Religion geht zur Schule

von Kerstin Gaefgen-Track

 

Zur Zukunft von Religionsunterricht und Religion im Schulleben

Der Umgang mit „Religion“ ist zentral für das Selbstverständnis einer Schule; auch die Tatsache, dass manche Schulen dieses Thema ausblenden, ist ein Statement.

Den Versuch einzelner, den Religionsunterricht und damit letztlich auch Religion aus möglichst vielen Schulen zu verdrängen, gibt es auch in Niedersachsen. Eine Petition im Landtag für eine entsprechende Schulgesetzänderung blieb ohne Erfolg, allerdings hat die GEW sich das Anliegen der Petition zu eigen gemacht, eine Änderung des Schulgesetzes zu fordern. Schulen sollen auf Beschluss des Schulvorstandes oder der Gesamtkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger beim Kultusministerium die Genehmigung beantragen können, in eine „bekenntnisfreie Schule“ umgewandelt zu werden. Wenn eine Schule als „bekenntnisfrei“ genehmigt wäre, würde das Fach Werte und Normen für alle Schüler*innen verpflichtend erteilt. Religionsunterricht wäre allenfalls auf Antrag ein freiwilliges und zusätzliches Angebot im Sinn einer Arbeitsgemeinschaft. Erziehungsberechtigte oder Schüler*innen, die eine religiöse Erziehung nach Art. 7 Abs 3 GG wünschen, könnten dann eine andere Schule wählen, wird argumentiert, ohne dass eine solche Möglichkeit sichergestellt werden sollte. Das gewünschte Ziel ist, dass möglichst viele Schulen sich in „bekenntnisfreie Schulen“ umwandeln würden und dort kein Religionsunterricht erteilt würde. 

Nicht nur ich erachte diesen Vorschlag allein schon für juristisch nicht haltbar; vor allem aber wäre es schul- und religionspolitisch ein fataler Fehler, wenn Religion in Schule nicht mehr vorkommt. In § 2 NSchG steht sehr bewusst, dass die Schule „die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln“ soll. Damit ist religiöse Bildung als elementar für Schule gesetzt. Schule ist ein Ort, wo sich Religionen und Konfessionen in ihrer Vielfalt begegnen und ein angemessener, reflektierter und konstruktiver Umgang mit Religion und Konfession eingeübt werden kann. Auf der einen Seite geht es um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf religiöse Bildung, die ein notwendiger Bestandteil jeglicher zukunftsfähigen Bildung ist. Auf der anderen Seite braucht die multikulturelle und damit auch multireligiöse Gesellschaft insgesamt öffentliche Orte, an denen notwendige Kenntnisse über Religionen ebenso wie über Weltanschauungen vermittelt und der Dialog über Religion wie der Dialog der Religionen eingeübt werden. 

Es ist ein Schatz im deutschen Schulsystem, dass es den „konfessionellen“ bekenntnisgebundenen Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG nicht nur für die christlichen Konfessionen, sondern auch für andere Religionen wie Judentum, Islam oder Aleviten gibt. Ein wissenschaftlich qualifiziertes Studium ist für einen kompetenten, pluralitätsfähigen und insbesondere das Überwältigungsverbot achtenden Umgang mit Religion an Schulen entscheidend  und macht das Fach zu einem wesentlichen Bestandteil des jeweiligen schulischen Bildungsangebots. Weiter ist der konfessionelle bekenntnisgebundene Religionsunterricht ein ordentliches Unterrichtsfach für die Schüler*innen der jeweiligen Konfession oder Religion. Zukünftig ist es das Fach Christliche Religion für alle Schüler*innen evangelischer und katholischer Konfessionen mit der Möglichkeit der Abmeldung und dem Besuch der Alternativfächer Werte und Normen oder Philosophie. Art. 4 GG, der die Freiheit des „religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses“ schützt als Freiheit, eine Religion auszuüben ebenso wie eine konfessions- bzw. religionslose Weltanschauung zu vertreten, wird damit an den Schulen grundsätzlich auch mit dem konfessionellen bekenntnisgebundenen Religionsunterricht gewahrt. 

Die grundlegende und notwendig erkennbare Positionalität des Religionsunterrichts wird durch Lehrer*innen, die bewusst als Angehörige einer Konfession oder Religion diesen Unterricht erteilen, gewährleistet. Die Positionalität eröffnet auch die Möglichkeit, in eine konstruktive Auseinandersetzung mit den Grundüberzeugungen der jeweiligen Religion oder Konfession zu gehen. Um Religion an sich in ihrer jeweiligen Tiefe zu verstehen, braucht es Erfahrungen in und mit einer Religion. Religionskunde kann und will dies nicht leisten, sondern geht von einer „scheinbaren“ Neutralität aus, die es in religiösen und weltanschaulichen Fragen auch philosophisch gesehen nicht gibt und geben kann. 

Schüler*innen können im Religionsunterricht in der zentralen Frage nach der eigenen Identität und Haltung Einsichten über Sinn, Orientierung und Hoffnung für das eigene Leben gewinnen. Sie können ebenso Einsichten in andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen erlangen und werden auf dieser Grundlage fähig, Pluralität und die damit grundsätzlich einhergehenden verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten auszuhalten und konstruktiv damit umzugehen. Die religiös gebildeten Schüler*innen können im Dialog und Handeln mit anderen konstruktiv in das schulische Leben hineinwirken. Denn das Reflektieren und Einüben in einen produktiven Umgang mit Konflikten, Herausforderungen und Krisen braucht Schule mehr denn je. Die religiösen Überzeugungen von Schüler*innen, Lehrer*innen sowie aller Mitarbeitenden gehören zum Leben und damit zum schulischen Alltag dazu. Religion ist im Schulleben präsent auch für alle diejenigen, die sich in sehr unterschiedlicher Weise als nicht religiös verstehen. In einem „bekenntnisfreien“ Raum würde ein wesentlicher Weltzugang verschlossen bleiben, den die Väter und Mütter des Grundgesetzes aus gutem Grund schützen wollten. Angesichts der Gefährdungen der Demokratie, der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft und des Bemühens um den gesellschaftlichen Zusammenhalt braucht es auch in Zukunft den konfessionellen bekenntnisgebundenen Religionsunterricht.

Anmerkungen

  1. Koblenzer Konsent zur evangelischen und katholischen Religionsdidaktik: Theologische Positionalität im Kontext religiöser Bildung, https://www.ekd.de/koblenzer-konsent-88376.htm (21.07.2025