Ende der Corona-Krise wieder zurück genommen würden. Oberstes Gebot sei derzeit der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung. Das fordere auch das Bundesverfassungsgericht.

Die SPD-Politikerin erklärte mit Blick auf Kritiker wie die Schriftstellerin Juli Zeh, die von gezielter Panikmache der Politik gesprochen hatte, weiter: "Ich kann nur davon abraten, hier ein Schreckgespenst an die Wand zu malen." Es geht um die Bekämpfung einer Pandemie, an der in Deutschland bereits mehr als 2.000 Menschen gestorben seien und die sich weiter auszubreiten drohe. "Ich weiß nicht, wie man angesichts dieser Tatsache zu der Einschätzung gelangen kann, dass hier Panikmache betrieben werde und dabei unnötig Freiheitsrechte eingeschränkt würden."

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