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Auf dem halben Weg zum Christlichen Religionsunterricht in Niedersachsen – Ein Blick zurück und nach vorne

von Kerstin Gäfgen-Track und Winfried Verburg


Christlicher Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung der katholischen Bistümer und evangelischen Kirchen könnte künftig nach Ansicht der Kirchen das Fach werden, in dem Schüler*innen an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft religiöse Orientierung aus christlicher Perspektive gewinnen.


Beschreiben

Im Mai 2021 haben die Schulreferent*innen der evangelisch-lutherischen Landeskirchen, der Evangelisch-reformierten Kirche und der katholischen Bistümer in Niedersachsen den Vorschlag eines gemeinsam von diesen Kirchen verantworteten Religionsunterrichts gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes zur Diskussion gestellt und vorgeschlagen, dass dieses Fach künftig den evangelischen und katholischen Religionsunterricht ersetzen solle.1 Da die wesentliche Gemeinsamkeit der beteiligten Kirchen das Christusbekenntnis ist, erfolgte der Vorschlag, dieses Fach „Christlichen Religionsunterricht“ (CRU) zu nennen, auch in Analogie zum Jüdischen oder zum Islamischen Religionsunterricht. In beiden Fächern werden ebenso die unterschiedlichen „Konfessionen“ innerhalb des Judentums bzw. Islams unterrichtet. Durch die Einführung eines CRU käme es zu einer Parallelität mit dem Jüdischen und Islamischen Religionsunterricht, wobei hier Parallelität nicht bedeutet, dass diese drei Fächer keine Schnittflächen in der Endlichkeit aufweisen sollen.

Nach vielen kirchlich initiierten Konsultationen – pandemiebedingt leider meist nur medial vermittelt – auf Landesebene mit Vertreter*innen der universitären Religionslehrer*innenbildung, mit Fachseminarleitungen, Fachmoderator*innen und Fachberater*innen, Schulleiter*innen aller Schulformen, Religionslehrer*innen-, Eltern- und Schüler*innenvertretungen und auf Bundesebene mit kirchlichen Institutionen und Fachgremien sowie Hochschullehrenden wurden die Ergebnisse ebenso wie schriftliche Stellungnahmen bei einem bischöflichen Symposion im Oktober 2022 kritisch-konstruktiv gesichtet und gebündelt. Für den Beratungsprozess zum CRU wurde auch Expertise außerhalb Niedersachsens einbezogen, zum einen durch die religionspädagogische Prozessbeobachtung und -begleitung von Prof. Dr. Henrik Simojoki (Berlin) und Prof. Dr. Konstantin Lindner (Bamberg), zum anderen durch das juristische Gutachten von Prof. Dr. Ralf Poscher (Freiburg). Etliche Impulse aus dem Beratungsprozess wurden aufgegriffen und bei der Zielsetzung ebenso wie bei der Prozessplanung, „Roadmap“, berücksichtigt. Ein Beispiel dafür ist der während der Beratungsphase begonnene Dialog mit der christlichen Orthodoxie zur stärkeren Berücksichtigung der Orthodoxie im CRU als bisher im RU und zur Auslotung der Perspektiven einer Beteiligung. Ebenso wurde mittlerweile zunächst durch die evangelischen Kirchen das Gespräch mit Vertreter*innen der Freikirchen aufgenommen, um auch diese Perspektive in den CRU miteinzubringen. Lehrkräfte, die einer Freikirche angehören, erteilen beim Vorliegen bestimmter Bedingungen bisher schon evangelischen Religionsunterricht. Für den CRU ist hier ein Neuansatz notwendig.

Nach diesem von den Kirchen initiierten Beratungsprozess haben bis und endgültig im Dezember 2022 die zuständigen Gremien und die leitenden Geistlichen der beteiligten Kirchen den Beschluss gefasst, das Land Niedersachsen um Verhandlungen zu bitten mit dem Ziel, den CRU einzuführen. Bereits vor dieser Entscheidung haben die Kirchen selbstverständlich den Austausch mit dem Ministerium zunächst über eine Weiterentwicklung des Religionsunterrichts überhaupt und schließlich über den CRU gepflegt.


Einordnen

Vor genau 25 Jahren haben sich EKD und Deutsche Bischofskonferenz darauf verständigt, dass „konfessioneller Religionsunterricht immer auch in ökumenischem Geist erteilt wird“2. Im gleichen Jahr haben Kirchen und Kultusministerium in Niedersachsen per Erlass ermöglicht, einen „gemeinsamen Religionsunterricht für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler“ einzurichten, sofern „besondere curriculare, pädagogische und damit zusammenhängende schulorganisatorische Bedingungen“ dies „erforderlich machen“3. Im Verlauf der Jahre wird an immer mehr niedersächsischen Schulen der Religionsunterricht – in der Regel auf eine bestimmte Anzahl von Schuljahren begrenzt – konfessionell-kooperativ (KokoRU) erteilt. Zum Stand 16.09.2021 nahmen an den allgemeinbildenden Schulen 52,7 Prozent der Schüler*innen am evangelischen Religionsunterricht, 9,3 Prozent am katholischen Religionsunterricht und 37 Prozent am Religionsunterricht in der konfessionell-kooperativen (KokoRU) Form teil. Die „besonderen Bedingungen“ werden also auch an den allgemeinbildenden Schulen immer mehr zur Regel, wie zu Beginn schon an Förderschulen und Beruflichen Schulen. In der Praxis haben die Erlassregelungen von 1998 und 2011 zur Folge, dass Lerngruppen in den Fächern Evangelische und Katholische Religion nicht mehr nur aus Schüler*innen der Konfession bestehen, der die Lehrkraft angehört, sondern aus Schüler*innen unterschiedlicher christlicher Konfessionen. Die Regelungen unter den Erlassziffern 4.1 und 4.3 ermöglichen zudem, dass Schüler*innen anderer Religionsgemeinschaften oder ohne Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft am Religionsunterricht teilnehmen; diese Möglichkeit wird vor allem genutzt, wenn die Fächer Werte und Normen und Islamische Religion nicht angeboten werden.

Schüler*innenorientierter Unterricht muss grundsätzlich eine veränderte Zusammensetzung der Lerngruppe didaktisch bedenken und methodisch berücksichtigen. Diese Konsequenz gilt auch für den Religionsunterricht.4  Diese zu ziehen, überträgt der Erlass sowohl in der Fassung von 1998 als auch in der von 2011 vor allem den unterrichtenden Religionslehrer*innen; denn die Genehmigung setzt voraus, dass ein „auf der Grundlage der Lehrpläne (Kerncurricula) für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht inhaltlich, pädagogisch und organisatorisch abgesichertes Schulcurriculum für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht“ vorliegt, „das die jeweilige konfessionelle Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.“5  Während von den Fachkonferenzen ein Schulcurriculum gefordert wird, das die Unterschiedlichkeit der Bekenntniszugehörigkeit der evangelischen und katholischen Schüler*innen berücksichtigt und die Bekenntnisse der anderen Religionen ebenso wie andere Weltanschauungen darstellt, beachten dies die landesweiten Kerncurricula und Schulbücher für die beiden Fächer nicht im gleichem Maße. Die Verbindung der beiden Fächer, für die eine getrennte Aus- und Fortbildung gegeben ist, müssen beim KokoRU vor allem Fachlehrer*innen und Fachkonferenzen leisten. Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen KokoRU und CRU: Das Gemeinsame und die Unterschiede der Bekenntnisse sollen bereits bei der ökumenischen Erstellung der Kerncurricula, der Lehrbücher und des Unterrichtsmaterials berücksichtigt werden.

Wichtig ist den Kirchen auch, dass bereits im Studium und im Vorbereitungsdienst Positionalität und konfessionelle Identität als evangelische*r oder katholische*r Religionslehrer*in mit einer konfessionssensiblen Haltung entwickelt werden können. Zur Ausbildung dieser Haltung bedarf es fundierter Kenntnisse über die Gemeinsamkeiten und Differenzen der Konfessionen als Grundlage für die religionsdidaktische Auseinandersetzung im CRU mit anderen konfessionellen Lebens- und Denkformen unter der Zielperspektive „einer konfessionell-kooperativ angelegten Suche nach den elementaren Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens.“6 Die Fortbildungsangebote der Kirchen für Religionslehrer*innen werden ebenfalls stärker als bisher auf dieses Ziel hin ausgerichtet.


Begründen

Folgende Gründe aus der Perspektive der Religionspädagogik, der anderen theologischen Disziplinen, der Schüler*innen und der Lehrer*innen sprechen aus evangelisch-katholischer Sicht für eine Weiterentwicklung des KokoRU zum CRU:

Religionspädagogisch besteht erstens zwischen den Kirchen eine Übereinstimmung in der Zielsetzung: Schüler*innen religiöse Orientierung zu ermöglichen durch authentische und lebensbezogene Begegnung und Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben und deren religiöse Urteils- und Dialogfähigkeit zu fördern,7 ist das Ziel des Religionsunterrichts.8 Die aus evangelischer Perspektive benannten konkreten Ziele des KokoRU strebt auch katholischer RU an:

•    „einen Beitrag zur konfessionellen, religiösen oder weltanschaulichen
     Identität der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zu
     leisten,
•    in der authentischen Begegnung und Auseinandersetzung mit der
     jeweils anderen Konfession die Förderung der Fähigkeit, diese
     erworbene Identität zu anderen Positionen und Identitäten in Beziehung
     zu setzen,
•    die theologisch und religionspädagogisch verantwortete Weitergabe der
     gemeinsamen Glaubensüberzeugungen bei gleichzeitiger Benennung
     der unterschiedlichen Traditionen und Frömmigkeitspraxen und – wo
     vom Curriculum her vorgesehen – Bearbeitung von
     kontroverstheologischen Themen in Achtung der Überzeugung des
     jeweils Anderen,
•    Stärkung eines Bewusstseins für die eigene Konfessionalität, im
     Wissen um unterschiedliche konfessionelle Prägungen und ihre
     Bedeutung für die Beheimatung von Menschen in ‚ihrer Konfession‘,
•    ökumenische Offenheit und Entwicklung eines ökumenischen
     Bewusstseins,
•    Achtung und Toleranz gegenüber den konfessionellen, religiösen und
     weltanschaulichen Überzeugungen der Anderen im Dialog.“9

Obwohl zweitens theologisch und kirchlich die Einheit der beteiligten Kirchen noch nicht gegeben ist, so ist doch das gemeinsame Fundament stabil: das gemeinsame Bekenntnis zum dreieinigen Gott und das biblische Zeugnis. Seit Beginn des KokoRU 1998 wurden wichtige Fortschritte im ökumenischen Dialog erreicht. Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtsfertigungslehre des Lutherischen Weltbundes und der römisch-katholischen Kirche wurde 1999 unterzeichnet.10 Im Jahr 2006 hat der Weltrat Methodistischer Kirchen die Gemeinsame Erklärung unterzeichnet und 2017 ist die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen der Gemeinsamen Erklärung „beigetreten“. Im Jahr 2007 kam es im Rahmen der Magdeburger Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe.11 Zehn Jahre später haben die Leitenden Geistlichen in Niedersachsen aus Anlass der Reformationsgedenkens 2017 eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, die „grundlegenden Gemeinsamkeiten im Glauben in allen Formen der Verkündigung hervorzuheben“ und „wo immer es möglich ist, gemeinsam zu handeln und einander aktiv zu unterstützen“12. Diese Meilensteine im ökumenischen Dialog machen einen gemeinsam verantworteten Religionsunterricht möglich und die Trennung der Fächer begründungspflichtig. Der CRU soll daher von den Gemeinsamkeiten her begründet und die Differenzen, die weiterhin gerade im Sakraments-, Amts- und Kirchenverständnis bestehen, sollen klar benannt und produktiv im CRU eingebracht werden. Das trägt zur Klärung der eigenen Konfessionalität bei und regt ökumenisches Weiterdenken an, was insgesamt die Pluralitätsfähigkeit der Schüler*innen fördert.

Die zunehmende religiöse und weltanschauliche Pluralität bei den Schüler*innen bestimmt drittens auch die Lerngruppen des Religionsunterrichts; selbst in einem Religionsunterricht, der nicht konfessionell-kooperativ erteilt wird, ist die Homogenität mehr oder weniger eine Fiktion. Damit ist die konfessionelle Identität der Schüler*innen weniger die Lernvoraussetzung als eher die Zielsetzung des Religionsunterrichts. Daher sind Konfessionssensibilität und Binnendifferenzierung im evangelischen und katholischen Religionsunterricht, ob er nun in Kooperation erteilt wird oder nicht, notwendige Parameter für Planung und Durchführung eines Unterrichts, der sich an der Lebenswelt der Schüler*innen orientiert. Der Verzicht auf äußere Differenzierung nach Konfessionen beim CRU macht auch ein Angebot für die wachsende Zahl von Schüler*innen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, aber in Auseinandersetzung mit einer christlich positionierten Lehrperson ihre eigene weltanschauliche Position reflektieren möchten.

Das Fach CRU soll viertens einerseits die Organisierbarkeit bei zahlenmäßiger Abnahme evangelisch oder katholisch getaufter Schüler*innen und gleichzeitiger Zunahme von Schüler*innen, die einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft angehören, gewährleisten und damit dazu beitragen, dass Lehrer*innen mit einer Fakultas für Evangelische oder Katholische Religion auch in Zukunft Religionsunterricht an ihrer Schule erteilen können. Andererseits soll der CRU ein zukunftsfähiges Fach sein, das jungen Menschen für ihre Berufsbiografie eine Perspektive bietet und daher attraktiv ist.


Konsequenzen aufzeigen

CRU erteilen können evangelische und katholische Religionslehrer*innen mit einer Fakultas für die Fächer Evangelische oder Katholische Religion, denn damit soll auch die Fakultas für den CRU gegeben sein. So können alle bereits im Dienst befindlichen Religionslehrer*innen das neue Fach erteilen. Der Zugang über das Studium der evangelischen oder katholischen Theologie bleibt erhalten. Die Vokation für Evangelische Religion und die Missio für Katholische Religion bevollmächtigen für den Dienst im Land Niedersachsen zugleich zur Erteilung des CRU.

Sinnvoll ist aus Sicht der Kirchen, dass die Studiengänge die Entwicklung von Kompetenzen stärker berücksichtigen, die für die reflektierte Gestaltung von Religionsunterrichts mit einer Teilnahme von Schüler*innen, die anderen Kirchen, Religionsgemeinschaften oder keiner Religionsgemeinschaft angehören, wesentlich sind.13 Die oben genannten religionspädagogischen Ziele setzen auf Seiten der Lehrer*innen voraus, dass sie die Unterschiede in Theologie und Frömmigkeitspraxis der Konfessionen kennen, was ja schon Voraussetzung war und ist, Religionsunterricht in unterschiedlich zusammengesetzten Lerngruppen „in ökumenischem Geist“ erteilen zu können. Die eigene konfessionell geprägte Position der Lehrer*innen als „reflektierte Positionalität“14 ist weiterhin konstitutiv für den CRU. In Analogie zum Kontroversitätsgebot des Politikunterrichts bringen sie abweichende Positionen ein. Denn was in Theologien und Kirchen kontrovers diskutiert wird, muss auch im CRU kontrovers erscheinen. Der eigene Wahrheitsanspruch wird nicht aufgegeben, allerdings ist die Haltung essenziell, dass andere Positionen bei der eigenen Wahrheitssuche helfen können, und sei es durch kritische Anfragen an eigene Positionen. Die komparative Theologie spricht von „doktrinaler“ Demut bei gleichzeitiger Anerkennung der Wahrheitsfähigkeit anderer und konfessorischer Verbundenheit mit der eigenen Tradition.15
Sofern Religionslehrer*innen bereits ihren Religionsunterricht konsequent „in ökumenischem Geist“ differenzsensibel und Perspektiven verschränkend erteilen, wird ihr CRU sich eher wenig vom bisher erteilten Religionsunterricht unterscheiden. Die Vorbereitung darauf in der Aus- und Fortbildung, die Unterstützung durch Kerncurricula und Unterrichtsmaterial für die Schüler*innen können und sollen allerdings deutlich zunehmen. Zur weiteren Entwicklung des CRU wäre der Aufbau von ökumenischen Lerngemeinschaften, die kritisch-konstruktiv an seiner Gestaltung mitarbeiten, ein Gewinn.


Perspektiven entwickeln

Die Konsensfindung und Entscheidung der Kirchen ist Voraussetzung für Gespräche mit dem Kultusministerium, da auch der CRU eine res mixta im Rahmen von Art. 7 Abs. 3 GG bleiben soll. Die Kirchen haben das Ministerium gebeten, in die Gespräche einzutreten, um die offenen Fragen gemeinsam zu bearbeiten, Konsens über die Einführung von CRU zu erzielen und danach die rechtlichen Rahmenbedingungen (NSchG, Verordnungen und Erlasse, Ordnungsmittel wie KC, EPA etc.) vorzubereiten.

Parallel werden die Kirchen entsprechend der Roadmap16 gemeinsam mit Fachleuten aus der Praxis der drei Phasen der Religionslehrer*innenbildung beraten, um die Studierenden, Lehrer*innen im Vorbereitungsdienst und im aktiven Dienst auf die Erteilung des CRU vorbereiten zu können. Da die Umsetzung des CRU möglichst rasch aufgrund der sich verändernden religionsdemografischen und schulischen Rahmenbedingungen eingeführt werden soll, haben sich die Kirchen dazu entschieden, solche Vorarbeiten zu initiieren, auch wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land über den CRU noch nicht getroffen ist. Dadurch soll keinesfalls die Entscheidungsfreiheit des Landes tangiert werden. So wird zukünftig mit Hochschullehrenden über sinnvolle Änderungen des Lehramtsstudiums der Fächer Evangelische und Katholische Theologie, mit Fach(seminar)leiter*innen die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes mit dem Ziel, ökumenische Fachseminare in den Regionen des Landes für die verschiedenen Schulformen zu schaffen, der Dialog aufgenommen. Die kirchlichen religionspädagogischen Referent*innen sind gebeten, die Koordination der Fortbildungen kirchlicher Anbieter zu übernehmen. Mit Fachleuten aus allen genannten Gruppen sollen über didaktische Grundsätze für die Erstellung der Kerncurricula beraten und die Kriterien für eine gemeinsame kirchliche Zustimmung entwickelt werden.

Die Einsetzung der Kerncurricula-Kommissionen erfolgt in Niedersachsen durch das Land; wir wünschen uns, dass erste Kerncurricula-Kommissionen im Schuljahr 2023/24 ihre Arbeit beginnen werden. Lehrbücher und Unterrichtsmaterial folgen der Kerncurricula-Entwicklung ebenso wie Fortbildungsangebote. Die Kirchen werden das Land bitten, die Teilnahme an Fortbildungen für den CRU zu ermöglichen. Danach könnte der Unterricht beginnen.

Kirchlicherseits wünschen wir uns parallel von Seiten der Wissenschaften eine Begleitforschung in der weiteren Planungsphase und in den ersten Jahren der Erteilung von CRU ebenso wie Beiträge zur Entwicklung von Kooperationsformen mit dem Unterricht anderer Religionen und dem Fach Werte und Normen. Den niedersächsischen Weg, religiöse Bildung aus christlicher Perspektive so weiterzuentwickeln, dass dieses Angebot auch in Zukunft für Schüler*innen und Lehrer*innen attraktiv und für Schulen und Schulverwaltung organisierbar ist, wollen wir mit den beteiligten Akteur*innen gemeinsam entwickeln; dazu gehört die Weiterführung des kritischen Diskurses auch nach dem Konsultationsprozess auf Landes- und Bundesebene.

Anmerkungen

  1. Gemeinsam verantworteter Christlicher Religionsunterricht. Ein Positionspapier der Schulreferentinnen und Schulreferenten der evangelischen Kirchen und katholischen Bistümer in Niedersachsen, Hannover 2021; www.religionsunterricht-in-niedersachsen.de/christlicherRU/papiere (29.12.2022). Der Beratungsprozess ist dokumentiert unter www.religionsunterricht-in-niedersachsen.de/christlicherRU/beratungs prozess (13.01.2023).
  2. DBK und EKD, Zur Kooperation von Evangelischem und Katholischem RU, I.2.
  3. Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen, Erlassziffer 4,5.
  4. Die deutschen Bischöfe, Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts, 26.
  5. Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen, Erlassziffer 4,5.
  6. Vgl. EKD, Aus-, Fort- und Weiterbildung von Religionslehrerinnen und -lehrern, 15.
  7. Vgl. EKD, Religiöse Orientierung gewinnen, 73.
  8. Die deutschen Bischöfe, Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts,13.
  9. EKD, Konfessionell-kooperativ erteilter Religionsunterricht,17.
  10. Vgl. Hauschildt, Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, 273-285.
  11. https://www.ekd.de/pm86_2007_wechselseitige_taufanerkennung.htm.
  12. ACK in Niedersachsen, Erinnerung heilen – Jesus Christus bezeugen, 38.
  13. Zu den Kompetenzen, die für das gemeinsame Lernen mit Schüler*innen anderer Konfessionen, Religionen und Konfessionslosen wichtig sind, Vgl. EKD, Aus-, Fort- und Weiterbildung von Religionslehrerinnen und -lehrern, 10-20.1-33.34-50.
  14. Schröder / Woppowa, Theologe für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, Einleitung 1-61, hier: 41.
  15. Vgl. Stosch, Komparative Theologie, 156-168.
  16. www.religionsunterricht-in-niedersachsen.de/damfiles/default/religionsunterricht_in_niedersachsen/CRU/Symposion/Dokumentation/Roadmap_CRU_ 2022-11-03_WV.pdf-4de66a7732d53de534ab 32d13e597cce.pdf.

Literatur

  • Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Niedersachsen: Erinnerung heilen – Jesus Christus bezeugen. Ökumenischer Buß- und Versöhnungsgottesdienst in Osnabrück, 12. März 2017, Osnabrück 2017
  • Die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland: Zur Kooperation von Evangelischem und Katholischem Religionsunterricht, Bonn / Hannover 1998
  • Die deutschen Bischöfe: Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts. Empfehlungen für die Kooperation des katholischen mit dem evangelischen Religionsunterricht, Bonn 2016
  • Hauschildt, Friedrich u.a. (Hg): Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre. Dokumentation des Entstehungs- und Rezeptionsprozesses, Göttingen 2009
  • Kirchenamt der EKD (Hg.): Aus-, Fort- und Weiterbildung von Religionslehrerinnen und -lehrern. Empfehlungen der gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums 2016-2021, Hannover 2022
  • Kirchenamt der EKD (Hg.): Konfessionell-kooperativ erteilter Religionsunterricht. Grundlagen. Standards, Zielsetzungen, Hannover 2018
  • Kirchenamt der EKD (Hg.): Religiöse Orientierung gewinnen. Evangelischer Religionsunterricht als Beitrag zu einer pluralitätsfähigen Schule, Gütersloh 2014
  • Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen, RdErl. d. MK v. 10.5.2011
  • Schröder, Bernd / Woppowa, Jan (Hg): Theologie für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, Tübingen 2021
  • Stosch, Klaus von: Komparative Theologie als Wegweiser in die Welt der Religionen, Paderborn 2012