Der Gottesdienst zur Einschulung

Von Marc Wischnowsky

 

Ein Präzedenzfall gemeindlichen Handelns zwischen Kirche und Schule

 

1. Einleitung

„Gott, dein guter Segen – ist wie ein großes Zelt …“. Laut singend ziehen 50 Kinder mit bunten Schultüten durch die Schrebergartenkolonie, eine lange Reihe von Eltern, Geschwistern und Großeltern im Gefolge. Sie kommen gerade aus dem Schulanfängergottesdienst der Kirchengemeinde und machen sich auf zur Einschulungsfeier in die benachbarte Grundschule.

Das ist eine meiner lebhaftesten Erinnerungen an diese besondere gottesdienstliche Gelegenheit. Neben der Bedeutung des Singens lässt sich ihr auch etwas über Zeit und Orte, über Beteiligung und über das zentrale theologische Element entnehmen: den Segen.
Gottesdienste zum Schulanfang gehören zum regelmäßigen Programm gemeindlicher Gottesdienste. Aus Gemeindesicht werden sie als „Sondergottesdienste“ wahrgenommen, was sich auch darin äußert, dass sich in der Regel weder Kerngemeinde noch Kirchenvorstand wahrnehmbar beteiligen. Hier bildet sich situativ eine eigene Gottesdienstgemeinde zu einer besonderen Gelegenheit.

In der neueren praktisch-theologischen Reflexion wird dieser Gottesdienst zur Einschulung deshalb hier und da unter eine „erweiterte Kasualpraxis“ gefasst1. In seiner Ausrichtung auf einen „Fall“ – die Einschulung – der diesem Gottesdienst Anlass und Gepräge gibt, hilft dieser Blick zu einer genaueren Beschreibung. Andererseits fehlt ein wesentliches Element pfarramtlicher Kasualpraxis, das die neuere Kasualtheorie herausgearbeitet hat: die fallbezogene, seelsorgliche Begleitung, Kasualgespräche oder wie im Fall der Konfirmation oder der Taufvorbereitung Erwachsener die katechetische Betreuung durch das Pfarramt.2 Der Einschulungsgottesdienst ist hingegen in der Regel nicht eingebettet in ein systematisch begleitendes Handeln des Pfarramtes, auch wenn im günstigen Fall durchaus Kontakte zu einigen Familien bestehen, wenn Kinder vielleicht der evangelischen Kindertagesstätte entwachsen sind oder der eine oder die andere sogar den gemeindlichen Kindergottesdienst besucht hat.

Wenn der Gottesdienst zur Einschulung tatsächlich als Teil einer erweiterten Kasualpraxis zu verstehen ist, ließen sich daraus weitere Herausforderungen für eine familienbegleitende und schulbezogene Gemeindepraxis aus diesem Anlass ableiten.3  So verstanden wäre dieser Gottesdienst auf ein Feld gemeindlichen Handelns zu beziehen, das neben der Familie auch die Schule in den Blick nimmt und in nachbarschaftlicher Kooperation von Kirche und Schule religionspädagogisch sowie schulseelsorglich-diakonisch zu beschreiben wäre.4 Neben regelmäßigen Kontakten zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kirchengemeinde mit Schulleitung und Kollegium benachbarter Grundschulen könnte dazu auch ein kirchen- und schuljahreszeitlich bezogenes Schulgottesdienstprogramm gehören, zu welchem der Einschulungsgottesdienst zu Schuljahresbeginn eine Art Auftakt markierte. Möglicherweise ließen sich aber auch aus der Elternschaft einer gemeindlichen Kindertagesstätte heraus im zeitlichen Vorfeld Gesprächskreise initiieren, welche die anstehende Einschulung thematisieren und andere schul- und einschulungsbezogene Angebote entwickeln.

Für den Einschulungsgottesdienst selbst gilt in besonderer Weise, dass er sich auf einen öffentlich begangenen, meist sogar verbindlichen Akt der gesellschaftlichen Institution Schule bezieht. Von der gesetzten Einschulungsfeier einer Grundschule her wird der Gottesdienst zur Einschulung in der Regel zeitlich wie auch in seiner Zielgruppe bestimmt – üblicherweise als Feier vor dem schulischen Akt, seltener als Einladung am Vorabend oder im Anschluss an den Schulvormittag.5  Im Rahmen des Ablaufs des Einschulungstages, der ja inzwischen üblicherweise mit einem Familienfest endet, lässt sich der Einschulungsgottesdienst daher mit Lutz Friedrichs als ein Innehalten, ein „retardierendes Moment auf der Schwelle“6  verstehen.


2. Thema

Warum überhaupt ein Gottesdienst zu diesem Anlass? Die hohe Beteiligung von Familien am Gottesdienst zur Feier der Einschulung lässt auf ein hohes Bedürfnis zu feiern schließen. Aber worum geht es noch? Leider liegen keine grundlegenden empirischen Studien vor, die über einige nackte Zahlen hinaus geeignet wären, die Erwartungen der Besucher und Besucherinnen, der Beteiligten, der Schulkinder oder auch die Frage nach der Rezeption dieses besonderen Gottesdienstes sicher zu bestimmen.

Marcell Saß hat in einer 2010 vorgelegten, multiperspektivisch angelegten Studie empirische und historische Beobachtungen zusammengetragen und mit aktuellen (religions-)soziologischen, religionspädagogischen, pluralitätstheologischen und medientheologischen Diskursen verschränkt. In diesem Rahmen erhellend sind Kreisgespräche mit Kindern und Elterngespräche, die er durchgeführt hat und auf die im Folgenden Bezug genommen wird. Seine Habilitation begreift Saß als „Vorstudie“, der weitergehende Analysen und Rekonstruktionen und systematisch-theologische Bestimmungen im Kontext religiöser Pluralität zu folgen hätten.

Eindrücklich weist er darauf hin, dass der Schulanfang – darin anderen lebensgeschichlichen Übergängen ähnlich, die kasuell als Taufe, Trauung oder Konfirmation begangen werden – als eine ausgedehnte Zeitphase beschrieben werden muss, die sich ja inzwischen auch institutionell durch Vorschule, Einbeziehung der Kindertagesstätten in den Einschulungsprozess, schulärztliche Untersuchen und ggf. vorschulische Sprachförderung über einen längeren Zeitraum entfaltet.7

Systemisch ist die Einschulung als ein Übergang zu deuten. Das Kind wird zum Schulkind. „Kinder und Eltern treten in das Bezugsfeld Schule ein, das fortan ihren Alltag und ihre Zeit verbindlich neu strukturiert, neue Anforderungen an alle Beteiligten stellt und in dem sie miteinander in neue Beziehung(en) gebracht werden.“ Im Mittelpunkt steht das einzuschulende Kind, betroffen sind Eltern, Geschwister und das erweiterte Familiensystem, ebenso aber die Schule und die beteiligten Lehrerinnen und Lehrer sowie vielleicht auch abgebende Systeme, also z. B. die Kindertagesstätte und die dort beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher.

Anders als manche Arbeitshilfe nahelegt, ist dieser Übergang für die einzuschulenden Kinder emotional nicht nur mit Unsicherheit und Ängsten belegt, sondern wird auch von Gefühlen des Stolzes und der Freude getragen und mit sehr positiven Erwartungen verknüpft.9  Viele Kinder haben selbst schon der Einschulung von Freunden oder Geschwistern beigewohnt. Sie „wissen“, was sie erwartet. Der spannende Teil beginnt hinter der Tür des Klassenraums, aber er beginnt eben nicht „auf Schlag“, sondern als ein Prozess des Lernens und der Gewöhnung an das Leben als Schülerin oder Schüler.

In mancher Hinsicht ist das Bewusstsein für die Veränderungen, die sich durch diesen Übergang einstellen, bei Eltern vermutlich stärker ausgeprägt als bei ihren Kindern. Davon zeugt etwa der folgende blog-Eintrag unter mamablog-mamamia.com, den Mia schreibt: „Endlich war der große Tag gekommen: Am Donnerstag Morgen stand Maxi auf und war ein Schulkind. Am Abend vorher war er ganz normal und unaufgeregt eingeschlafen und auch als er am Donnerstag erwachte, war er eigentlich die Ruhe selbst. Ich hatte mit viel mehr Unruhe gerechnet und am Abend noch zum Mann gesagt: ‚Egal wie sehr der morgen früh am Rad dreht, wir müssen auf jeden Fall die Ruhe bewahren. Der wird total aufgeregt sein und vielleicht total knatschig und nervig, aber darauf hat er morgen auch ein Recht. Wir dürfen ihm nicht den Tag mit Schimpfen verderben.‘ Es war gar nicht nötig. Maxi hüpfte fröhlich und vollkommen ruhig seinem ersten Schultag entgegen.“10

Dazu der Kommentar von Sabrina: „Liebe Mia, unser Großer wird morgen eingeschult und ich habe ihn gerade ins Bett gebracht. Er schläft schon und fand das alles ganz unspektakulär, aber ich bin fix und fertig. Wie du auch schon beschrieben hast: Ich glaube, die größte Umstellung ist es für die Mama und manchmal auch Papas; die Kinder nehmen es, wie es kommt.“11

Mütter und Väter geben einen spürbaren Teil ihrer Kontrolle und Erziehungsverantwortung an die Schule ab, an Personen, die sie als Lehrerinnen und Lehrer in der Regel (noch) nicht kennen. Schule ist Pflicht und wird fortan Tagesabläufe wie Jahresabläufe bestimmen. „Eltern erleben, dass sie ihre Kinder in einen Lebensbereich abgeben müssen, auf den sie nur begrenzt Einfluss haben, der aber stark Einfluss auf sie und ihr familiäres Leben hat.“12 Für Kind und Eltern wird zudem unweigerlich das Thema Leistung zu einem zentralen Familienthema – wie auch immer sich dies familienspezifisch entwickelt. Das Bewusstsein dafür wird zumindest bei den Müttern und Vätern auch schon zur Einschulung vorhanden sein und mit Erwartungen, aber auch Sorgen verbunden.

Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule sind in dieser Hinsicht erfahrener, routinierter, gerade wenn sie beruflich schon eine Weile dabei sind. Dennoch zeigen Kommentare zum oben zitierten blog-Eintrag, dass auch bei ihnen noch Aufregung vorhanden ist. Steffi schreibt: „Ich kann Dir aus der anderen Perspektive beruhigend berichten, dass wir Grundschullehrer/innen genauso aufgeregt sind am Tage der Einschulung und auch am zweiten Tag. Eigentlich bin ich sogar am zweiten Tag vielmehr aufgeregt, weil ich dann meine Klasse zum ersten Mal so richtig für mich habe, ein paar Stunden lang. Das ist schön und aufregend.“13

Für Erzieherinnen und Erzieher einer abgebenden Kindertagesstätte mag der jedem Übergang innewohnende Aspekt der Trennung im Vordergrund stehen. Es gilt, nach oft prägenden und intensiven Jahren von einem Kind Abschied zu nehmen.

Der Gottesdienst zur Einschulung wird in seinen liturgischen, homiletischen und rituellen Elementen diese ambivalenten Gefühlslagen der Beteiligten aufnehmen. Mit der gottesdienstlichen Feier wird der zu bewältigende Übergang mit seinen freudigen Erwartungen wie seinen belastenden Befürchtungen in den Horizont der göttlichen Zusage von Begleitung, Stärkung und Ermutigung gestellt. Das gilt auch und gerade, wenn sich Menschen dieser geglaubten Wahrheit in „fragender Haltung“14  nähern. Gottesdienstliches Handeln und Sprechen hat auch im Einschulungsgottesdienst einladenden, nicht übergriffigen Charakter. Hier ist keine „missionarische Gelegenheit“ zu nutzen, aber doch wohl eine gute Gelegenheit, die Geschichten, Lieder und Gebete der christlichen Tradition hilfreich „ins Spiel“ zu bringen.

Zu Recht weist Lutz Friedrichs allerdings darauf hin, dass dem kirchlichen Ritual hier nicht nur ein integrierender Aspekt der seelsorglichen, ermutigenden und bestärkenden Begleitung innewohnt, sondern auch ein Aspekt der „Antistruktur“15 , von dem her konventionelle Muster und Projektionen der Beteiligten religiös zu transzendieren und in ein neues Licht zu stellen sind. Vor Gott und in Gott liegt der Wert jedes Kindes in seiner Geschöpflichkeit und eben nicht in seiner (freudig oder besorgt erwarteten) schulischen Leistungsfähigkeit. Die Einzigartigkeit des Kindes, seine besonderen Charaktereigenschaften, seine Fähigkeiten und Begrenzungen lassen sich auch in der Schule nicht mit der Unbarmherzigkeit von Bewertungssystemen verrechnen. Sie können im Licht des Evangeliums als Geschenk und Gabe verstanden und gewürdigt werden. Sie erfahren ihre Anerkennung und Rechtfertigung in der Zusage und Liebe Gottes und in der (Be-)Achtung der Menschen, die dieses Kind begleiten und erziehen. Die Bedeutung der gelebten und erfahrenen familiären und freundschaftlichen Beziehungen endet nicht mit dem Schulbeginn. Vielmehr bleiben sie eine wesentliche Ressource für die Gestaltung des Übergangs und das Gelingen schulischer Bildung überhaupt.16

Im Horizont der biblischen Botschaft sind auch Brüche, Scheitern und Zweifel Teil menschlicher Geschichte und jeder persönlichen Geschichte – Lehrerinnen und Lehrer wissen das im Übrigen sehr genau und können darin entlastet und bestätigt werden. Die Erinnerung an Gottes Gerechtigkeit hält die Hoffnung daran wach, dass auch die Lehrer und Lehrerinnen dem Kind gerecht werden mögen, aber ebenso daran, dass weder Herkunft noch Milieu über die schulische Karriere entscheiden sollen. Und schließlich kann die kirchliche Feier gemeinschaftsbildend wirken, was ein wesentliches Argument ist für eine ökumenische Gestaltung, die Familien anderen Glaubens oder ohne Konfession nicht ausschließt.17


3. Rahmen

Der evangelische Gottesdienst zur Einschulung wird in der Regel kein Schulgottesdienst sein, sondern ein Schülergottesdienst, insofern die örtliche Kirchengemeinde diesen trägt. Es handelt sich nicht um eine Schulveranstaltung; die Teilnahme ist freiwillig.18  Er wird entsprechend in einer Kirche stattfinden oder an einem anderen Ort, der zum Gottesdienstraum auf Zeit werden kann. Das kann in Einzelfällen auch der Raum sein, in dem anschließend die Einschulungsfeier der Schule stattfindet (Aula, Turnhalle). In diesem Fall aber stellt sich die erhebliche Herausforderung, wie deutlich werden kann, dass der Raum zwischenzeitlich gewissermaßen seinen Charakter wechselt. Wie lässt sich zeigen, dass der Gottesdienst endet und die schulische Feier beginnt? Wie lässt sich sicherstellen, dass die Teilnahme am Gottesdienst erkennbar eine freie Entscheidung voraussetzt und bleiben muss, während die Teilnahme an der Schulveranstaltung genauso selbstverständlich verpflichtend ist?

Weil nach evangelischem Verständnis der gottesdienstliche Charakter der Feier nicht am (Kirch-)Raum hängt, ist ein solches Setting zwar möglich. In der Praxis empfiehlt es sich aus den genannten Gründen jedoch, bewusst einen anderen Ort als den zu wählen, an dem dann auch die Schulfeier stattfindet. Dieser lässt sich dann eben auch entsprechend gottesdienstlich gestalten.19

Im Vorfeld zu klären ist auch im Blick auf Raum und Ort die zu erwartende Zahl der Gottesdienstteilnehmer und -teilnehmerinnen. Natürlich ist das nur zu schätzen, aber pro einzuschulendem Kind lässt sich erfahrungsgemäß mit durchschnittlich vier begleitenden Personen rechnen – in der Annahme, die sich vielerorts bestätigt, dass durchschnittlich 60 bis 80 Prozent der zur Einschulung geladenen Familien auch einen Einschulungsgottesdienst wahrnehmen. In diesem Zusammenhang stellt sich ebenso die Frage nach dem Modus der Einladung: Wen soll der Gottesdienst erreichen? Wird schulisch eingeladen? Im Gemeindebrief? In einem Elternbrief? 20

Zeitlich finden Gottesdienste zur Einschulung klassisch vor der schulischen Einschulungsfeier statt, als vorlaufende Feier für die Menschen, die sich dazu eingeladen fühlen. Es gibt aber auch Modelle, nach denen der Gottesdienst als Angebot am Vorabend oder am Ende des Schulvormittages steht 21. In allen Fällen gehört zu den Gelingensbedingungen die Achtung vor den schulisch gesetzten Zeiten und dem Wunsch der besuchenden Familien nach zeitlicher Begrenzung. Das heißt, der Gottesdienst zur Einschulung wird im Normalfall nicht länger als 30, maximal 40 Minuten dauern.22

Zu klären ist weiterhin der konfessionelle Charakter des Gottesdienstes. Handelt es sich um einen evangelischen Gottesdienst, der gastfreundlich auch für Familien anderer Konfession, anderer Religion und Menschen ohne religiöse Bindung offensteht? Wird der Gottesdienst christlich-ökumenisch begangen? Handelt es sich um eine multireligöse Feier, in der Elemente anderer religiöser Tradition aufgenommen werden?23

Die Frage nach den Akteuren hängt damit eng zusammen: Tritt nur der oder die evangelische Geistliche auf, oder auch der katholische? Womöglich auch ein Imam? Insgesamt ist in der Vorbereitung genau zu bedenken, wie die Rollen in dieser gottesdienstlichen Feier vergeben werden. Aus der oben beschriebenen Einsicht in den Übergangscharakter ergeben sich zudem weitere Überlegungen zur Beteiligung von Menschen, die diesen Übergang begleiten und gottesdienstlich auch mitgestalten können. Treten Schülerinnen und Schüler etwa des vergangenen ersten, jetzt zweiten Schuljahres auf? Wie lässt sich das über die Sommerferien hinweg verlässlich planen? Sind Lehrkräfte aus der Schule vorbereitend und mitwirkend eingebunden? Vielleicht Erzieher oder Erzieherinnen aus den abgebenden Kindertagesstätten, möglicherweise auch Eltern? Der Einschulungsgottesdienst kann zu einer „Kooperationskasualie par excellence“24  werden.

Schließlich ist der Frage der medialen Verarbeitung Aufmerksamkeit zu zollen.25  Darf fotografiert werden, gefilmt? In Zeiten gut ausgestatteter Smartphones hat fast jede und jeder eine Kamera immer dabei und das Fotografieren und Filmen hat eine große Selbstverständlichkeit gewonnen. Kritisch kann man einwenden, dass feierliche Ereignisse gewissermaßen erst durch die mediale Aufnahme (und Veröffentlichung, etwa in der WhatsApp-Gruppe, bei facebook oder instagram) als wertvoll wahrgenommen werden. Die Bereitschaft, sich – im Wortsinne – auf den Augenblick einzulassen, leidet darunter erheblich, was der gottesdienstlichen Stimmung schaden und natürlich auch die homiletische Wirkung konterkarieren kann. Es besteht die Gefahr, dass die beteiligten Familien zu Zuschauerinnen und Zuschauern werden, die einzuschulenden Kinder zu (Schau-) Objekten. Dennoch ist zu achten, dass der Wunsch, Momente des Gottesdienstes festzuhalten, auch ein Gefühl für die Bedeutung des Moments spiegelt. Hier muss im Vorbereitungsteam eine vertretbare Regelung gefunden, kommuniziert und begründet werden. Das kann durch Ansage, auf Liedblättern oder auch Aufstellern im Eingang geschehen. Bewährt hat sich, eine Fotografierphase vorzusehen, etwa nach der Segensrunde, wenn alle Kinder vorne versammelt sind.


4. Konkretionen

Singen

Die musikalische Gestaltung von Gottesdiensten im Blick auf Musikstile, Atmosphäre und Liedauswahl hat erhebliche Auswirkung auf die gottesdienstliche Erfahrung von „Stimmigkeit“ wie auch für den Grad der Beteiligung und erfordert deshalb Bedacht. Grundsätzlich ist Musik im evangelischen Gottesdienst auch theologisch bedeutsam. Nach wie vor gilt das Votum von Michael Nüchtern mit Bezug auf Luther‘sche Bemühungen um die Gottesdienstreform: „Das Singen ist bei Luther deswegen nichts, was dem Evangelium und der Frömmigkeit hinzukommen kann oder auch nicht. Es ist eine ihrer notwendigen Gestalten und entspricht ihrem Wesen zutiefst.“ 26

Im religionspädagogischen Kontext wird das Singen als eigene Ausdrucksform schon länger reflektiert,27  für die Gestaltung von Gottesdiensten zur Einschulung hat es erhebliche Bedeutung.28

Die Singauswahl im Einschulungsgottesdienst wird Lieder bevorzugen, die zumindest manchen Kindern und Eltern bekannt sind (etwa aus der Kindertagesstätte, dem Kindergottesdienst oder dem Religionsunterricht). Gesungen werden nur wenige Strophen, gerne auch über den Gottesdienst verteilt, so ist die Melodie eingesungen. Wenn möglich, werden Lieder vor Gottesdienstbeginn mit denen, die schon da sind, angesungen. Die Texte müssen lesbar und in ausreichender Zahl vorhanden sein – oder sie werden zentral oder an mehreren Stellen projiziert. Weil aber viele Kinder in diesem Gottesdienst (noch) nicht lesen können, empfiehlt es sich, hier und da auf weniger textlastige Kanons zurückzugreifen oder einfache Refrains vorher einzuüben. Sehr hilfreich ist jemand, der oder die Lieder von vorne sichtbar und hörbar ansingt. Bei manchen Liedern kann auch eine gestische Unterstützung des Liedtextes zur Beteiligung anregen.

Das Singen entfaltet Wirkungen, die nicht zu unterschätzen sind, textlich und musikalisch. „Musik bringt in Bewegung und reißt mit. Sie verlockt zur Einstimmung. Sie berührt und bringt etwas zum Klingen, was sonst stumm bliebe. Der Einklang überzeugt mehr als das Einverständnis der Worte.“29  Im Lied ist manches sagbar, was Menschen sonst schwer von den Lippen geht. Es liegt deshalb auch eine hohe Verantwortung darin, was man im Gottesdienst Menschen „in den Mund legt“. Lieder nehmen mit, auch wenn nicht mitgesungen wird. Musik trägt Stimmungen und prägt Stimmungen. Das Singen nimmt Menschen hinein in eine Geschichte und in eine Gemeinschaft. „Musik schafft Anschluss an Sinnpotentiale einer Tradition.“30  Hier ist hohe Sensibilität gefragt, hier liegen aber auch große Chancen, durch die Auswahl singbarer, sinnvoller Liedtexte und ergreifender, aber nicht übergriffiger Musik den Menschen im Einschulungsgottesdienst Wege zu einem tieferen Verständnis evangelischer Botschaft zu bahnen. „Die ‚Argumente‘ der Musik sind leibhaftiger, emotionaler und ästhetischer Art. Gerade damit aber überzeugen sie.“31

Beten

Auch für das gottesdienstliche Gebet gilt, dass hier Un- oder schwer Sagbares stellvertretend zur Sprache kommt. Das gilt für ein kurzes Gebet in der Eingangsphase des Gottesdienstes, das die Gemeinde vor Gott versammelt. Das gilt mehr noch für die Fürbitte in der Schlussphase und gegebenenfalls das gemeinsam gesprochene Vaterunser. Das gemeinsame Beten stellt sinnfällig und spürbar Beziehung zu Gott her.

Es versteht sich von selbst, dass auch die Gebete in leichter Sprache und gebotener Kürze daher kommen.32  Die Fürbitte nimmt wie üblich in Kasualgottesdiensten in besonderer Weise die in den Blick, um die es geht – hier die Einzuschulenden, die Familien, die Lehrkräfte – aber auch das thematische Feld, den Übergang in die Schule, seine Freude und Herausforderungen. Es bereichert die Perspektiven und sorgt für erhöhte Authentizität, wenn Eltern, Lehrkräfte, Erzieher oder Erzieherinnen, vielleicht auch ältere Schüler und Schülerinnen Fürbitte halten. Aufstehen zum Gebet verursacht eine gewisse Unruhe, sorgt aber zugleich dafür, dass das Beten nochmal als eigener (liturgisch-leiblicher) Vollzug wahrgenommen wird.

Ob das Vaterunser zusammen gesprochen wird, muss eine gemeinsame Entscheidung der Vorbereitenden sein. Manche Erfahrung zeigt, dass Kinder durchaus ein Gespür haben für das Verbindende und Besondere des gemeinsamen Sprechens – und dass sie auch, wenn sie das Vaterunser als gemeinsames christliches Gebet nicht kennen, im Zuge des gottesdienstlichen Vollzuges ein Interesse daran entwickeln können und zumindest nachfragen.33

Verkündigen

Zur Heterogenität der Gottesdienstgemeinde in diesem Gottesdienst wurde oben schon manches gesagt, sie wird sich je nach Schulort und Einschulungsklassen verschieden darstellen. Der Grundentscheidung folgend, ob dieser Gottesdienst als evangelische, ökumenisch christliche oder multireligiöse Feier begangen werden soll, stellt sich auch die Färbung der verkündigenden Teile jeweils verschieden dar: Soll aus der Bibel gelesen werden? Ein Psalm? Auch eine Sure aus dem Koran?34  Deutlich muss werden, was gelesen wird und weshalb – und die Gottesdienstgemeinde muss zumindest die Möglichkeit haben, akustisch zu verstehen35. Das bezieht sich auch auf die Sprache, die gerade in Zeiten inklusiver Schule leicht verständlich sein soll36, ohne dabei auf sprachliche Ästhetik, Poesie und biblisch Vertrautes gänzlich zu verzichten. Wie bei jeder homiletischen Aufgabe liegt auch hier eine anspruchsvolle Gratwanderung für Prediger oder Predigerin und alle Akteure.

Es liegen meines Wissens keine empirischen Untersuchungen zur Rezeption von Ansprachen und Predigten in Einschulungsgottesdiensten vor.37  Zu vermuten ist, dass eine Predigt oder Ansprache der Pfarrerin oder des Pfarrers erwartet wird. Zu befürchten ist aber auch, dass nicht viel von ihr erwartet wird. Vom pastoralen Selbstverständnis her empfiehlt sich eine gewisse Gelassenheit: Verkündigung geschieht ebenso in der gelungenen Präsentation eines Anspiels oder der Interpretation eines Bildes oder in, mit, unter anderen vielfältigen Formen. Die eigentliche Rede mag dann entsprechend kurz und knackig ausfallen. Ihre Wirkung wird umso größer sein, je klarer das Thema, je eingängiger die Sprache und je unmittelbarer die Ansprache.

Segnen

Der Segen wird in vielen Entwürfen von Einschulungsgottesdiensten als das liturgische Zentralelement entfaltet. Auch dies wird dem kasuellen Charakter gerecht. Ulrike Wagner-Rau hat die kirchliche Kasualpraxis insgesamt als Eröffnung eines „Segensraumes“ beschrieben.38  Sie hält fest: „Leben als gesegnetes Leben wahrzunehmen bedeutet also, es in einer Beziehungsgeschichte zu sehen, der es sich verdankt, aus der es lebt und aus der ihm eine Zukunft im Shalom versprochen ist.“39  Bezogen auf das Ritual: „Wer den Segen vollzieht, wendet sich damit an ein Du, dem der Segen gilt. Damit aber verweist er / sie auf den, der den Segen gibt, also auf Gott. Die Zuwendung Gottes, also die freundliche und gnädige Zuwendung, ist die Beziehungserfahrung, auf die der Segen zielt und die er evozieren will.“40

Im Segnen handelt der oder die Segnende performativ, denn „als symbolisch-rituelle Handlung ist der Segen ein sinnhaftes Zeichen und ein leibhaft Wort, das nach theologischem Verständnis gibt, was es verspricht“41. Dies geschieht im Vertrauen darauf, dass im Handeln des oder der Segnenden Gott wirkt. „Der Zusammenhang von Wort und Erfüllung des Wortes ist freilich gebunden an die Zusage Gottes, seine Verheißung zu erfüllen.“42

Das soll im gottesdienstlichen Vollzug des Segens in der Feier zur Einschulung spürbar werden – wenn auch vielen Menschen ein Zugang zum Segensritual aus eigener Erfahrung (noch) nicht zur Verfügung steht und vielen das Segnen in seiner Bedeutung fremd ist.43

Die leibliche und sinnfällige Wahrnehmung auf Seiten der Schulkinder wird sicher am größten sein, wenn sie einzeln durch Handauflegung gesegnet werden. Im Einzelsegen ist die beschriebene Beziehungserfahrung als Erfahrung von Zuwendung am deutlichsten spürbar, das Segenswort als individuelles hörbar; und hier ist auch für den oder die Segnende die Konzentration am höchsten. Damit ist der Einzelsegen grundsätzlich die angemessene Form auch im Einschulungsgottesdienst. Dennoch sind je nach äußerem Setting und Zahl der beteiligten Schülerinnen und Schüler andere Formen in Gruppen oder als Gesamtgruppe möglich.44

Gerne wird die Bedeutung der Segenszusage durch ein Geschenk nach dem Segen oder am Ausgang unterstrichen. Das ist kein Muss, sondern empfiehlt sich nur dann, wenn es unangestrengt auf die gottesdienstliche Thematik zu beziehen ist und im Gottesdienst symbolisch „aufgeladen“ wird45. Das Einzelgeschenk ersetzt dabei den Einzelsegen nicht, denn das würde das (magische) Missverständnis eines „Segens to go“ nahelegen. Wenn aus Gründen der Zeit und der Menge die Gruppe der Schulkinder kollektiv gesegnet wird, stellt dies meines Erachtens auch das Einzelgeschenk in Frage. Anders herum gefragt: Wenn Zeit ist, Geschenke einzeln zu verteilen, ist dann nicht auch Zeit, einzeln zu segnen? Und was den Zeitrahmen anbelangt: Nach evangelischem Verständnis ist das Segnen auch als liturgische Handlung keineswegs dem Pastor oder der Pastorin vorbehalten. Segen zusprechen können auch Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Mitglieder des Kirchenvorstands, …


5. Schluss

Noch einmal Mias blog: „Die Messe war sehr schön gemacht, aber ich habe es trotzdem geschafft, nicht zu weinen. Ein paar Mal hatte ich einen Kloß im Hals, weil ich von dieser ganzen großen Sache so bewegt war und der ein oder andere Satz des Pfarrers oder eine Liedzeile genau diesen Nerv traf. Den Kloß konnte ich aber jedes Mal runterschlucken, und ich war sehr stolz und glücklich in der Kirche, genau so wie mein Sohn.“46

Viele Gespräche zeigen, dass christliche Gottesdienste zur Einschulung – Mia scheint hier die katholische Variante erlebt zu haben – nicht nur gut besucht sind, sondern regelmäßig auch als bereichernd und wertvoll von Beteiligten wahrgenommen werden. Sie haben sich als gute kirchliche Praxis etabliert. Für viele Familien gehört die gottesdienstliche Begehung zur Einschulung einfach dazu.

Empirische Untersuchungen und evaluierende Forschung in diesem Bereich bleiben ein Desiderat. Entsprechende Ergebnisse könnten dazu verhelfen, noch präziser das liturgische Feld eines Einschulungsgottesdienstes in den Blick zu nehmen, insbesondere was Rezeptionen und Wirkungen anbelangt. Bis dahin haftet normativen Überlegungen, wie sie hier versucht wurden, eine gewisse Vorläufigkeit und Begrenztheit an. Zu allen genannten Erfahrungswerten lassen sich naturgemäß auch widerstreitende Erfahrungen anführen.

Die grundsätzliche Bedeutung des Einschulungsgottesdienstes für das einzuschulende Kind, für Familien und für die Schule steht dabei außer Frage. Gesandt zu den Menschen ist Kirche hier ganz bei ihrer Sache. Hinzu kommt in meinen Augen jedoch eine weiter reichende Bedeutung für die Kirchengemeinde. Denn im Anschluss an die einführenden Gedanken zur Einschulung als Teil gemeindlicher und pfarramtlicher Kasualpraxis bleibt festzuhalten: Dem Gottesdienst zur Einschulung wohnt die große Chance inne, Auftakt und Anlass für den Beginn oder den Ausbau nachbarschaftlicher Kooperationsstrukturen zwischen Kirchengemeinde und Grundschule zu sein. Die pfarramtliche Wahrnehmung dieser „Kasualie“ dient dabei auch dem Gemeindeaufbau. Nicht selten kennen Familien den Pastor oder die Pastorin im Kasualgespräch schon aus dem Einschulungsgottesdienst oder anderer grundschulbezogener Arbeit. Zugleich kann dieser Gottesdienst als „Ernstfall“ für die absehbar oder schon jetzt auch Kirchengemeinden bewegende Herausforderung gelten, wie in gemeindlichen und gottesdienstlichen Vollzügen Menschen aus vielfältigen evangelischen und anderen christlicher Traditionen, nichtchristlichen religiösen Herkünften und gar nicht religiös fundierten Lebensentwürfen gemeinsam das Geschenk des Lebens feiern können.
 


Literatur

  • Arnold, Jochen: Dialog und Feier im multireligiösen Kontext – eine theologisch-liturgische Hermeneutik, in: Arnold, Jochen / Kraft, Friedhelm / Leonhard, Silke / Noß-Kolbe, Peter (Hg.): Gottesdienste und religiöse Feiern in der Schule, ggg27, Hannover 2015, 125-142
  • Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck: Werkbuch Einschulungsgottesdienste, Kassel 2016
  • Fechtner, Kristian: Kirche von Fall zu Fall. Kasualpraxis in der Gegenwart – eine Orientierung, Gütersloh 2003
  • Friedrichs, Lutz: Kasualpraxis in der Spätmoderne. Studien zu einer Praktischen Theologie der Übergänge, Leipzig 2008
  • Grethlein, Christian: Praktische Theologie, Berlin /Boston 2012
  • Hagestedt, Birte: Inklusive Schulgottesdienste feiern, in: Arnold, Jochen/Kraft, Friedhelm/Leonhard, Silke/Noß-Kolbe, Peter (Hg.): Gottesdienste und religiöse Feiern in der Schule, ggg27, Hannover 2015, 155-161
  • Husmann, Bärbel: Schulgottesdienste fallen nicht vom Himmel – Zur Etablierung einer Schulgottesdienstkultur, in: Arnold, Jochen / Kraft, Friedhelm / Leonhard, Silke / Noß-Kolbe, Peter (Hg.): Gottesdienste und religiöse Feiern in der Schule, ggg27, Hannover 2015, 45-52
  • Meyer, Karlo: Feste und Gottesdienste mit verschiedenen Religionen – Religionspädagogische Klärungen, in: Arnold, Jochen / Kraft, Friedhelm /  Leonhard, Silke / Noß-Kolbe, Peter (Hg.): Gottesdienste und religiöse Feiern in der Schule, ggg27, Hannover 2015, 91-109
  • Nüchtern, Michael: Singen und Sagen. Zur Theologie der Kirchenmusik, abgerufen unter ekiba.de/html/media/dl.html?i=9899 am 5.02.2017; zuerst erschienen in: Baldewien, Jan / Nüchtern, Michael (Hg.): Gotteslob im Klang der Zeit. Festschrift für Rolf Schweizer zum 65. Geburtstag, München /Berlin 2001
  • Reinbold, Wolfgang: Gottesdienste und religiöse Feiern im multireligiösen Kontext, in: Arnold, Jochen / Kraft, Friedhelm / Leonhard, Silke / Noß-Kolbe, Peter (Hg.): Gottesdienste und religiöse Feiern in der Schule, ggg27, Hannover 2015, 69-77
  • Saß, Marcell: Schulanfang und Gottesdienst. Religionspädagogische Studien zur Feierpraxis im Kontext der Einschulung, Leipzig 2010
  • Schröder, Bernd: Religionspädagogik, Tübingen 2012
  • Schröder, Bernd: Warum „Religion im Schulleben“?, in: ders. (Hg.): Religion im Schulleben. Christliche Präsenz nicht allein im Religionsunterricht, Neukirchen-Vluyn 2006, 11-26
  • Wagner-Rau, Ulrike: Segensraum. Kasualpraxis in der modernen Gesellschaft, Stuttgart 2. Auflage 2008

 

Anmerkungen 

  1. Zur Begründung Fechtner 2003, 154ff.
  2. Fechtner 2003, 32, beschreibt die Kasualen geradezu als „Knotenpunkt“ einer integralen pfarramtlichen Praxis, von Gottesdienst, Predigt und Unterricht.
  3. So etwa Friedrichs 2008, 197f: „Wird Einschulung als Kasualie verstanden, gilt es, sich neuen, die eigenen Grenzen kritisch in Frage stellenden Herausforderungen zu stellen. Denn mit der Einschulung kommt neben Kirche und Familie ‚neu‘ die Institution Schule ins Spiel und damit nicht nur eine zivilreligiöse, sondern auch eine multireligiöse Herausforderung. Vielleicht ist dies der tiefere Grund für die Zurückhaltung, Einschulung in den Kanon der klassischen Kasualien aufzunehmen.“
  4. Dazu in aller Kürze Bernd Schröder 2012, 663f. Zur Begründung schon ders. 2006, 17: „Angebote christlicher Präsenz in der Schule richten sich an Schülerinnen und Schüler, prinzipiell aber auch an Lehrerinnen und Lehrer in einem Bereich, der in der Schule stets in Gefahr steht, zu kurz zu kommen: Sie stehen für die Zuwendung zum Einzelnen, für Lebenshilfe und Rückenstärkung.“
  5. Die hier und da besonders im Bereich der ostdeutschen Kirchen übliche Einladung der Familien eingeschulter Kinder in den darauf folgenden Sonntagsgottesdienst hat ihren Wert in sich, müsste jedoch praktisch-theologisch eigens bedacht werden.
  6. Friedrichs 2008, 198.
  7. Saß 2010, 424-429.
  8. Fechtner 2003, 153.
  9. Dazu etwa Saß 2010, 133.
  10. http://mamablog-mamamia.com/2016/08/26/un sere-einschulung-oder-warum-mamas-feste-struk turen-brauchen/, Eintrag vom 26. August 2016, abgerufen am 5.02.2107.
  11. Ebd., Eintrag vom 29. August 2016, abgerufen am 5.02.2107, Rechtschreibkorrekturen vom Vf.
  12. Friedrichs 2008, 190.
  13. Siehe Fußnote* 10.
  14. So Wagner-Rau 2008 in ihren theologischen Erwägungen zum Segen, 185.
  15. Friedrichs 2008, 194, im Anschluss an die Ritualtheorie Viktor Turners von 1969.
  16. Saß 2010, 420ff., mit Bezug auf Studien von Urie Bronfenbrenner 1996 zur „Ökologie der menschlichen Entwicklung“ unter dem Stichwort „Transition“.
  17. Zur integrativen Kraft einer multireligiösen Feier Reinbold 2015, 70f.
  18. Zu dieser juristisch bedeutsamen Unterscheidung Saß 2010, 470f. Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen Waldeck hat kürzlich ein „Werkbuch Einschulungsgottesdienste“ im Stil einer Agende herausgegeben, Kassel 2016 (im folgenden zitiert als Werkbuch EKKW). Hier finden sich einige grundsätzliche Erwägungen, die im Vorfeld eines Einschulungsgottesdienstes zu bedenken sind, 19ff.
  19. Hinweise im Werkbuch EKKW, 21f., zur Bedeutung eines „anderen Ortes“ für den Schulgottesdienst überhaupt Bärbel Husmann 2015, 51f.
  20. Im Werkbuch EKKW, 19, wird zu Recht darauf hingewiesen, dass zur rechtzeitigen Besprechung dieser und anderer Fragen frühzeitig nach Ostern der Kontakt zur Schulleitung zu suchen ist.
  21. Saß 2010, 118f., beschreibt ein Beispiel aus Wernigerode in Sachsen-Anhalt.
  22. Auch das genannte Werkbuch der EKKW, 26, zählt eine Überschreitung dieses Zeitrahmens zu den „No-Gos“ – neben Punkten wie „Verbote ohne Begründung“, „endlose namentliche Begrüßung“, „unprofessionelle Handhabung von Technik“ oder „Aufgabenverteilung in letzter Minute“.
  23. Zu diesen grundsätzlichen Unterscheidungen jetzt noch einmal Arnold 2015, 136-139. Die religionspädagogischen und theologischen Fragen, die sich im Blick auf die weltanschaulich plurale und multireligiöse Situation an Schule für Schüler- und mehr noch Schulgottesdienste stellen, können hier nicht aufbereitet werden. Einführend dazu Arnold, a.a.O.; Reinbold 2015; Saß 2010, 443-456, dazu der EKD-Grundlagentext von 2015 „Christlicher Glaube und religiöse Vielfalt in evangelischer Perspektive“.
  24. Werkbuch EKKW, 14, weitere Hinweise zu Kooperationspartnern 20f.
  25. Zum Stichwort Mediatisierung und den Herausforderungen an dieser Stelle Saß 2010, 458-467.
  26. Nüchtern 2001, 6, mit Bezug auf Luthers Vorrede zum Septembertestament 1522: „Evangelion ist ein griechisch Wort und heißt auf deutsch gute Botschaft, gute Mär … davon man singet, saget und fröhlich ist.“ Zur Ambivalenz des reformatorischen Erbes in der kirchenmusikalischen Tradition Grethlein 2012, 539f.
  27. Vgl. etwa Peter Bubmann in dieser Zeitschrift: Musik und Religion – ein didaktisches Traumpaar, Loccumer Pelikan 2016, 10-13.
  28. Vgl. die empirischen Beobachtungen bei Saß 2010, 142f.
  29. Nüchtern 2001, 7.
  30. Ebd., 8.
  31. Ebd., 7.
  32. Hinweise im Werkbuch EKKW, 24f.
  33. Zur Bedeutung der Mimesis im Blick auf das „Beten lernen”: Grethlein 2012, 533f.
  34. Grundsätzliche Erwägungen dazu bei Meyer 2015, 96ff. Im Fall einer multireligiösen Feier kann das auch bedeuten, Übersetzungen etwa von Bibel- und Korantexten zur Verfügung zu stellen.
  35. Dies ist ebenfalls eine Frage der Technik, aber es dient dem Gelingen auch, mit den Beteiligten im Vorfeld zumindest eine kurze Stell- und Übungsprobe anzusetzen, wenn das möglich ist.
  36. Zur Gestaltung von Schülergottesdiensten im Blick auf die inklusive Schule kürzlich Hagestedt 2015, 155ff.
  37. Im Übrigen liegt m. E. kein Grund vor, im Kontext von Einschulungsgottesdiensten „nur“ von Ansprache statt Predigt zu sprechen. Die homiletische Aufgabe ist im einen wie im anderen Fall dieselbe.
  38. Wagner-Rau 2008, 130ff.
  39. Ebd., 169.
  40. Ebd., 166.
  41. Fechtner 2003, 52.
  42. Wagner-Rau 2008, 167.
  43. Vgl. die empirischen Beobachtungen aus dem Kreisgespräch mit den Einschulungskindern bei Saß 2010, 143-148.
  44. Was im Blick auf das Segnen im interreligiösen Miteinander zu beachten ist, benennt Meyer 2015, 103.
  45. Allerdings wird man auch dann der Mehrdeutigkeit möglicher Rezeptionen gewahr sein müssen; vgl. die empirischen und semiotischen Hinweise bei Saß 2010, 150ff. Interessanterweise scheint ein solches „give away“ von kirchlichen Mitarbeitern für weitaus nötiger gehalten zu werden als von Lehrkräften.
  46. S. Fn. 10.