Gleichheitsgebot - Eine evangelische Stellungnahme zum Kopftuch


 

Seit Ende November 2004 diskutierte der Arbeitskreis Islam bei der Evangelischen Kirche in Berlin und Brandenburg die Kopftuchdebatte. Generalsuperintendent Passauer lädt zu seinen Treffen ein. Jetzt wurden Thesen formuliert, die in der kirchlichen Öffentlichkeit weiter erörtert werden wollen. "die Kirche" stellt sie vor.

1. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Kopftuch vom 24. September 2003 haben Gemeinwesen und Gesetzgeber die Aufgabe, die kontroverse Frage, wie viel Religion der säkulare Staat, insbesondere die öffentliche Schule verträgt, neu zu bestimmen.
Auch wenn es im Ermessen der Landesgesetzgeber liegt gesetzliche Reglungen zu schaffen, hat das Bundesverfassungsgericht mit der Vorrangstellung der individuellen Religionsfreiheit und der Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung Vorgaben formuliert, die geeignet sind, diese Debatte mit Gelassenheit und Sensibilität zu führen.

2. In unserem Land hat eine strikte Trennung von Staat und Religion im Gegensatz zu anderen Ländern wie Frankreich oder der Türkei keine Tradition. Stattdessen hat sich in Deutschland ein Modell der religionsfreundlichen Kooperation herausgebildet. Die gleichwohl dem Staat gebotene religiös-weltanschauliche Neutralität zielt gerade nicht auf eine Privatisierung des Religiösen, sondern bietet einen offenen Rahmen für die gleichberechtigte Entfaltung des religiösen und weltanschaulichen Pluralismus im privaten und öffentlichen Raum.

3. Als Kirche müssen wir uns glaubwürdig und respektvoll mit dem Islam auseinander setzen und den Dialog mit Muslimas und Muslimen ernsthaft führen. Wenn sich Christinnen und Christen für die positive Religionsfreiheit von Muslimas und Muslimen einsetzen ,geht es im Kern um die Bewahrung der Religionsfreiheit in einer freiheitlichen Zivilgesellschaft. Es ist zugleich unsere Aufgabe, uns als Anwältin einer ganzheitlichen Betrachtung des Menschen in eine neue Bildungs- und Gemeinwesendebatte einzubringen, denn Glaube und Religion sind ein Teil der menschlichen Persönlichkeit und nicht von ihr zu trennen.

4. Die Inhalte und Lehre einer Religion und die Form der religiösen Praxis kann eine Religionsgemeinschaft nur für sich selbst festlegen, sie kann ihr nicht vom Staat verordnet werden. Darüber muss innerhalb der Religionsgemeinschaft eine Debatte entstehen.

5. Das Kopftuch ist en Stück Stoff, kein eindeutiges Symbol. Vielmehr spielen religiöse, kulturelle und politische Faktoren bei der Entscheidung dafür und auch dagegen eine Rolle. Diese gilt es ernst zu nehmen und zu thematisieren. Zwang ist in diesem Zusammenhang genauso abzulehnen wie eine Gleichsetzung von Kopftuch und politischem Islam.

6. Ängste vor dem und den Fremden in Teilen der Bevölkerung spielen gerade bei diesem Thema eine große Rolle. Sie zu benennen, ernst zu nehmen und zu über-winden ist eine Aufgabe, der gerade wir als Kirche uns stellen müssen. Zugleich kann nicht übersehen werden, dass das Kopftuch auch als politisches Symbol eines islamischen Fundamentalismus gedeutet werden kann, wenngleich diese Gruppen in Deutschland nur über wenige Mitglieder verfügen.

7. Der überreizte öffentliche Diskurs hat das Kopftuch zu einer Projektionsfläche gemacht. Er wird weithin eigendynamisch über die Köpfe de Muslimas hinweg geführt und bedient sich selektiv einiger (insbesondere kopftuchkritischer) Elemente der innerislamischen Diskussion. Zugleich spiegeln sich im Streit um das Kopftuch die offenen Fragen der Bedeutung und des Umganges mit Religion in einer vermeintlich säkularen Gesellschaft unter den Bedingungen von radikaler religiöser und weltanschaulicher Pluralität wider.

8. Eintreten für die Rechte von Frauen und Vertreten des Gleichheitsgebotes des Grundgesetzes dürfen nicht dazu führen, dass kopftuchtragende Muslimas stigmatisiert und aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt werden. Vielmehr ist darauf zu achten, gerade diesen Frauen die Möglichkeit zu geben, ihren eigenen Weg zwischen Tradition und Emanzipation zu finden und ihr Leben selbstbewusst und selbstbestimmt zu gestalten. Ein generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst würde muslimische Frauen faktisch diskriminieren.

9. Toleranz ist nicht im luftleeren Raum erlernbar. Schule sollte gerade ein Ort sein, an dem ein solcher Dialog lebendig geführt wird und so zur Einübung von Toleranz beiträgt. Wir verstehen LehrerInnen und SchülerInnen als Teilnehmende im Bildungsprozess. Deshalb muss darin auch die - auch religiös-weltanschaulich geprägte - Persönlichkeit und Individualität der Lehrenden Raum haben. Unser Schul- und Beamtenrecht hat geeignete Mittel, übermäßiger religiöser und politischer Beeinflussung vorzubeugen oder Einhalt zu gebieten.

10. Religion spielt eine wichtige Rolle im Integrationsprozess. Deshalb gilt es Botschaften der Annahme und nicht der Ausgrenzung zu senden. Ein Kopftuchverbot ist hier der falsche Weg. Je mehr eine Religion und deren Äußerungen ausgegrenzt und negativ betrachtet werden, desto mehr wird zur Verfestigung von Parallelgesellschaften und zur Abschottung, in diesem Fall auch zur Fundamentalisierung, beigetragen. Integration muss beide Seiten - Aufnahmegesellschaft und Eingewanderte - betreffen und beide verändern.


Pfn. Dagmar Apel, Beauftragte für Ökumene und interreligiösen Dialog im Kirchenkreis Stadtmitte,
Prof. Dr. Ulrich Dehn, Humboldt-Universität zu Berlin,
Prof. Dr. Andreas Feldtkeller, Humboldt-Universität zu Berlin
Pfn. Irene Franke-Atl und Pfn. Martina Steffen-Eli, Islambeauftragte des Kirchenkreises Spandau,
Pfr. Dr. Andreas Fuhr, Islambeauftragter des Kirchenkreises Schönberg,
Ruthild Hockenjos, Ev. Religionslehrerin,
Prof. Dr. Friedhelm Kraft, Evangelische Fachhochschule,
Pfn. Heike Steller-Gül, Islambeauftragte des Kirchenkreises Neukölln,
Rosemarie Welten

im Februar 2004

aus: die-kirche Nr. 20, 7.03.2004

 

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