Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht – Bestandsaufnahme und Perspektiven

Von Kerstin Gäfgen-Track und Jörg-Dieter Wächter

 

Seit vielen Jahren treffen sich die Verantwortlichen für Schule und Religionsunterricht aus den evangelischen Landeskirchen und den katholischen Bistümern in Niedersachsen regelmäßig. Im Laufe der Zeit hat sich ein gutes Miteinander entwickelt, in dem auch kontroverse Themen geduldig und mit gegenseitigem Respekt diskutiert werden. Dabei zeigt sich, dass Meinungsverschiedenheiten keineswegs nur an der Grenze konfessioneller Zugehörigkeiten verlaufen, sondern engagiert quer zu den Konfessionen gestritten werden kann. Bei diesen Konferenzen geht es immer wieder auch um den konfessionellen Religionsunterricht. Während unserer letzten Zusammenkunft haben wir uns darauf verständigt, dass wir zur Thematik der konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht gerade keine Stellungnahme und Einschätzung aus Sicht unserer jeweiligen Konfession vornehmen, sondern einen gemeinsamen Text verfassen wollen, der unsere gemeinsame Position und unsere Überlegungen benennen soll. Wir sind der Auffassung, dass dies ein Zeichen für die Religionslehrkräfte sein könnte: Es geht uns darum, eine gemeinsame Position zu formulieren, strittige Punkte nicht weichzuspülen oder auszuklammern, sondern mit Respekt, Ernsthaftigkeit und Zukunftsorientierung an diese Fragestellungen heranzugehen.

Wir sind uns darüber einig, dass der Erlass, der den Religionsunterricht in Niedersachsen regelt, ein erprobtes und erfolgreiches Instrument in der Organisation des Religionsunterrichts ist. Im Erlass sind die Teilnahme am Religionsunterricht und die Ausnahmen für die Zusammensetzung der Lerngruppe festgelegt. Das hat sich bewährt und wird inzwischen landesweit auch so umgesetzt.

Ursprünglich hatte der Organisationserlass zum Religionsunterricht die Aufgabe, eine „Grauzone“, die sich in der schulischen Wirklichkeit entwickelt hatte, zu beheben und Ausnahmen für die Fälle zu finden, in denen ein konfessionell homogener Religionsunterricht nicht möglich oder sinnvoll zu sein schien. Hier haben sich die evangelische und die katholische Position voneinander unterschieden. Während es die Überzeugung der evangelischen Religionspädagogik schon lange war, dass der Religionsunterricht für alle offen sein sollte, hat die katholische Position an der so genannten Trias festgehalten, in der sowohl Lehrkräfte, Schülerschaft und Inhalt konfessionell eindeutig katholisch sein sollten.

Verschiedene Entwicklungen haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ein Festhalten an dieser Form des Religionsunterricht zunehmend erschwert.

In religionspädagogischer Hinsicht wurde immer deutlicher, dass die Vorstellung von einer homogenen Lerngruppe eine Fiktion darstellt. Auch rein katholische Lerngruppen sind heterogen und die Unterschiede in der katholischen Sozialisation und in den Überzeugungen der Schülerinnen und Schüler bisweilen enorm.

Die demografische Entwicklung sowie die Entwicklung der Religionszugehörigkeit machen an immer mehr Schulen ein konsequent konfessionell homogenes Unterrichten immer weniger durchführbar. In Niedersachsen müssen ca. 40 Prozent der allgemein bildenden Schulen gar keinen katholischen Religionsunterricht anbieten, weil sie zu wenig katholische Schülerinnen und Schüler haben.

Die Plausibilität einer konfessionellen Trennung im Religionsunterricht hat auch für Christinnen und Christen in den letzten Jahren immer mehr abgenommen. Einerseits behält die Konfession selbstverständlich ihre inhaltliche Bedeutung, andererseits ist die trennende Kraft der Konfession im Bewusstsein vieler Menschen grundsätzlich geschwunden. Sowohl Eltern als auch Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen und administrativ Verantwortliche sehen im konfessionell kooperativen Unterricht für evangelische und katholische Schüler gemeinsam einen Ausdruck gewachsener Ökumene. Zugleich trägt ein solcher Unterricht schon in sich selbst zur Pluralitätsfähigkeit des Religionsunterrichts als einem wesentlichen Ziel des Unterrichts bei.

Man muss weiterhin ernstnehmen, dass manche Menschen das Konzept eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts für nicht ausreichend halten. Sie erblicken darin ein reduziertes Verständnis religiöser Erziehung und Bildung und sind der Auffassung, dass man, wo immer es geht, an der konfessionellen Trennung festhalten sollte.

Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass wir den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, der in seinen Anfängen als Ausnahmeregelung gedacht war, weiter entwickeln müssen. Weiter entwickeln heißt, dass wir zukünftig gemeinsame Anstrengungen unternehmen werden, wenn es darum geht, die Aus-, Fort und Weiterbildung von Religionslehrkräften zu gestalten. Die Kerncurricula sollten zukünftig inhaltlich miteinander abgestimmt sein. Die Voraussetzungen zur Erteilung des konfessionell-kooperativen Religionsunterricht sollten gemeinsam von den evangelischen Kirchen und der katholischen Kirche um der Bekenntnisbindung willen festgelegt werden. Beide Seiten wollen gemeinsam den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht zu einer anspruchsvollen Form des Religionsunterricht entwickeln. Religionsunterricht der Zukunft darf kein „Religionsunterricht light“ sein, sondern muss sich den Fragen der religiösen Bildung junger Menschen mit Sachkenntnis, Respekt und Verantwortung stellen.

Es geht uns nicht darum, den Einfluss von Kirchen im Bildungsbereich zu sichern, sondern darum, den jungen Menschen eine fundierte religiöse Bildung zu ermöglichen. Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass gerade in unserer Zeit, in der immer mehr Menschen unterschiedlicher Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen und damit zugleich unterschiedlicher kultureller Prägungen nicht nur in Deutschland zusammenleben, religiöse Bildung unersetzlich ist. Religiöse Überzeugungen wecken in den Menschen nahezu unerschöpfliche Motivation zur Gestaltung unserer Gesellschaft, stiften Sinn und geben Orientierung. Dies verlangt aber eine reflektierte und verantwortlich gelebte Religion. Die Errungenschaften unserer Gesellschaft, insbesondere Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Freiheit und Selbstverantwortung zu bewahren und weiterzuentwickeln, ist gemeinsames kirchliches Interesse. Wir sind überzeugt, dass eine bewusste, kompetente sowie persönlich orientierende Auseinandersetzung mit religiösen Fragen eine unverzichtbare Grundlage für eine humane Gesellschaft ist.