Jugend&Kultur&Religion

Alexander von Humboldt-Schule


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Der Umgang mit dem Tod in verschiedenen Religionen

 

 

VerfasserInnen: Hilko Ahlrichs, Mirco Becker, Tatjana Distel, Heike Fabricius, Alexandra von Garrel, Christina Hinrichs, Sabrina Hinrichs, Nina Isegrei, Katja Klattenberg, Jessica Küpker, Petra Oetken, Melanie Schönbohm, Wilko Steinhagen, Ulrike Stüwe, Julia Tapper

Betreuende Lehrkraft: Ursula Hörsch

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

- Einleitung
(Ursula Hörsch)

II. Beiträge der Gruppen

1.Der Umgang mit dem Tod – was sagt der christliche Glaube dazu?
(Alexandra von Garrel, Tatjana Distel)

2.Tod im Judentum
(Ulrike Stüwe, Mirco Becker)

3.Tod im Islam
(Katja Klattenberg, Jessica Küpker)

4.Tod im Buddhismus
(Melanie Schönbohm, Julia Tapper, Heike Fabricius, Nina Isegrei)

5. Die Sterbehilfe
(Christina Hinrichs, Sabrina Hinrichs, Petra Oetken)

6. Friedhöfe im Internet
(Hilko Ahlrichs, Wilko Steinhagen)

 

 

 

Ursula Hörsch

Einleitung

Als ich vom Wettbewerb des RPI erfuhr, stellte ich fest, dass das Thema "Jugend & Kultur & Religion" gut in den Rahmen der an unserer Schule für den Jahrgang 13 festgelegten Kursthemen: "Der Mensch auf der Suche nach Identität" und "Verantwortliches Handeln aus christlicher und säkularer Sicht" passte. Eine erste Anfrage an den Kurs über die Teilnahme des gesamten Kurses oder einzelner SchülerInnen am Wettbewerb wurde positiv für den ganzen Kurs beantwortet, unter der Bedingung, dass (auch in Hinblick auf die Abiturvorbereitung) die häusliche Arbeit nicht überhand nehmen dürfe. Daher legten wir in dieser ersten Besprechung fest, dass die Hauptarbeit in der Unterrichtszeit stattfinden und der Rahmen der häuslichen Arbeit nicht den "normaler" Hausaufgaben in einem Grundkurs überschreiten sollte.

Das Oberthema für den Wettbewerbsbeitrag des Kurses "Der Umgang mit dem Tod in verschiedenen Religionen" wurde von mir unter Berücksichtigung des Wettbewerbsthemas und der sonstigen im Unterricht geplanten Themen ausgewählt.

In einer ersten Arbeitsphase von 4 Doppelstunden im Dez. 2000 und Jan. 2001 trug ich zunächst einige Ideen und Themenvorschläge zum Thema zusammen und stellte sie dem Kurs vor. Eine anschließende Sammlung von weiteren möglichen Ideen, Fragestellungen und Informationsquellen im Unterrichtsgespräch führte zur ersten Bildung von Interessengruppen und der Formulierung von vorläufigen Gruppenthemen.

In den folgenden Doppelstunden erstellte jede Gruppe eine kurze Ideensammlung zu ihrem Thema und suchte nach Material im Internet und in den in der Schulbibliothek vorhandenen Fachbüchern. Außerdem durchsuchte ich meine Privatbibliothek nach passendem Material für die einzelnen Gruppen. Anschließend stellte jede Gruppe eine Zusammenfassung der bisherigen Arbeitsergebnisse und die Planung der Weiterarbeit z. B. anhand einer differenzierten Gliederung im Kurs vor.

Die Organisation der weiteren Arbeit in den folgenden Doppelstunden und evtl. häuslicher Zusatzarbeit blieb den einzelnen Gruppen überlassen.

In einer zweiten Arbeitsphase im März 2001 (4 Doppelstunden) wurden die Wettbewerbsbeiträge weiter ausformuliert und überarbeitet.

Die Ergebnisse der Gruppen mussten vor Abschluss des 4. Semesters termingerecht vorgelegt werden und wurden mit 25% in die Kursnote einbezogen.

Die Rückmeldung der SchülerInnen zur Teilnahme am Wettbewerb war weitgehend positiv: Sie fanden die Themen interessant, auch, da sie von ihnen selbst gewählt werden konnten, es war eine intensivere Auseinandersetzung als im Unterricht möglich, auch das eigenverantwortliche Arbeiten, die Übung im Umgang mit Fachliteratur, Textverarbeitungsprogrammen und Internet und die z.T. intensive Teamarbeit in den Gruppen wurden in einem Abschlussgespräch positiv bewertet.

Auch ich selbst schätze die Ergebnisse eher positiv ein: Bis auf wenige Ausnahmen fand in den "Freiarbeitsstunden" im Computerraum sehr intensive Arbeit statt, wobei einige Gruppen sehr konzentriert als Team arbeiteten und z. B. auch Texte gemeinsam formulierten. Andere Gruppen teilten sich ihr Themengebiet noch einmal in Unterthemen auf und erarbeiteten diese selbstständig in Teilgruppen, wobei diese Arbeitsform auch entsprechende Auswirkungen auf die Ergebnisse hatte, die dann doch noch einmal umfangreich in Hinblick auf die Gesamtgliederung und die inhaltlichen Bezüge überarbeitet werden mussten bzw. auch in der Endfassung inhaltliche und sprachliche Brüche aufweisen.

Die Gruppenergebnisse sind für die relativ kurze Arbeitszeit und die parallele schulische Belastung der SchülerInnen im 13. Jahrgang bis auf zwei Ausnahmen sehr erfreulich.

Am Ende herrschte wie meist bei solchen Vorhaben akuter Zeitmangel, z. T. auch durch die schulischen Bedingungen (unvoraussehbarer Unterrichtsausfall oder Teilgruppenunterricht z. B. durch mehrstündige Klausuren, Jahrgangsplenum, Exkursionen anderer Kurse), daher ist das letzte Finish der Wettbewerbsbeiträge nicht so gelungen, wie es eigentlich geplant war.

Es traten natürlich auch noch andere Probleme auf: Differenzen innerhalb der Gruppen zur Arbeitsorganisation und zur Intensität der Arbeit wurden zumeist intern geklärt, bei einer Gruppe mussten jedoch Teilergebnisse der einzelnen Mitglieder getrennt bewertet werden.

Schwierig war für mich, die durch die Vorgaben der Schule bestimmten Voraussetzungen wie z. B. Klausurtermine die Arbeit am Wettbewerbsbeitrag sinnvoll zu organisieren. Die dadurch entstandene Unterbrechung der Arbeit machte für die zweite Arbeitsphase eine längere Wiedereinarbeitungsphase notwendig und störte die Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge deutlich. Die SchülerInnen hätten gerne anstelle der dritten Klausur im 2. Halbjahr die Wettbewerbsbeiträge in die Kursnote eingebracht, dies war jedoch schulrechtlich nicht möglich.

Von der Unterrichtsgestaltung her würde ich die Erfahrungen positiv bewerten: Diese Form des Arbeitens an einem Thema ist nicht mehr so lehrerdominiert, die Lehrerin befindet sich eher in der Rolle einer Betreuerin oder Mentorin, die nicht mehr für Vermittlung der Inhalte, sondern eher für die Organisation der Arbeitsprozesse und der entsprechenden Rahmenbedingungen zuständig ist.

Diese Form des Arbeitens und die vorliegenden Ergebnisse wären jedoch ohne die Dauernutzung des Computerfachraums nicht möglich gewesen. In der ersten Unterrichtsphase konnten Unterrichtsgespräche am Lehrercomputer protokolliert und über einen Beamer visualisiert werden, später konnten Informationssuche im Internet und das Schreiben der Texte kombiniert werden, Gruppen konnten sich in Untergruppen aufgliedern und verschiedene Arbeitsschritte durchführen. Alle Gruppen hatten die gleichen Voraussetzungen und Möglichkeiten, obwohl natürlich auch Texte zu Hause am PC verfasst oder überarbeitet wurden.

Insgesamt gesehen war es sowohl aus SchülerInnen- als auch aus Lehrerinnensicht kein Fehler, sich auf die Mitarbeit beim Wettbewerb eingelassen zu haben.

 

 

Alexandra von Garrel, Tatjana Distel

Der Umgang mit dem Tod - was sagt der christliche Glaube dazu ?

 

Gliederung

1) Totenbestattungen

- Allgemein

- Brauchtum

- Erdbestattung

- Feuerbestattung (Geschichte, Was ist eine Feuerbestattung?)

- Seebestattung

2) Gesellschaftlicher Umgang mit dem Tod

- Über Abschied und Trauer

- Vorbereitung und Bestattung des Leichnams

- Beisetzung und Trauerrituale

- Symbolik und gesellschaftliche Bedeutung

3) Zwei verschiedene Todesarten und ihre Akzeptanz in der Gesellschaft

- Häufige Todesursache: Herzinfarkt

- Selbstmord (Auslösende Umstände, Einstellungen zum Suizid, neueste Forschungen)

4) Quellenangaben

 

1) TOTENBESTATTUNGEN

Allgemein:

Die Beisetzung von Toten und das damit verbundene Ritual hängen meistens ab von Rasse, Kultur und Religion. Darüber hinaus spielen natürlich noch hygienische Gesichtspunkte eine Rolle, die mit steigendem Zivilisationsgrad immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die gebräuchlichsten Formen der Totenbestattung sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Seltenere Formen sind Seebestattung, Einbalsamieren oder Beisetzen in besonderen Bauten und Grüften. Das früher ausschließlich bei der Kirche liegende Friedhofs- und Bestattungsrecht obliegt seit 1900 dem Bundesgesetzbuch (Art. 133) und die Umsetzung und Ausführung liegt bei den Ländern (außer Kriegsgräber und Feuerbestattung).

Brauchtum:

Vorbereitungen und Regelungen aller mit der Totenbestattung verbundenen Fragen übernehmen gewöhnlich die Bestattungsinstitute, die sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen. Im europäischen Kulturkreis werden die Verstorbenen für drei Tage in der Leichenhalle des Friedhofs aufgebahrt. Die Schaustellung im offenen Sarg oder zu Hause wird immer seltener. Als dieses Ritual noch verbreiteter war (bes. in ländlichen Regionen), wurde von Angehörigen und Nachbarn über Nacht die sogenannte Toten- oder Leichenwache gehalten, mit gemeinsamen Gebeten und Bewirtung. Vor der Beerdigung formiert sich der Leichenzug, der den Wagen mit dem Sarg zum Friedhof bringt, meistens über einen vorher festgelegten Weg, den Totenweg, der danach gemieden wird. Auf große Beteiligung legte man schon immer großen Wert, besonders jedoch in den ländlichen Kreisen. Die Grabrede ist ungefähr seit dem 16. Jahrhundert Brauch und seit 1900 vereinzelt auch der Seelengottesdienst. Das Auflegen von Kränzen ist allgemein Sitte, ebenso die drei Schaufeln Erde oder das Weihwasser, mit dem sich Angehörige von dem Toten verabschieden und anschließend wird den nächst Betroffenen das Beileid ausgesprochen.

Erdbestattung:

Für die Friedhöfe und deren Gräber gibt es Bestimmungen: Es gibt Reihengräber und käuflich erwerbliche Wahlgrabstätten. Für Ausgestaltung ist der Friedhofsinspektor zuständig, die Gräber stellt der Friedhofsarbeiter her. Ein Grab mit mittlerer Porengröße muss 2 m lang, 1 m breit und 1,8 m tief sein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass zwischen zwei Gräbern eine ca. 30 cm dicke Erdschicht liegt und ein ausreichender Abstand zum Grundwasser gewährleistet ist. Zudem sollte sich der Sarg langsamer zersetzen als der Leichnam. In Kies und Sand begrabene erwachsene Leichen sind nach ca. 7 Jahren bis auf Knochen zerstört. Dieser Boden gilt als am günstigsten, da Lehmboden die Verwesung bis zu zwei Jahren verzögern kann. Zu einer Verunreinigung des Grundwassers kann es bei Einhaltung dieser Dinge kaum kommen, unter anderem auch, weil Infektionserreger in der Leiche schon nach kurzer Zeit zu Grunde gehen.

Feuerbestattung:

Geschichte:

Die Feuerbestattung ist möglicherweise die älteste Bestattungsform und trat ab ca. 3000 vor

Christus auf, meist in Europa und "Nahost". Diese Bestattungsart ist eine durch die Religion gebotene Form, sie soll der Seele den Weg ins Totenreich frei machen. Am Anfang der Bronzezeit dehnte sich die Feuerbestattung nach Spanien und Portugal aus, dann auf die britischen Inseln. Nur die Ägypter hielten schließlich noch an der Mumifizierung fest.

Etwa 1000 vor Christus war die Feuerbestattung ein wesentlicher Bestandteil der griechischen Bestattungskultur und dem Brauch folgend war es später im Alten Rom Vorrecht der Großen (Cäsar, Augustus) sich einäschern zu lassen, so dass man Mitte des 5. Jhds. ein offizielles Urteil gegen das Verbrennen in der Stadt brauchte, weil es zu viele waren. Schon damals wurde die Asche in kunstvoll gefertigten Urnen beigesetzt. Karl der Große verbot die Einäscherung mit der Todesstrafe, da er sie für einen heidnischen Brauch hielt. Im 16. und 17. Jahrhundert findet sich das Streben nach einer Wiedereinführung, die durch die Aufklärung und besonders durch die französische Revolution gelingt. 1797 wurde im Rat der 500 der Antrag gestellt und 1800 offiziell zugelassen. Doch bis ins 19. Jahrhundert war die Feuerbestattung verpönt, die katholische Kirche verbot sie 1886 und doch entstanden in Mailand und Gotha (USA) erste Krematorien. Trotz der Bestimmungen folgte 1891 Heidelberg und nach und nach erließen die Bundesländer entsprechende Gesetze.

Die Feuerbestattung gewinnt immer mehr Anhänger. Heutzutage lassen sich in Deutschland jährlich bis zu 37% einäschern. Spitzenreiter weltweit ist Japan mit 99%.

Seit 1963 hat die katholische Kirche die Feuerbestattung akzeptiert, denn auch sie konnte sich nicht vor der Zweckmäßigkeit verstecken. Heute stehen in Deutschland 116 Krematorien.

Was ist eine Feuerbestattung?

Da die Beobachtung des Verbrennungsvorgangs allein schon durch die betriebsrechtlichen Bestimmungen verboten ist, umgibt die Einäscherung eine Aura des Geheimnisvollen. Noch dazu gibt es kaum Literatur zu diesem Thema.

Die Einäscherung findet in dem sogenannten Muffelofen statt. Beim Vorgang in diesem Ofen berühren die Flammen den Leichnam nicht. Der Muffel wird auf die vorgeschriebene Temperatur vorgeheizt, die ist je nach Alter und Größe der Leiche verschieden, dann wird der Leichnam samt Sarg eingeschoben. Zunächst wird der Leiche durch die Temperatur vollständig von Flüssigkeit befreit, anschließend entzündet sie sich von selbst. Die optimale Kremation setzt sich zusammen aus Dosierung der Temperatur und Zuführung des Sauerstoffs. Diese Mischung wird mittels Computersystemen gefunden.

Bei der Einäscherung werden Schadstoffe, die sich eventuell im Körper befinden, neutralisiert.

Eine Nachbrennung neutralisiert Gase, so dass eine moderne Einäscherung weder Rauch noch Geruch ausstößt (Vorschriften des Bundes Immissionsgesetzes). Die Einäscherung ist die bestmögliche Lösung um eine hygienische Leichenentsorgung zu garantieren und somit die Umwelt zu entlasten, denn außerdem spart sie Platz und beschleunigt lediglich den Verwesungsprozess, der mit toxikologischen Vorgängen verbunden ist und besonders in Ballungsgebieten problematisch werden kann.

Die Asche/ Urne darf

- beigesetzt werden auf kirchlichen Friedhöfen, sofern es ihre Bestimmungen erlauben, auf Gemeindefriedhöfen in Urnengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten, in Urnengemeinschaftsanlagen und dort entweder anonym oder mit Grabplatte

- verstreut werden, auf dafür eingerichteten Streuwiesen ( die einzige in Deutschland ist in Rostock)

- vom Flugzeug ins Meer (außerhalb der Drei-Meilenzone) gestreut werden

- in den Niederlanden an der Stelle begraben werden, die dem Toten am meisten am Herz lag

- in Houston (USA) mit einer Rakete ins Weltall geschossen werden, wo sie in der Atmosphäre verglüht

- im Meer versenkt werden

Seebestattung:

Der Seebestattung geht immer eine Einäscherung voraus, die Urne wird später dann im Meer versenkt, die Angehörigen erhalten auf Wunsch eine Karte, in der die Stelle eingezeichnet ist.

Das Versenken der Urne im Meer darf nicht im Geltungsbereich der Drei-Meilenzone der Bundesrepublik Deutschland, also dem bundesdeutschen Küstenmeer vorgenommen werden, sondern nur in einem Gewässer, in dessen Bereich die Beschaffenheit des Bodens keine Fischerei zulässt. Diese Regelung stammt allerdings noch aus einer Zeit, in der Betonurnen verwendet wurden. Heute bestehen sie aus Materialien, die sich nach einiger Zeit auflösen und die Asche preisgeben. Diese bleibt als kleines Häufchen auf dem Meeresgrund liegen und wird von Schwebeteilchen zugedeckt, so dass dort schon ein regelrechter Friedhof entstanden ist. Jährlich werden ca. 3000 Seebestattungen vorgenommen.

 

2) GESELLSCHAFTLICHER UMGANG MIT DEM TOD

Der Tod eines nahestehenden Menschen oder eines geliebten Wesens reißt ein großes Loch ganz tief in uns. Der Schmerz ist so unendlich groß und es scheint, als könnten nie wieder unbeschwerte und fröhliche Tage kommen. Die Verzweiflung über den Verlust kann so groß sein, dass manch einer selbst kaum weiterleben will. Wie kann man lernen, mit einem solchen Verlust umzugehen und wie können wir den Tod derer, die wir lieben, akzeptieren?

Über Abschied und Trauer

Das Annehmen des Verlusts von Menschen und Wesen, die wir lieben, ist eine der schwersten Aufgaben, die wir in unserem Leben zu bewältigen haben. Wir müssen erkennen, dass wir nichts festhalten können und dass es Dinge gibt, die sich unserer Kontrolle entziehen, so verzweifelt wir auch versuchen mögen, Einfluss zu nehmen. Abschied und Trauer sind Themen, die früher oder später auf jeden von uns zukommen und wir müssen lernen, mit dem Schmerz umzugehen.

Phasen der Trauer

Die Verarbeitung eines Verlusts durch den Tod erfolgt in der Regel in verschiedenen Phasen:

Phase 1: Schock und Verneinung - Nach dem Verlust eines geliebten Menschen reagieren die meisten von uns mit Schock und Verneinung. Wir können es einfach nicht fassen und deshalb "kann nicht sein, was nicht sein darf". Diese Phase kann kurz sein, aber auch über Wochen, ja sogar Monate andauern.

Phase 2: Aufbrechende Gefühle - Während für die erste Phase eine Empfindungslosigkeit typisch ist, brechen nun die Gefühle des Hinterbliebenen hervor. Wut, Verzweiflung, Schuldgefühle, Schmerz - alle möglichen Gefühle können nun spürbar werden und uns überwältigen.

Phase 3: Suchen und Trennen - In dieser Phase sucht der Hinterbliebene den Kontakt zum Verstorbenen - sei es durch Rituale, wie das Mitdecken des Tisches für den Toten, durch Tagträume oder ähnliches. In dieser Phase ist ein Wechselbad der Gefühle zwischen Verneinung, Trauer, Trost, Ernüchterung und Annehmen typisch.

Phase 4: Entstehen eines neuen Selbst- und Weltbezugs - Erst in dieser Phase erfolgt die tatsächliche Akzeptanz des Todes. Der Hinterbliebene beginnt, seinen Lebensrhythmus neu zu gestalten, die Gewohnheiten, die mit dem Verstorbenen geteilt wurden, werden aufgegeben. Eine Form von Neuanfang wird möglich.

In der Praxis sind diese Phasen keineswegs deutlich voneinander zu trennen und sie stellen auch kein gradliniges Nacheinander dar. Vielmehr mischen sich die einzelnen Phasen, gehen ineinander über und wechseln sich ab. Es gibt auch bei Personen, die glaubten, über denVerlust hinweggekommen zu sein, immer wieder heftige Gefühlsausbrüche und man kann auch noch nach Jahren heftig schmerzende Trauerphasen erleben.

 

Vorbereitung und Bestattung des Leichnams

Die Vorschriften und Regeln im Zusammenhang mit Tod und Beisetzung hängen eng mit dem religiösen Verständnis des Todes und dem Glauben an ein Jenseits zusammen, erfüllen aber darüber hinaus auch wichtige psychologische, soziologische und symbolische Funktionen für die Hinterbliebenen. In allen Gesellschaften wird der Leichnam in einer kulturell bestimmten Art und Weise vorbereitet, bevor er endgültig bestattet wird. Archäologische Funde zeigen, dass bereits die Neandertaler die Bestattung ihrer Toten ritualisiert hatten. Häufig wird der Leichnam gewaschen, speziell gekleidet oder mit Zierrat, religiösen Objekten oder Amuletten geschmückt. Die umfassendste Behandlung des Leichnams ist die Einbalsamierung. Die unterschiedlichen Bestattungsweisen hängen mit religiösen Überzeugungen, klimatischen und geographischen Gegebenheiten und dem sozialen Status zusammen. Wird der Tote begraben, so steht dies meist mit einem Ahnenkult oder einem Jenseitsglauben in Verbindung. Die Feuerbestattung wird manchmal als Befreiung der Seele des Verstorbenen verstanden.

Beisetzung und Trauerrituale

Die eigentliche Bestattung - die Überführung des Toten an den Ort des Begräbnisses, der Feuerbestattung oder der Luftbestattung - ist der gesellschaftliche Ort für mehr oder weniger komplexe Rituale. Häufig wird aus der Überführung des Leichnams ein bis ins Einzelne geregelter Leichenzug. In den heutigen westlichen Gesellschaften gehören Totenwachen, Leichenzüge, Glockengeläut, eine religiöse Zeremonie und letzte Worte zu den Bestattungsriten. Es ist Sitte, beim Todesfall nächster Angehöriger längere Zeit festliche Veranstaltungen zu meiden. Die Dauer der Trauerzeit ist aber nach dem Grad der Verwandtschaft verschieden, aber auch nach jeweiliger landschaftlicher oder örtlicher Gepflogenheit. Bei der Beisetzung mit militärischen Ehren wird häufig Salut geschossen. Der Wunsch, das Andenken des Verstorbenen zu bewahren, ließ zahlreiche Formen des Gedenkens entstehen; dazu zählen die Aufbewahrung von Teilen des Körpers als Reliquien, Denkmäler, Totenlieder oder Epitaphe auf Grabsteinen.

Symbolik und gesellschaftliche Bedeutung

Im Zusammenhang mit der Bestattung wird vieles von Konventionen bestimmt. Selbst die Gefühle beim Trauerritual können traditionell vorgegeben sein. Klageweiber, die mit dem Verstorbenen nicht verwandt sind, können zum Wehklagen angeheuert werden. Ebenso kann traditionell vorgeschrieben sein, wann und wo die Hinterbliebenen ihre Gefühle zeigen dürfen und müssen. Ethnologen haben vier symbolische Hauptelemente ausgemacht, die - ungeachtet der vielfältigen Erscheinungsformen von Trauerriten - immer wieder vorkommen. Dabei ist zunächst die Farbsymbolik zu nennen. Auch wenn der Tod nicht überall mit der Farbe Schwarz verbunden wird, wird doch häufig schwarze Kleidung als Zeichen der Trauer getragen. Ein zweites Element ist in vielen Kulturen die besondere Behandlung des Haares der Trauernden, das zum Zeichen der Trauer geschoren wird oder das man im Gegenteil wachsen lässt und das dann als Symbol der Trauer zerzaust wird. Drittens gehören häufig laute Feierlichkeiten und Trommeln zu den Beerdigungsriten. Schließlich werden in vielen Kulturen verschiedene profane Techniken zur Konservierung des Leichnams eingesetzt. Gesellschaftlich gesehen, wird die symbolische Bedeutung des Todes bei den Beisetzungsfeierlichkeiten für einen Herrscher am deutlichsten. Besonders in Kulturen, in denen der Herrscher die Ethnie oder die Nation personifiziert, nehmen solche Feierlichkeiten häufig das Ausmaß eines politischen Dramas an, bei dem die ganze Nation auf dem Spiel steht. Die Beisetzung des Herrschers ist vielfach nicht einfach ein religiöses Ereignis; vielmehr hat sie häufig weit reichende politische und im Verständnis mancher Völker auch kosmologische Folgen.

 

3) ZWEI VERSCHIEDENE TODESARTEN UND IHRE AKZEPTANZ IN DER GESELLSCHAFT

Häufige Todesursache: HERZINFARKT

An Herzerkrankungen sterben in den Industrieländern mehr Menschen als an jeder anderen Krankheit. Sie können mehrere Ursachen haben: angeborene Herzfehler, Infektionen, Verengung der Herzkranzgefäße, hoher Blutdruck oder Herzrhythmusstörungen.

Die häufigste Herzkrankheit ist in den Industrieländern die Arteriosklerose. Dabei bilden sich in den Blutgefäßen Ablagerungen aus Cholesterin und anderen Fettsubstanzen, die sich auch an den Innenwänden der Herzkranzgefäße absetzen. Wenn diese Arterien sich im Lauf des Lebens verengen, wird der Herzmuskel immer schlechter durchblutet, und es kommt zu Symptomen wie Atemnot (besonders bei körperlicher Anstrengung) und Angina pectoris mit Enge- und Schmerzgefühlen in der Brust. Wenn ein Herzkranzgefäß durch die Ablagerungen völlig blockiert wird, geht die Sauerstoffversorgung des Herzens plötzlich zurück. Zu einer solchen Gefäßverstopfung kann es auch kommen, wenn sich ein Stück der Ablagerung löst und an einer anderen Stelle der Arterie festsetzt - ein Vorgang, den man als Thrombose bezeichnet. Beide Mechanismen sind die wichtigsten Ursachen des Herzinfarkts, der in vielen Fällen zum Tod führt. Wer einen Herzinfarkt überlebt hat, muss sich umfangreichen Maßnahmen zur Rehabilitation unterziehen, denn immer besteht die Gefahr, dass ein zweiter Infarkt eintritt. Die Ursachen der fetthaltigen Ablagerungen liegen u. a. darin, dass man mit der Nahrung zu viel Cholesterin und tierische Fette aufnimmt. Wahrscheinlich fördert auch eine bewegungsarme Lebensweise die Arteriosklerose: Vielen Befunden zufolge trägt körperliches Training zur Vorbeugung gegen Herzkrankheiten bei. Auch eine allzu ehrgeizige, auf Perfektion ausgerichtete Lebenseinstellung und insbesondere auch das Rauchen dürften das Herzinfarktrisiko erhöhen.

Nach einer Schätzung aus dem Jahr 1997 erleiden in Deutschland jährlich etwa 280 000 Menschen einen Herzinfarkt, 190 000 sterben daran. In Deutschland ist bei Frauen über 50 Jahre der Herzinfarkt die häufigste Krankheits- und Todesursache. Bis zu den Wechseljahren sind Frauen durch körpereigenes Östrogen relativ gut vor Herzinfarkt geschützt, danach kann eine Östrogenzufuhr das Infarktrisiko deutlich verringern.

In den siebziger und achtziger Jahren ging die Sterblichkeit durch arteriosklerotische Herzkrankheiten in mehreren Industrieländern drastisch zurück. Für diese Beobachtung gibt es noch keine schlüssige Erklärung - Mediziner führen sie darauf zurück, dass Bluthochdruck häufiger erkannt und behandelt wird und der Anteil tierischer Fette in der Ernährung zurückgegangen ist. Dennoch bleibt die koronare Herzkrankheit beispielsweise in Großbritannien die wichtigste Todesursache.

Der Herzinfarkt ist nach wie vor die am meisten gefürchtete, in vielen Fällen zum Tode führende Krankheit im hohen Alter.

SELBSTMORD

Selbstmord (Suizid) ist eine absichtsvolle Tötung der eigenen Person. Suizid wurde zu allen Zeiten in allen Gesellschaften begangen, jedoch gibt es wesentliche Unterschiede in der gesellschaftlichen Einstellung zum Suizid, in den Methoden der Selbsttötung und in der Häufigkeit, mit der im Lauf der Geschichte Suizid begangen wurde. Im Mittelalter verurteilte die katholische Kirche jede Selbsttötung. Das mittelalterliche Recht sah in der Regel vor, dass das Eigentum dessen, der sich selbst getötet hatte, eingezogen wurde; nach dem Gewohnheitsrecht wurde der Leichnam schimpflich behandelt. 1823 wurde die Bestattung von Selbstmördern auf geweihtem Grund legalisiert, aber erst 1882 wurde auch die kirchliche Beisetzung erlaubt. Nach christlichem, jüdischem und islamischem Glauben ist die Selbsttötung nach wie vor verboten. Heute betrachtet man den Suizid jedoch eher unter psychosozialen als unter moralischen Aspekten.

Auslösende Umstände

Der Suizid ist eine komplexe Handlung mit biologischen, psychischen und sozialen Ursachen. Aus psychiatrischer Sicht lässt sich beispielsweise feststellen, dass Suiziden meist eine tiefe Depression vorausgeht. Der Suizid ist eine Flucht aus einer als schmerzlich empfundenen Situation; er kann dabei auch als Racheakt an der Person gedacht sein, die für das Leiden, von dem die Selbsttötung befreien soll, verantwortlich gemacht wird. Solche Gefühle werden manchmal in Abschiedsbriefen formuliert. Zumeist aber dürfte der Suizid eine Reaktion auf das fortgesetzte Empfinden sein, dass das Leben zu viele Schmerzen bereithält, und dass nur der Tod dauerhaft Erleichterung verschaffen kann. Unter schwierigen gesellschaftlichen Bedingungen steigt die Suizidrate oft sprunghaft an. Das war beispielsweise im 1. Weltkrieg unter jungen Deutschen der Fall oder in den USA zum Höhepunkt der Wirtschaftskrise 1933. In einzelnen Fällen kommt es auch vor, dass Menschen mit ihrer Selbsttötung gegen die Politik beispielsweise eines Unrechtsregimes protestieren. "Misslungene" Suizidversuche sind manchmal ein Hilfeschrei. Missachtet man sie, so kann ein "erfolgreicher" Suizid die Folge sein. Solche Hilfeschreie dürfen aber nicht mit den eher manipulativen Formen aufmerksamkeitsheischender Suizid-"Versuche" oder -Drohungen verwechselt werden, die dazu dienen sollen, Macht über die Gefühle und das Verhalten anderer Menschen, in der Regel der Familienmitglieder, zu gewinnen.

Einstellungen zum Suizid

In vielen Ländern verstößt ein Suizid gegen Gesetze; in anderen, besonders in römisch-katholisch geprägten Ländern, ist er gesellschaftlich geächtet, ohne dass es dazu besonderer Gesetze bedarf. Den extremen Gegenpol bilden Gesellschaften, in denen bestimmte Formen der Selbsttötung besonders hoch geachtet werden. Früher galt es beispielsweise bei den Japanern als ehrenhaft, Harakiri zu begehen: Eine Person, die wegen eines Fehlers oder einer Pflichtverletzung ihre Ehre verloren hatte, konnte dies wieder gutmachen, indem sie sich in ritueller Weise mit einem Dolch durchbohrte. In Indien wurde bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts von einer Witwe erwartet, dass sie Sati beging, das heißt, sich auf den Scheiterhaufen warf, auf dem der Leichnam ihres Mannes verbrannt wurde. Dies nicht zu tun, wäre unehrenhaft gewesen. Im 2. Weltkrieg betrachteten japanische Kamikazepiloten es als Ehre, Selbstmordkommandos zu fliegen, in denen sie sich mit ihrem Flugzeug auf ein feindliches Ziel stürzten.

Neueste Forschungen

In römisch-katholisch geprägten Gesellschaften sind die Suizidraten im allgemeinen niedriger als in protestantischen. Jedoch spiegelt dies vermutlich lediglich die Tatsache wider, dass Katholiken sich weit stärker als Protestanten genötigt sehen, einen Suizid zu verschleiern. Offiziellen Statistiken zufolge sind im Lauf dieses Jahrhunderts die Suizidraten tendenziell gestiegen. Manche Fachleute schreiben dies jedoch den verbesserten Methoden der Erhebung statistischer Daten und der schwindenden Stigmatisierung des Suizids zu. Die steigende Lebenserwartung der Menschen in den westlichen Gesellschaften mag mit dazu beitragen, dass manche ältere Menschen, die schwere Verluste zu verkraften haben oder unheilbar erkrankt sind, Suizid begehen. Dabei bitten sie nicht selten einen Arzt um Hilfe (siehe Tötung auf Verlangen, Euthanasie). Das einzige Land, in dem die Tötung auf Verlangen unter gewissen Umständen straffrei bleibt, sind bislang die Niederlande. In einigen Bundesstaaten Australiens, Kanadas und der Vereinigten Staaten werden Gesetzesänderungen diskutiert, die eine richterliche Differenzierung bei Fällen der Tötung auf Verlangen ermöglichen sollen. Wachsende Einsamkeit, Entwurzelung und Sinnverlust sind nach Ansicht vieler Psychologen dafür verantwortlich, dass die Suizidhäufigkeit in den Industriestaaten ansteigt.

4) QUELLENANGABEN

Microsoft Encarta Enzyklopädie 2000 0 1993-1999 Microsoft Corporation.

Brockhaus Enzyklopädie in zwanzig Bänden. Wiesbaden: F.A. Brockhaus, 1967.

Internetadressen: www.trauerzeit.de, www.postmortal.de

 

 

Ulrike Stüwe, Mirko Becker

Tod im Judentum

Gliederung

1. Die Verbindung von Gott und dem Tod im jüdischen Glauben

2. Die Vorstellung vom Leben nach dem Tod

3. Der Umgang mit dem Tod, Verhaltensmaßregeln, religiöse Rituale, Beisetzungsriten

3.1 Nach Eintritt des Todes

3.2 Die Aufgaben der Hinterbliebenen

3.3 Autopsien

3.4 Die Beerdigung

3.5 Beerdigung von Selbstmördern

3.6 Beerdigung von Kindern

4. Trauerzeiten

 

1. Die Verbindung von Gott und dem Tod im jüdischen Glauben

Der Glaube der Juden ist dicht verknüpft mit einem detaillierten und umfassenden System von Lehren und Weisheiten, die für alle Lebensbereiche gleichermaßen gelten. Dieses System beinhaltet unter anderem 13 Grundlehren, die für alle Juden verbindlich sind.

Diese Grundlehren besagen, dass Gott absolut und eine vollständige Einheit ist, aber er ist weder körperlich noch materiell. Alles auf der Welt ist von ihm abhängig, wenngleich er selbst vollkommen unabhängig ist. Gott weiß alles und er sieht alles voraus. Er wird ewig leben.

Die 13. Grundlehre befasst sich mit der Vorstellung des Todes. Sie besagt, dass Gott die Toten aufwecken wird. Alles was vernichtet wurde, wird von ihm wieder aufgebaut. Die Auferstehung nimmt den Platz des Todes ein.

Die Seelen werden in einer "kommenden Welt" wiedergeboren. Man spricht von einer Belohnung, denn jeder Jude hat das Bestreben, nach seinem Tod in diese "kommende Welt" zu wandern.

2. Die Vorstellung vom Leben nach dem Tod

Der Tod als etwas Positives oder Negatives

Aus der Sicht des Judentums hat Gott die Menschen und die Welt erschaffen, mit dem Ziel, dass diese lebenden Geschöpfe Gutes tun würden und so, durch viel Hingabe, an seiner wahren Güte teilhaben könnten.

Die Menschen wurden mit einem freien Willen geschaffen und ihr Ziel soll es im Leben sein, zwischen dem Guten und dem Bösen in ihnen zu entscheiden. Als Lohn für ihre Anstrengungen erhalten sie die wahre Güte Gottes als Lohn. Der Schöpfer ist die Quelle des Guten und nur, wer sich nach langem Kampf dem Guten zuwendet, der ist mit dem Schöpfer verbunden. Geschieht dies, so geht der jüdische Glaube von einer Belohnung nach dem Tod aus. Nach unserer Welt, also nach dem Leben, werden die Seelen in einer "kommenden Welt", dem Garten Eden belohnt.

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die Welt der Menschen in 2 Bereiche aufteilen lässt: Eine Zeit der Arbeit und des Ringens in dieser Welt und eine Zeit der Belohnung und des Glücks (oder auch der Bestrafung) in der kommenden Welt.

Im jüdischen Glauben ist es also das Ziel, seine Pflichten als Mensch auf Erden zu erfüllen, immer Gutes zu tun, seine Sünden zu bereuen und bei Gott um Gnade zu bitten. Da man nie weiss, wann der Tod eintritt, lebt man so, dass man jederzeit die Welt ohne ein schlechtes Gewissen verlassen könnte. Man lässt sich sozusagen nichts zu Schulden kommen, damit man auch bei einem plötzlichen Tod von Gott gut aufgenommen und belohnt wird.

Zwar haben auch die Juden Angst vor dem Todeskampf, aber sie wissen, wenn sie Gottes Gnade erlangt haben, dann sind sie nach dem Tod in der kommenden Welt gut versorgt.

Eine genaue biblische Lehre über das Leben nach dem Tod gibt es nicht, man glaubt nur an die Tatsache, dass nach dem Absterben des Körpers, die Seele weiterhin in der kommenden Welt existiert.

 

3. Der Umgang mit dem Tod, Verhaltensmaßregeln, religiöse Rituale und Beisetzungsriten

3.1 Nach Eintritt des Todes

Um sich von dem Tod einer Person zu überzeugen, legt man ihm eine Feder auf seine Oberlippe. Danach sagt man den Spruch, den jeder aufsagt, der von einem Todesfall erfährt: "Gepriesen sei, der richtet in Wahrheit".

Es folgen weitere Gebete, bis man dem Toten die Augen zudrückt. Dann bindet man ein Tuch um sein Kinn und seine Schläfen, so dass der Mund geschlossen bleibt. Nun zerreißen die Anwesenden etwas an ihrer Kleidung um ihre Trauer auszudrücken und anschließend legt man den Leichnam auf etwas Stroh und ein Kissen auf die Erde, streckt Beine und Arme gerade und deckt ihn mit einem schwarzen Tuch zu. Dann wird ein Licht neben ihm angezündet und der tote Körper wird so hingelegt, dass seine Füße zu einer Tür zeigen, aus welcher er hinausgetragen werden soll.

Um z.B. den Nachbarn den Tod, ohne etwas sagen zu müssen, mitzuteilen, wird alles Wasser aus dem Haus ausgegossen. Dies sei dann das Wasser, in dem der Todesengel sein Schwert gespült habe.

Im Haus nimmt man alle Spiegel ab, um nicht zwei Tote zu sehen, und dann lässt man den Toten bis zur Beerdigung bewachen. Meist übernehmen dies die Mitglieder der Chewra Kadischa, einer heiligen Bruderschaft, die sich guten Zwecken widmet.

Einige Stunden nach dem Tod findet eine gründliche Reinigung des Leichnams statt. Mit lauwarmem Wasser werden zuerst der Kopf, zum Schluss die Füße gewaschen. Nur die Körperteile, die gerade gereinigt werden, dürfen zu dem Zeitpunkt unbedeckt sein.

Nach diesem Ritual kleidet man den Toten in sein einfaches, weißleinenes Sterbekleid. Männer werden in ihre Sterbekittel gehüllt, die zum 1. Mal bei der Hochzeit und weiterhin am Neujahrs- und Versöhnungsfest und an den Sederabenden von ihnen getragen wurden. Darüber legt man den Gebetsmantel (Tallit).

Alle Kleidungsstücke oder Särge sehen gleich und schmucklos aus, denn jeder Tote soll gleich behandelt werden.

 

3.2 Die Aufgaben der Hinterbliebenen

Bis zum Zeitpunkt der Beerdigung darf nicht gebetet, und kein Amen oder Segen unter den Angehörigen gesprochen werden. Sie dürfen niemanden grüßen oder ansprechen, kein Fleisch essen oder Wein trinken. Nur der Schabbat und Festtage unterbrechen die Trauer. Es muss jedoch keine Trauerkleidung getragen werden.

3.3 Autopsien

Nur in Ausnahmen dürfen Autopsien vorgenommen werden, z. B. wenn kranke Verwandte dadurch überleben können, oder wenn es zur Aufklärung von Verbrechen beiträgt. Ansonsten ist jede Art von Körperverstümmelung strengstens verboten.

3.4 Die Beerdigung

Verbrennungen sind im Judentum verboten. Erdbestattungen sind Pflicht, da es nach Genesis 3,19 heißt: "Denn Erde bist du und zur Erde kehrst du wieder".

Normalerweise vergehen von dem Eintritt des Todes bis zur Beerdigung nur 24 Stunden, jedoch dürfen in Ausnahmefällen höchstens 3 Tage vergehen. Am Schabbat und am Versöhnungstag dürfen keine Beerdigungen stattfinden.

Es ist Pflicht, den Leichenzug zum Friedhof zu begleiten, der sich nach der Totenfeier in Bewegung setzt. Auf dem Weg zum Grab wird der Sarg 7 mal abgesetzt, um zu zeigen, wie schwer einem die Trennung vom Verstorbenen fällt. In den instabilen Sarg wird etwas Israel-Erde mit hineingegeben. Ein Gebet wird gesprochen, bevor der Sarg in das Grab gelassen wird. Dann schüttet jeder 3 Schaufeln Erde in das Grab. Anschließend sprechen die männlichen Hinterbliebenen ein Gebet, in dem nicht der Tod, sondern nur die göttliche Liebe erwähnt wird. Nachdem dies geschehen ist, wird ein Spalier aus zwei Reihen gebildet und die Leidtragenden gehen dort hindurch. Dabei spricht man zu ihnen tröstend: "Der Allgegenwärtige tröstet Dich (Euch) inmitten der Übrigen, die in Zion und

Jerusalem trauern." Am Schluss reist man Gras aus, wirft es in das Grab und anschließend wäscht man sich die Hände in der Friedhofskapelle.

3.5 Beerdigung von Selbstmördern

Selbstmörder werden abseits von den anderen Gräbern am Rande des Friedhofes begraben.

3.6 Beerdigung von Kindern

Neugeborene bis zum 30. Lebenstag werden ohne Zeremonie begraben. Für Kinder bis zu einem Jahr sind die Zeremonien und Trauervorschriften stark vermindert.

4. Trauerzeiten

Schiwa - die erste Woche

Die Schiwa bezeichnet die 1. und traurigste Phase der Trauerzeit. Sie beginnt mit der Beerdigung und endet nach 7 Tagen. Man spricht während dieser Zeit von "Schiwa sitzen". Es müssen jedoch nicht alle Hinterbliebenen Schiwa sitzen. Nur den engsten Verwandten, wie z. B. die Eltern oder die Kinder der/des Verstorbenen kommt diese Pflicht zuteil.

Schiwa sitzen bedeutet, dass man zuhause trauert und sich auf keinen Stuhl oder Polster, sondern auf den Boden setzt. Man arbeitet nicht während dieser Zeit und man lässt auch keine Angestellten für sich arbeiten. Wenn man Besuch bekommt - es ist Pflicht (Mitzwa), Trauernde zu trösten - bleibt man auf der Erde sitzen und grüßt niemanden. Die Benutzung von warmem Wasser zum Baden ist ebenso untersagt wie das Scheren des Bartes oder der Haare. Während dieser Zeit ist es Pflicht, jeden Tag zwei Gottesdienste mit 10 erwachsenen Männern (Minjan) abzuhalten. Nach dem Gottesdienst in der Synagoge führt der Rabbi die Trauernden zum Zeichen seiner Anteilnahme zu ihren Sitzen.

Scheloschim - die 30 Tage

Nach der Schiwa folgen die Scheloschim. Diese Zeit wird vom Todestage an gerechnet. Also sind es eigentlich nur 28 Tage. In dieser Zeit ist das Schneiden von Bart und Haupthaar untersagt. Die Trauernden machen kein Fest mit und vermeiden es, Musik zu hören.

Awelut - das Trauerjahr

Das Trauerjahr gilt nur für die Eltern. Es wird vom Todestag an gerechnet. Auch in dieser Phase des Trauerns sind Feste mit den Trauernden untersagt. Die Söhne der/des Verstorbenen sagen die ersten 11 Monate Kaddisch. Nach den 3 Trauerphasen verbietet es der jüdische Glaube, öffentlich seine Trauer zu zeigen.

Kaddisch – das Totengebet

Zum Kaddisch sagen ist ein Minjan - zehn erwachsene Männer - erforderlich. Man steht mit respektvoller Haltung und geschlossenen Füßen. Meist sprechen alle Personen das Kaddisch zusammen.

 

 

Katja Klattenberg, Jessica Küpker

Tod im Islam

Gliederung

1. Vorbereitung auf den Tod und die Beerdigung

2. Die Beerdigung

2.1 Dürfen Muslime im Sarg beerdigt werden?

2.2 Islamische Grabstätten und Gräber

2.3 Die Totenruhe der Muslime

2.3.1Wiederbenutzung eines Grabes

2.4 24 Stunden Beerdigungsfrist

2.5 Die Beerdigung

2.6 Die Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen

3. Paradies und Hölle

4. Die Frage des Erbes

4.1 Kann ein Muslim einen Nichtmuslim beerben?

4.2 Kann ein Nichtmuslim einen Muslim beerben?

4.2.1 Wie ist es bei übergetretenen Muslimen?

5. Quellenverzeichnis

 

1. Vorbereitung auf den Tod und die Beerdigung

Der auf dem Totenbett liegende Moslem sollte, bevor der Tod eintritt, das Glaubensbekenntnis sprechen. Außerdem sollte er oder sie sich 20 Mal am Tag an den Tod erinnern, um den Rang des Shahid (Märtyrer) erreichen zu können.

Sobald der Tod dann eingetreten ist, sollen dem Toten Augen und Mund geschlossen werden, damit er so schnell wie möglich für die Beerdigung vorbereitet werden kann. Diese Vorbereitung auf die Beerdigung sieht folgendermaßen aus: Der Körper des Toten wird auf einen gesäuberten Tisch gelegt und dort gewaschen, nachdem ihm Kleidung, Schmuck, Perücken, falsche Zähne etc. entnommen worden sind. Körperzonen, die nicht zur Schau gestellt werden dürfen, bleiben bedeckt. Danach werden Mund- und Nasenöffnungen des Toten ausgespült, das Haupt- und Barthaar mit Duftwasser oder Seife und der Körper mit parfümierten Wasser gewaschen. Ist der Körper ausgespült, gereinigt und abgetrocknet worden, wird er in ein Totengewand gewickelt. Dieses Totengewand besteht bei Männern aus drei weißen Tüchern. Eines muss bis zur Hälfte der Waden reichen, die anderen beiden sollten vom Kopf bis zu den Zehen gehen. Sind die Tücher zu kurz, dürfen die Füße zur Not auch mit Gras bedeckt werden. Der Kopf allerdings muss vom Tuch bedeckt sein. Die Reihenfolge des Einwickelns des Leichnams in das Totengewand ist genau festgelegt. Bei den Frauen besteht das Totengewand aus fünf weißen Tüchern, also zwei mehr als bei den Männern. Eines davon wird benötigt, um die Haare einzubinden, das zweite soll die Brüste halten. Auch hier ist die Reihenfolge des Einwickelns genau festgelegt. Am Kopf- und Fußende wird dann das Totengewand mit Stoffbändern geschlossen.

Diese Vorgehensweisen sind auferlegte Verpflichtungen für die Gemeinschaft. Wird diese Prozedur nicht durchgeführt, wird der oder die muslimische Tote nicht zur Beerdigung zugelassen.

2. Die Beerdigung

2.1 Dürfen Muslime im Sarg bestattet werden?

Grundsätzlich werden Muslime ohne Sarg bestattet, wobei es allerdings in Notfällen und bei entsprechenden Landesgesetzen zulässig ist, auf jede andere Bestattungsart zurückzugreifen. Dazu ist jedoch zu sagen, dass es in Deutschland mittlerweile einige Orte gibt, z.B. Aachen/ Hüls, an denen es von den Behörden erlaubt ist, Muslime nach islamischer Tradition zu beerdigen. Ferner erwartet man von den Angehörigen des Verstorbenen, dass, wenn es nicht allzu viele Umstände macht, der Tote an einem solchen Platz beerdigt werden sollte.

Der Leichnam wird also in Tüchern eingehüllt und auf der rechten Seite liegend und mit den Füßen Richtung Mekka zeigend in das Grab gelegt. In dem Grab wird mit Brettern eine Kammer errichtet, die verhindern soll, dass die Erde direkt auf den Körper des Toten gelangt. Den Muslimen ist es außerdem ausdrücklich untersagt, übermäßige Ausgaben für die Gräber zu machen. Deshalb sollten die Gräber also so einfach wie möglich sein.

2.2 Islamische Grabstätten und Gräber

Die islamischen Gräber müssen ebenfalls so angelegt werden, dass der Tote mit seiner rechten Seite der Kibla (gen Mekka) zugewandt ist. Außerdem müssen die Gräber gesondert von anderen liegen, d.h. getrennt von jüdischen oder deutschen Grabstätten. Auf den islamischen Friedhöfen besteht – wie man vielleicht erwarten würde – Geschlechtertrennung, denn alles andere würde der prophetischen Tradition widersprechen. Weiterhin müssen islamische Friedhöfe und Gräber schlicht gestaltet werden, da der Gräber- und Totenkult verhindert werden soll. In der islamischen Tradition sollen Friedhöfe und Grabstätten an das Jenseits erinnern und nicht an den Toten selbst. Deshalb fördert der Islam auch die anonyme Bestattung.

2.3 Die Totenruhe der Muslime

Islamische Grabstätten gelten der Tradition nach der Allgemeinheit und dürfen nicht zweckentfremdet werden, wie z. B. zum Wohnungsbau oder anderweitiger Benutzung. Allerdings darf dieses "Gesetz" in Notfällen verändert und umgangen werden, wie z.B. bei unrechtmäßiger Aneignung etc.. Wie oben erwähnt, gibt es Ausnahmen, bei denen man Friedhöfe und Grabstätten zweckentfremden darf. Dies ist jedoch nicht möglich und absolut unzulässig, wenn es sich um Grabstätten von Propheten, Imamen, Märtyrer und besonderen Gelehrten handelt.

2.3.1 Wiederbenutzung eines Grabes

Da der Verfall der menschlichen Überreste in muslimischen Gräbern aufgrund der speziellen und umfangreichen Bestattungsrituale ziemlich lange dauert, gibt es keine genaue Zeitangabe, nach der man ein muslimisches Grab wieder benutzen kann oder darf. Die Wiederbenutzung eines Grabes ist ohnehin nur dann erlaubt, wenn ein besonders dringender Grund dafür vorliegt. Und auch dann ist dieses nur zulässig, wenn aufgrund sicherer Informationen davon auszugehen ist, dass man keinerlei menschliche Überreste mehr finden kann. Falls dies trotzdem der Fall sein sollte, ist die Aushebung des Grabes zu beenden. Auch hier gibt es eine Einschränkung: Findet man nur wenige, vereinzelte und kleine Überreste, so kann die Aushebung durchaus fortgeführt werden. Allerdings müssen die Funde dann etwas tiefer oder seitlich der Grabstätte neu vergraben werden.

2.4 24 Stunden Beerdigungsfrist

Es ist im Islam üblich und auch so vorgeschrieben, dass der Leichnam respekt- und würdevoll behandelt werden muss und somit möglichst bald nach dem Todeseintritt beerdigt werden sollte. Es gibt allerdings keine direkte Vorschrift, die besagt, dass der Verstorbene innerhalb von 24 Stunden bestattet werden sollte. Hierzu ein Zitat: "Zur Zeit des Propheten und in der dort wärmeren Umgebung hieß dies vielleicht, dass der Tote möglichst schnell begraben werden sollte, weil der Verwesungsprozess schneller einsetzte." Dieses Zitat zeigt, dass es nach islamischer Tradition sehr wohl üblich ist, dem Toten seine Würde zu erhalten, d.h. ihn in diesem Fall nicht der Verwesung zu überlassen, sondern ihn vorher zu bestatten.

2.5 Die Beerdigung

Die geeigneteste Person für das Abhalten des Totengottesdienstes ist der Sultan (Führer der Muslime). Kann der Sultan aber die Beerdigung nicht durchführen, so sollte ein enger Verwandter des Verstorbenen, etwa der Vater, die Beerdigung leiten. Während des Totengottesdienstes gibt es vier Takbirs. Nach den verschiedenen Takbirs werden Thanaa, Darud und Duaa rezitiert. Nach dem vierten Takbir sprechen alle einmal nach links und einmal nach rechts "As Salam alaikum wa Rahmatullah", was so viel heißt wie "Der Friede und das Erbarmen Allahs sei auf euch". Ist jemand zu spät zur Beerdigung erschienen, muss er alle Takbis, die versäumt wurden, nachholen. Außerdem ist es nicht zulässig, die Beerdigung im Sitzen abzuhalten. Verstümmelte Leichen, Leichen ohne Kopf und Neugeborene, die nicht geschrieen haben bei der Geburt, also Totgeburten, dürfen nicht mit einem Totengottesdienst beerdigt werden. Wird der Tote in einem Sarg begraben, ist es Pflicht, dass vier Personen den Sarg tragen. Niemand der Anwesenden darf sich setzen, bevor der Sarg auf die Erde gestellt wurde. Der Tote sollte in das Grab auf die rechte Seite gelegt werden. Wenn eine Frau begraben wird, sollte sie beim Herunterlassen in das Grab durch Tücher abgeschirmt werden. Das Zuschütten des Grabes sollte damit beginnen, dass drei Handvoll Erde auf das Grab geworfen werden. Bei der ersten Handvoll wird "Min haa Khalqnaa" ("Woraus wir dich erschaffen haben"), bei der zweiten "Fihaa Nu’idu kum" ("Worin wir dich zurückbringen") und bei der dritten "Wa min haa Nukhriju kum Taaratan Ukhraa" ("Und woraus wir dich wieder hervorbringen werden") gesprochen. Ist ein Verstorbener ohne den Totengottesdienst beerdigt worden, so kann dieses drei Tage nach der Beerdigung nachgeholt werden.

2.6 Die Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen

Die Teilnahme an Beerdigungen oder gar Beileidsbekundungen sind nach dem Islam eine Form der Güte, die allen zugute kommen kann - unabhängig von der Religion -, die nicht den Islam bekämpfen. Hierzu ein Zitat aus dem Koran 60,8: "Islam ist eine Religion, die großen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollte daher von Höflichkeit und Güte geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist, hat auch einen Anspruch darauf." Es ist also erlaubt und auch durchaus wünschenswert, Beerdigungen von Freunden oder Nachbarn, die nicht muslimisch waren, beizuwohnen. Nicht gestattet ist es aber, auf einer nichtmuslimischen Beerdigung an den Totengebeten teilzunehmen oder für einen Verstorbenen zu beten, der als "Nichtgläubiger" gestorben ist.

Ein Zitat für den Respekt vor einem Toten, unabhängig von der Religionszugehörigkeit: "Es wird auch berichtet, dass der Prophet (a.s.) aufstand und Respekt für eine vorbeigetragene Leiche zeigte. Als ihm seine Gefährten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen um keinen Muslimen, sondern eine Jüdin, entgegnete er: ´Hatte sie denn keine menschliche Seele?´"

3. Paradies und Hölle

Der Glaube an das Paradies und die Hölle entstammt dem 5. der 6 Glaubensartikel der Muslime. Dies ist der Artikel des Glaubens an das Jüngste Gericht, welches über Belohnung (Paradies) und Bestrafung (Hölle) der Toten entscheidet. Ein jeder, der freiwillig an einen Gott glaubt und nur an ihn, d.h. ihm keine anderen Gottheiten beistellt, wird aufgrund der Barmherzigkeit Gottes in das Paradies gelangen. Außerdem wird die Hölle auch als eine Art Vorstufe des Paradieses angenommen, in der man seine Sünden abbüßen muss, um dann in das Paradies "befördert" zu werden. Die Muslime glauben an die Unendlichkeit des Lebens, denn weder in der Hölle noch im Paradies, so wird argumentiert, gebe es den Tod. Das Leben auf dieser Welt wird von den Muslimen als eine Art Prüfung gesehen, in der Gott entscheidet, wem ein gutes Leben in der Unendlichkeit zugute kommt und wem ein schlechtes Leben in der Unendlichkeit wiederfahren soll. Die Entscheidung liegt einzig und allein bei Gott, der gerecht ist und dessen Entscheidung angenommen werden muss. Ferner glauben die Muslime daran, dass Gott barmherzig ist, da gute Taten zehnfach belohnt und Sünden nur einfach bestraft werden. Auch ein Diener Gottes, dessen schlechten Taten überwiegen, kann ein Leben im Paradies zuteil werden, wenn er Gott reuevoll und aufrichtig um Vergebung bittet.

4. Die Frage des Erbes

4.1 Kann ein Muslim einen Nichtmuslim beerben?

Einem Moslem ist es nicht möglich, seine Erben und deren Erbanteile festzulegen, da die Verteilung deutlich festgelegt ist. Nur über 1/3 seines Vermögens kann der Muslim frei verfügen. Nach Argumentation des Islam hat Allah die Verteilung des Erbes festgelegt, um Streit und Unterdrückung unter den Menschen bei der Verteilung des Vermögens eines Verstorbenen zu verhindern. Die klare Definition der Erbverteilung ist damit gerechtfertigt, dass der Tod eine unveränderliche Tatsache, die in der Natur des Menschen liegt und somit nach der unveränderlichen Gesetzgebung Allahs verlangt. Ein Muslim kann also aufgrund der Gesetzgebung Allahs einen Nichtmuslimen nicht beerben. Ein Zitat zur Verdeutlichung: "Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen und der Ungläubige (beerbt) nicht den Muslim!" (Hadith, Buchari- gesicherte Überlieferung). Die einzige Möglichkeit, die dem Muslim bleibt, im Falle, dass er einen Nichtmuslim beerben möchte, ist die, ihm etwas von den 1/3 zukommen zu lassen, über das er frei verfügen kann.

4.2 Kann ein Nichtmuslim einen Muslim beerben?

Wie oben schon zitiert: "Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen und der Ungläubige (beerbt) nicht den Muslim!" Diese Hadith gilt auch bei diesem umgekehrten Fall. Demnach darf der Nichtmuslim dem Muslim nichts nach dem Tod zukommen lassen und andererseits ist dem Muslim auch nicht gestattet, etwas von einem verstorbenen Nichtmuslim anzunehmen. Hier gibt es wiederum eine Möglichkeit, dieses "Gesetz" zu umgehen, nämlich die, dass der Nichtmuslim dem Muslim seinen Erbanteil zu Lebzeiten schenkt. Dieses wird somit als Schenkung betrachtet und nicht als Erbe.

4.2.1 Wie ist es bei übergetretenen Muslimen?

Hier gilt dasselbe wie auch schon bei den oben genannten Fällen: Nichtmuslime dürfen einen Muslim nicht beerben. Gesetzt den Fall, dass die Eltern eines übergetretenen Muslim Nichtmuslime sind, sollten sie ihm dies zur Frage stehende Erbe zu Lebzeiten überschreiben, da er es nach ihrem Tod, d.h. als reguläres Erbe, aufgrund der Gesetze Allahs nicht behalten dürfte. In diesem Fall sollte er das Geerbte nach dem Tod der Eltern an eine islamische Institution spenden. Hinzuzufügen ist hier, dass eine solche Spende auf keinen Fall die Pflichtabgabe (=die Sakat) beinhaltet - diese muss natürlich zusätzlich entrichtet werden.

5. Quellenverzeichnis

www.enfal.de/faq.htm#files2/tod/beerdigung02.html

Prof. M. Hamidullah: Der Islam – Geschichte, Religion, Kultur, S. 287-289.

 

Melanie Schönbohm, Julia Tapper, Heike Fabricius, Nina Isegrei

Tod im Buddhismus

 

Gliederung

Einleitung

1. Buddhismus

1.1 Buddhas Leben

1.2 Buddhas Lehren

2. Karma

3. Buddhistische Betrachtungen über Tod

3.1 Wiedergeburt

3.2 Gute und schlechte Wiedergeburten

3.3 Der Tod, Sterbeerfahrungen

3.4 Nirvana

4. Quellenverzeichnis

5. Anhang

 

Einleitung

Im folgenden Referat haben wir uns mit dem Tod im Buddhismus beschäftigt. Zunächst wird erklärt, was Buddhismus überhaupt ist. Im weiteren wird das Karma erklärt. Es ist sehr wichtig, weil das Karma eine sehr wichtige Rolle im Buddhismus spielt und auf das ganze Leben eines Buddhisten einwirkt. Dann kommen wir zu den buddhistischen Betrachtungen über den Tod und gehen danach auf Wiedergeburten ein. Im Anhang werden noch zwei Fotos aus Thailand über den Buddhismus dargestellt und das Rad des Lebens.

1. Buddhismus

Der Buddhismus beruht auf den Lehren von Siddhartha Gautama, Buddha. Gegründet wurde diese Weltreligion im Nordosten Indiens. Zu Beginn war der Buddhismus eine Bewegung buddhistischer Mönche, aus der sich eine eigene Richtung etablierte. Diese Bewegung lehnte die Aspekte der hinduistischen Philosophie ab, genauso wie die Existenz vedischer Schriften und den darauf beruhenden Opferkult, sie stellte auch die Autorität der Priesterschaft in Frage. Die buddhistische Bewegung wurde für die Mitglieder aller Kasten zugänglich, denn Buddha lehnte es ab, dass der Wert eines Menschen durch seine Geburt bestimmt sein sollte.

Der Buddhismus gliedert sich in drei Hauptgruppen: den Theravada-Buddhismus (die Lehre der Alten), den Mahayana-Buddhismus (das "große Fahrzeug") und den Varayana-Buddhismus.

1.1 Buddhas Leben

Siddhartha Gautama wurde als Sohn des Herrschers über ein kleines Königreich geboren, nahe der heutigen Grenze zwischen Indien und Nepal. Buddha wuchs in Luxus und Geborgenheit auf. Während seines 29. Lebensjahres entschied Buddha, sich von seinem bisherigen Leben abzuwenden, verzichtete auf irdische Bindungen und machte sich auf die Suche nach Frieden, Erleuchtung und nach der Erlösung aus dem Kreislauf der Geburten. Er führte ein Leben nach strengster Askese. Dann wählte er jedoch den Mittelweg zwischen Maßlosigkeit und Selbstverleugnung. Durch Versuche, verschiedene höhere Bewusstseinsebenen zu erlangen, erreichte er die gewünschte Erleuchtung. Nach diesem Ereignis zog er von Ort zu Ort, predigte und sammelte Schüler um sich, die sich zu einer Ordensgemeinschaft (Sangha) zusammenschlossen. Buddha gab seine Lehren mündlich an seine Schüler weiter.

1.2 Buddhas Lehren

Die vier edlen Wahrheiten

Die vier edlen Wahrheiten bilden den Mittelpunkt des buddhistischen Lebens:

- Leben ist Leiden. Dies ist die Erkenntnis, dass das Leiden in der Natur des menschlichen Wesens, in seiner Existenz liegt, von der Geburt an bis zum Zeitpunkt seines Todes. Buddha übernimmt dann die Theorie des Hinduismus, dass der Tod keine Erlösung darstellt, sondern das der Tod zur Wiedergeburt führt, also das Leben als Kreislauf.

- Die Ursache allen Lebens liegt in der Unwissenheit, der Begierde und dem Neid. Begierde und Neid sind wiederum durch Unwissenheit bedingt.

- Das Leiden kann beendet werden durch die Überwindung von Unverständnis und des Gebundenseins.

- Zur Vernichtung der Leiden dient der "edle, achtfache Pfad": rechte Anschauung, rechtes Wollen, rechtes Reden, rechtes Tun, rechtes Leben, rechtes Streben, rechtes Denken, rechtes Sichversenken.

Diese Punkte lassen sich in drei Kategorien untergliedern: Moral, Weisheit und Meditation (Samadhi).

 

2. Karma

Einer der zentralen Begriffe der buddhistischen Religion, welche sich an alle suchenden Menschen, unabhängig von Nationalität, sozialer Herkunft oder Geschlecht wendet und Wege aus Leid und Unvollkommenheit zu Harmonie und Glück zu weisen versucht, ist der Begriff des Karma.

Häufig wird angenommen, dass es sich beim Karma um eine Art unabwendbares Schicksal im Sinne eines Verhängnisses handelt. Dieses Verständnis stimmt allerdings nicht mit der buddhistischen Lehre überein, denn das Karma umfasst nichts anderes als jede willensmäßige Aktivität einer Person, die sowohl im Denken, Reden oder Handeln Ausdruck findet. Im strengsten Sinn verkörpert das Karma heilsames und unheilsames Wollen. Im Zusammenhang mit dem Begriff "Karma" muss auch der Begriff "(Karma) Vipaka" erwähnt werden, der die "Frucht des Karma", also die Folge einer willensmäßigen Aktivität beinhaltet.

Es sind dementsprechend nicht nur Taten, sondern auch Worte und Gedanken, in denen sich der karmische Wille widerspiegelt. Jedoch müssen unbewusste Taten ausgeschlossen werden, da sie keinen wirklichen Willen darstellen und damit auch kein Karma bilden können. Das sogenannte Karma-Gesetz, auch als moralisches Kausalitätsgesetz bezeichnet, gilt gleichzeitig als das große Weltgesetz der Gerechtigkeit. Nach diesem Karma-Gesetz bringen gute Taten eines Menschen irgendwann in diesem oder einem künftigen Leben gute Früchte - schlechte Taten dagegen schlechte Früchte. Als "Böse", oder karmisch unheilsam, wird jenes bezeichnet, was das Begehren, den Lebensdurst und den Ich-Wahn bzw. die Ich- Sucht stärkt. Die Begriffe Gier, Hass und Wahn zählen im Buddhismus zu den drei Wurzeln des Bösen, die ein unheilsames Wirken nach sich ziehen. Im Gegensatz hierzu wirken die drei Wurzeln des Guten, die Gierlosigkeit (was sich im Verzicht, in der Wunschlosigkeit, der Loslösung und der Reinheit eines Lebewesens zeigt), Hasslosigkeit (was sich im Wohlwollen, in der Versöhnlichkeit widerspiegelt) und Wahnlosigkeit des Menschen (was sich in der Besonnenheit, in dem Wissen, in der Erkenntnis und der Weisheit äußert) umfassen.

Nach der buddhistischen Lehre gibt das Karma unserem Leben eine Richtung und gilt als eine wichtige Voraussetzung für die buddhistische Erlösungslehre. Überdies fördert das Karma-Gesetz zudem noch die Motivation zu gutem Handeln. Die Taten eines Menschen können einen enormen Einfluss auf sein Wiedergeburtsschicksal ausüben. Jedes Handeln, Denken und Sprechen eines Menschen beeinflusste und beeinflusst seine Gegenwart genauso wie jedes zukünftige Handeln, Denken und Sprechen seine Zukunft beeinflussen wird. Damit muss der Mensch für das, was er heute tut, sagt oder denkt - morgen die Konsequenzen tragen, ohne zu wissen, wie diese aussehen. Anhänger des Buddha sind sogar davon überzeugt, dass der Mensch bereits bei seiner Geburt die Konsequenzen von "etwas", das vor seiner Zeit geschah, zu tragen hat.

Aufgrund der Tatsache, dass gute Taten zwangsläufig belohnt und böse Taten bestraft werden, existiert in der Welt nach der buddhistischen Weltanschauung weder ungerechtfertigtes Leid noch unverdientes Glück. Viele Buddhisten haben sogar äußerst konkrete Vorstellungen bezüglich der Früchte der bösen Taten. So gelten ein kurzes Leben, Krankheit, ständiger Kummer als Früchte bzw. als Konsequenzen des Tötens. Als Folgen des Stehlens zählen bei vielen Buddhisten Armut, Elend und Frustration. Der buddhistischen Anschauung zufolge wird der Mensch Objekt von Beschimpfungen und schlechter Nachrede, sobald er in seinem Leben Lügen erzählt. In Gedanken äußern sich böse Taten z. B. in Form von Neid oder falscher Ansichten, die besonders die Leugnung des Karma-Gesetzes oder der Existenz Buddhas umschließen.

Dieselbe Tat kann bei zwei vollkommen verschiedenen Menschen auch unterschiedliche Wirkungen erzeugen, denn diese hängen in den meisten Situationen auch von den Umständen des übrigen Lebens ab. Zudem kann jede Tat nur dann ihre volle Auswirkung erreichen, wenn sie nicht durch eine ihr entgegenwirkende Tat von entsprechender Intensität ausgeglichen wird. Aus diesem Grund sollte sich nach dem Buddhismus jeder Mensch der ethisch einzig notwendigen Frage widmen: "Wie handle ich gütig?"

3. Buddhistische Betrachtungen über den Tod

Das Thema "Tod" zählt in unserer heutigen westlich geprägten Gesellschaft immer noch oft zu den Tabu-Themen, die wir meiden und umgehen wollen, damit sich unser Alltagsleben, in dem wir stets auf der Suche nach Glück und Wohlbefinden sind, nicht trübt. Dieses ist verständlich, schließlich handelt es sich für die meisten Menschen um kein angenehmes Gesprächsthema - vielmehr stellt es für die meisten etwas Bedrückendes, Trostloses dar, an das viele möglichst nicht erinnert werden wollen. Es ist oft nur ein Thema, was lediglich auf Friedhöfen und in Begräbnishallen angesprochen wird.

Der Gedanke an den Tod erschüttert uns, er bedeutet oft schmerzhafte Trennung, welche dem Leben Freude nimmt. Wir wollen uns nicht mit der Tatsache auseinandersetzen, dass jeder von uns bereits morgen mit dem Tod, mit dem schmerzhaften und vielleicht plötzlichen Verlust einer nahestehenden Person, konfrontiert werden könnte. Doch der Tod ist unausweichlich, unwiderruflich - für jeden von uns. Der Tod ist der große "Gleichmacher" - eines Tages wird er zu jedem von uns kommen, ganz egal wie unterschiedlich unsere Leben auch waren, denn er nimmt keine Rücksicht auf Herkunft, Macht, Position oder Wohlstand.

Während der Tod für den Christen der endgültige Abschluss des Erdenlebens bedeutet, so stellt der Tod für den Buddhisten nur eine Phase zu einer neuen Geburt dar. Vermutlich begegnet der Christ dem Tod deshalb mit einer stärkeren Verantwortung und vor allem mit einer intensiveren inneren Erschütterung. Anders als die meisten Denkweisen, die dem Tod am liebsten ausweichen und ihn vermeiden wollen, gehört der Tod im Buddhismus zum Lebensprozess und ist zugleich der Schlüssel zu der Frage nach dem Sinn des Lebens.

Der Buddhismus widersetzt sich der Vorstellung, dass der Mensch die Befreiung des Leidens niemals auf der Erde, dafür aber im Jenseits erfahren wird. Die Lehre Buddhas weist eindeutig auf eine Möglichkeit der Leidenserlösung in diesem Leben, auf dieser Welt hin - und der Wunsch aller Menschen ist vermutlich, vom Leiden befreit zu werden. Zwar sei dieser Weg nach Buddha äußerst schwierig und weit, doch er könne von jedem aus eigener Kraft heraus bestritten werden. Das Leiden dieser Welt hat viele Gesichter. Alter, Krankheit und Tod gehören unmittelbar zu den körperlichen Leiden, die ständiger Lebensbegleiter sind. Das Leben eines Menschen kann noch so viel Freude beinhalten - am Ende warten bestimmt Alter, häufig Krankheit und natürlich der Tod. Weiter gilt im Buddhismus selbst die Geburt eines Menschen als eine Form des körperlichen Leidens. Abgesehen von den Geburtsschmerzen der Mutter, gibt doch erst die Geburt eines Lebewesens zugleich die Voraussetzung dafür, dass Alter, Krankheit und der Tod einsetzen können. Zu den geistigen Leiden gehören Kummer, Gram und Verzweiflung. Natürlich erfreut sich wohl jeder Mensch an Gefühlen des Glücks, der Freude und der Lust. Doch Buddha lehrt, dass eben diese Form des Glücks, der Freude und der Lust, wie sie uns stets begegnet, stets vergeht, wandelbar, veränderlich und vergänglich ist. Gerade dieses ist im Buddhismus geprägt von Leiden für den Menschen und deshalb unbefriedigend.

Die Buddhisten verneinen die Existenz eines bleibenden Ichs, einer Seele. diese Unpersönlichkeit und Wesenslosigkeit sind bedeutende Elemente der Buddha-Lehre und unterscheiden diese zugleich von allen anderen Religionen, die an dem Glauben an ein beständiges Ich festhalten. Diese Vorstellung lässt uns die Tatsache, dass der Buddhist im Falle des Todes achtsam und selbstbeherrscht bleibt, wesentlich besser nachvollziehen. Im Gegensatz zu den Christen, die, erschüttert und bestürzt über den Tod, ihrer Trauer Ausdruck verleihen, bleiben die Buddhisten selbstbeherrschend, denn für sie ist gerade der Tod Gesprächsthema des Alltags und bedeutet zugleich Aufhebung des Leidens. Das Erlösungsziel, also die Aufhebung des Leidens, ist im Buddhismus die Befreiung vom Zwang der Wiedergeburt. Für den unmittelbar vor der Erlangung des Heils (also des Nirvana) stehenden Menschen ist diese Welt und alles irdische Leben zugleich Leiden, das heißt, es ist unheilvoll, wesenlos und vergänglich - dementsprechend also muss es überwunden werden. Doch ist Buddhas Lehre keine Lehre der Verzweiflung und soll nicht den Eindruck einer ewigen Verdammnis erwecken, denn jeder Mensch kann endgültig gerettet werden, in dem er sich auf die Suche nach der Befreiung begibt, so heißt es. Solange man seine sozialen Verpflichtungen noch nicht erfüllt habe, könne man noch das Nirvana noch nicht erreichen. Nach buddhistischer Weltanschauung ist nicht der Mensch mit dem Tod ausgelöscht, sondern vielmehr ist das Leben der Täuschungen, Leidenschaften und Begierden überwunden und der Mensch wird nicht mehr länger von falschen Ideen und Verlangen getrieben, so dass er der Erlösung, dem Zustand von Glück und Frieden, ein Stück nähergekommen ist.

3.1 Wiedergeburt

Im Buddhismus glaubt man, dass der Körper eines Menschen nur geliehen ist, um in ihm auf der Erde möglichst sinnvolles zu tun. Wenn ein Mensch nun stirbt, verlässt er seinen Körper und erhält nach einiger Zeit einen neuen, es ist als ob man die Kleider wechselt. Aus diesem Grund bzw. aus dieser Überzeugung heraus wird im Buddhismus bei einem Todesfall nicht getrauert. Der Tod ist nichts Trauriges oder gar etwas Schlimmes, er wird eher als Aufforderung betrachtet, bewusst nach dem Karma zu leben und mit dem Tod Freundschaft zu schließen. Man erhält nach dem Tod ja wieder einen neuen Körper, ein neues Geschenk und das ist eher Grund zur Freude als zur Trauer.

Man wird direkt nach dem Tod wiedergeboren und der Vorgang wird vom Karma und Bewusstseinsprozessen bestimmt. So wirkt z.B. das Karma auf das zukünftige Geschlecht eines Kindes ein und nicht unbedingt das Zusammentreffen von x- und y- Chromosomen. Das Karma bestimmt also, welcher Samen das Ei befruchtet.

Es findet bei der Wiedergeburt keine Seelenwanderung statt. Dem Glauben nach gibt es nämlich kein ICH oder eine SEELE im Buddhismus. Die Wiedergeburt ist ein Bedingungszusammenhang, bei dem ein Zustand einen späteren bestimmt. Die Wiedergeburt ist also ähnlich dem, was ständig auf der Erde geschieht und Karma genannt wird, nämlich Ursache und Wirkung.

Die Erleuchteten:

Der Zwang, wiedergeboren zu werden bzw. einen neuen Körper zu erhalten, fällt für die Erleuchteten weg. Sie sind also von diesem Prozess nicht mehr abhängig. Sie können den Vorgang der Wiedergeburt (oder ob sie überhaupt noch mal wiedergeboren werden wollen) selbst bestimmen und auf die Erde zurückkehren, um den Menschen nützlich zu sein und ihnen zu helfen, ein besseres Leben zu führen.

3.2 Gute und schlechte Wiedergeburten

Es gibt gute und schlechte Wiedergeburten. Ob man z. B. als Mensch wiedergeboren wird, was eine durchaus gute Wiedergeburt wäre oder als Höllenbewohner, was eine schlechte Wiedergeburt wäre, hängt vom Karma ab. Hat man sich sein Leben lang bemüht, gut zu handeln, seinen Mitmenschen ein guter Freund und Helfer zu sein, also ein gutes Karma zu erreichen und war auch erfolgreich, so wird man eine gute Wiedergeburt erlangen. Hat ein Mensch die Bedeutung des Karmas, der Ursache und Wirkung missachtet und seine Taten waren eher schlecht, dann muss dieser Mensch eine schlechte Wiedergeburt erfahren.

Gute Wiedergeburten wären z. B.: als Mensch, als Buddha (das wäre die höchste und beste Stufe), als Mitglied des Ordens. Eine schlechte Wiedergeburt wäre z. B.: als Höllenbewohner, als Tier und auch z. B. als Gott im Himmel, denn Buddhisten glauben nicht unbedingt an die Verehrung dieser Götter.

Wiedergeburt als Mensch: Um als Mensch wiedergeboren zu werden, muss man nicht nur ein gutes Karma haben sondern, es müssen auch weitere Bedingungen erfüllt sein:

- ein Elternpaar muss Geschlechtsverkehr haben
- ein Frau muss ihre fruchtbare Periode haben
- ein Lebewesen, das karmisch gerade diese Wiedergeburt bedingt, muss sterben.

3.3 Der Tod, Sterbeerfahrungen

Hat jemand etwas Schreckliches getan in seinem Leben, also während seines Lebens ein schlechtes Karma erworben wie z.B. seine Mutter umgebracht, so wird dieses Ereignis das letzte sein, was er vor seinem Tod noch sieht, bzw. an was er sich erinnert. (Das nennt man Bewusstseinsobjekt.) Das ist dann eine sehr schreckliche Erfahrung für den Toten.

Liegt kein solch schweres Karma vor, so kann irgendein Karma das letzte Bewusstseinsobjekt werden, wie z.B. eine schlechte oder gute Angewohnheit oder etwas, was man noch kurz vor seinem Tod getan hat. Es ist auch möglich, dass das Bewusstseinsobjekt etwas ist, was auf den Ort der Wiedergeburt hindeutet, z.B. ein Wald oder eine himmlische Wohnung.

3.4 Nirvana

Das Nirvana ist das Endziel des buddhistischen Weges der immer wiederkehrenden Wiedergeburten, also die Befreiung aus dem Rad des Lebens. (Das Rad des Lebens ist der ununterbrochene Kreislauf der Wiedergeburten. Ein Anfang des Rads kann nicht festgestellt werden.) Nirvana ist der Zustand der Erleuchtung in dem Hass, Gier und Unwissenheit verschwinden. Nirvana bedeutet je doch nicht völlige Auslöschung, sondern man kann nach Erreichen des Nirvanas weiterleben und dann mit dem Tod den Endzustand des vollkommenen Nirvanas erlangen, das sogenannte Parinirvana. Theoretisch kann jedermann das Nirvana erreichen, doch eigentlich ist es nur für Ordensmitglieder ein realistisches Ziel. Schon allein die Erreichung der Erleuchtung ist für "einfache" Buddhisten fast unmöglich. Für andere Buddhisten bleibt dann ja immer noch die Verbesserung des Karmas und die dadurch verbesserte Wiedergeburt.

Es müssen bestimmte ethnische Normen erfüllt werden, um das Nirvana zu erreichen. Dazu gehören u.a. die vier tugendhaften Verhaltensweisen, die als die Paläste des Brahmas bekannt sind:

- Güte
- Mitleid
- Mitfühlende Freude und
- Gleichmut

Außerdem muss ein Buddhist den buddhistischen Moralkodex erfüllen, der die fünf Verbote umfasst:

- Das Verbot zu töten
- Das Verbot zu stehlen
- Das Verbot zu lügen
- Das Verbot unkeusche Handlungen zu betreiben
- Das Verbot Rauschmittel zu nehmen

Durch die Einhaltung dieser Gebote sollen die drei Hauptwurzeln des Bösen, die ja auch das Rad des Lebens antreiben nämlich Gier, Hass und Verblendung überwunden werden. (In der Darstellung des Rads des Lebens werden die drei Hauptwurzeln des Bösens als Tiere dargestellt. Schwein entspricht der Unwissenheit, Schlange dem Hass und der Hahn der Gier.)

 

4. Quellenverzeichnis

http://home.t-online.de/home/mb.schiekel/karma.htm

www.wat-puttabenjapon.de/tod.htm

www.payer.de/einzel/karma.htm

www.buddhimus.de/_2_buddha_lehre.htm

http://home.t-online.de/home/p.moeller.berlin/buddhism.htm

Encarta

 

5. Anhang

Nach dem Tod wird die Leiche eines Buddhisten verbrannt. Götter, Könige oder die höchsten Mitglieder des buddhistischen Ordens werden in pompösen tempelartigen Gebäuden vergraben bzw. beerdigt.

 

 

 

In vielen Tempeln stehen solche kleinen Buddhas. Wenn eine Person im Buddhismus z. B. schlecht hören kann, dann klebt sie ein Goldblättchen auf die Ohren von so einem Buddha. Nach dem Glauben wird diese Person bei ihrer Wiedergeburt dann gute oder auch sehr gute Ohren haben (Das gilt selbstverständlich auch für alle anderen Krankheiten oder Missbildungen). Aus diesem Grunde sind diese Buddhas über und über mit kleinen Goldblättchen bedeckt.

 

 

 

Das Rad des Lebens (Samsara):

 

 

 

 

Christina Hinrichs, Sabrina Hinrichs, Petra Oetken

Die Sterbehilfe

 

Gliederung

1. Definition von Sterbehilfe

1.1 Aktive Sterbehilfe

1.2 Passive Sterbehilfe

2. Gesetzliche Regelung der aktiven und passiven Sterbehilfe

3. Verschiedene Positionen zur Sterbehilfe

3. 1 Die Ärzte

3.1.1 Arzt und Patient

3.1.2 Position der Ärzte

3.2 Position der Kirche

3.3 Position der Bevölkerung

4. Sterbehilfe im Ausland unter besonderer Berücksichtigung der Niederlande

5. Alternative zur Sterbehilfe – Die Hospiz-Bewegung

6. Für und wider Euthanasie

7. Schlusswort

8. Quellenverzeichnis

9. Anhang

9.1 Statistiken

9.2 Der Begriff Euthanisie im Dritten Reich

 

 

1. Definition von Sterbehilfe

1. 1 Aktive Sterbehilfe

Die aktive Sterbehilfe beendet das Leben, z. B. durch tödlich wirksame Mittel. Viele Menschen hegen den Wunsch nach schneller "Erlösung", aber für viele Ärzte ist es ein Problem, in Hinblick auf rechtliche und ethische Gesichtspunkte. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Aktive Sterbehilfe verboten.

1. 2 Passive Sterbehilfe

Die passive Sterbehilfe umfasst alle Maßnahmen, bzw. Unterlassungen, die das Leben eines Menschen verlängern. Beispiele wären das Absetzen von Medikamenten (Antibiotika, Herzmedikamente), der Verzicht auf künstliche Ernährung oder Beatmung. Solch eine Entscheidung muss vom ganzen Behandlungsteam gefällt werden. Vor allen Dingen müssen die Angehörigen, oder wenn möglich der Patient selbst, aktiv an der Entscheidung beteiligt sein.

 

2. Gesetzliche Regelung der aktiven und passiven Sterbehilfe

Die schon definierten Formen der Sterbehilfe werden in Bezug auf ihre strafrechtliche Verfolgung in Deutschland unterschiedlich gehandhabt. Auffällig bei der Auseinandersetzung mit diesem Themenabschnitt ist allerdings, dass die Strafbarkeit nicht ausdrücklich und mit Bestimmtheit im Gesetz verankert ist.

Es wird wie folgt gesetzlich auf die unterschiedlichen Formen eingegangen:

Direkte aktive Sterbehilfe

Diese Form der Sterbehilfe, also die gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden eines anderen Menschen, wird strafrechtlich verfolgt, auch dann, wenn sie mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten/der Patientin erfolg

Sie ist heute nach dem Artikel 216 des StGB strafbar, in welchem es heißt:

"Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen."

(2) "Der Versuch ist strafbar."

Indirekte aktive Sterbehilfe

Diese Form beinhaltet das Einsetzen von Mitteln, die zur Linderung von Leiden bestimmt sind und als Nebenwirkung die Lebensdauer herabsetzen können. Eine ausdrückliche Regelung für diese Art der Sterbehilfe gibt es nicht, sie wird aber als ePassive Sterbehilfe

Unter dieser Form der Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf die Aufnahme oder den Abbruch von lebenserhaltenen Maßnahmen. Hier verhält es sich so, dass ein Einverständnis des Patienten vorliegen muss und wird als rechtlich zulässig angesehen.

Beihilfe zum Selbstmord

Bei dieser Form wird differenziert, d.h. strafrechtlich wird nur derjenige verfolgt, welcher aus "selbstsüchtigen Beweggründen" jemandem bei seinem Selbstmord unterstützt, indem er z. B. die todbringende Substanz beschafft. Mit dem Artikel 211 des StGB wird strafrechtlich auf diesen Sachverhalt eingegangen:

"Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."

Geahndet wird dieses Vergehen in Betracht der Beihilfe zum Selbstmord mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

Verschiedene Positionen zur Sterbehilfe

3.1 Die Ärzte

3.1.1 Arzt und Patient

Zu Beginn der 90er Jahre hat der Prozess zur Einführung der Sterbehilfe begonnen. Aufgrund der Entwicklungen im Ausland, wie die Schweizer Richtlinien für ärztliche Betreuung Sterbender und zelebral schwerst geschädigter Patienten oder die Handhabung von Euthanasie in den Niederlanden veranlasste die Bundesärztekammer (BÄK), die 1993 beschlossenen Richtlinien zur Sterbebegleitung zu novellieren. Somit erarbeitete der Ausschuss "Medizinisch-juristische Grundfragen" der BÄK unter Mithilfe vieler Fachkräfte 1997 einen Entwurf, der der Bundesärztekammer vorgelegt wurde. Dieser Richtlinienentwurf wurde aufgrund der öffentlichen Debatte zur Sterbehilfe jener Öffentlichkeit im Deutschen Ärzteblatt zur Diskussion vorgelegt. Die zahlreichen Meinungsäußerungen wurden in die weitere Novellierung berücksichtigt und im Januar 1998 nochmals vorgelegt.

Nach diesen intensiven Überarbeitungen der Richtlinienentwürfe hat der Vorstand der BÄK die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung am 11. September 1998 verabschiedet. Nach wie vor wurde in diesen Grundsätzen klargestellt, dass die deutsche Ärzteschaft weiterhin die aktive Sterbehilfe ablehnt. An den Erhalt des Lebens ist die Ärzteschaft gebunden. Es wurde in den Grundsätzen eine Basisbetreuung verankert, in dem jedem Patienten unabhängig von der Phase des Sterbeprozesses eine menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit und das Stillen von Hunger und Durst zubilligt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Ausfall mehrere Organe darf eine Begrenzung lebenserhaltener Maßnahmen stattfinden.

Neu an diesen Grundsätzen war, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ausdrücklich formuliert wurde. Das heißt Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens dürfen in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten unterlassen oder nicht weitergeführt werden, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann. Die Willensbekundung kann in der Patientenverfügung, Vorsorgemaßnahmen und Betreuungsverfügungen niedergelegt werden.

Patientenverfügungen

Die Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, ist eine schriftliche Niederlegung der Willensäußerung. Sie enthält die konkrete zukünftige Behandlung, einer näher umrissenen Krankheitssituation, die im Falle der Äußerungsunfähigkeit zu leisten ist.

Die Patientenverfügung sollte damit verbindlich für den Arzt sein, außer wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Veränderung des Willens schließen lassen. Sie kann vom Patienten jederzeit widerrufen und verändert werden. Der behandelnde Arzt sollte sich regelmäßig bei dem Patienten erkundigen, ob der formulierte Willen noch Bestand hat. Weiterhin ist zu empfehlen, dass eine Beratung und die textliche Fassung der Patientenverfügung durch einen Notar erfolgt. So wird ein beweissicheres Dokument geschaffen, dessen Urheberschaft eindeutig ist. Die Urkunde dokumentiert, dass die Festlegung keiner augenblicklichen Laune entsprungen ist. Die Verfügung entsteht als Ergebnis einer fachkundigen Beratung und Erörterung mit einer neutralen Person.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Patient für den Fall, dass er nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, Entscheidungen mit bindender Wirkung für ihn, in gesundheitlichen Angelegenheiten, zu treffen (§ 1904 Abs. 2 BGB). Wie die Patientenverfügung sollte die Vorsorgevollmacht schriftlich niederlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen.

Eine schriftlich verfasste Vollmacht muss vorliegen, wenn für den Patient z. B. durch die erforderlichen medizinischen Maßnahmen schwere und langwierige gesundheitliche Schäden zu erwarten sind. Die Einwilligung des vom Patienten Bevollmächtigten erfordert laut § 1904 BGB die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes, soweit ein Aufschub keine Lebensbedrohung darstellt. Allerdings bedarf die Beendigung lebenserhaltener Maßnahmen während des Sterbeprozesses nicht der Anrufung des Vormundschaftsgerichtes.

Betreuungsverfügung

Ist die Betreuung eines Patienten erforderlich geworden, so kann dieser in einer Betreuungsverfügung Vorschläge zur Wahl seines Betreuers und dessen Aufgabenbereich machen. Eine Betreuung wird vom Gericht beantragt, wenn der Patient nicht mehr dazu in der Lage ist, die Angelegenheiten selber zu erledigen und eine Vorsorgevollmacht hierfür nicht vorliegt oder nicht ausreicht. Der vorgeschlagene Betreuer trifft Entscheidungen innerhalb seines Aufgabenbereiches im Sinne des Patienten.

Damit der Betreuer seine Aufgaben nach Wunsch des Patienten erledigen kann, sollte dieser auch das Krankenbild des Patienten kennen, um im speziellen die ökonomisch umfassenden Aufgaben bestmöglich erledigen zu können. Somit ist es hier ratsam, dass der Patient den Arzt, gegenüber dem Betreuer, von der Schweigepflicht entbunden wird.

3. 1. 2 Position der Ärzte

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) startete kurz nachdem die Bundesärztekammer die Novellierung der Grundsätze zur Sterbehilfe eine repräsentative Umfrage durch das Emnid-Institut.

Das Emnid-Institut befragte im Zeitraum vom 8. bis zum 22. Juni (1998) 151 Ärzte, "ob es erlaubt sein soll, unheilbare Kranke von ihrem Leiden zu erlösen, indem ihr Leben auf ausdrücklichen Wunsch beendet wird". 48 Prozent der Ärzte und 52 Prozent der Ärztinnen wollten diesem Wunsch des Patienten nicht nachkommen. Des weiteren sei eine Diskrepanz zwischen den neuen und alten Länder in Bezug auf die Bejahung der aktiven Sterbehilfe zu verzeichnen. Somit stimmten 45 Prozent der Ärzte aus den neuen Ländern für die aktive Sterbehilfe. In den neuen Bundesländern waren es dagegen nur 33 Prozent, wobei sich 17 Prozent nicht zu dem Thema äußern wollten.

54 Prozent der Befragten forderten eine konkrete gesetzliche Regelung der Sterbehilfe, die vor allem von den Ärzten der neuen Bundesländer gewünscht werden.

Der Bundesärztekammerpräsident Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe äußerte, dass das Vertrauensverhältnis durch Sterbehilfe zwischen Arzt und Patient erschüttert würde, da der Patient nicht wisse, ob der Arzt ihm helfen oder aktive Sterbehilfe leisten wolle.

Bei Menschen, die aussichtslos krank sind und bei denen alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft wurden, könnten zwar Maßnahmen zur Lebensverlängerung nicht mehr angebracht sein. Ein Behandlungsabbruch sei jedoch auch dann nicht gestattet. Es könne lediglich das Behandlungsziel in Richtung palliativmedizinische Maßnahmen verändert werden. Die aktive Sterbehilfe sei und bliebe für Ärzte in Deutschland tabu. Die aktive Hilfe zum Sterben stehe in krassem Widerspruch zu den ethischen Prinzipien des Arztberufes. "Jeder hat das Recht auf einen würdigen Tod; niemand aber hat das Recht darauf getötet zu werden."

Es kristallisiert sich eine Stimmung der Unsicherheit gegenüber der rechtlichen Bestimmungen heraus. Doch die Ärzte erkennen auch die Risiken, die hinter der aktiven Sterbehilfe stehen: Angst, Isolation, Not, Verzweiflung. Schmerzen und eine unzureichende Symptomkontrolle, die Angst vor sinnlosem Leid und vor dem Verlust der Menschenwürde seien die häufigsten Gründe für das Verlangen nach aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden, laut Professor Eberhard Klaschik aus Bonn, Chefarzt für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Palliativmedizin und Schmerztherapie.

Immer mehr Ärzte wollen die Möglichkeiten der Palliativmedizin ausschöpfen, da sie in der aktiven Sterbehilfe einen Widerspruch zu den ethischen Prinzipien des Arztberufs sehen. Ein Großteil der Ärzte fordert daher für die Palliativmedizin bestmögliche Symptomkontrollen der körperlichen Beschwerden einschließlich einer adäquaten Schmerztherapie, antiemetische Behandlungen und antidepressive Therapien. Außerdem soll sie eine umfassende mitmenschliche Begleitung und Zuwendung einschließlich der Berücksichtigung der individuell verschiedenen Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigen. Die psychischen sowie sozialen Probleme der Patienten und ihrer Angehörigen sollten in das Behandlungskonzept integriert werden.

Auch in den Niederlanden zeigt sich ein Umdenkungsprozess hin zur Palliativmedizin, dort gab es 1995 lediglich ein Hospiz und 1998 waren es bereits 16 Hospize. Weiterhin wurden 5 Palliativstationen in Kliniken und Pflegeheimen sowie 23 kleinere Palliativstationen in Altenheimen eingerichtet.

3. 2 Position der Kirche

Gott ist ein Freund des Lebens< und nicht der des eigenmächtig herbeigeführten Todes. In dieser Art legen gläubige Christen Gottes Wort aus und erheben damit ausdrücklich Stimme gegen jegliche Form der Strebehilfe. Stattdessen befürworten sie die Form der Sterbebegleitung.

Angesichts der zunehmenden Dringlichkeit dieser Thematik haben der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz beschlossen, unter dem Motto "Leben bis zuletzt - Sterben als Teil des Lebens" zu arbeiten, um in Kirche und Gesellschaft auf die Notwendigkeit einer umfassenden Begleitung der Sterbenden und der Angehörigen hinzuweisen.

Die Kirche sieht in dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe vielmehr das Bedürfnis nach Nähe und Begleitung sowie die Bitte, nicht allein gelassen zu werden. Außerdem bestünde gerade das Verhältnis zwischen Arzt bzw. Ärztin und Kranken aus Vertrauen, so dass der ärztliche Auftrag unbedingt gelten sollte menschliches Leben nicht zu schaden, sondern es zu erhalten und zu fördern. Dieses Vertrauen würde erheblich gefährdet, wenn dieser Auftrag infrage gestellt würde. Deswegen setzen sich die Kirchen für eine Ablehnung jeglicher Form von aktiver Sterbehilfe und für eine Förderung von menschlich-christlicher Sterbebegleitung ein.

Im Vordergrund bei dieser Problematik steht für die Kirche die ‚Christliche Patientenverfügung‘, welche beinhaltet, dass es aus christlicher Sicht durchaus einen Anspruch auf menschenwürdiges Sterben gibt, aber nicht das Recht auf Tötung. Es gehe vielmehr darum, einen Weg zu finden zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung.

Denn Staub bist du, zum Staub musst du zurück< (1.Mose/Gen 2,19). Mit dieser Art von Zitaten versucht die Kirche ihre Position zu rechtfertigen: Das Leben würde als begrenzt angesehen, die Lebenszeit des Menschen wird als von Gott zugemessen betrachtet; die Macht des Todes sei Gottes eigene Macht.

Das Programm der Sterbebegleitung sieht vor, dass sowohl Hilfe für den Kranken selbst, als auch für die ihm Nahestehenden geleistet wird. Dabei darf der sterbende Mensch erwarten, dass seine Nähe oder Ferne zu Gott und zu den Menschen, die seinen Lebensweg bestimmt haben, auch jetzt respektiert werden.

3. 3 Position der Bevölkerung

Obwohl sich die Bevölkerung häufig passiv zeigt, gerade bei politischen Themen, so kann dies nicht auf die Diskussion über die Sterbehilfe übertragen werden.

Aufgrund der heftigen öffentlichen Debatte entschied sich die Bundesärztekammer 1997 erstmals die von ihr entworfenen Richtlinien zur Sterbehilfe von der Bevölkerung diskutieren zu lassen. Viele der geäußerten Meinungen konnten in den seit 1998 geltenden und intensiv überarbeiteten Richtlinien produktiv eingebracht werden. Obgleich Ärzte und Bevölkerung so nah miteinander arbeiteten, haben sich konträre Meinungen zur Sterbehilfe ausgebildet. Im nächsten Abschnitt wird die Meinung der Bevölkerung zur Sterbehilfe mit Hilfe einer Befragung ermittelt.

In diesem Jahr fand eine repräsentative Umfrage der GfK Marktforschung im Auftrag der Apotheken Umschau unter 2500 Deutschen ab 14 Jahre statt. Die Befragten hatten zu der Frage: "Wie ist ihre grundsätzliche Einstellung zur Sterbehilfe?" verschiedene Antworten zur Auswahl, von denen mehrere genannt werden konnten. So plädierten 51,8 Prozent dafür, dass jeder volljährige Patient, der bei vollem Bewusstsein und unheilbar krank ist, selbst entscheiden dürfe, ob er Sterbehilfe wünscht. Weitere 43,1 Prozent vertraten die Einstellung, dass Sterben in Würde ein Menschenrecht und daher Sterbehilfe zu akzeptieren sei. 42,2 Prozent fanden, wenn jemand im Koma liege, sollten Angehörige in Absprache mit den Ärzten die Möglichkeit haben, die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen zu lassen. Und weil die Versorgung Schwerkranker mit schmerzstillenden Medikamenten nicht immer gewährleistet sei, befürworteten 30,8 Prozent die Sterbehilfe. Entscheidende Faktoren der Befragung waren auch Alter und Schulbildung: Bei den jüngsten der Befragten (14 – 29 Jahre) sprach sich nur einer von sechs für die Hospiz aus, während sich unter den über siebzigjährigen bereits einer von vier für die Hospizidee aussprachen. Jeder vierte der Hauptschüler ohne Lehre, aber nur jeder fünfte Akademiker würde bei einer unheilbaren Krankheit um Sterbehilfe bitten. Für die Hospizeinrichtungen sprachen sich nur ein Fünftel der Hauptschulabgänger ohne Berufsausbildung und ein Viertel der Uniabsolventen aus. Es zeigt sich, dass Menschen, die eine hohe Schulausbildung genossen oder die bereits ein hohes Alter erreicht haben sich eher für die Hospizbewegung aussprechen als Hauptschüler ohne Lehre.

Ein Drittel der Befragten waren gegen jegliche Form von Sterbehilfe, allerdings wünschten sie sich schmerzstillende Mittel, wenn aussichtslose Heilungsversuche vorlägen.

Die Befragung spezialisierte sich anschließend auf die Frage: "Wenn Sie selbst unheilbar krank wären und unerträgliche Schmerzen hätten, würden Sie dann um aktive Sterbehilfe bitten?" Nur jeder Dritte wollte diese Möglichkeit in Betracht ziehen, uneingeschränkt mit Ja antwortete nur ein Fünftel. Ebenso viele lehnten die aktive Sterbehilfe für sich ab, würden aber wollen, "dass aussichtslose Behandlungen eingestellt werden und mir ein Sterben in Würde ermöglicht wird."

Es zeigt sich, dass die Hälfte der Bevölkerung anderen die Chance zubilligt, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, allerdings würde nur ein Fünftel direkt um aktive Sterbehilfe bitten und ein weiteres Drittel würde die aktive Sterbehilfe konkret in Betracht ziehen.

Man muss vermuten, dass die Bevölkerung zu wenig über die Möglichkeiten, wie Hospiz, Palliativmedizin, u.s.w. aufgeklärt ist. Dies könnte z. B. die Diskrepanz zwischen Hauptschülern und Akademikern erklären. Außerdem wird deutlich, dass ältere Menschen Hospize öfter in Anspruch nehmen würden, als junge Menschen. Ein Grund hierfür ist häufig, dass sich ältere Menschen stärker mit dem Tod auseinandersetzen und verstehen, welche Belastung es für einen Arzt sein kann aktive Sterbehilfe durchzuführen. Außerdem zeigten sich die alten Menschen den Angehörigen verpflichtet, nicht den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe auszusprechen.

4. Sterbehilfe im Ausland unter besonderer Berücksichtigung der Niederlande

Im Gegensatz zu der rechtlichen Situation Deutschlands in Bezug auf die Leistung von aktiver Sterbehilfe verhält es sich in einigen wenigen Ländern, wie die Beispiele Niederlande, Amerika und Australien veranschaulichen sollen, anders:

Niederlande

In den Niederlanden wird die aktive Sterbehilfe seit Anfang der 80er Jahre praktiziert. Obwohl es auch dortzulande kein genaue gesetzliche Ordnung in Bezug auf diese Thematik gibt, wird von der Strafverfolgung der Ärzte abgesehen, solange sie sich nach einem Kriterienkatalog richten. Dieser wurde von der Königlich–Niederländischen Ärztevereinigung verfasst und beinhaltet folgendes:

Voraussetzungen:

- Der Patient, der den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe äußert, muss an einer unheilbaren Krankheit leiden, deren Krankheitsbild sich stetig verschlechtert, wobei der Tod absehbar ist; er muss seinen Wunsch unbeeinflusst und bei klarem Bewusstsein äußern;

- Es gibt keine medizinischen Möglichkeiten der positiven Beeinflussung der Erkrankung mehr;

- Der Patient muss den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe mehrfach äußern;

Abfolge und Regelungen:

- Der Patient muss den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe dem Hausarzt gegenüber äußern, dabei muss er eine schriftliche Erklärung unterzeichnen, d.h. der Arzt muss sich zunächst einverstanden erklären diese Form der Sterbehilfe zu leisten;

- Es muss die Meinung eines zweiten unabhängigen Arztes eingeholt werden, welcher die bestehende Diagnose und den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe bestätigen muss;

- Zusätzlich muss die Diagnose durch einen behandelnden Facharzt bestätigt werden;

- Die notwendigen Medikamente werden besorgt;

- Der Sterbehilfe leistende Arzt muss noch mehrmals nachfragen, ob der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe weiterhin besteht;

- Der Arzt leistet aktive Sterbehilfe;

- Nach Eintritt des Todes wird durch den Leichenbeschauer der Staatsanwalt verständigt; dieser entscheidet ob eine Obduktion vorgenommen werden soll oder nicht;

- Der Staatsanwalt bekommt die medizinischen Unterlagen und die schriftlichen Erklärungen und entscheidet dann ob ein Verfahren gegen den Arzt eingeleitet wird; wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es kein Verfahren und der Leichnam wird zur Bestattung freigegeben.

Dieser Umgang mit aktiver Sterbehilfe wird nicht von der gesamten Bevölkerung für gut befunden: anfänglich wurde die Euthanasie-Praxis der Niederlande als pragmatisch und human gelobt, doch sie ist zunehmend ins Zwielicht geraten. Viele Kritiker halten sie für ein missglücktes und gefährliches Experiment, da zahlreiche Ärzte offenbar gegen die selbst auferlegten Richtlinien verstoßen.

Mittlerweile ist die Euthanasie-Praxis in den Niederlanden wieder zu einem Streitpunkt geworden, und deshalb wurde der Plan die Sterbehilfe gesetzlich zu verankern, aufgeschoben.

Amerika

Bislang dürfen nur die Bürger der Bundesstaaten Oregon und New York das Recht auf aktive Sterbehilfe geltend machen. 1996 hatten zwei Berufungsgerichte die dort erlassenen Euthanasiebestimmungen für legal erklärt. Inzwischen jedoch wurden sie von Behindertengruppen und Lebensschützern angefochten und werden derzeit noch vom Obersten Gerichtshof der USA geprüft. Amerikanische Verfassungsrechtler sind der Auffassung, dieser werde die ihm abverlangte Entscheidung nach Kräften aufschieben, "bis zu diesem Thema weltweit mehr Erfahrung vorliege". In 33 amerikanischen Bundesstaaten liegt ein Gesetz gegen ärztliche Sterbehilfe vor, 10 weitere Bundesstaaten stützen sich auf früher ergangene Urteile, die übrigen verfügen über keine klare Regelung.

Australien

In der Provinz Northern Territory bewog ein liberales Sterbehilfegesetz erste todkranke Einheimische, in den Norden des Kontinents zu ziehen. Das Gesetz erlaubt den Ärzten in Australien, unheilbar kranken Patienten eine tödliche Injektion zu setzen. Obwohl das Gesetz erst am 1. Juli 1996 in Kraft trat, befanden sich schon mindestens zehn Menschen in Erwartung der aktiven Sterbehilfe.

5. Alternative zur Euthanasie – Die Hospiz-Bewegung

Die Hospiz-Bewegung betreut Schwerkranke in pflegerischer, medizinischer und psychosozialer Sicht. Sie kümmert sich nicht nur um Menschen, die in die Hospiz-Häuser zum Sterben kommen, sondern auch um Menschen, die zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung sterben möchten. Viele der Hospiz-Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich. In speziellen Seminaren lernen diese mit sterbenden Menschen und überhaupt mit dem Tod umzugehen. In speziellen Seminaren lernen die Mitarbeiter, wie sie die sterbenden Menschen bestmöglich betreuen und wie sie selbst mit dem Tod umgehen müssen. Der Hospiz-Bewegung ist es wichtig, den Tod als Teil des Lebens zu akzeptieren.

Die Mitarbeiter bemühen sich, die letzten Wünsche der Sterbenden so gut wie möglich zu erfüllen, um ihnen ein würdevolles Sterben zu erfüllen. Auch die Beteiligung der Angehörigen an der Pflege ist erwünscht. In Krankenhäusern bekommt man meist eher das Gefühl, das man im Weg rumsteht.

Die Hospiz-Bewegung kümmert sich um alle schwerkranken/älteren Menschen, ohne dass vorhandenes oder nicht-vorhandenes Vermögen eine Rolle spielt, da sich das Hospiz hauptsächlich aus Spenden finanziert.

Der Nachteil der Hospiz-Bewegung ist, dass sich die Pflege auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, meistens nur auf wenige Wochen. Daher ist die Hospiz besonders für Menschen geeignet, die kurz vorm Sterben stehen. Für die Menschen, die einsam sind und am Anfang einer schweren Krankheit stehen, ist es kein großer Trost zu wissen, dass sie am Ende ihres langen Leidensweg auf die Hospiz-Pflege hoffen können.

6. Für und wider - Euthanasie

Seit die Euthanasie in den Niederlanden legalisiert worden ist, diskutiert ganz Europa über "menschenwürdiges Sterben". In Deutschland ist der Begriff Euthanasie sowieso mit Vorsicht zu genießen. Die meisten denken bei dem Begriff Euthanasie sofort an die Tötung von Behinderten und mit Erbkrankheiten behafteten Menschen im dritten Reich.

Für die aktive Sterbehilfe spricht wohl, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, frei zu entscheiden, wann und wie er sterben möchte. Man muss dabei bedenken, dass es viele Menschen gibt, die mit einer unheilbaren Krankheit kämpfen, z.B. Aids. Sie sehen häufig dagegen an, ihren Angehörigen oder anderen Menschen zur Last zu fallen. Doch wann kann man den Sterbenswunsch eines Menschen ernst nehmen? Und wie oft muss er diesen äußern? Dann muss man auch noch festlegen, ob auch kerngesunde Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen können, die des Lebens leid sind.

Gegen die Aktive Sterbehilfe spricht, dass wir den Tod als einen Teil des Lebens zu akzeptieren haben. Für gläubige Christen gilt außerdem, das wir nicht Gott spielen dürfen, der über Leben und Tod entscheidet.

Wenn wir den Blick auf die Niederlande werfen, sehen wir, dass dort die aktive Sterbehilfe völlig außer Kontrolle geraten ist. Der Tod wird häufig durch Ärzte herbeigeführt, ohne das der Patient einen Wunsch geäußert hat. Einige Untersuchungen haben sogar ergeben, dass der Tod von 40% der geistig Behinderten, die jährlich sterben, nicht natürlich, sondern durch einen Arzt herbeigeführt worden ist.

7. Schlusswort

Am Anfang, als wir uns mit dem Thema beschäftigt haben, waren wir sehr geteilter Meinung. Der eine war für aktive Sterbehilfe, der andere strikt dagegen. Nach und nach haben wir eine andere Einstellung zu dem Thema bekommen. Wir haben bemerkt, dass man bei dem Thema aktive Sterbehilfe nicht nur schwarz oder weiß sehen kann. In einigen Fällen, wie z. B. bei einem Krebspatienten im Endstadium, der dann auch den Wunsch äußert, sanft sterben zu wollen, kann man verstehen, dass der Mensch nicht mehr unnötig leiden möchte.

Das Problem in Deutschland ist, dass bei dem Wort aktive Sterbehilfe (Euthanasie) gleich alle an das dritte Reich denken, wo unschuldige Menschen mit Behinderungen oder Erbkrankheiten getötet worden sind, ohne dass sie ihr Einverständnis gegeben hätten. Allerdings wissen auch viele Menschen nicht, was der Begriff aktive Sterbehilfe bedeutet, also fehlt die Aufklärung.

Wir haben die Aufklärung über das Thema aktive Sterbehilfe auch erst durch einen Film im Unterricht erfahren. Der Film handelte über die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden. In dem Film wurde ein älteres Ehepaar vorgestellt, wobei der Mann an einer schweren, unheilbaren Krankheit litt und wo keine Therapie oder Heilung mehr anschlug. Nebenbei wurde eine junge Frau dargestellt, die gerade ein Kind geboren hatte. Das ältere Ehepaar wurde sehr genau beschrieben, auch die Gefühlsregungen. Außerdem wird in dem Film die Bürokratie beschrieben, welche die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden legalisiert.

Nach diesem Film hat der ganze Kurs bemerkt, wie wenig man über das Thema weiß.

8. Quellenverzeichnis

http://www.arztonline.de/docs/1999/03/17/050a1801.asp?cat=/magazin/sterbehilfe

http://www.arztonline.de/docs/1999/01/21/011a0202.asp?cat=/magazin/sterbehilfe

http://www.arztonline.de/docs/2000/12/13/225a0102.asp?cat=/magazin/sterbehilfe

http://www.arztonline.de/docs/1999/03/17/050a1801.asp?cat=/magazin/sterbehilfe

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak5/igm/g47/bauerpvf.htm

http://www.notar-wessel.de/rat/rat07.htm

http://www.hospiz.de

http://www.sterbehilfe.de

http://www.stgb.de

Apotheken Umschau. Das aktuelle Gesundheits-Magazin, 15. Februar 2001

9. Anhang

9.1 Statistiken

Wer soll über Leben und Tod entscheiden

51, 8 % Jeder volljährige Patient bei vollem Bewusstsein, der unheilbar krank ist, sollte selbst entscheiden dürfen, ob er Sterbehilfe bekommt.

43,1 % Da das Sterben in Würde ein Menschenrecht ist, bin ich auf jeden Fall für eine Sterbehilfe.

42, 2 % Wenn jemand im umkehrbaren Koma liegt, sollten die Angehörigen in Absprache mit den Ärzten die Möglichkeit haben, die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen zu lassen.

34, 8 % Ich bin gegen aktive Sterbehilfe, aber wenn Heilungsversuche aussichtslos sind, sollte man sie einstellen und sich auf die Schmerzlinderung und menschliche Zuwendung beschränken.

30, 8 % Ich bin für aktive Sterbehilfe, da die Versorgung von schwerstkranken Schmerzpatienten mit schmerzstillenden Medikamenten nicht immer optimal gewährleistet ist

29,7 % Ich bin gegen jede Art von Sterbehilfe, denn es ist viel zu schwierig zu sagen, wo die Grenzen liegen sollen und wer entscheiden darf.

19, 9 % Den Wunsch nach Sterbehilfe kann ich nicht verstehen, schließlich sollte man niemals die Hoffnung aufgeben.

17, 6 % Sterbehilfe lehne ich aus religiösen Gründen ab. Nur Gott darf ein Leben beenden.

16, 5 % Man sollte Sterbehilfe gar nicht erst in Betracht ziehen, da man immer wieder von so genannten Spontanheilungen selbst schwerstkranker Menschen hört.

7, 3 % Durch die Euthanasie-Programme im Dritten reich ist die deutsche Geschichte viel zu sehr belastet, als dass man Sterbehilfe in Betracht ziehen dürfte.

7, 2 % Allgemein ethische Gründe sprechen gegen Sterbehilfe. Der Mensch sollte auch das Leiden akzeptieren und ertragen.

Quelle: Repräsentativumfrage durch die GfK Marktforschung im Auftrag der Apotheken-Umschau bei 2500 Bundesbürgern ab 14 Jahre, Mehrfachnennung möglich

 

 

 

Was wäre, wenn ...?

Wenn Sie selbst unheilbar krank wären und unerträgliche Schmerzen hätten, würden Sie dann um aktive Sterbehilfe bitten?

Alle Angaben in Prozent.

32, 7 % Sterbehilfe wäre in einer solchen Situation bestimmt eine Möglichkeit, die ich in Betracht ziehen würde

20, 8 % In einem solchen Fall würde ich um Sterbehilfe bitten.

20, 5 % Aktive Sterbehilfe lehne ich für mich ab, aber ich würde wollen, dass aussichtslose Behandlungen eingestellt werden und mir ein Sterben in Würde gestattet.

19, 5 % Selbst wenn ich es wollte, hätte ich wohl keinen Mut, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

17, 5 % Nein, man kann keinem Arzt zumuten, die moralische Verantwortung für eine aktive Sterbehilfe zu übernehmen, selbst wenn ich es wünschte.

13, 2 % Ich könnte das meiner Familie, meinen Angehörigen gegenüber nicht verantworten.

12, 2 % Ich würde bis zuletzt hoffen und alle denkbaren Behandlungsmethoden für eine Heilung versuchen Wollen.

9, 7 % Käme für mich aus religiös-ethischen Gründen auf keinen fall in Frage,

4, 2 % Ich hätte Angst, dass im Falle einer Sterbehilfe meine Lebensversicherung vielleicht nicht ausgezahlt würde.

4, 1 % Keine Aussagen.

Quelle: Repräsentativumfrage durch die GfK Marktforschung im Auftrag der Apotheken Umschau bei 2500 Bundesbürgern ab 14 Jahre. Mehrfachnennungen möglich.

 

 

 

9.2 Der Begriff Euthanasie im Dritten Reich

In der Antike war der Begriff Euthanasie bereits bekannt. Allerdings hatte er die Bedeutung: guter/schmerzloser Tod, ohne dass ein Arzt oder andere Personen eingreifen.

Die Nationalsozialisten benutzten den Begriff Euthanasie im Zusammenhang mit dem Sozialdarwinismus (nach Charles Darwin benannt). Nach Meinung der Nationalsozialisten rechtfertigte der Sozialdarwinismus (nur die stärkste-beste Rasse überlebt) die Tötung von Schwächeren, bzw. "lebensunwerten Lebens", wie Adolf Hitler behinderte Kinder oder Menschen mit Erbkrankheiten nannte.

Im Oktober 1939 gab Adolf Hitler den Euthanasiebefehl, wofür Philipp Bouler der Beauftragte war. Dieser war auch der Vorsitzende der Tarnorganisation "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten". Diese Organisation entschied, welche Menschen "aus dem Verkehr gezogen wurden". Für den Transport von "lebensunwerten Lebens" war die SS verantwortlich.

Die erste Tötungsstätte wurde Ende 1939 in Schloss Grafeneck eröffnet. Aber auch in Brandenburg oder Hadamar wurden Euthanasieanstalten gegründet. Bis 1941 fielen 100.000 Menschen der sogenannten "Aktion T4" zum Opfer. Die Haupttötungsmittel waren: Gase, Erschießungen oder tödliche Injektionen.

Am 24. August 1941 befahl Adolf Hitler die "Aktion T4" formal einzustellen, da die Kirche hinter das Geheimnis der "Aktion T4" gekommen ist, und die Bevölkerung aufklärte und dieses zu Protesten ermutigte. Im Geheimen wurde die "Aktion T4" weitergeführt, nur unter einem anderen Decknamen. Zwischen 1941 und 1945 wurden nochmals 30.000 Menschen getötet, aufgrund des Euthanasiebefehls.

 

 

Hilko Ahlrichs, Wilko Steinhagen

Friedhöfe im Internet

 

Gliederung

1. Seriöse Friedhöfe

2. Unseriöse Friedhöfe

3. Bewertung und Fazit

Auf unserer Suche im www nach Internet-Friedhöfen sind uns diese auf sehr vielfältige Art und Weise begegnet, deren Gestaltung wir an folgenden Beispielen erläutern:

1. Seriöse Friedhöfe

1.1 z. B. www.friedhof-online.de

Auf diesem Friedhof kann der Trauernde Menschen, Tieren, Kuscheltieren und Furbys ein Denkmal setzen, indem ihm Platz für ein Foto und ein wenig Text zur Verfügung gestellt wird. Den Platz muss man monatlich bezahlen, wobei die Beträge optional sind (je nach Aufwand).

Des weiteren kann man max. 3 Min. Musik, z.B. das Lieblingslied des Verstorbenen, hörbar machen.

1.2 z. B. www.katzenfriedhof.de

Dieser Friedhof ist ausschließlich für Katzen bestimmt. Der trauernde Besitzer hat die Möglichkeit ein Bild, eine Gedenktafel und einen kleinen Nachruf zur Erinnerung an sein geliebtes Tier zusammenzustellen.

1.3 z. B. www.hall-of-memory.com

Diese Homepage bietet ein umfangreiches Angebot, wie Hilfe im Trauerfall, wer ist der nächste Bestatter, Buch-Tipps zur Trauerbewältigung, die verschiedenen Bestattungsformen und sogar ein Trostgespräch. Die Gedenkstätten können mit Fotos, Videos, Texten und einem Denkmal, für das es mehrere Auswahlmöglichkeiten gibt, ausgestaltet werden. Die einzelnen Grabstätten können mit einer Suchfunktion gefunden werden und sie bleiben für 30 Jahre erhalten.

Auf dieser Homepage wird viel für die aktive Trauerbewältigung getan, wie Bilder und Videos zur Meditation und Besinnung. Sie ist durch einen Navigator sehr übersichtlich gestaltet.

Weitere Friedhöfe dieser Art sind:

www.ewigesleben.de

www.friedpark.de

2. Unseriöse Friedhöfe

2.1 z. B. www.raytec.de/tamagotchi/friedhof.htm

Auf diesem Friedhof kann jedermann seinen Tamagotchi bestatten. Allerdings ist hier kein Platz für ein Foto, sondern nur für einen kleinen Grabstein und etwas Text. Die Texte sind nicht immer ganz ernstgemeint. Bei einigen hat man den Eindruck, dass sie ganz froh sind, das "das blöde Ding" das Zeitliche gesegnet hat.

2.2 z. B. www.kaefer-friedhof.de

Dieser virtuelle Friedhof ist für Liebhaber des VW Käfer bestimmt. Bereitgestellt wird hier etwas Platz für ein Foto. Den kaputten Kfz´s kann hier auf diese Weise ein Denkmal gesetzt werden. Kommentiert werden die Fotos vom privaten Betreiber der Homepage.

3. Bewertung und Fazit

Betrachteten wir die Aufgabenstellung anfangs, da wir uns unter virtuellen Friedhöfen nichts vorstellen konnten, als etwas lächerlich, so merkten wir doch schnell, dass es Leute gibt, für die solche Einrichtungen, die im übrigen alle privat betrieben werden, zur Trauerbewältigung ein wichtiges Element darstellen. Dies spiegeln auch die diversen Gästebücher der seriösen Homepages wieder. Es finden sich überwiegend positive und ernstgemeinte Einträge. Dies könnte ein Hinweis auf den Friedhof als Tabuzone für Scherze und unangebrachte Äußerungen, die evt. Angehörige verletzen könnten, sein.

Aus den Nachrufen ist zu entnehmen, dass die meisten der auf den Internet-Friedhöfen Verewigten, bzw. ihre Angehörigen einen gewissen Bezug zum Internet (entweder privat oder beruflich) hatten, bzw. haben. Wir schlussfolgern daraus, dass die eben Genannten einen ins Leben integrierten Umgang mit dem Internet haben, bzw. hatten, denn es ist nicht jedermanns Sache, das Internet, zu dem jeder Mensch der Welt Zugang hat, als Stätte der letzten Ruhe zu wählen, solange man dieses noch nicht als normal betrachtet.

Ganz anders die "unseriösen" Friedhöfe: Das diese mit einer konträren Intention gedacht und gemacht worden sind, wird von der Internetgemeinde auch so verstanden. Dies äußert sich in den "Gedenktexten" der Tamagotchis, die meist polemisch formuliert sind und nicht die Trauer als Hintergrund haben, sondern den Tod eher als Erlösung für den Besitzer ausdrücken. Dies ist allerdings nicht unbedingt zu verurteilen, da die Tamagotchis keine wirklichen Lebewesen, sondern nur virtuell erschaffen sind.

Abschließend ist zu sagen, dass der Verlust eines Menschen auch im Internet geachtet und würdig begangen wird. Nichtsdestotrotz ist die Zahl der Nutzer dieses Angebots angesichts der zahlreichen internetfähigen Haushalte und der Sterberate noch sehr gering. Wie sich diese Entwicklung fortführen wird, ist abzuwarten.

 

 

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