EVANGELISCH-KATHOLISCH und die ökumenische Zusammenarbeit im Religionsunterricht

von Gerald Kruhöffer

 

Im Religionsunterricht gewinnt das Gemeinsame von evangelischen und katholischen Christen an Bedeutung. Das zeigt sich in vielen Bereich der Praxis, und es wird zugleich auf der offiziellen Ebene deutlich - in der Denkschrift „Identität und Verständigung“, die im Jahre 1994 von der Evangelischen Kirche in Deutschland veröffentlicht wurde, und in der Grundsatzäußerung der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahre 1996, die unter dem Titel „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts. Zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts“ erschienen ist.

Bekanntlich ist nach dem Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) der Religionsunterricht an das Bekenntnis der Kirche gebunden, die ihn mitverantwortet. Zugleich bejaht die Denkschrift „die bereits praktizierte evangelisch-katholische Zusammenarbeit, hält es aber für dringend erforderlich, sie inhaltlich und institutionell auszubauen“ (S. 65). Die Deutsche Bischofskonferenz erklärt: „Konfession und Ökumene sind keine Gegensätze....; .... wenn es gelingt, auch mit den Augen anderer Konfessionen zu sehen, dann kann Ökumene gelingen. Genau dies aber ist die ökumenische Öffnung, die der konfessionelle Religionsunterricht noch entschiedener als bisher vollziehen muss“ (S. 58).

 

Neue Ansätze in Niedersachsen
Auf dieser Grundlage haben in den vergangenen Jahren intensive Gespräche zwischen den Schulreferenten aus der Konföderation evangelischer Kirche in Niedersachsen und aus den Schulabteilungen der katholischen Bistümer in Niedersachsen stattgefunden. Diese Gespräche haben zu der Übereinstimmung geführt, die ökumenische Zusammenarbeit im Religionsunterricht weiter zu fördern und zu verstärken. Entscheidende Aussagen lauten: „Die Bindung an das Bekenntnis schließt .... aus evangelischer wie aus katholischer Sicht ökumenische Gesinnung und Offenheit ein, sie rechtfertigt keine konfessionelle Engführung..... Zu konfessioneller Identität gehört darum eine ökumenische Ausrichtung, die den Dialog, die Verständigung und praktische Zusammenarbeit sucht, wo immer das möglich ist“ (Ziffer III, 4).

Die evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer in Niedersachsen haben sich darüber verständigt, unter bestimmten Bedingungen zeitlich befristet gemeinsam Religionsunterricht für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler vorzusehen. Ihr Konsens ist Voraussetzung für entsprechende Regelungen im erwähnten ministeriellen Erlass . So sehr die darin benannten praktischen und organisatorischen Fragen von Bedeutung sind, so ist die ökumenische Zusammenarbeit keinesfalls in erster Linie ein organisatorisches Problem.

Grundlegend wichtig ist, welches Verständnis von Gemeinsamkeit hinter der kirchlichen Übereinstimmung zum Erlass steht. Wird stillschweigend vorausgesetzt, dass ohnehin weitestgehende Gemeinsamkeiten im christlichen Glauben und Leben beider Konfessionen bestehen und verbleibende Differenzen heutzutage unbedeutend werden? Oder gehen die Kirchen bei den praktischen Regelungen ausdrücklich von einem gemeinsamen Unterricht konfessionell unterschiedener Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Lerngruppe aus? Eindeutig Letzteres gilt. Es geht um gemeinsamen Unterricht konfessionell unterschiedlich geprägter Schülerinnen und Schüler.

Den Unterrichtenden mit ihrem eigenen konfessionellen Profil stellt sich die Aufgabe, jeweils Anwalt auch der anderen Konfession zu sein. Nicht nur das Gemeinsame, sondern auch das Unterschiedene soll erkennbar werden. Erst von daher können wechselseitiges Verstehen und Annäherung geschehen. Nicht das Bild einer Ökumene der ohnehin (fast) Gleichen steht also hinter dem Erlass, sondern die Wirklichkeit der durchaus Unterschiedenen, aber durch ihren gemeinsamen Bezug auf das biblische Zeugnis grundlegend Verbundenen und aufeinander Achtenden.

Mit der Inkraftsetzung des Erlasses zum 1. August 1998 sind also nicht einfach verschiedene schulpraktische Probleme gelöst. Sie bedeutet vielmehr eine neue und interessante theologische und religionspädagogische Herausforderung. Wichtig ist jetzt eine Intensivierung des Gesprächs und des Austausches zwischen den Religionslehrkräften beider Konfessionen. Gerade bei der praktischen Umsetzung einzelner in dem neuen Erlass genannter Möglichkeiten geht es um theologisch und religionspädagogisch verantwortete Überlegungen und Entscheidungen.

Als Grundlage dafür sollen im folgenden zunächst theologische Fragen bedacht werden, an denen der Stand des gegenwärtigen ökumenischen Gesprächs deutlich wird - und zwar im Blick auf die Rechtfertigungslehre und das Kirchenverständnis. Im Anschluss daran geht es um die Frage, welche Konsequenzen daraus für den Religionsunterricht zu ziehen sind, und wie die ökumenische Zusammenarbeit religionspädagogisch verantwortet werden kann.

 

Gemeinsamkeiten entdecken
Im 20. Jahrhundert ist das Gemeinsame zwischen dem evangelischen und dem katholischen Christentum verstärkt in Erscheinung getreten. Dies hängt zweifellos mit gemeinsamen Erfahrungen zusammen - der Auseinandersetzung mit den säkularen Strömungen des Zeitgeistes, vor allem dem Konflikt mit antichristlichen Ideologien und den von ihnen beherrschten totalitären Diktaturen. Zugleich hat in beiden Konfessionen eine theologische Neubesinnung stattgefunden - im evangelischen Bereich durch einen intensive Beschäftigung mit reformatorischer Theologie, in der katholischen Kirche durch einen gegenüber der Tradition noch grundlegenderen theologischen Neuansatz und vor allem durch das 2. Vatikanische Konzil.

Mit alledem kam das, was Christen beider Kirchen verbindet, deutlicher zur Geltung. Gemeinsame Grundlage ist die Bibel, gemeinsam sind wichtige Bekenntnisse aus den ersten christlichen Jahrhunderten, etwa das Apostolische und das Nicänische Glaubensbekenntnis. In zunehmendem Maße ist der ökumenische Charakter der Taufe beachtet worden, die allerdings auch bereits in früherer Zeit von den verschiedenen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt wurde: Die Taufe bedeutet Aufnahme in die eine Kirche.

Darüber hinaus hat sich im Verständnis der Mitte der christlichen Botschaft eine Annäherung ergeben - in der Christusverkündigung und Rechtfertigungsbotschaft. An dieser für den Glauben und das Leben zentralen Frage war im 16. Jahrhundert die Einheit der Kirche zerbrochen; und gerade im Zentralen, an dem „Artikel, mit dem die Kirche steht und fällt“, hat die theologische Neubesinnung im 20. Jahrhundert wichtige Übereinstimmungen entdeckt. Die Entdeckung, wie wichtig diese grundlegenden Gemeinsamkeiten sind hat sich unter den Christen beider Kirchen verstärkt und belebt. Sie bedeutet einen großen ökumenischen Gewinn.

 

DAS ZENTRUM: DIE RECHTFERTIGUNGSBOTSCHAFT
Um die Bedeutung der heutigen Diskussion zu erfassen, ist es wichtig, sich den Ursprung der Auseinandersetzung zu vergegenwärtigen. Um der gebotenen Kürze willen sind dazu die programmatischen Formulierungen reformatorischer Theologie geeignet: Grundlage der christlichen Botschaft ist „allein die Schrift“ (=„sola scriptura“) und nicht die kirchliche Tradition. Zugang zu Gott finden die Menschen durch „Christus allein“ (=„solus Christus“); durch ihn geschieht die Erlösung / Rechtfertigung „allein aus Gnade“ (=„sola gratia“), die vom Menschen „allein aus Glauben“ (=„sola fide“) angenommen wird.

Dieses reformatorische Verständnis des Christentums enthielt eine scharfe Kritik an vielen im 16. Jahrhundert verbreiteten kirchlichen Anschauungen - z.B. an der Hochschätzung der kirchlichen Tradition, an der Bedeutung des Meßopfers, an der Anschauung von den verdienstlichen guten Werken. Auf diesem Hintergrund hat das Konzil von Trient (1545 - 1563) die reformatorischen Auffassungen verurteilt. Damit war die Spaltung der Kirche vollzogen; der Gegensatz zwischen evangelischer und katholischer Lehre verfestigte sich in den folgenden Jahrhunderten. Erst die theologische Neubesinnung auf katholischer Seite hat zu der Erkenntnis geführt, dass die reformatorische Position in vielen Punkten berechtigt und biblisch gut begründet ist. Die Auseinandersetzungen im 16. Jahrhundert waren von mancherlei Missverständnissen und polemischen Zuspitzungen belastet. Die Gemeinsamkeiten jedoch sind, wie gerade die neuere katholische Lutherforschung gezeigt hat , erheblich größer.

 

Zählt allein die Tat?
Inwiefern ist die Rechtfertigungsbotschaft überhaupt entscheidend für die Gegenwart und Zukunft? Wilfried Härle hat darauf hingewiesen, dass dazu unsere heutige Lebenssituation einen überraschenden Zugang bietet : „Wir müssen fortgesetzt zwischen einer Vielzahl von Lebensmöglichkeiten und Sinnangeboten wählen und so unser Leben selbst verantworten.“ „Du bist das, was du aus dir machst.“ Dadurch wird der Mensch einem Leistungsdruck und Erfolgszwang unterworfen, sich im Letzten ständig selber rechtfertigen zu müssen - vor sich, vor anderen Menschen und vor Gott. Diese Forderung wird dann oft als ein unerträgliches Maß an Verantwortung und als eine Überlastung empfunden.

 

Bedingungslos angenommen
Die christliche Botschaft unterscheidet zwischen der Person und den Taten. Ein Mensch ist mehr als das, was er getan hat. „Das ist auch der Grund, warum die Würde der Person nicht abhängt vom Wert ihrer Werke. Und deshalb darf auch niemandem diese unverfügbar gegebene Würde abgesprochen werden“ . Die Rechtfertigungsbotschaft, die in der Geschichte Jesu Christi ihren Grund hat, gibt uns die bedingungslose Zusage: Du bist in einem letzten, unbedingten Sinn bejaht und angenommen, du bist von Gott gerechtfertigt, von ihm geliebt. Dadurch bekommt dein Leben einen unzerstörbaren Grund und eine unverlierbare Würde. Die Rechtfertigungsbotschaft erwartet vom Menschen als Antwort den Glauben, d.h. das Vertrauen, das sich auf diese Zusage verlässt. „Zwanghafte Selbstrechtfertigung wie zwanghafte Selbstverwirklichung erfahren hier eine Grenze“ . Die empfangene Rechtfertigung befreit vielmehr zu einem Leben, das von Vertrauen und Liebe bestimmt ist.

Die Befreiungstheologie der Rechtfertigungslehre hat damit eine höchst aktuelle Pointe: „Die schlechthinnige Abhängigkeit von Herrschaft, Sachzwang und Selbstbesessenheit wird durchbrochen von einer schlechthinnigen Befreiung. Hier ist der mittelalterliche Individualist Martin Luther ganz nahe beim modernen Menschen“ . Gerade diese aktuelle Relevanz ist eine Herausforderung an evangelische und katholische Christen, die zentrale Aussage der christlichen Botschaft in ihrer Bedeutung wahrzunehmen; und es ist die Herausforderung an die beiden Kirchen, sich die Rechtfertigungslehre gemeinsam zu eigen zu machen.

 

Ökumenischer Dialog
Die theologische Neubesinnung im 20. Jahrhundert hat zu einer Annäherung im Verständnis der Rechtfertigungslehre geführt. Vor allem seit dem 2. Vatikanischen Konzil hat der Dialog zwischen den Konfessionen an Intensität gewonnen. So hat der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen bereits im Jahr 1986 die Studie „Lehrverurteilungen - Kirchentrennend?“ erarbeitet, und diese Veröffentlichung hat auch von der Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands zusammen mit den anderen Kirchen in der Evangelischen Kirche Deutschlands kirchliche Anerkennung gefunden. Nun haben der Lutherische Weltbund und der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen eine „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre 1997“ vorgelegt. Diese Erklärung will Bilanz ziehen, die Ergebnisse der Dialoge zusammenfassen und es so den Kirchen ermöglichen, sich verbindlich dazu zu äußern.

In der Erklärung wird das gemeinsame Verständnis der Rechtfertigung auf der Grundlage der biblischen Botschaft in einer Reihe von zentralen Aussagen entfaltet; besonders pointiert kommt die Intention in Ziffer 17 zum Ausdruck: „Gemeinsam sind wir der Überzeugung, dass die Botschaft von der Rechtfertigung uns in besonderer Weise auf die Mitte des neutestamentlichen Zeugnisses von Gottes Heilshandeln in Christus verweist: Sie sagt uns, dass wir Sünder unser neues Leben allein der vergebenden und neuschaffenden Barmherzigkeit Gottes verdanken, die wir uns nur schenken lassen und im Glauben empfangen aber nie - in welcher Form auch immer - verdienen können.“
Diskussion um die „Gemeinsame Erklärung“

Das Bemühen, die gemeinsame Überzeugung im Blick auf die Rechtfertigungslehre zu formulieren, hat eine kontroverse Diskussion hervorgerufen . Sie richtet sich auf verschiedene Punkte, vor allem auf die Aussage, dass die Rechtfertigungslehre das Kriterium darstellt, das alle christlichen Lehren bestimmt und an dem sich das ganze christliche Leben messen lassen muss. Die ursprüngliche Aussage ist allerdings an dieser Stelle geändert worden. In der jetzt vorliegenden Fassung ist die Rechtfertigungslehre „ein unverzichtbares Kriterium“. Lutheraner betonen „die einzigartige Bedeutung dieses Kriteriums“, Katholiken sehen sich „von mehreren Kriterien in Pflicht genommen“ (Ziffer 18).

Deshalb lautet die Kritik: „Wenn man sich an diesem entscheidenden Punkt unterscheidet, hat man keinen Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre formuliert, sondern ist im besten Fall auf dem Wege dorthin“ (E. Jüngel) . Auch W. Härle kommt in der Analyse der Erklärung zu dem Ergebnis, dass an entscheidenden Punkten im Verständnis der Rechtfertigung kein Konsens erreicht werden konnte . Inzwischen haben sich 141 evangelisch-theologische Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer geäußert und das „Votum der Hochschullehrer zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ veröffentlicht. In dieser Stellungnahme heißt es: „Ein Konsens in der Rechtfertigungslehre muss .... die Wahrheit der Rechtfertigung durch den Glauben unverkürzt zur Geltung bringen....“ „einen solchen Konsens bietet die GE (Gemeinsame Erklärung) jedoch nicht.“

Eine ausführliche Analyse ist in diesem Zusammenhang nicht möglich; doch sollen jedenfalls stichwortartig einige Fragen genannt werden, die in der Diskussion eine Rolle spielen: Kommt zur Geltung, dass die Rechtfertigung durch Wort und Sakrament vermittelt wird, und dass sie allein durch den Glauben angenommen wird? Ist eine Einigung über das Verständnis der Sünde (also dessen, was den Menschen von Gott trennt) erreicht? Gibt es Zustimmung zu der reformatorischen Erkenntnis, dass der Gerechtfertigte „Gerechter und Sünder zugleich“ ist? Ist das Verhältnis der göttlichen Gnade zu den menschlichen Werken angemessen beschrieben? Kurz: Bei alledem geht es nicht um ein theologisches Glasperlenspiel, sondern um die elementare Frage nach der Wahrheit. Die Rechtfertigungsbotschaft ist nach evangelischer Überzeugung „die grundlegende Wirklichkeit des Lebens der Christen wie der Kirche.“ Deshalb geht es darum, zu prüfen, ob sie in ihrer Intention wirklich erfasst ist und ihre Bedeutung für das Leben der Christen wie der Kirche angemessen wahrgenommen wird.

Bei der Frage nach der Rechtfertigung kommt zugleich die Frage nach dem Kirchenverständnis in den Blick. Dieser Zusammenhang wird in der Gemeinsamen Erklärung angesprochen, er wird von den Kritikern der Erklärung nachdrücklich betont. Deshalb ist es sinnvoll, jetzt zunächst die Frage nach der Kirche im gegenwärtigen ökumenischen Gespräch aufzunehmen.

 

KIRCHENVERSTÄNDNIS
Auch das Bewusstsein von der Einheit der Kirche ist im 20. Jahrhundert in starkem Maße gewachsen. Durch das 2. Vatikanische Konzil haben die nichtkatholischen Kirchen eine neue Wertung erfahren: Sie werden nicht mehr wie in früherer Zeit als häretisch beurteilt, vielmehr sind nach Auffassung des Konzils auch in ihnen (also z.B. in den evangelischen Kirchen) wesentliche Elemente der göttlichen Offenbarung und des Glaubens an Jesus Christus lebendig. Allerdings wird zugleich eine Einschränkung gemacht: Die nichtkatholischen Gemeinschaften haben nicht an der Fülle der sakramentalen Gnade Anteil, die der römisch-katholischen Kirche gegeben ist.

Das schwierigste Problem im Blick auf die Einheit der Kirche bleibt die Frage des kirchlichen Amtes. Nach römisch-katholischem Verständnis hat Jesus Christus das Amt selbst eingesetzt und den Aposteln verliehen. Von ihnen reicht die ununterbrochene Kette der „apostolischen Sukzession“ bis in die Gegenwart, da mit der Ordination die Vollmacht des Amtes weitergegeben wird. Eine besondere Ausprägung hat das Amtsverständnis durch die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes bekommen, die vom 1. Vatikanischen Konzil (1870) als Dogma verkündigt worden ist. Dieses Dogma besagt: Wenn der Papst offiziell („ex cathedra“) in Fragen des Glaubens und der Sittenlehre eine in der göttlichen Offenbarung enthaltene Wahrheit zum verbindlichen Dogma erklärt, dann kommt diesem Dogma Unfehlbarkeit zu. Darüber hinaus haben auch andere offizielle Verlautbarungen des Papstes (z.B. Enzykliken) lehramtliche Verbindlichkeit.

 

Wie ist eine Einigung möglich?
Die entscheidende Frage im ökumenischen Gespräch ist nun: Kann es in der Frage des Amtes zu einer Einigung zwischen den Konfessionen kommen? Nur wenn eine solche Einigung gelänge, könnte es auch zur Gemeinschaft im Abendmahl kommen. Nach römisch-katholischer Auffassung kann nur ein geweihter Priester, der in der Kontinuität der apostolischen Sukzession steht, das Sakrament vollgültig spenden. So wäre erst bei einer Anerkennung der kirchlichen Ämter die Gemeinschaft im Abendmahl als wesentliches Element der kirchlichen Gemeinschaft möglich.

 

Marienverehrung
In der katholischen Kirche hat die Marienverehrung eine lange Tradition. Diese praktizierte Marienfrömmigkeit wurde dadurch verstärkt, dass im neueren Katholizismus zwei Mariendogmen verkündigt wurden. Im Jahre 1854 proklamierte Papst Pius IX die Lehre von der „unbefleckten Empfängnis Marias“. Nach diesem Dogma ist Maria bei ihrer Empfängnis durch ein einzigartiges Gnadenwerk Gottes im Blick auf die Verdienste Christi von der Erbsünde bewahrt geblieben. Das im Jahre 1950 von Pius XII verkündete Dogma lehrt die Aufnahme Marias nach vollendetem Lebenslauf mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit. In der Intention dieses Dogmas wird Maria dabei zum Bild für die Kirche: Wie durch Maria Gottes Heil in die Welt kam, so kommt durch die Kirche das Heil zu den Menschen.

In der neueren katholischen Theologie werden diese Aussagen teilweise zurückhaltender gedeutet: Wegen des Bezuges auf Jesus Christus seien nicht alle Aussagen über Maria von gleichem Gewicht. In diesem Sinne dürften auch viele katholische Christen, zumal unter den Gebildeten, die Aussagen über Maria verstehen, falls sie sich nicht noch stärker von der offiziellen Lehrmeinung distanzieren. Daneben gibt es auch im heutigen Katholizismus andere Ausprägungen der Frömmigkeit, in denen die Marienverehrung eine große Rolle spielt. Im Blick auf die offizielle Lehrentwicklung in den Mariendogmen wird man nicht um die grundsätzliche Frage herumkommen, ob die römisch-katholische Kirche „anerkennen kann, dass man auch ohne Maria ein guter Christ sein und selig werden kann, ob sie also den direkten Zugang zu Gott und Christus ohne Maria anerkennen kann“ .

 

Religiöse Praxis
Für die Wahrnehmung der beiden Konfessionen fallen am ehesten eine Reihe von Besonderheiten im gelebten Glauben bzw. in der Frömmigkeitspraxis auf. Für Evangelische sind dies bei der katholischen Kirche beispielsweise die Siebenzahl der Sakramente, zu denen Taufe, Eucharistie (Abendmahl), Firmung, Buße, Ehe, Krankensalbung und Priesterweihe zählen. Für die Biographie der Kinder spielt die Erstkommunion eine Rolle, auf die nach einigen Jahren die Firmung folgt. Die katholische Kirche hat eine Reihe besonderer Feiertage, die in mehreren Bundesländern auch staatliche Feiertage sind - z.B. Heilige Drei Könige (am 6. Januar, evangelisch: Epiphanias), Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen.

Für evangelische Besucher fallen Besonderheiten in der Ausgestaltung katholischer Kirchen auf - wie z.B. das ewige Licht, das Weihwasserbecken, der Beichtstuhl, der Marienaltar, die Darstellung des Kreuzweges Jesu und Heiligenfiguren. Die Grundstruktur des katholischen Gottesdienstes ist vor allem seit der Liturgiereform in ihrer Nähe zur Grundstruktur evangelischer Gottesdienstordnungen deutlich geworden. Allerdings ist der katholische Gottesdienst liturgisch vielfältiger ausgestaltet. Bei alledem handelt es sich um Entfaltungen des religiösen Lebens, die im Laufe einer langen geschichtlichen Entwicklung gewachsen sind. Sie sind Ausdruck einer Vielfalt christlicher Lebensformen, aber die haben keine grundsätzliche dogmatische Bedeutung und können daher auch nicht als kirchentrennend angesehen werden.

Von grundsätzlichem Gewicht ist allerdings das Verständnis der Sakramente. Dabei wird schon durch die Siebenzahl der Sakramente deutlich, dass im Katholizismus die Kirche durch ihr sakramentales Handeln für das Leben der Gläubigen eine größere Bedeutung hat, als das im evangelischen Bereich der Fall ist. Im Blick auf das Verständnis der Sakramente hat sich in den ökumenischen Gesprächen eine Annäherung ergeben. So liegt in der Erklärung über „Taufe, Eucharistie und Amt“, dem „Lima-Text“ aus dem Jahre 1982 eine Deutung der Taufe und des Abendmahls vor, der evangelische wie römisch-katholische Theologen zugestimmt haben.

 

Aktuelle Fragen der Sozialethik
Im Blick auf sozialethische Fragen sind zwei Aspekte im ökumenischen Gespräch bzw. im gemeinsamen Handeln der Kirchen zu beachten. Auf der einen Seite gibt es viele Möglichkeiten, bei denen die evangelische und katholische Kirche gemeinsam in der Öffentlichkeit wirken können. Ein Beispiel aus der letzten Zeit ist das „Sozialwort“ der Kirchen „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ , das der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz gemeinsam vorgelegt haben. Die Kirchen wollen hier nicht detaillierte Empfehlungen geben oder zu aktuellen politischen Streitfragen Stellung beziehen. Vielmehr geht es ihnen darum, auf der Grundlage der biblischen Botschaft, des christlichen Verständnisses vom Menschen und der christlichen Ethik einen Grundkonsens für eine zukunftsfähige Gesellschaft zu suchen und „für das einzutreten, was dem solidarischen Ausgleich und dem Gemeinwohl dient“.

Auf der anderen Seite gibt es im Bereich der Sozialethik Fragen, bei denen eine spezifisch katholische Auffassung in Erscheinung tritt. Ein Beispiel dafür ist das Schreiben des Papstes an die deutschen Bischöfe zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Nach diesem Schreiben sollen die Beratungsstellen in katholischer Trägerschaft aus der staatlichen Beratung aussteigen, da nach päpstlicher Auffassung durch die vorliegende Beratungspraxis der Schutz des ungeborenen Lebens nicht gewährleistet ist. In der neueren katholischen Theologie wird die „medizinische Indikation“ (= Schwangerschaftsabbruch, falls das Leben der werdenden Mutter bedroht ist) aus ethischer Verantwortung zugestanden. Auf evangelischer Seite wird betont: Das Leben als Gabe des Schöpfers erfordert eine besondere Verantwortung für das Leben. Es geht dabei um die Würde des ungeborenen Lebens und zugleich um die Würde der Frauen; dabei ist die Gewissensentscheidung der Einzelnen zu respektieren.

Auch katholische Christen haben im konkreten Fall der päpstlichen Verlautbarung widersprochen, so das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken; man versucht, eine Möglichkeit zu finden, um die Beratung weiterzuführen. In jedem Fall zeigt sich an dieser Frage, dass der päpstliche Anspruch, eine verbindliche Auslegung des Glaubens und der Sittenlehre zu geben, ein Problem für die ökumenische Gemeinsamkeit darstellt.

 

Wie geht es weiter?
Der Konfessionskundler Reinhard Frieling fasst die ökumenische Problemlage im Blick auf das Kirchenverständnis folgendermaßen zusammen: „Ich formuliere einmal provozierend schlicht das konfessionelle und ökumenische Problem: Wir sind im Glauben an den dreieinigen Gott und seine Erlösung durch Jesus Christus eins, aber uneins darüber, was wir von uns selbst, von der Kirche und ihrer Autorität und von den Autoritäten in den Kirchen glauben“ . Bereits früher hatte Hans Grass kritisch bemerkt: „Die heute geführte Amtsdiskussion geht ja darin an der Wirklichkeit vorbei, dass sie oft geradezu ängstlich die Papstfrage ausklammert. Volk Gottes und Papst das ist der eigentliche Streitpunkt“ .

Auch die evangelische Theologie und Kirche sind angefragt. Katholische Christen haben Anfragen gewiss auch an die evangelische Kirche, ihre Theologie und praktische Frömmigkeit. Solche Anfragen können nicht in diesem Zusammenhang benannt, sie müssten besser auch von einem katholischen Theologen erörtert werden. Wichtig ist aber, dass das Gespräch mit dem Ziel weiterer Klärungen und möglicher Annäherungen in Gang bleibt.

Es stellt sich die Frage: Wie geht es weiter in der Ökumene? Wie kann es gelingen, auf dem Weg zur Einheit der Kirche voranzukommen? Ist ein „Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre“ erreicht? Kann auf dieser Grundlage eine Annäherung im Kirchenverständnis gelingen? Mit diesen Fragen ist nun noch einmal auf die oben skizzierte Diskussion über die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ in ihrer Bedeutung für das Kirchenverständnis zurückzukommen.

Die Erklärung betont, dass der Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre sich im Leben und in der Lehre der Kirchen auswirken muss - vor allem im Blick auf „das Verhältnis von Wort Gottes und kirchlicher Lehre sowie die Lehre von der Kirche, von der Autorität in ihr, von ihrer Einheit, ihrem Amt und von den Sakramenten, schließlich von der Beziehung zwischen Rechtfertigung und Sozialethik“ (Ziffer 43).

Die Kritiker wenden demgegenüber ein, dass von dem behaupteten Konsens in der Rechtfertigungslehre auch Konsequenzen für das Verständnis der Kirche und der sich daraus ergebenden Praxis erkennbar sein müssten. So heißt es in dem Votum der Hochschullehrer: „Ein Konsens in der Rechtfertigungslehre muss .... sich unmittelbar niederschlagen im Verhältnis der Kirchen zueinander, in ihrer gegenseitigen Anerkennung als Kirche Jesu Christi und in der Anerkennung ihres die Rechtfertigung öffentlich verkündigenden Amtes“ (Ziffer I).

Für eine Zustimmung plädiert der leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands, Horst Hirschler: „Ich bin der Überzeugung, dass trotz der Mängel der GE (= Gemeinsamen Erklärung), auf die ich selber immer hingewiesen habe, die Übereinstimmungen in der Rechtfertigungslehre zu würdigen sind... Deshalb halte ich ein differenziertes Ja zur GE für geboten“ . In dem ablehnenden Votum der Professoren heißt es: „VII. Aufgrund der vorgetragenen Bedenken fordern wir dazu auf, die GE in der vorliegenden Form abzulehnen. Will man jedoch die GE nicht in jeder Hinsicht ablehnen, dann muss in jedem Falle verneint werden, dass die GE einen ‘Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigung darstellt’ „ .

Die zuletzt genannte Einschränkung sowie die Formulierung vom „differenzierten Ja“ weisen auf die Vielschichtigkeit der Problematik hin.

Dies wäre zu beachten, wenn die Synoden der einzelnen lutherischen Landeskirchen dazu Stellung nehmen, ob zwischen Lutheranern und Katholiken „ein Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre besteht“ (Ziffer 40), und damit die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts heute die andere Konfession nicht mehr treffen.

Zweifellos ist es zu begrüßen, dass auch in der Öffentlichkeit eine Diskussion begonnen hat, und viele Interessierte neu nach den Grundlagen der christlichen Botschaft fragen. Die kritische Auseinandersetzung innerhalb der evangelischen Theologie und Kirche sollte dabei ein Anlass sein, im Verständnis der Rechtfertigungslehre als der Mitte und Grenze reformatorischer Theologie eine breite Übereinstimmung zu suchen. Dies dürfte die beste Voraussetzung dafür sein, auch zu einer tragfähigen ökumenischen Gemeinsamkeit zu kommen und die aktuelle Relevanz der Rechtfertigungsbotschaft in der gegenwärtigen Lebenswelt deutlich zu machen.

 

FOLGEN FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Es ergibt sich die Frage: Welche Konsequenzen sind aus der gegenwärtigen theologischen Diskussion für die Religionspädagogik zu ziehen? Was ergibt sich aus dem ökumenischen Dialog der Gegenwart für die Zielsetzung, die ökumenische Zusammenarbeit im Religionsunterricht zu verstärken? Wenn man sich die im vorigen Abschnitt beschriebene Diskussion über die zwischen den Konfessionen noch offenen bzw. strittigen Probleme vergegenwärtigt, dann kann sich die Frage stellen, von welchen Übereinstimmungen die ökumenische Zusammenarbeit im Religionsunterricht ausgehen kann, oder ob die noch strittigen Punkte die Zusammenarbeit schwierig oder gar unmöglich machen. Um im Blick auf diese Fragen zu einer begründeten Stellungnahme zu kommen, sollten folgende Gesichtspunkte bedacht werden.

 

Zehn Thesen

  1. Der Religionsunterricht wird an öffentlichen Schulen als ordentliches Lehrfach „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt.
    Worin diese Grundsätze inhaltlich bestehen, das kann nicht von dem - weltanschaulich neutralen - Staat bestimmt werden; es ergibt sich vielmehr aus der Selbstinterpretation, die von den Religionsgemeinschaften, in unserem Zusammenhang von der evangelischen und katholischen Kirche, gegeben wird.
  2. Wenn die Religionsgemeinschaften, also die evangelische und katholische Kirche, bestimmte Übereinstimmungen in ihren Grundsätzen feststellen und dies auch öffentlich erklären, dann ist dies die grundlegende Voraussetzung für eine ökumenische Zusammenarbeit im konfessionellen Religionsunterricht.
  3. Für eine solche Regelung ist eine offizielle kirchliche Erklärung zur Einheit in grundlegenden Fragen der Lehre - Rechtfertigung oder Kirchenverständnis - nicht erforderlich. Wie man seit dem 2. Vatikanischen Konzil gemeinsame Wortgottesdienste feiert, so ist auch im Unterricht - zumal an einer öffentlichen Schule - ökumenische Zusammenarbeit sinnvoll und geboten.
  4. Die Übereinstimmung der evangelischen und katholischen Kirche in der Rechtfertigungslehre und eine weitere Annäherung im Kirchenverständnis würden der ökumenischen Zusammenarbeit zweifellos neue Impulse geben. Auf der anderen Seite ist aber das Bewusstsein der Gemeinsamkeiten so weit gewachsen, dass Möglichkeiten der Kooperation im Religionsunterricht schon jetzt verstärkt wahrgenommen werden können.
  5. In der Rechtfertigungslehre werden zumindest unterschiedliche Akzente gesetzt, im Kirchenverständnis unterscheiden sich die evangelische und katholische Auffassung. Dieser Tatsache entspricht es, dass es an den Schulen evangelischen und katholischen Religionsunterricht gibt. Dieser Tatbestand wird durch die neuen Regelungen vorausgesetzt und nicht aufgehoben. Der Religionsunterricht hat immer eine „konfessorische“ Dimension; d.h. er bezieht sich auf eine bestimmte Glaubensüberzeugung, auf das christliche Bekenntnis in seiner evangelischen oder katholischen Ausprägung. Aber so wie es auf der theologischen Ebene einen ökumenischen Dialog gibt, so sollte es auch auf der Ebene des Religionsunterrichts in verstärktem Maße zum gegenseitigen Austausch und zum Gespräch zwischen Angehörigen beider Konfessionen kommen.
  6. Die ökumenische Zusammenarbeit im konfessionellen Religionsunterricht darf keinesfalls als bloß organisatorisches Problem gesehen werden (Die organisatorischen Fragen sind natürlich sorgsam zu bedenken.). Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, mögliche Schritte der Kooperation in religionspädagogischer Verantwortung wahrzunehmen.
  7. Für Unterrichtende wird es zunehmend wichtig, die andere Konfession besser kennen zulernen - im Blick auf ihr Selbstverständnis und im Blick auf die Formen gelebter Religion. Es ist wichtig, sich mit den Grundzügen der heutigen ökumenischen Diskussion auseinander zusetzen, um die eigene Gesprächs- und Urteilsfähigkeit zu vertiefen. Unersetzlich bleibt dabei die persönliche Begegnung und die Erfahrung gemeinsamer Arbeit.
  8. Die bisherigen Gesichtspunkte müssen allerdings noch in einen größeren Zusammenhang gestellt werden, um ihre Bedeutung wie ihre Begrenzung angemessen wahrzunehmen. Die interkonfessionelle und ökumenische Perspektive ist im Religionsunterricht zwar eine wichtige Dimension, aber sie ist nur eine Dimension neben anderen.
  9. Im Religionsunterricht heute geht es für etliche Schülerinnen und Schüler um eine Erstbegegnung mit dem Phänomen der Religion, z.B. in der Erschließung der Bibel. Oder es werden Fragen gegenwärtiger Ethik aus christlicher Perspektive thematisiert. Bei diesen Themen spielen zunächst konfessionelle Aspekte kaum eine Rolle, im Gegenteil: Gerade bei der Interpretation der Bibel haben sich die evangelische und katholische Auslegung sehr stark angenähert; und in der Auseinandersetzung ethischer Gegenwartsfragen wird gegenüber nichtchristlichen Anschauungen das Gemeinsame christlicher Urteilsbildung stärker hervortreten. Wenn aber in bestimmten Punkten unterschiedliche Auffassungen zwischen der evangelischen und katholischen Position vorliegen, dann sollten sie (zumal mit älteren Schülerinnen und Schülern) sachgemäß bearbeitet und offen diskutiert werden.
  10. Nach evangelischem Verständnis erschließt die im Christusgeschehen begründete Rechtfertigungsbotschaft die Freiheit des Glaubens. Diese grundlegende Befreiungserfahrung verwehrt einen engen Konfessionalismus und ist gerade darin für den evangelischen Religionsunterricht maßgebend. Er ist seinem inneren theologischen Sinn nach „grundsätzlich ökumenisch auszurichten, und er kann nicht ökumenisch sein, wenn er nicht in dem genannten Verständnis evangelisch ist“ .

Text erschienen im Loccumer Pelikan 2/1998

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