Der Mensch – Herr über Leben und Tod? ( Teil II) Eine Unterrichtseinheit für die 12./13. Jahrgangsstufe

von Beate von der Heide
 

 

Ethische Urteilsbildung im Zusammenhang mit der Forschung an menschlichen Stammzellen

Der 1. Teil dieser Unterrichtseinheit, der eine ausführliche Sachanalyse sowie didaktische Vorüberlegungen umfasst, ist im vorigen Pelikan-Heft (Nr. 1, 2003) erschienen.

1. Stundenplanung

Die Unterrichtsreihe ist für vier Doppelstunden angelegt, als Abschluss der Einheit ist ein Besuch in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) geplant, wo ein Expertengespräch mit dem Medizinethiker Dr. med. Gerald Neitzke stattfinden wird. Durch Herrn Lichtner und Herrn Neitzke wird die Einheit gerahmt von einem Austausch mit Experten, so dass die Lernenden zu Beginn wie zum Abschluss die Möglichkeit haben werden, sowohl fachliche Fragen zu stellen als auch in einen Erfahrungsaustausch zu treten, was besonders in dem Gespräch mit Herrn Neitzke zum Tragen kommen soll. Das Konzept der Öffnung von Schule soll dabei die Distanz zwischen Schule und Leben aufheben, ohne dass Schule den besonderen Charakter als Lern- und Erfahrungsraum verliert. Das Gespräch mit Herrn Neitzke erfüllt die Funktion einer Zusammenführung der ethischen Positionen, die innerhalb der Unterrichtseinheit erarbeitet wurden, sowie eine Bündelung und Erweiterung der Thematik durch die Position der Wissenschaft/ Medizin, die durch Herrn Neitzke beiderseits vertreten wird. Durch den genuin diskursiven Charakter des Gespräches werden die Lernenden zur Teilnahme am Diskurs aufgefordert.

In den vier Doppelstunden sollen drei Bereichskomplexe der Thematik des therapeutischen Klonens behandelt werden: Die Fragen danach, was der Mensch ist, was der Mensch darf und was der Mensch hoffen darf. Da ich mit einem hohen Gesprächsbedarf in der Gruppe und daher mit möglichen Verschiebungen in der ursprünglichen Planung rechne, ist eine Stunde als ‘Pufferstunde’ eingeplant.

 

Was ist der Mensch?
Die erste Doppelstunde

In der ersten Doppelstunde wird es in Anknüpfung an das Expertengespräch zunächst darum gehen, die anstehende Unterrichtseinheit in der thematischen Struktur des Semesterthemas zu verorten sowie in den Problemhorizont der Diskussion um das therapeutische Klonen einzuführen. Dafür ist es notwendig, vorab Voreinstellungen und Kenntnisse der Lernenden zu erkennen.

 

Zum Einstieg "tacheles"

Die Talkshow der evangelischen Kirche ‘tacheles’ mit dem Thema ‘Wird der Mensch zum Schöpfer? – Umstrittene Gentechnik’, die am 29. Januar 2001 in der Marktkirche von Hannover stattfand, halte ich als Einstieg für geeignet, weil der Talkshowcharakter der Sendung meiner Meinung nach repräsentativ dafür ist, wie in der Öffentlichkeit überwiegend mit der Thematik umgegangen wird.1 Zum einen knüpft der Einstieg auf diese Weise an die Vorkenntnisse und die Voreinstellung der Lernenden an, zum anderen bietet er die Möglichkeit, Kritik an einer derartigen Form der Auseinandersetzung zu üben. Darüber hinaus können aufgrund des eher schlagwortartigen Austausches der Diskussionsteilnehmer Fragen und Hypothesen bezüglich der einzelnen Positionen entwickelt werden. Dieser Einstieg führt direkt in den Mittelpunkt der Unterrichtseinheit, provoziert eine Fragehaltung bezüglich einzelner Positionen, die so innerhalb der folgenden Stunden geprüft und untersucht werden können.

In dem gewählten Diskussionsausschnitt geht es um die Frage der Befürwortung oder Ablehnung embryonaler Stammzellforschung, wobei Professor Ottmar Wiestler aus dem Bereich Neuropathologie der Bonner Unikliniken befürwortet, eine Gesetzeslücke zu nutzen und an importierten Embryonen zu forschen, um daraus Zellen des Nervensystems herzustellen, die Defekte des Gehirns reparieren können. Peter Stadler, Geschäftsführer der Artemis Pharmaceuticals und Befürworter der embryonalen Stammzellforschung, bringt das Argument vor, dass in Großbritannien und anderen Ländern der Umgang mit embryonalen Stammzellen moralisch-ethisch anders beurteilt wird als in Deutschland und man unter Beachtung einer Konsensbildung über die Richtigkeit der deutschen Beurteilung des Sachverhaltes nachdenken müsse. Der Behinderte Christian Judith plädiert für einen sensiblen Umgang mit der Thematik, da es seiner Meinung nach um die Frage der ‘Menschenwürde’ gehe. Auf die Frage des Moderators, warum man, unter Berücksichtigung des Schöpfungsauftrages an den Menschen, nicht die Gene "durchleuchten" und "auf den neuesten Stand" bringen dürfe, antwortet Margot Käßmann, dass die Kirche Forschung gegenüber nicht grundsätzlich abgeneigt sei. Der Forschung müsse jedoch Grenzen gesetzt werden, Embryonen als Keimzelle des Lebens seien unbedingt schützenswert. Biblisch führt sie Psalm 139 mit dem Zitat: "Ich habe dich bereits im Keim erkannt" an. Alternative Forschungswege wie die an adulten Stammzellen befürwortet sie. Professor Wiestler führt am Ende des Ausschnittes das Argument der Erfolgsgarantie für therapeutische Zwecke durch die embryonale Stammzellforschung an sowie die Gefahr einer Isolation der deutschen Forschung, wenn sich diese der aktuellen internationalen Entwicklung entzöge. So sind die wichtigsten an der öffentlichen Diskussion beteiligten Positionen präsent: Die der Forschung, Wirtschaft, Kirche und der Betroffenen. Da der Schwerpunkt der folgenden Stunden, wie von den Lernenden selbst bestimmt, auf der theologischen Argumentation liegen wird, rechne ich diesbezüglich mit Fragen zu Psalm 139 sowie zu der Interpretation des Herrschaftsauftrages in den Schöpfungsberichten. Auf jeden Fall ist von einer kritischen Haltung der Lernenden sowohl gegenüber der Aufarbeitung des Themas in der Sendung als auch von der Präsentation der Diskussionsteilnehmer auszugehen. Dem möglichen Gesprächsbedarf der Lernenden werde ich Raum geben, da ich an dieser Stelle Voreinstellungen, Kenntnisse und Diskussionsbedürfnisse erkennen möchte.

 

Prüfung der theologischen Argumente – Psalm 139

In der nächsten Phase wird es darum gehen, die theologischen Argumente zu prüfen. Das wird zunächst mit Psalm 139 geschehen, da hier das Hauptargument Frau Käßmanns bezüglich der ersten Leitfrage ist. Im Psalm sind für die Leitfrage die Verse 13 bis 16 entscheidend. Deutlich werden soll, dass Frau Käßmanns Äußerung kein Zitat, sondern eine Interpretation dieser Verse ist. Der Psalmist schreibt Gott ein absolutes Wissen zu, "ein Erkennen und Durchschauen, das keine Grenzen hat".2 Für den Beter ist seine Identität im Erkennen Gottes begründet, das Verb ‘erkennen’ ein Leitbegriff des Psalms.3 Das Ich befindet sich in seiner Gottesbeziehung in der "Spannung zwischen der Erfahrung eines bedrohlichen allwissenden Erkennens und einem Erkennen", dem es vertrauen kann.4 Mit dem Satz ‘Herr, du erforschest mich’ "gerät seine Gottesvorstellung in Bewegung und seine Vorstellung von sich selbst ebenfalls".5 Als zentral sollen die Schüler somit das Vertrauen des Ich auf Gott erkennen.6

Bezüglich der Fragestellung ‘Was ist der Mensch’ ist bei der Auseinandersetzung mit dem Psalm zum einen wichtig, dass der Mensch durch seine Gottesbeziehung definiert ist, seine Menschenwürde dadurch bestimmt wird, dass Gott ihn geschaffen hat. Dies ist zum einen wörtlich gemeint ("du hast meine Nieren bereitet"), in dem ‘Erkennen’ allerdings steckt die göttliche Schicksalsbestimmung jedes Menschen. Noch bevor Gott dessen "Nieren bereitet", ist der Lebensweg vorhanden, er wurde "geschrieben" in seinem "Buche". Übertragen auf die Problematik der Stammzellforschung und Frau Käßmanns Interpretation "Du hast mich im Keim erkannt" bedeutet dies, dass, noch bevor der ‘Keim’ des Menschen vorhanden ist, die Gottesbeziehung und damit seine Einmaligkeit gegeben sind. Jene dürften konsequenterweise nicht durch gentechnische Methoden verändert oder funktionalisiert werden. Denn das würde bedeuten, dass der Plan, den Gott mit jedem Menschen hat und den keiner durchschauen und wirklich verstehen kann (Vers 17), verändert wäre.

In der Beschäftigung mit dem Psalm ist der historische Hintergrund wichtig. Er gehört zur weisheitlich-prophetischen Auseinandersetzungsliteratur, in deren Kontext die Psalmen 138-145 zu sehen sind.7 Die Redaktoren haben diese acht Psalmen durch die Überschrift David zugeschrieben, wobei der Psalmenbeter David der von den Feinden verfolgte Knecht Jahwes ist, der in seiner Bedrängnis fest auf Jahwe setzt und von ihm gerettet wird. Somit ist Psalm 139 auf dem Hintergrund der messianischen Geschichte zu sehen.8 Für das Verständnis des in Psalm 139 entfalteten Menschenbildes sind Kenntnisse über den historischen Hintergrund nicht entscheidend. Unter Berücksichtigung der theologischen Interessen der Lerngruppe und unter Beachtung eines semesterübergreifenden Arbeitens halte ich jedoch eine Kontextualisierung des Psalms für wichtig. Einem semesterübergreifenden Arbeiten nachkommend halte ich es ebenfalls für angemessen, verschiedene Bibelübersetzungen auf Frau Käßmanns Interpretation hin zu befragen.9

Die Problematik, was der Mensch ist bzw. das Stichwort ‘Menschenwürde’, bildet die Überleitung zu den philosophischen Positionen von Julian Nida-Rümelin und Robert Spaemann. Als Teilnehmer an der öffentlichen Diskussion um das therapeutische Klonen sollen deren Argumentationen bezüglich der Leitfrage untersucht werden.

 

Die zweite Doppelstunde
Philosophische Argumentation

In der dritten Stunde der Einheit werden die Positionen von Nida-Rümelin und Spaemann bezüglich der ersten Leitfrage untersucht (M 1-3) und in Bezug gesetzt zu den aus Psalm 139 erarbeiteten Ergebnissen. Erkenntnis müsste in diesem Zusammenhang sein, dass beide Philosophen das Argument ‘Menschenwürde’ anführen, die bei der Forschung an menschlichen Stammzellen nicht verletzt werden dürfe. Unterschiedlich ist hingegen die Auffassung von der Qualität der Menschenwürde: So enthält laut Spaemann die befruchtete Eizelle das komplette DNA-Programm und damit die volle Menschenwürde. Diese würde hingegen durch das therapeutische Klonen verletzt, da Menschen als Mittel den Zwecken anderer Menschen unterworfen würden. Entscheidend für die Verbindung zu Psalm 139 ist der Hinweis Spaemanns, dass der Anfang des Menschen "im Unvordenklichen" läge. Seine Argumentation zeigt hier eine Parallele zur Kernaussage des Psalms (Vers 16: "Deine Augen sahen alle meine Tage, in deinem Buche standen sie alle; sie wurden geschrieben, wurden gebildet, als noch keiner von ihnen da war"10). Nida-Rümelin hingegen konstatiert, dass das entscheidende Kriterium für die Menschenwürde die Fähigkeit des Menschen zur Selbstachtung sei. Da Embryonen diese Fähigkeit nicht besäßen, verstoße die Forschung an ihnen auch nicht gegen das ethische Kriterium der Menschenwürde. Sein Einwand gegen die Freigabe des therapeutischen Klonens ist die Befürchtung, dass dadurch dem reproduktiven Klonen die Barrieren genommen würden. Im Hinblick auf Psalm 139 müssten die Lernenden somit erkennen, dass Spaemanns Definition von Menschenwürde der Psalmaussage ähnelt, während Nida-Rümelins Auffassung durch die Festlegung von Kriterien für den ‘Besitz’ der Menschenwürde einer christlichen Deutung des Menschseins deutlich entgegengesetzt ist. So kann stellvertretend für Singer dessen philosophische Denkrichtung erkannt werden.

 

Was darf der Mensch?

Der Begriff der Menschenwürde

Der Begriff der Menschenwürde ist Gelenkpunkt für die Überleitung zum Embryonenschutzgesetz und zur Frage, was der Mensch darf, was unter anderem Inhalt der vierten Stunde der Unterrichtseinheit sein soll.

 

Das Embryonenschutzgesetz

Die Behandlung des Embryonenschutzgesetzes halte ich deshalb für wichtig, weil es die rechtliche Grundlage für die Bundesrepublik in der Frage des therapeutischen Klonens ist. Außerdem wird das Gesetz bei der Position der Wirtschaft wichtig, wenn Bundeskanzler Gerhard Schröder eine Veränderung fordert. Darüber hinaus rechne ich damit, dass in dem Expertengespräch mit Herrn Neitzke das Gesetz eine Rolle spielen wird. Die Lernenden sollen in der Beschäftigung damit das hier vertretene Menschenbild sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die Forschung an menschlichen Embryonen erkennen und dies in den aktuellen Diskussionsstand über das therapeutische Klonen einordnen. Dabei erwarte ich folgende Ergebnisse:

Der Beginn menschlichen Lebens besteht bereits bei der befruchteten Eizelle, vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an. Demzufolge ist jegliche Forschung an menschlichen Embryonen verboten, auch das therapeutische Klonen. Im Vergleich zu Großbritannien scheint nach deutschem Recht eine andere Definition von menschlichem Leben vorzuliegen. Mit Rückbezug auf die in der Talkshow angeführten Argumente gibt es eine Gesetzeslücke dahingehend, dass die Forschung an importierten menschlichen Stammzellen erlaubt ist (§5, Absatz 4, Artikel 1).

 

Der biblische Schöpfungsauftrag

Die durch das Embryonenschutzgesetz eingeleitete übergeordnete Fragestellung danach, was der Mensch darf, soll in einer nächsten Phase durch das bereits im Einstieg präsente Vorgehen einer Antwortsuche in den Schöpfungsberichten weitergeführt werden, damit die Wechselwirkung mit den theologischen Argumenten weiterhin deutlich wird. Die beiden Schöpfungsberichte sollen somit gezielt nach einer Antwort auf die übergeordnete Fragestellung hin untersucht werden. Bei dieser Auseinandersetzung rechne ich damit, dass die Schüler sehr schnell auf den Herrschaftsauftrag in Gen. 1,28 verweisen (da auch Frau Käßmann diesen interpretiert hat) und darauf, dass ein ethisch korrekter Umgang mit der Schöpfung Gottes ein Ausbalancieren zwischen dem in Gen. 2,15 geforderten ‘Bebauen und Bewahren’ sein müsste. Ergebnis soll hier sein, dass als Kriterium die menschliche Vernunft gilt und dass daraus ein verantwortlicher Umgang mit Forschungen wie der Gentechnik resultiert.11 Ebenfalls sollte erkannt werden, dass die Gottebenbildlichkeit den Menschen zu dieser Haltung verpflichtet und vorgesehen hat. Da die imago dei jedem Menschen Würde zuspricht, ist diese Erkenntnis in der Debatte um das therapeutische Klonen deshalb entscheidend, weil die Menschenwürde unabhängig von Eigenschaften und Fähigkeiten von Beginn an, d.h. in der göttlichen Vorhersehung, jedem menschlichen Wesen eigen ist.

 

Was darf der Mensch hoffen?
Die dritte Doppelstunde

Übergeordnete Fragestellung für die dritte Doppelstunde ist, ausgehend von den ebenfalls eingangs thematisierten Hoffnungen und Visionen der Gesellschaft bezüglich der Gentechnik, was der Mensch hoffen darf.

 

Politik und Wirtschaft

Untersucht werden nun die Positionen der Politik und der Wirtschaft. Die Stellungnahme von Gerhard Schröder (M 4) halte ich deshalb für besonders geeignet, weil er als Bundeskanzler Repräsentant der Regierungsmeinung ist. Außerdem verwendet er in seiner Argumentation für eine Ausweitung der Forschung ebenfalls ethische Argumente (z.B. Sichern des gesellschaftlichen Wohlstandes) und betont darüber hinaus die Wichtigkeit der religiösen und moralisch-ethischen Position in der öffentlichen Diskussion. Mit dem über den Text hinausgehenden Hinweis darauf, dass Schröder tatsächlich einen Ethikrat einberufen wird, bei dem er die Wichtigkeit der theologischen Teilnahme und Mitsprache öffentlich betont hat,12 können die Lernenden wiederum die zumindest angestrebte Wechselwirkung der Positionen Wirtschaft – Kirche erkennen. In der Auseinandersetzung mit dem Text wird es darum gehen, die Schlüssigkeit der Argumentation zu untersuchen, die ethischen Belege zu erkennen sowie in den Zusammenhang der öffentlichen Diskussion einzuordnen.

 

Auf der Suche nach einer eigenen Position

Das Postulat der Berufung eines Ethikrates bildet die Gelenkstelle in der Überleitung zur nächsten Phase, in der die Schüler eine eigene Stellungnahme zum weiteren gesellschaftlichen Umgang mit der Gentechnik entwerfen sollen.

Den Einstieg in diese Phase bildet eine aktuelle Zeitungsmeldung über die Aufforderung an Abgeordnete, bezüglich Fragestellungen zur Gentechnik allein ihrem Gewissen zu folgen und sich nicht an ihre Parteizugehörigkeit (und damit einer politischen Beschlusslage folgend) gebunden zu fühlen.13 Der Einsatz der Meldung erfüllt den Zweck, die Parallelität der im Klassenraum anstehenden Diskussion zu der in der Politik geführten aufzuzeigen sowie die Wichtigkeit der Debatte in Erinnerung zu rufen. Zum anderen soll er die Gewissenentscheidung als maßgebliches Kriterium auch für die Schülerdiskussion verdeutlichen.

 

Vorbereitung auf das Expertengespräch

Für die letzte Stunde der Unterrichtseinheit habe ich in Vorbereitung auf den MHH-Besuch eine Auseinandersetzung mit einem Streitgespräch zwischen Christian Judith und der an Parkinson erkrankten Gisela Steinert geplant, das im Anschluss an die den Schülern ausschnittweise bekannte Talkshow von der ‘ZEIT’ organisiert wurde. Zur Vorbereitung auf den Besuch in der Medizinischen Hochschule sollen die Schüler aus ihrer Beschäftigung mit dem Zeitartikel heraus Fragen an Herrn Neitzke entwickeln, die leitend für das Expertengespräch sind. Folgende Fragen könnten dabei formuliert werden: Welche Antwort geben Mediziner Patienten, die derartige Hoffnungen in die Gentechnik legen, wie es Gisela Steinert tut? Kommt die im Streitgespräch deutlich gewordene Problematik in der Praxis einer Klinik zum Tragen? Werden Fragen nach der Menschenwürde und den Konsequenzen gentechnischer Forschung im Klinikalltag thematisiert und findet darüber ein ernsthafter Austausch zwischen Medizinern statt? Welche Konturen des Menschenbildes liegen den Entscheidungen in ethischen Konfliktfällen bei Medizinern zugrunde? Können Mediziner autonom handeln oder sind sie vornehmlich ethischen Kriterien verpflichtet? Darüber hinaus können die Lernenden ähnlich ihrer eigenen Stellungnahme um eine persönliche Einschätzung Herrn Neitzkes bezüglich der Problematik des therapeutischen Klonens bitten; und in der Einheit aufgetauchte formale wie inhaltliche Fragen stellen.

 

2. Transformation / Antizipation

Wie bereits erwähnt, rechne ich bei der gewählten Thematik mit einem großen Interesse und einer hohen Beteiligung in der Lerngruppe. Da die Lernenden tagespolitisch interessiert sind, erwarte ich, dass einigen die Problematik aus den Medien bekannt sein dürfte. An dieser Stelle muss kurz darauf eingegangen werden, wie Themen über die Gentechnik in den Medien präsentiert werden und mit welcher Voreinstellung bei den Lernenden zu rechnen ist. Die örtliche Tageszeitung etwa, die wahrscheinlich dem Großteil der Schüler als einzige Zeitung zur Verfügung stehen wird, behandelt die Thematik nur marginal, anderen Themenbereichen stets untergeordnet. Die Berichterstattung kommt über einen Darstellungscharakter nicht hinaus, eine tiefergehende Auseinandersetzung mit beispielhaften Elementen findet nicht statt.14 Sowohl bei Fernseh-Dokumentationen als auch bei Übertragungen von Diskussionsrunden wird die Thematik sehr oberflächlich, werbewirksam und schlagwortartig behandelt, so dass der Unterhaltungscharakter eher im Vordergrund zu stehen scheint als eine tiefergehende Auseinandersetzung mit ethischen Fragestellungen. Bilder und Slogans wie aus einer Werbekampagne für die Fachzeitschrift ‘Focus’, die mit der Zukunftsvision von Kindern aus einem Wunschkatalog wirbt, könnten für die Wahrnehmung der Lernenden maßgeblich sein.15 Ernsthaftere Analysen und Stellungnahmen wie sie in ‘DIE ZEIT’ oder anderen auch mehr kritisch reflektierenden Printmedien zu finden sind, werden wahrscheinlich wenige Schüler verfolgt haben. Aus diesem Grund gehe ich von einem vordergründigen Kenntnisstand der Lernenden aus, eventuell haben einige sogar eine Fragehaltung aufgrund der undurchsichtigen Darbietung in den Medien entwickelt, die produktiv im Unterricht umgesetzt werden kann.

In ihrer ersten Auseinandersetzung mit dem Semesterthema ‘Bioethik’ habe ich beobachtet, dass die Lernenden eine starke Dissonanz zwischen der Position der Wissenschaft/Wirtschaft auf der einen und der Ethik/Religion auf der anderen Seite vermuten, einige sogar einen scheinbar unvereinbaren Gegensatz annehmen. Die Begrifflichkeiten wurden dabei nicht klar getrennt, was genau Positionen der Wissenschaft bzw. Wirtschaft sein könnten, ging über die Annahme eines ‘Machtstrebens’ nicht sehr weit hinaus. Inwiefern Ethik und Religion miteinander korrelieren war ebenfalls unklar. Auf die Erweiterung und Differenzierung dieser Voreinstellungen wird zu achten sein.

 

3. Methodische Überlegungen

Einstieg

Den Talkshow-Ausschnitt werde ich per Video präsentieren. Die anschließende Diskussion wird von einer anfangs sehr offenen bis hin zu einer zielgerichteten Lernsituation wechseln, wobei ich nach der ersten Begegnung mit der neuen Thematik die Aufmerksamkeit der Lernenden auf die theologischen Argumente hin lenken werde. Die drei Leitfragen, deren Ideengehalt ich bereits in dieser Phase erwarte, werde ich an der Tafel notieren, damit sie später immer wieder ins Gedächtnis gerufen werden können. Die Überleitung zur Erarbeitungsphase an Psalm 139 werde ich von den Schüleräußerungen her vornehmen und durch einen Schülervortrag des Psalms einleiten, um dieser speziellen Textgattung der Bibel gerecht zu werden.

 

Erarbeitung von Psalm 139 und der philosophischen Positionen

Nach einer ersten offenen Auseinandersetzung mit dem Psalm werde ich ihn in einer Stillarbeit mit dem Arbeitsauftrag bearbeiten lassen, die Interpretation Frau Käßmanns anhand des Textes zu überprüfen. Die Ergebnisse werde ich während der anschließenden Diskussion an der Tafel schriftlich festhalten.

Die Überleitung zu der Beschäftigung mit den Texten von Nida-Rümelin und Spaemann werde ich mit dem erwartungsgemäß bereits thematisierten Begriff ‘Menschenwürde’ durchführen und die Texte mit dem Auftrag bearbeiten lassen, die Argumentationen der beiden Philosophen bezüglich der Leitfrage ‘Was ist der Mensch’ zu untersuchen. Dies werde ich in einer arbeitsteiligen Gruppenarbeit durchführen lassen, wobei die Texte zunächst in Stillarbeit gelesen und anschließend in der Gruppe besprochen und präsentationsfähig vorbereitet werden sollen. Da der Textumfang unterschiedlich ist, werde ich die Gruppe, die sich mit der Position von Robert Spaemann beschäftigt, auffordern, den Zeitungsausschnitt von Julian Nida-Rümelin im "Tagesspiegel" ebenfalls zu lesen. Da seine Argumentation schwieriger zu verstehen ist, halte ich es für wichtig, dass seine Position beiden Gruppen präsent ist. Sollte noch in der ersten Doppelstunde ausreichend Zeit vorhanden sein, kann die Textarbeit bereits begonnen werden. Ansonsten wird es Hausaufgabe sein, die Texte vorzubereiten, um sie in der nächsten Stunde mit der Gruppe besprechen zu können.

Während des Vergleichens der beiden Positionen werde ich darauf achten, dass die Lernenden Bezüge zu der Leitfrage herstellen sowie die Schlüssigkeit der ethischen Argumentationen prüfen. Die Sicherung der Gruppenergebnisse erfolgt auf Folie, da so die Ergebnisse der anderen Gruppe per OHP präsentiert und auch in den folgenden Stunden immer wieder präsent gemacht werden können. Damit beide Gruppen auf die gesamten Resultate zurückgreifen können, werde ich die Folien für die nächste Stunde den Lernenden als Ergebnisblätter aushändigen.

 

Der rechtliche Hintergrund

Die Überleitung zum Embryonenschutzgesetz werde ich durch einen kurzen Lehrervortrag über die bisherigen Ergebnisse sowie einen Rückbezug zu der eingangs thematisierten zweiten Leitfrage ‘Was darf der Mensch’ herstellen.

 

Die Schöpfungsberichte

Die Auseinandersetzung mit den biblischen Schöpfungsberichten werde ich in gleicher Weise einleiten wie das Embryonenschutzgesetz. Sollte bei den Lernenden der historische Hintergrund der Bibelstellen thematisiert und eingefordert werden, werde ich die Erarbeitungsphase durch einen Lehrervortrag über den redaktionsgeschichtlichen und historischen Hintergrund der Schöpfungsberichte als Wiederholung aus dem letzten Semester einleiten. Damit eine gezielte Beschäftigung mit Gen. 1 und 2 stattfinden kann und der Problemhorizont der Leitfrage präsent bleibt, werde ich den Arbeitsauftrag erteilen, die entsprechenden Bibelstellen auf Frau Käßmanns Interpretation hin zu prüfen.


Der politische und wirtschaftliche Hintergrund

Verbindungselement zu der Beschäftigung mit der Position der Wirtschaft/ Politik in der dritten (oder vierten – s. ‘Pufferstunde’) Doppelstunde der Unterrichtseinheit wird das Stichwort ‘Vernunft’ sein, woraufhin ich die Diskussion über die Schöpfungsberichte zuspitzen werde. Einen "vernünftigen Umgang" mit der Gentechnik fordert auch Gerhard Schröder in seiner Stellungnahme. Mit Rückbezug auf die dritte Leitfrage soll auch in dieser Phase der Unterrichtszusammenhang deutlich werden. Um Letzteres und trotzdem eine zunächst offene Auseinandersetzung mit der Position der Wirtschaft zu erreichen, werde ich den Arbeitsauftrag erteilen, die Position Schröders zu erarbeiten und in den Zusammenhang der Unterrichtseinheit einzuordnen.

Sollte noch in der dritten Doppelstunde ausreichend Zeit vorhanden sein, kann das Verfassen der Stellungnahmen bereits hier begonnen werden, ansonsten wird dies Hausaufgabe sein.

Bei der Auseinandersetzung mit dem Zeitungsartikel zur Aufhebung des Fraktionszwangs werde ich die Diskussion im Hinblick auf die Überleitung zu den Stellungnahmen auf die Thematik der Gewissensentscheidung in der Gentechnik-Debatte hin zuspitzen. Die Präsentation der Stellungnahmen soll möglichst authentisch von einem Rednerpult aus erfolgen, um so zum einen den in den RRL geforderten methodischen Umgang der Lernenden mit Sachverhalten zu schulen.16 Zum anderen soll auf diese Weise das in der Oberstufe häufig vernachlässigte freie Sprechen vor einer Gruppe geübt werden, eine Fähigkeit, die nicht nur für das anstehende mündliche Abitur, sondern auch für ein Studium an der Hochschule oder andere berufliche Tätigkeiten wichtig wird. Um möglichst vielen Meinungen Raum zu geben, werde ich mehrere Stellungnahmen hintereinander vortragen lassen. Verständnisfragen können an den Referenten direkt im Anschluss an den Vortrag gestellt werden, während der Vorträge sollen sich die Lernenden Notizen machen über Punkte, die sie für fragwürdig oder korrekt halten, über die sie diskutieren möchten, da das anschließende Ziel eine kritische Diskussion ist. Während dieser Diskussion werde ich darauf achten, dass die Schüler die theologische Argumentation und deren Stellenwert in der öffentlichen Debatte berücksichtigen. Abschließend werde ich die wichtigsten Punkte der Diskussion, Gemeinsamkeiten und Divergenzen zusammenfassen, um die noch vorhandenen Fragestellungen präsent zu machen, die bereits eine Struktur für das Expertengespräch mit Herrn Neitzke vorgeben sollen.

 

Vorbereitung des Expertengesprächs

Die Beschäftigung mit dem Streitgespräch zwischen Christian Judith und Gisela Steinert erfolgt in einer vorbereitenden Stillarbeit, wobei in dem Arbeitsauftrag bereits deutlich werden soll, dass Ziel der Auseinandersetzung das Erarbeiten von Fragen für das Gespräch mit Herrn Neitzke ist. In dem anschließenden Unterrichtsgespräch werde ich auf die Einbindung und die Bezugnahme der Grundproblematik ‘Heilen contra negative Folgen für das Menschenbild’ achten. Hausaufgabe zur erweiterten Vorbereitung auf den Besuch in der Medizinischen Hochschule wird sein, dass die Lernenden die in der Unterrichtseinheit notierten offenen Fragen- und Problemkomplexe auf das Expertengespräch hin fixieren und mit den in der letzten Stunde formulierten Fragen verbinden.

 

Reflexion der gesamten Unterrichtseinheit

Die Einstellung der Lernenden zur Gentechnik

Die negative Einstellung der Lernenden gegenüber einer Einflussnahme theologischer Argumente in Fragen der Gentechnik hat sich im Laufe der Einheit nicht grundlegend verändert. Trotzdem hat sich meiner Ansicht nach eine Veränderung in der Denkweise der Lernenden wie folgt entwickelt. So stellte eine Schülerin bei der Hypothesenbildung zu Beginn der Einheit noch fest, dass der Einfluss der Religion in der Gesellschaft bereits verschwunden sein müsse, weil keine ethische Position mehr erkennbar sei. Aus diesem Grunde sei die Kirche nicht mehr in der Lage, in tagespolitischen Themen wie der Genforschung mitreden zu können. Durch die Auseinandersetzung mit Psalm 139 und den Schöpfungsberichten, die innerhalb dieser Diskussion von der ‘Kirche’ als Argumente vorgebracht werden, erkannten die Lernenden trotz anfänglicher Skepsis, dass hier sehr wohl ethische Überlegungen behandelt werden, die, bezogen auf die embryonale Stammzellforschung, wichtige ethische Begründungsfundamente bieten können, die sogar in ähnlicher Form von anderen Positionen wie der philosophischen Ethik verwendet werden. Wenn diese Schülerin in der Diskussion über den nationalen Ethikrat meinte, dass in diesem nicht nur Theologen sitzen dürften, zeigt dies, dass sie die theologischen Argumente für sich zwar logisch und in der Debatte für wichtig hält, jedoch aufgrund des geringen Stellenwertes der Religion in der Gesellschaft daran zweifelt, dass sie mit einer theologischen Argumentation Gehör finden würde. Aber die Tatsache, dass auch Theologen in der Diskussion mitsprechen müssen, wird zu diesem Zeitpunkt der Unterrichtsreihe nicht mehr in Frage gestellt. Die Lernenden haben erkannt, dass sie an christlichen Argumentationen persönliche Kriterien ethischer Urteilsbildung entwickeln konnten. Sie haben entdeckt, dass die christliche Position einen Beitrag in der öffentlichen Diskussion leisten und hier weiterführende Einsichten eröffnen kann, dass jedoch ihrer Meinung nach ‘Religion’ allgemein keinen bedeutenden Stellenwert in der Gesellschaft hat. Im Hinblick auf die pessimistische Auffassung der Möglichkeiten eigener Einflussnahme in der Öffentlichkeit könnte man auf die Langzeitwirkung der Unterrichtsreihe, auf die weitere Auseinandersetzung der Schüler mit der Thematik und ihrer persönlichen Reifung, hoffen. Ein Erkenntnisschritt, der hier noch folgen müsste wäre, durch das Expertengespräch mit Herrn Neitzke angestoßen, dass sich die Lernenden bewusst als Teil der Gesellschaft wahrnehmen und das Selbstvertrauen aufbringen, ihre Meinung öffentlich vorzubringen und stichhaltig zu vertreten.

  

Die menschliche Stammzellenforschung

Aus den didaktisch entwickelten Gründen hielt ich die Beschäftigung mit der menschlichen Stammzellforschung bei einem Semesterthema ‘Bioethik’ aus aktuellem Anlass und vor dem Hintergrund der Lerngruppe für sinnvoll, um die Fähigkeit ethischen Urteilens zu fördern. Die Thematik der Genforschung bringt es dabei mit sich, dass konkrete Handlungsmöglichkeiten aus der Lebenswelt der Schüler nicht direkt erwachsen, sondern scheinbar fiktiv bleiben. Besteht sittliche Urteilsfindung aus dem notwendigen Dreischritt ‘Sehen-Urteilen-Handeln’, so bleibt die Handlungssituation im Blick auf Schule und Unterricht jedoch ein Problem. So konstatiert Eckhart Marggraf in diesem Zusammenhang treffend, dass schulisches Agieren immer in einer "Laborsituation" bleibt, "die von der realen Lebenswirklichkeit oft all zu sehr entfernt ist".17 Wie diese Barriere in dem vorliegenden Unterrichtsversuch aufgebrochen wurde, ist bereits erläutert worden. Hätte der Schwerpunkt der Zielsetzung jedoch auf dem Aspekt des Handelns gelegen, hätte sich ein Thema wie Organspende eventuell eher angeboten, da hier direktere Bezüge zur Lebenswelt der Schüler hätten hergestellt werden können. Marggraf führt in dem zitierten Artikel ein Unterrichtsmodell vor, das mit einem Fallbeispiel beginnt. Aus den genannten Gründen halte ich diesen Einstieg für ungünstig, da die zunächst spontanen und "stark emotional" eingefärbten Urteile der Lernenden, so Marggraf selbst, meines Erachtens den Prozess ethischer Urteilsfindung, besonders im Rahmen meiner Thematik, eher behindern als fördern.

Das Konzept des erprobten Unterrichtsversuches könnte jedoch auf die Thematik der Organspende übertragen werden, da Marggraf treffend feststellt, dass "grundlegende Positionen der Anthropologie" ebenfalls am Problemfeld der Organtransplantation diskutiert werden könnten: "Das Leib-Seele-Problem, das Verständnis der Person, das Verständnis von Leben und Tod, die Fragestellungen der Grenze menschlichen Lebens und die Todesdefinitionen."18 Dieser Problemhorizont wurde in dem vorliegenden Unterrichtsversuch behandelt, verbunden mit dem Thema Organspende hätte durch die stärkere Anbindung an die Lebenswelt der Schüler vielleicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine persönlichere Auseinandersetzung stattgefunden.

 

Fazit

‘Der Mensch – Herr über Leben und Tod?’ ist ein eher schlagwortartig klingender Titel des vorliegenden Unterrichtsversuches. Er bringt allerdings das motivierende Potenzial der Einheit auf den Punkt. So hat sich gezeigt, dass dahinter ethische Probleme zu finden sind, die die Schüler interessieren und angehen. Für die Lerngruppe hat sich positiv herausgestellt, ein in der öffentlichen Diskussion befindliches Thema zum Gegenstand von Unterricht zu machen. Unterricht und Schule insgesamt simulieren so nicht nur Lebenswirklichkeit, sondern machen sich zum Teil von dieser. Die Lernenden haben die Einsicht gewonnen, dass auf der Grundlage eines individuellen Ethos, welches ihnen bewusst gemacht und erweitert wurde, ein erfolgreiches Eintreten in den Diskurs möglich ist. Für die Zukunft ist als langfristiger Effekt der Unterrichtsreihe darauf zu hoffen, dass die Schülerinnen und Schüler eigenständig Gelegenheiten antizipieren, solches zu tun.

 

 M1

(...)

Die Kritiker stützen sich vor allem auf ein Argument: Das Klonen menschlicher Embryonen sei mit der Menschenwürde unvereinbar. Auch Embryonen seien schon menschliche Wesen und stehen daher unter einem besonderen Schutz. Richtig an diesem Argument ist, dass jedes einzelne Embryo die vollständige genetische Ausstattung eines menschlichen Individuums hat und dass es unter günstigen Bedingungen zu einem menschlichen Individuum heranwachsen würde. Liegt es daher nicht auf der Hand, dass das Klonen eines Embryos die Menschenwürde beschädigt? Die Antwort ist für mich: zweifellos nein.

Die Würde des Menschen, die im Grundgesetz und in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt einen so zentralen Platz einnimmt ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"), darf nicht inflationär verwendet werden, wenn sie ihre normative Kraft bewahren soll. In der philosophischen Ethik ist der Begriff durch seinen nachlässigen Gebrauch schon derart in Verruf geraten, dass manche Ethiker dafür plädieren, ihn aus ethischen Argumenten ganz herauszuhalten. Ich teile diese Auffassung nicht, im Gegenteil: Die normative Orientierung an menschlicher Würde, am Respekt vor dem einzelnen menschlichen Individuum sehe ich als den (humanistischen) Kern des Ethos an, das eine Demokratie trägt oder besser tragen sollte. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" muss normativ ausbuchstabiert werden – die Gesetzgebung ist nur ein Teil dieses ethischen Projektes. Die Wahrung der Menschenwürde verlangt Respekt. Respekt vor der jeweils individuellen Lebensform und den sie tragenden Werten, Normen und Überzeugungen. In einer Gesellschaft kultureller Vielfalt verlangt dies insbesondere Respekt vor Differenz: Lebensformen anzuerkennen, die weit von der eigenen divergieren; existenzielle Unterschiede auszuhalten, ohne indifferent zu werden.

Menschenwürde verlangt Rücksichtnahme. Aber nicht jede Rücksichtnahme ist durch Menschenwürde motiviert. Wir sollten auch Rücksicht nehmen auf nichtmenschliche, empfindende Lebewesen, sie nicht unnötig quälen oder verletzen. Und wir sollten auch im zwischenmenschlichen Bereich Rücksicht nehmen, wo die menschliche Würde nicht auf dem Spiel stünde, wenn wir es unterließen. Die bürgerlichen Individualrechte bilden – durch Gesetze und staatliche Gewalt sanktioniert – eine Art Schutzwall zur Bewahrung der menschlichen Würde. Allerdings erschöpfen sich die ethischen Pflichten nicht in der Bewahrung individueller Rechte. Es gibt Hilfspflichten ohne korrespondierende Ansprüche.

Diese kursorischen Überlegungen genügen für ein wichtiges ethisches Resultat: Die Achtung der Menschenwürde ist dort angebracht, wo die Voraussetzungen erfüllt sind, dass ein menschliches Wesen entwürdigt werde, ihm seine Selbstachtung genommen werden kann. Daher lässt sich das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen ausweiten. Die Selbstachtung eines menschlichen Embryos lässt sich nicht beschädigen. Gibt es dennoch Argumente, die gegen das Klonen menschlicher Embryonen sprechen? Zur Beantwortung dieser Frage sollte zwischen kategorischen und hypothetischen Argumenten unterschieden werden. Ein kategorisches ethisches Argument würde gegen das Klonen menschlicher Embryonen als solches sprechen, unabhängig von spezifischen empirischen Bedingungen und zu erwartenden Folgen. Der Verweis auf die Verletzung der Menschenwürde ist ein solches kategorisches Argument. Ich halte es jedoch nicht für schlüssig und ich sehe auch kein anderes Argument.

(...)

Julian Nida-Rümelin

Der Tagesspiegel, Nachrichten: Kultur, 3. Januar 2001

 

 M2

(...)

Manche Philosophen und Mediziner sind der Meinung, ich hätte mich für und nicht gegen die Freigabe des therapeutischen Klonens nach britischem Muster aussprechen sollen. Mein hypothetisches, nicht kategorisches Argument gegen die Freigabe zum jetzigen Zeitpunkt ist: Während sich mit therapeutischem Klonen die Chance verbindet, menschliches Leid zu mindern, sehe ich keinen einzigen Grund, der für die Zulassung von reproduktivem Klonen beim Menschen spricht. Im Gegenteil, die freie Wählbarkeit der genetischen Ausstattung künftiger Menschen birgt große Risiken für eine humane Gesellschaft und speziell für das Selbstverständnis der einzelnen Person. Da die Freigabe therapeutischen Klonens möglicherweise die Option des reproduktiven Klonens öffnen würde, bin ich in der Tat der Auffassung, dass Deutschland der britischen Entscheidung jetzt nicht unbesehen folgen sollte.

Hypothetische Gründe wie die derzeitige Unabschätzbarkeit der Folgen des therapeutischen Klonens gelten allerdings in Abhängigkeit von konkreten empirischen Bedingungen. Die Freigabe therapeutischen Klonens könnte sich in der Tat dann als sinnvoll herausstellen, wenn sich zuverlässige ethische, rechtliche und politische Barrieren gegen reproduktives Menschenklonen errichten lassen. Selbst für Mediziner ist nicht einschätzbar, ob die Erwartungen, die in das therapeutische Klonen gesetzt werden, berechtigt sind. Immerhin geht es um nicht weniger, als im günstigen Falle menschliches Leid von sehr vielen Menschen zu mildern. Wohlgemerkt: In dieser Diskussion steht nicht Ökonomie oder Medizin gegen Ethik, die Abwägung muss in letzter Instanz immer eine ethische sein. Wenn man kranken Menschen helfen, ja viele vor dem Tod bewahren könnte und dieses unterlässt, ist das rechtfertigungsbedürftig.

Es muss gravierende moralische Gründe geben, die die moralische Verpflichtung aufwiegen, Kranken und vom Tode Bedrohten zu helfen. Ob diese bestehen, kann nur unter Einbeziehung des Sachverstandes unterschiedlicher Disziplinen und begleitet von einer öffentlichen forschungs- und gesundheitspolitischen Diskussion geklärt werden. Meine Empfehlung ist, das in den kommenden Jahren sorgfältig und unaufgeregt zu tun.

Julian Nida-Rümelin

Der Autor ist Kulturstaatsminister im Bundeskanzleramt.

Süddeutsche Zeitung, 3./4. Februar 2001

 

 M3

Verbrauch menschlicher Embryonen

Hier sind wir bei dem zweiten ethischen Aspekt des britischen Parlamentsbeschlusses. Es ist von "therapeutischem Klonen" die Rede. Aber das ist leider eine semantische Irreführung. Was hier mit menschlichen Embryonen geschieht, ist nicht Therapie, sondern das Gegenteil: Sie werden getötet, und zwar werden bestimmte existierende Embryonen getötet im Dienst wissenschaftlicher Verfahren, die vielleicht einmal in Zukunft einer unbestimmten Zahl von Menschen zu einem besseren Leben verhelfen werden. Und dies, obwohl die Wissenschaft bereits auf dem besten Wege ist, mit Stammzellen, die erwachsenen Menschen entnommen werden, das gleiche Ziel zu erreichen.

Der ethische Einwand dagegen ist klar: Es handelt sich um einen Verstoß gegen die Menschenwürde, die es verbietet, Menschen ausschließlich als Mittel den Zwecken anderer Menschen zu unterwerfen. Hiergegen wird geltend gemacht, Menschen im Frühstadium ihrer Existenz seien keine Menschen und hätten folglich keine Menschenwürde. Der englische Parlamentsbeschluss beruht nicht auf dieser These, sondern auf der in der britischen Gesetzgebung maßgebenden Ansicht, das Menschsein des Embryos beginne mit der so genannten Nidation, der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter vierzehn Tage nach der Empfängnis. Ich will diese Position hier nicht diskutieren. Die Auffassung derer, die einen Dammbruch mit unabsehbaren Konsequenzen befürchten, könnte vielleicht in England als übertrieben angesehen werden. In Deutschland ist sie es nicht.

(...)

Es klingt kompliziert, aber es präzisiert nur die Intuition der meisten Menschen, wenn D. Wiggins schreibt: "Person ist jedes Lebewesen, das einer Spezies angehört, deren typische Mitglieder intelligente Wesen sind, ausgestattet mit Vernunft und Reflexion, und die durch ihre physische Ausstattung typischerweise befähigt sind, sich selbst zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten als dieselben denkenden Individuen zu betrachten" (Sameness and Substance, Oxford 1980).

Wenn die Dinge so liegen, erübrigen sich scholastische Spekulationen über den zeitlichen Beginn der Personalität. Thomas von Aquin glaubte an die Verdrängung einer ersten vegetativen Seele durch die von Gott erschaffene geistige und unsterbliche im dritten Monat. Das englische Parlament glaubt an den fünfzehnten Tag des Lebens. All diese Spekulationen sind müßig. Die befruchtete Eizelle enthält das vollständige DNA-Programm. Der Anfang eines jeden von uns liegt im Unvordenklichen. Zu jedem Zeitpunkt ist es geboten, das, was von Menschen gezeugt, sich autonom auf eine erwachsene Menschengestalt hin entwickelt, als "jemanden" zu betrachten, der nicht als "etwas" , zum Beispiel als Organersatzlager zugunsten anderer, und seien sie noch so leidend, ausgeschlachtet werden darf. Auch die Unterkühlungs-experimente in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern geschahen bekanntlich zugunsten anderer Leidender.

(...)

Robert Spaemann

DIE ZEIT, 18. Januar 2001

 

 M4

Erst kommt das Wissen

An der Gen-Debatte müssen alle teilhaben

(...)

Mit den gentechnischen Verfahren verbinden sich großartige Hoffnungen und schreckliche Ängste.

Hoffnungen auf Heilungschancen bei bislang als unheilbar geltenden Krankheiten. Auf die Überwindung von Abstoßungsreaktionen, die noch immer ein großes Hindernis der Transplantationsmedizin sind. Aber auch Hoffnungen auf wirtschaftliches Wachstum, das durch die konsequente Nutzung einer Schlüsseltechnologie in Gang gesetzt und gefördert wird.

Wissen und Fühlen

Auf der anderen Seite: Ängste. Ängste vor beliebiger Reproduktion und, das muss uns Deutschen besonders zu denken geben, vor Selektion. Aber auch Befürchtungen, dass wir den Anschluss an die wissenschaftliche Weltspitze verlieren. Dass unser Land seine besten Forscher verliert und wir die anderswo entwickelten Verfahren, deren Einfuhr wir ohnehin nicht verbieten können, importieren müssen.

Ich habe versucht, und ich werde mich weiter dafür anstrengen, zu diesem Thema eine breite gesellschaftliche Debatte in Gang zu setzen. Eine Debatte, in der tatsächlich ohne "ideologische Scheuklappen" und Denkverbote – so werde ich ja meistens und leicht verkürzt zitiert – nach dem besten Weg gesucht wird. Aber eben auch ohne Dogmatismus und Fraktionszwang.

Eine solche Diskussion müsste meiner Ansicht nach zweierlei leisten: Sie müsste von Respekt und Redlichkeit getragen sein, aber auch vom Prinzip der Solidarität und der Teilhabe.

Unbedingten Respekt vor der religiösen oder moralisch-ethischen Position, die dem Klonen von Embryonen skeptisch gegenübersteht. Aber auch Redlichkeit: Eine Selbstbescheidung Deutschlands auf Lizenzfertigungen und Anwenderlösungen würde im Zeitalter von Binnenmarkt und Internet nur dazu führen, dass wir das importieren, was bei uns verboten, aber in unseren Nachbarländern erlaubt ist. Das andere, für mich ebenso wichtige Prinzip heißt: Partizipation. Man könnte auch sagen: Mitgefühl und Teilhabe. Und zwar Teilhabe am Haben, am Sagen und am Bestimmen.

Worum geht es dabei? Auch vorsichtigste Biologen und Mediziner sagen uns heute, dass Therapeutik ganz allgemeiner Krankheiten und Leiden ohne Rückgriff auf gentechnische Verfahren in Zukunft kaum noch denkbar sein wird.

Gleichzeitig teilen uns Wirtschaftsforscher mit, dass unsere Wissensgesellschaft ohne einen Führungsplatz in der Bio- und Medizintechnik keine Chance hat, jenen Wohlstand zu sichern, den alle bei uns lebenden Menschen genießen möchten, können – und übrigens auch sollen.

Das eine Argument mag so wichtig sein wie das andere. Auch die zehn Gebote lassen sich nicht durchweg ökonomisch begründen – manche freilich schon, aber darum geht es nicht.

Teilhabe – das heißt zunächst einmal Selbstbestimmung und Mitbestimmen. Das setzt aber Mit-Wissen voraus. Und das ist für mich das Entscheidende. Nur die Gesellschaft kann über so schwerwiegende Zukunftsfragen befinden, die auch Bescheid weiß. Unter allen Umständen gilt es zu verhindern, dass Menschheits-Themen von einer Wissens-Oligarchie vor-entschieden werden. Oder auch von einer Ethik-Oligarchie.

Das klingt provozierend und soll es auch sein. Viele kluge Menschen in Deutschland schlagen vor, einen "Ethikrat" zu berufen, wie es andere europäische Staaten auch getan haben. Dagegen bin ich keineswegs

Ich bin allerdings dagegen, ethische Themen, die uns alle angehen, sozusagen stellvertretend an ein Gremium von besonders klugen oder moralischen Menschen zu delegieren.

Hier geht es um das Spannungsfeld zwischen dem Machbaren und dem, wenn Sie so wollen: Fühlbaren.

Sicherlich kann ein "Ethikrat" dabei helfen, dieses Spannungsfeld auszuloten. Voraussetzung für weise Entscheidungen der Gesellschaft ist jedoch umfassende Information. daran mangelt es bislang – und das werden wir ändern.

Und genauso, wie der Landwirt am Ende nur überleben wird, wenn der Kunde seinem Produkt Vertrauen schenkt – genauso kann auch eine Gentechnik nur akzeptiert werden, wenn die Menschen dieser Wissenschaft vertrauen. Und das geht nur, wenn sie wissen – uzm die wissenschaftlichen Erkenntnisse einerseits. Aber auch um ihr Aufgehoben-Sein in einer guten, solidarischen Gesellschaft. In der jeder und jede am Wissen teilhat, am Wohlstand – aber auch an der Kritik. Und in der Mitgefühl nicht in Parteiprogrammen formuliert werden muss. Sondern selbstverständlicher Alltag einer Teilhabegesellschaft ist.

(...)

Gerhard Schröder

Süddeutsche Zeitung, Donnerstag, 18. Januar 2001

 

 

Tabellarische Verlaufsübersicht der Unterrichtseinheit

Phase

1. Doppelstunde

Einstieg/ Problematisierung
Übergeordnete Leitfrage:
‘Was ist der Mensch?’



2. Doppelstunde

Weiterführung der Leitfrage ‘Was ist der Mensch?’
Problematisierung durch die übergeordnete Leitfrage ‘Was darf der Mensch?’




3. Doppelstunde

Problematisierung durch die übergeordnete Leitfrage ‘Was darf der Mensch hoffen?’




4. Doppelstunde
Plateauphase: Eigene Stellungnahmen zum weiteren Umgang mit der Gentechnik
Vorbereitung auf das Expertengespräch mit Herrn Neitzke



Abschluss
der Unterrichtseinheit:
Expertengespräch mit Herrn Neitzke

Inhalt/ Material

Talkshow: Gentechnik

Psalm 139





Positionen Nida-Rümelin und Spaemann

Embryonenschutzgesetz Gen. 1,28 und Gen. 2,15 im Zusammenhang der biblischen Schöpfungsberichte



Position Gerhard Schröders
‘Pufferstunde’







Schülertexte
Streitgespräch zwischen Christian Judith und Gisela Steinert






Konzept Gerald Neitzke

UG

Textarbeit/ UG







Präsentation der Ergebnisse der Gruppenarbeit/ UG/
Stillarbeit/ UG
Stillarbeit/ UG







Stillarbeit/ UG








Schülervortrag/ UG
Stillarbeit/ UG









Expertengespräch


Anmerkungen

  1. Tacheles- Die Talkshow der evangelischen Kirche: Wird der Mensch zum Schöpfer? Umstrittene Gentechnik. Marktkirche Hannover, 20. März 2001, 19 Uhr. Ausstrahlung: 21. März 2001, 17 Uhr u. 25. März 2001, 11 Uhr auf PHOENIX.
  2. Kraus, Hans-Joachim (1960): Psalmen Bd.XV/2. Neukirchen Kreis Moers, 920.
  3. Erkennen’ umschreibt in der hebräischen Sprache das theoretische und praktische Erkennen, Wissen und Wahrnehmen; mit dem Verb wird Nähe, Vertrautheit und Begegnung zur Sprache gebracht. Praktisches Erkennen setzt interessiertes Mitsein, Anteilnahme voraus. Häufig hat es auch die Bedeutung von Fürsorge und des liebevollen Begleitens. "Erkennen schafft intensive Beziehung zwischen Erkennendem und Erkanntem, Interesse im ursprünglichen Sinne von Dabeisein". Vgl. dazu Schneider-Flume, G. (1998): Glaubenserfahrung in den Psalmen: Leben in der Geschichte mit Gott. Göttingen, 144; Gunkel, Hermann (1968): Die Psalmen. Göttingen, 586.
  4. Schneider-Flume (1998), 144.
  5. Schneider-Flume (1998), 145.
  6. Die Auslegung Tilmann Mosers in seinem Buch "Gottesvergiftung", es handele sich hier um einen Gott, der uns Angst macht und uns hindert, wir selbst zu werden, hat meines Erachtens Erich Zenger sehr treffend widerlegt: Zenger, Erich (1994): Die Nacht wird leuchten wie der Tag. Psalmenauslegungen, 466f.
  7. Zenger (1994), 468; 472ff.
  8. Zur Kompositionsidee des Davidpsalters 138-145 Zenger (1994), 473ff.
  9. Hier werde ich die drei in der Schule zur Verfügung stehenden Bibelausgaben verwenden: Die Bibel (1980): Altes und Neues Testament. Einheitsübersetzung. Herausgegeben im Auftrag der Bischöfe Deutschlands u.a. Stuttgart; Die Bibel (1985): Nach der Übersetzung Martin Luthers. Herausgegeben von der Evangelischen Kirche in Deutschland. Stuttgart; Die Heilige Schrift des Alten und des Neuen Testaments (1987): Herausgegeben vom Kirchenrat des Kantons Zürich. Zürich/ Stuttgart.
  10. Zürcher Bibelübersetzung 19 1987.
  11. Kreß, Hartmut (1997): Verantwortungsethik als Ethik der Person. In: H. Kreß/ W.E. Müller: Verantwortungsethik heute. Grundlagen und Konkretionen einer Ethik der Person. Stuttgart u.a., 115-238. Vgl. Frey, Christofer (1998): Natur und Schöpfung aus der Perspektive einer Verantwortungsethik am Beispiel der Gentechnologie. In: Ders.: Konfliktfelder des Lebens. Theologische Studien zur Bioethik. Göttingen, 126-141.
  12. Graupner (2001), 12.
  13. Dpa (2001): Bei Gentechnik soll nur Gewissen entscheiden. In: Süddeutsche Zeitung. Montag, 19. Februar, 4.
  14. In den Monaten Dezember bis März, den brisantesten in der öffentlichen Auseinandersetzung mit der Gentechnik, findet sich nur eine Reportage über einen Facharzt aus Hannover, der vorgeburtliche Untersuchungen bei schwangeren Frauen durchführt. Auch in diesem Bericht werden die Problembereiche der Gentechnik wenig deutlich, anthropologische Schwierigkeiten lediglich angedeutet. Ein am Rand abgedrucktes ‘Lexikon der Genforschung’ zeigt, dass der Bericht hauptsächlich Informationscharakter hat. Vgl. Stief, Gabi (2001): Die Botschaft der Gene und ihr Übersetzer. In: Schaumburger Nachrichten. Freitag, 2. Februar, 3.
  15. TV Movie (5.5. bis 18. 5. 2001), 268f.
  16. RRL, 5.
  17. Marggraf, Eckhart (1996): Sittliche Urteilsfindung konkretisiert an de Frage der Organspende. In: Adam/Schweitzer (1996), 281-297, hier zit. 295.
  18. ebd, 282

Text erschienen im Loccumer Pelikan 2/2003

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