"Das muss jeder für sich selbst entscheiden." Hermeneutische und didaktische Überlegungen zu einer wohlbekannten Schüler(innen)äußerung

Von Johannes Kubik

 

Wohl jede Religionslehrkraft, sicher aber jede Religionslehrkraft, die schon einmal in der Oberstufe unterrichtet hat, kennt die Situation: In bestimmten Unterrichtssituationen, in denen die Lernenden eigentlich Farbe bekennen müssten, ihr eigenes Urteil nennen und erklären können sollten, ziehen sie sich auf die Formel zurück: „Das muss jeder für sich selbst entscheiden.“ Wie stehst du zur Auferstehungsvorstellung? – „Das muss jeder für sich selbst entscheiden.“ Wie stehst du zur Frage nach der Legitimität aktiver Sterbehilfe? – „Das muss jeder für sich selbst entscheiden.“ Der Satz begegnet quasi überall. Eine Zeitlang ging es mir in meinem Unterricht so, dass ich in solchen Situationen so perplex war, dass ich es weder hinbekam, genauer hinzuschauen, was mit diesem Satz in der jeweiligen Situation eigentlich genau gemeint war, noch, etwas zu entgegnen, das den Unterricht produktiv weitergeführt und dem Lernenden womöglich doch noch plausibel gemacht hätte, warum es sich lohnen könnte, ein eigenes Urteil zu fällen. Auch die Religionsunterrichts-Denkschrift „Religiöse Orientierung gewinnen, Evangelischer Religionsunterricht als Beitrag zu einer pluralitätsfähigen Schule“ der EKD von 2014 hat etwas Ähnliches vor Augen, wenn es dort heißt:

„Vielfach verbindet sich die religiös-weltanschauliche Pluralität mit religiösen Haltungen, die vor allem als […] religiöse Gleichgültigkeit beschrieben werden können. Solche Einstellungen […] beruhen auf der Auffassung, dass religiöse Glaubensüberzeugungen […] nur von jedem […] für sich selbst beurteilt werden können. Jede Kommunikation darüber wird dann als sinnlos bezeichnet. Jeder und jede müsse selbst wissen, was er oder sie glauben oder nicht glauben will. Alle religiösen Überzeugungen seien allein das Produkt persönlicher Präferenzen, für die prinzipiell kein allgemeiner Wahrheitsanspruch erhoben werden dürfe. Im […] Religionsunterricht äußern sich solche Haltungen dann als […] Weigerung […], sich überhaupt auf die Frage nach religiösen Gemeinsamkeiten und Unterschieden einzulassen. 1

Diese m.E. im Prinzip zutreffenden Einschätzungen möchte ich in diesem Aufsatz noch ausdifferenzieren und dadurch unterrichtlich frucht- bar machen. In einem ersten Schritt soll daher genauer untersucht werden, was Lernende eigentlich damit meinen, wenn sie sagen „Das muss jeder für sich selbst entscheiden“. Nach meiner unterrichtlichen Erfahrung lohnt es sich, (mindestens) vier Möglichkeiten zu unterscheiden. Im zweiten Abschnitt soll dann die Frage behandelt werden, wie man als Unterrichtender jeweils darauf reagieren kann. Es wird sich zeigen, dass sogar das Verhältnis von religiösen Überzeugungen und Toleranz berührt sein kann.

 


Hermeneutische Erwägungen zur Bedeutung der Äußerung

Es ist erstens an den Fall von Lernenden des Typs „naturwissenschaftlicher Nerd“ zu erinnern, nach deren Auffassung nicht nur religiöse oder ethische Fragen, wie sie im RU auftauchen, angeblich „sinnlos“ sind, sondern eigentlich jedwede Art geisteswissenschaftlicher Fragen. „Was soll man darüber so lange diskutieren? Das bringt doch eh nichts, das ist alles Gelaber“, ist etwa eine geläufige ihrer Auskünfte: Was nicht mit mathematischer Exaktheit bewiesen werden kann, lohne den Aufwand nicht; z.B. nach der Intention des Textautors zu fragen, denn das sei alles überinterpretiert, man könne das ja gar nicht wissen, weil man den Autor nicht fragen könne.

Es ist zweitens der Fall denkbar, dass der Lernende lediglich ausdrücken möchte, auf die gestellte Frage seien verschiedene Antworten denkbar; womit er keineswegs zwangsläufig meinen muss, er selbst wolle keine solche Antwort geben. Dass man den sprachlichen Ausdruck „Das muss jeder für sich selbst entscheiden“ in diese Richtung zu verstehen hat, ist z.B. häufig dann der Fall, wenn es im Unterricht um Annäherungen oder Vorannahmen zu einem komplexen Begriff geht: „Was versteht ihr unter Freiheit (oder auch unter „Liebe“, unter „Menschenwürde“)?“ – „Das muss jeder für sich selbst entscheiden.“ Das hieße dann also weniger: „Ich will mich da auf keinen Fall festlegen“, sondern: „Ich denke, dass es mehrere Definitionen dieses Begriffes gibt”. Dieses Recht auf Pluralität möchte der Lernende verteidigen gegen die – ob nun zu Recht oder zu Unrecht unterstellte – Vermutung, die Lehrkraft wolle aus geheimen pädagogischen Gründen auf nur einen ganz bestimmten, seiner Ansicht nach verengten Begriff hinaus.

Es ist sodann, drittens, aber auch denkbar, dass die Lernende wirklich etwas in der Art ausdrücken will: „Ich sehe für mich selbst keine Notwendigkeit, mich in dieser Frage zu positionieren.“

Und es ist schließlich, viertens, auch noch ein komplexerer Fall denkbar, der häufig daran erkennbar ist, dass die Lernenden dem berüchtigten Satz „Das muss jeder für sich selbst entscheiden“ noch eine Explikation der Art hinzufügen, sie seien nämlich der Meinung, man müsse „tolerant“ sein. Was meinen sie? Ist hier nicht in Wahrheit eine Einstellung erkennbar, welche unter „Toleranz“ ganz unreflektiert versteht „Nicht-Festgelegtsein“; eine Einstellung also, die eigentlich dafür plädiert, man solle sich in solchen Fragen (religiöser oder ethischer Art) lieber nicht so festlegen; noch schärfer: eine Einstellung, die eigentlich jedem, der dazu aber sehr wohl eine Meinung hat, unterstellt, er sei „intolerant“? Eine solche Einstellung verweist womöglich auf eine bedenkliche gesellschaftliche Entwicklung, nämlich, religiöse Überzeugungen per se unter Verdacht zu stellen. Davon wird noch zu sprechen sein. Meiner Einsicht nach ist dies das eigentlich gravierende Problem.

Als Zwischenfazit kann also am Ende dieses ersten Abschnittes festgehalten werden, dass die sprachliche Äußerung „Das muss jeder für sich selbst entscheiden“ viel komplexer ist, als es auf den ersten Blick scheint, und mindestens vier ganz verschiedener Explikationen fähig ist.

 


Didaktische Erwägungen zur Eignung bestimmter Entgegnungen auf die Äußerung

Geht man die soeben skizzierten vier Möglichkeiten, wie der berüchtigte Satz interpretiert werden kann, unter der Fragestellung durch, was man ihm als Lehrkraft entgegnen kann, so ist jedenfalls sofort einsichtig, dass die Klärung, welche der vier Möglichkeiten eigentlich vorliegt, von elementarer Wichtigkeit ist, und dass ein möglicher Irrtum der Lehrkraft darüber ganz erhebliche Interferenzen im Unterrichtsfortgang erzeugen kann, weil es möglich ist, dass der Lernende sich gänzlich missverstanden fühlt. Vorab sollte klar sein, und das ist gegenüber allen vier Fällen zu betonen, dass wir als Lehrkräfte im schulischen Unterricht sehr wohl darauf pochen können, dass sich die Lernenden inhaltlich positionieren. Wir können und sollen das, und zwar aus pädagogischen und curricularen Gründen, denn „Urteilskompetenz“ ist im Religionsunterricht ja eine von sechs Prozessbezogenen Kompetenzen. Freilich muss diese Tätigkeit, auf die wir Lernende verpflichten dürfen, korrekt beschrieben werden, und das ist mit Lernenden immer wieder auf einer Metaebene zu thematisieren: Erstens bewerten wir die Urteile der Lernenden nicht nach ihrer „Richtung“, sondern nach der Tragfähigkeit ihrer jeweiligen Begründung. Und zweitens darf sich diese Beurteilungstätigkeit durchaus in einem fiktiven, probeartigen Rahmen abspielen, etwa indem man aus Rollen heraus argumentieren und beurteilen lässt oder überhaupt Situierungen inszeniert.

Nun sollen alle vier Fälle der Reihe nach durchgegangen werden:

Es ist erstens zu betonen, womöglich vor allem gegenüber dem Typ „naturwissenschaftlicher Nerd“, aber auch gegenüber allen anderen Lernenden, dass es im Leben völlig unerlässlich ist, in sprachlichen Äußerungen, schriftlicher oder mündlicher Art, vermutete Intentionen herauszuarbeiten, und in bestimmten ethischen oder politischen Fragen zu urteilen und einen Streit um die Auslegung der Wirklichkeit zu beginnen. Dabei ist es vermutlich didaktisch klüger, nicht zu vollmundig vom „Streit um die Wahrheit“ zu sprechen, sondern – vorsichtiger – zu fragen, ob dieser oder jener Standpunkt plausibel ist oder nicht. Der Plausibilitätsbegriff ist schulisch sinnvoller als der Wahrheitsbegriff. Das kann man unterrichtlich zunächst an Fällen verdeutlichen, in denen es mehr oder weniger völlig unabweisbar ist: Sollen Frauen und Männer für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten? Sollen Weiße und Farbige die gleichen Rechte haben? Dass in diesen Fällen die Antwort, das muss jeder für sich selbst entscheiden, absurd wäre, sollte einleuchten. Freilich sollte diese Einsicht unterrichtlich nicht angebahnt werden mit der aus meiner Sicht unbeholfenen Formel „Man muss aber einen Standpunkt haben!“. Auch die Belehrung „Wenn man tolerant sein will, muss man selber einen Standpunkt haben“ ist didaktisch problematisch: Denn es gibt ja durchaus Fälle, in denen das nicht zutrifft: Man kann Agnostiker sein und sich auf den Standpunkt stellen: „Ich möchte mich mit religiösen Fragen nicht auseinandersetzen, ich möchte dazu keinen Standpunkt haben.“ Auch zur ethischen Frage nach aktiver Sterbehilfe beispielsweise könnte man sich auf diesen Standpunkt stellen, solange man nicht betroffen ist und solange man nicht, z.B. als Politikerin, dazu aufgefordert ist, an einer Abstimmung darüber teilzunehmen.

Der zweite Fall – „Ich denke, dass es mehrere Definitionen dieses Begriffes gibt” – kann schlicht durch eine entsprechende Nachfrage geklärt werden.

Komplizierter wird es vermutlich, dem dritten Typ – „Ich sehe für mich selbst keine Notwendigkeit, mich in dieser Frage zu positionieren“ – argumentativ zu begegnen: Wichtig ist hier zuallererst, dass unsere Unbeholfenheit oder Perplexität als Lehrkraft nicht zu einer solchen Reaktion führt, die bei der Schülerin den Eindruck entstehen lässt, als wären diejenigen Standards, die uns als Lehrkräften in Wahrheit ja geradezu heilig sind, nicht mehr in Geltung: Bejahung von Pluralität und Differenz, Pluralisierung der Wahrheitsfrage, Offenheit gegenüber jedweden Schülerinnenäußerungen. Vielmehr muss man die Situation als Lernchance wahrnehmen und der Schülerin signalisieren, dass sie im Grunde ganz richtig gesehen hat, dass es zu dem (gerade im Unterricht verhandelten) Thema in der Tat unterschiedliche Meinungen gibt und dass es dem Wesen dieses Themas entspricht, dass man nicht verpflichtet werden kann, sich dazu zu positionieren. (Denn auf den ersten Blick könnte man ja in der Tat einwenden, die Schülerin nehme hier lediglich die negative Religionsfreiheit in Anspruch, welche ja in der Tat gerade das Recht garantiert, sich nicht mit religiösen Dingen befassen zu müssen, wenn es einem nicht beliebt.)

Elegant wäre also vermutlich eine Reaktion der Art, der Schülerin erstens etwas über die Eigenart schulischer Anforderungen zu verdeutlichen und ihr zweitens etwas über negative Religionsfreiheit beizubringen: In der Schule stellen wir (gleichsam „künstlich“) absichtlich Situationen her, in denen man als Schülerin aufgefordert ist, zu etwas Stellung zu nehmen, um die Tätigkeit der Stellungnahme einzuüben – und zwar schlicht und einfach deswegen, weil diese Tätigkeit für das Leben wichtig ist. So kann ja auch im Politikunterricht die Aufgabe gestellt werden: „Beurteile die Haltung der FDP, wie sie aus dem Text hervorgeht“, ohne dass diese Aufgabe darauf zielen würde, jemanden dazu zu bringen, die FDP gut zu finden oder sie umgekehrt abzulehnen.

Obwohl es also „im richtigen Leben“ tatsächlich ein Recht auf negative Religionsfreiheit, von der gleich noch zu sprechen sein wird, gibt, ist es auf der Ebene der Schule trotzdem sinnvoll, sehr wohl zu fragen und zu beurteilen, ob dieses oder jenes Argument plausibel oder unplausibel ist. Zweitens kann man den Stier ja auch bei den Hörnern packen und die Weigerung der Schülerin als Lernchance in dem Sinne begreifen, dass man der ganzen Lerngruppe etwas über negative Religionsfreiheit beibringt: Sie ist ein Recht, das man natürlich in der Tat in Anspruch nehmen kann, und der Religionsunterricht sowie die Religion im Allgemeinen sollten dieses Recht hochhalten, es schützen und nicht gegen es polemisieren, wie es beide Kirchen lange getan haben. Und man sollte ein Bewusstsein dafür schaffen, dass sich auch die Gewährung negativer Religionsfreiheit nicht von selbst versteht. Sie ist ein hart erkämpftes Recht, das keineswegs überall auf der Welt gilt und wird durch solcherlei Verweigerungsprozesse eigentlich gerade nicht geschützt, sondern eher ausgehöhlt. Nicht die Formulierung „Das muss jeder für sich selbst entscheiden“, sondern „Das darf jeder für sich selbst entscheiden"2 spiegelt diesen Sachverhalt angemessen wieder.

Der schwierigste Fall ist der vierte, der Umgang also mit denjenigen Lernenden, die meinen, es sei „intolerant“, eine Überzeugung zu haben. Um diesen (vierten) Fall präzise diagnostizieren zu können, sei er hier noch etwas ausführlicher beschrieben: Manche Lernenden betonen z.B., dieser oder jener solle doch mal toleranter sein, das gehe einem ja ziemlich auf die Nerven, wie ernst der seine Überzeugung nehme. Gemeint ist in dieser Verwendung des Begriffes Toleranz also, Toleranz bestehe darin, man solle seine eigene Überzeugung nicht so wichtig nehmen. Das ist eine gewichtige Verschiebung im Begriff „Toleranz“, denn ursprünglich meint Toleranz ja nur den Verzicht darauf, den anderen (den mit der abweichenden Überzeugung) zu bekämpfen. Was bedeutet es, wenn das Wort so wie dargestellt verwendet wird? Es bedeutet nicht weniger, als dass Menschen mit religiösen Überzeugungen jedweder Art, egal welchen Inhaltes, als suspekt wahrgenommen werden. Nach meiner Erfahrung gibt es tatsächlich eine gesellschaftliche Tendenz in die Richtung, dass jede Form von Religiosität geradezu unter Fundamentalismusverdacht gestellt wird. Eine religiöse Überzeugung haben ist – in der Sprechweise dieser Lernenden – per se „intolerant“.
Es ist durchaus denkbar, dass man als Religionslehrkraft in der ständigen Befürchtung unterrichtet, von den Lernenden für „intolerant“ (im beschriebenen Sinne) gehalten zu werden. Man ist dann schnell versucht, religiöse Inhalte abzuschwächen, damit sie den Lernenden nicht ganz so unverständlich bis abstrus erscheinen. „Schülerorientierung“ heißt dann plötzlich v.a.: nicht so viel Bibel, nicht so viel religiöse Themen; denn für die, so meint man, interessieren sich die Lernenden ja nicht oder lehnen sie sogar ab. Der Religionsunterricht, so meint man weiter, soll aber Spaß machen und von den Interessen der Lernenden ausgehen; und plötzlich verlegt man sich nur noch auf populäre ethische Themen und marginalisiert wirklich religiöse Themen. Dabei wäre hier der richtige Ort, der Schülerin und der ganzen Lerngruppe erstens etwas über positive Religionsfreiheit und zweitens über den Toleranzbegriff beizubringen, was hier nur angedeutet werden kann: Positive Religionsfreiheit beinhaltet das (z. T. recht weitgehende) Recht, eine Religion zu haben und sie (auch in der Öffentlichkeit) auszudrücken und darzustellen. Dazu gehört u.a. die Teilnahme an religiösen Prozessionen, das Tragen von religiösen Symbolen (auch Kopftuch), das Recht auf Beschneidung (!), das Recht auf Teilnahme am Religionsunterricht, das Recht, an kirchlichen Feiertagen, die kein staatlicher Feiertag sind, Gelegenheit zu bekommen, am Gottesdienst teilzunehmen (ggf. ohne Lohnfortzahlung, aber ohne Urlaub nehmen zu müssen, vergleiche das Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage, II. Abschnitt). Von jemandem zu verlangen, diese Dinge bleiben zu lassen, sonst sei er intolerant, das ist in Wahrheit ein Akt der Intoleranz: Die vermeintlich so „tolerante“ Haltung verkehrt sich in ihr Gegenteil, wenn sie religiöse Haltungen und Ausdrucksformen verbieten will. Sehr schön verdichtet zeigte sich das an einer Zeitungsnotiz, die Folgendes berichtete: Ein Arbeitgeber wollte einer Arbeitnehmerin an einem kirchlichen Feiertag den Gottesdienstbesuch verwehren. Das Gericht gab aber der Arbeitnehmerin Recht. Der Arbeitgeber bezeichnete das Urteil als „Rückfall ins Mittelalter“. Dabei verhält es sich genau andersherum: Es ist durchaus kein Rückfall ins Mittelalter, wenn jemand in die Kirche gehen will, sondern es ist ein Rückfall ins Mittelalter, wenn jemand das einem anderen verbieten will. Von Toleranz, das wird etwa auch in der Philosophiedidaktik immer wieder betont, ist erst dann zu sprechen, wenn es sich wirklich um eine Haltung handelt, die wehtut.3 Sie ist eine Haltung, die einem richtig etwas abverlangt, weil man den Standpunkt des anderen eigentlich glattweg unmöglich findet, ihn aber trotzdem stehen lässt (sofern er vom Grundgesetz gedeckt ist).

 

Anmerkungen: 

  1. EKD (Hg.): Religiöse Orientierung gewinnen. Evangelischer Religionsunterricht als Beitrag zu einer pluralitätsfähigen Schule, Gütersloh 2014, 24.
  2. Diese Formulierung verdanke ich Miriam Bötel (Wolfenbüttel), die sie auf einer Fortbildung verwendet hat, als es um solche Fragen wie in diesem Aufsatz ging.
  3. Vgl. etwa das lesenswerte und für den Unterricht brauchbare Buch von Heiner Hastedt: Toleranz. Stuttgart 2012.