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EKD richtet zentrale Anlaufstelle für Missbrauchsopfer ein

Nachricht 11. Juni 2019

Hannover (epd). Die evangelische Kirche richtet eine zentrale Anlaufstelle für Opfer sexualisierter Gewalt ein. Damit werde ein Anliegen umgesetzt, "dessen Dringlichkeit uns Betroffene immer wieder eindrücklich geschildert haben", sagte die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs am Dienstag in Hannover. Die EKD habe den unabhängig arbeitenden Verein "Pfiffigunde" aus Heilbronn damit beauftragt, fügte Fehrs hinzu. Die Anlaufstelle wird "Zentrale Anlaufstelle.help" heißen. 

Der Verein solle erste Anlaufstelle für Betroffene sein und eine "Lotsenfunktion bei der Aufarbeitung" sexueller Gewalt in der evangelischen Kirche übernehmen, sagte Fehrs, die Sprecherin des kirchlichen "Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt" ist. Ziel der Anlaufstelle sei es zudem, dass Betroffene sich melden. 

Neben Fehrs gehören der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh, der braunschweigische Landesbischof Christoph Meyns, sowie die oldenburgische Oberkirchenrätin Susanne Teichmanis und der bayerische Oberkirchenrat Nikolaus Blum dem Beauftragtenrat an. Die Kosten werden den Angaben zufolge von der EKD übernommen. Das Angebot solle die bereits in den Landeskirchen bestehenden Ansprechstellen ergänzen. 

Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle gehört zu einem Elf-Punkte-Plan, den die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im vergangenen Herbst beschlossen hat. Damals waren 479 Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt. Inzwischen ist die Zahl laut Fehrs auf rund 600 gestiegen, teilte die EKD mit. 

Über das ganze Ausmaß des Missbrauchs sollen Studien genauere Erkenntnisse bringen. So sollen regionale Untersuchungen in den Landeskirchen bundesweit zusammengeführt werden. Zudem plant die EKD eine Dunkelfeldstudie. 

Derzeit arbeitet der Beauftragtenrat zusammen mit Wissenschaftlern an einer Ausschreibung und grundsätzlichen Kriterien für das Design der Studien in Landeskirchen und EKD. Wissenschaftler sollen für die Aufarbeitung Zugang zu den kirchlichen Akten und Archiven erhalten. Fragen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte würden derzeit geklärt, hieß es. 

epd lnb bas mil
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