Photo by Amador Loureiro on Unsplash

Landtag regelt verkaufsoffene Sonntage neu - Kirchen begrüßen neues Gesetz

Nachricht 15. Mai 2019

Weil es wegen verkaufsoffener Sonntage zuletzt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen war, hat der niedersächsische Landtag nun das Ladenöffnungsgesetz neu gefasst. Die Kirchen zeigen sich zufrieden mit dem Schutz der Sonn- und Feiertage.

Hannover (epd). Mit einem neuen Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten hat der niedersächsische Landtag am Dienstag in Hannover die Frage der verkaufsoffenen Sonntage neu geregelt. Danach dürfen Kommunen in Niedersachsen künftig insgesamt bis zu sechs Verkaufssonntage in ihren Bezirken genehmigen, aber nicht mehr als vier pro Ortsbereich. Die Läden dürfen dann für bis zu fünf Stunden öffnen. Für anerkannte Ausflugsorte erhöht sich die Obergrenze pro Ortsbereich auf acht Sonntage.

Die Gesetzesnovelle soll mehr Rechtssicherheit bringen, dies hatte vor allem der Einzelhandel verlangt. Zuletzt hatten Gerichte mehrmals verkaufsoffene Sonntage gestoppt, weil Gewerkschaften dagegen Klage erhoben hatten. Die Kirchen begrüßten, dass es zu keiner nennenswerten Ausweiten der Ladenöffnungszeiten an den Sonn- und Feiertagen gekommen sei.

Beim Ladenöffnungsgesetz müssten der Schutz der Arbeitnehmer und das Verkaufsinteresse des Einzelhandels gegeneinander abgewogen werden, sagte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) in der Debatte: "Ich habe von Anfang an klar gemacht, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage und damit der Ruhe und Erholung für mich an erster Stelle steht."

SPD, CDU, FDP und AfD stimmten für die Gesetzesnovelle. Die FDP hatte ursprünglich einen weitergehenden Gesetzentwurf vorgelegt, zog ihn aber zurück und stimmte für den Regierungsentwurf. Die Grünen forderten einen noch strikteren Schutz der Arbeitnehmer.

Neben besonderen Anlässen wie Volksfesten wird künftig auch die Belebung der Innenstädte als Grund für eine Sonntagsöffnung anerkannt. Damit kommt die rot-schwarze Landesregierung den Industrie- und Handelskammern entgegen. Ausgenommen von der Sonntagsöffnung sind alle gesetzlichen Feiertage, zudem der Palmsonntag vor Ostern und der 27. Dezember, sofern er auf einen Sonntag fällt. Tabu sind ebenso der Totensonntag, der Volkstrauertag und die Adventssonntage.

Die Kirchen zeigten sich zufrieden mit der neuen Regelung. "Es ist für uns wichtig, dass besondere Sonntage wie die Adventssonntage weiterhin geschützt bleiben", sagte Oberlandeskirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track als Bevollmächtigte der evangelischen Kirchen dem epd. Es sei "ein gesellschaftlicher Lernprozess, den Zugriff ökonomischer Interessen auf den Sonntag als Tag des Gottesdienstes, der Ruhe und Muße abzuwehren". Der Sonntag stärke den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die persönliche "Work-Life-Balance". Das Katholische Büro Niedersachsen erklärte: "Je weniger am Sonntag die Geschäfte geöffnet sind, desto besser ist es."

epd lnb mig mir
# epd-Service