Vokation in Niedersachsen

Das Fach Religion ist aus vielerlei Gründen ein ganz besonderes Fach. Nicht nur wird es von allen Beteiligten aufgrund der Möglichkeiten und Herausforderungen als besonders angesehen, sondern hat es auch aus rechtlicher Sicht einen Sonderstatus. Das im Grundgesetz verankerte Lehrfach ist „gemeinsame Sache“ von Staat und Kirche (res mixta). Die staatliche Seite sorgt für die Rahmenbedingungen, die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung sowie die Begleitung der Lehrkräfte. Aus diesem Grund benötigen Lehrkräfte, die das Fach Evangelische Religion an öffentlichen Schulen in Niedersachsen unterrichten, auch eine kirchliche Bestätigung in Form einer Vokation.

Mit der Vokation verpflichten sich die Kirchen der Konföderation, den Dienst der Religionslehrkräfte zu begleiten und sie kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote zu unterstützen. Durch die Vokation nimmt Kirche somit ihre Mitverantwortlichkeit für den Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen wahr.

Die Vokation wird nach dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst und dem Besuch einer Vokationstagung feierlich in einem Gottesdienst verliehen. Aber auch vor Erteilung der Vokation kann das Fach Evangelische Religion unterrichtet werden. Hierfür wird eine befristete Unterrichtsbestätigung benötigt.

Herzlich willkommen zu den Vokationstagungen im RPI Loccum!

Wenn Sie mit Fakultas Ev. Religion unterrichten, erhalten Sie die Vokation im Rahmen eines Gottesdienstes am Ende einer dreitägigen Vokationstagung. Diese Tagung soll auch ermöglichen, dass Sie nach Interesse in den Austausch mit anderen Unterrichtenden kommen können, Neues aus der Religionspädagogik erfahren und Praxisanregungen für Ihren Unterricht erhalten. 

Im RPI Loccum bieten wir viermal jährlich Vokationstagungen für Unterrichtende mit Fakultas an. Um an einer Tagung teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen frühzeitig bei der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an. Die Adresse der Konföderation finden Sie in der rechten Leiste dieser Seite (siehe Ansprechpartnerin zur Vokation). Nach Ihrer Anmeldung erhalten einen Tagungstermin, für den wir einen Platz für Sie reservieren.

Die Tagungsteilnahme ist für Sie kostenlos. Anfallende Fahrtkosten werden Ihnen von der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen erstattet.

Für die Zeit der Vokationstagung werden Sie von Ihrer Schulleitung vom Dienst freigestellt. Die Tagungen beginnen jeweils um 14 Uhr und enden zwei Tage später gegen 15 Uhr. Für die Erteilung der Vokation ist die durchgehende Teilnahme an einer Vokationstagung erforderlich.  

Die befristete Vokation, die Sie zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes erhalten haben, gilt noch zwei Jahre nach dem Examen. Das Tagungsangebot ist so berechnet, dass Sie innerhalb dieser Zeit einen Tagungsplatz erhalten. Sollten sich Verzögerungen ergeben, wird Ihre befristete Vokation selbstverständlich bis zum Tagungsbeginn verlängert.    

Wenn Sie fachfremd unterrichten, benötigen Sie die Vokation, sofern Sie erst seit 2005 Ev. Religion unterrichtet haben. Sie dürfen bis zu einem Jahr lang ohne die Vokation evangelischen Religionsunterricht erteilen.

Die Kirchen der Konföderation in Niedersachsen haben ihre Vokationsgesetze geändert. Zukünftig kann das Fach Evangelische Religion nur noch max. drei Jahre durch eine fachfremde Lehrkraft unterrichtet werden. Für diesen Zeitraum wird der Lehrkraft eine befristete Unterrichtsbestätigung ausgestellt, die nach drei Jahren ihre Gültigkeit verliert. In der Oberstufe ist fachfremdes Unterrichten in Evangelische Religion nicht mehr möglich. Die Gesetze sind jeweils am 01.02.2018 in Kraft getreten.

Erteilte Vokationen erhalten ihre Gültigkeit!
 
In gleichem Zuge werden die kirchlichen Weiterbildungsmöglichkeiten für das Fach Evangelische Religion in Zusammenarbeit mit dem NLQ ausgebaut.

Anmeldungen

Die Anmeldung zur Vokationstagung erfolgt über den Antrag auf Vokation. Dieser kann auf nachstehender Internetseite online gestellt werden:
Vokation hier beantragen

Kontakt

Zuständig für Fragen von landeskirchlichen Lehrkräften

Nele Nordhoff
Tel.: 0511 1241 393
Fax: 0511 1241 266

Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Zuständig für Lehrkräfte aus freikirchlichen Gemeinden, Quereinstieg, Vertretungstätigkeiten und Anerkennungen

Dorothea Otte
Tel.: 0511 1241 243
Fax: 0511 1241 266

Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Aktuelle Vokationstagungen des RPI

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Tagungsleitung (Vokationstagungen Fakultas)

Kerstin Hochartz

Sekretariat

Katja Hesterberg
Tel.: 05766 81-236