Ordnung für die Konfirmandenarbeit


-Muster-
 
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Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit in der Ev.-luth............................ Kirchengemeinde ..............................................legt die Ziele, Regeln und Bedingungen der Konfirmandenarbeit fest.

Die Kirchengemeinde hat mit der Taufe Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen übernommen, sie auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Darum ist ihr die Konfirmandenarbeit so wichtig. Die Konfirmandenarbeit soll die Kinder und Jugendlichen mit dem christlichen Glauben vertraut machen und sie befähigen, eigenverantwortlich als Christen und Christinnen zu leben. Die Konfirmandenzeit soll Erfahrungen eines Lebens aus dem Glauben ermöglichen.

Bei der Konfirmation stimmen die Konfirmanden und Konfirmandinnen bewusst und öffentlich in das Glaubensbekenntnis der Kirche ein. Sie versprechen auf den dreieinigen Gott, in dessen Namen sie getauft worden sind, ihr Vertrauen zu setzen. Sie bitten Gott darum, im Glauben zu wachsen und bewahrt zu werden. Ihnen wird bei der Konfirmation der Segen des lebendigen Gottes zugesprochen.

Noch nicht getaufte Kinder und Jugendliche lädt die Kirchengemeinde selbstverständlich zur Teilnahme an der Konfirmandenarbeit ein, wenn sie und ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen.

 

I

Grundsätze

Die kirchliche Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen gründet in der Zusage und im Auftrag Jesu Christi:

“Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende” (Math 28, 18 - 20).

Nach apostolischer Weisung sollen Christen auskunftsfähig darin sein, was es bedeutet, im Glauben an Gott zu leben:

“Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist” (1. Petr 3,15).

Die Kirchengemeinde nimmt Zuspruch und Auftrag auf, indem sie getaufte und noch nicht getaufte junge Menschen einlädt, gemeinsam zu erkunden, was das Evangelium von Jesus Christus für das eigene Leben und für das Zusammenleben bedeuten kann.

 

II
Anmeldung

Zur Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten zusammen mit den zukünftigen Konfirmanden und Konfirmandinnen eingeladen und gebeten, die Taufbescheinigung mitzubringen.

Der Termin wird rechtzeitig vorher im Gemeindebrief bekannt gegeben. Sofern die Adressen bekannt sind, werden die zukünftigen Konfirmanden und Konfirmandinnen schriftlich eingeladen.

Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Anmeldung eine Ausfertigung dieser Ordnung für die Konfirmandenarbeit.

Zu Beginn der Konfirmandenzeit wird zu einem besonderen Gottesdienst und zu einem  Elternabend eingeladen. An diesem Elternabend wird über Form, Inhalt (Themenplan), Zielsetzung und Terminplanung der Konfirmandenarbeit informiert. Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit wird erläutert. Die Erziehungsberechtigten bestätigen schriftlich, dass sie die Ordnung zur Kenntnis nehmen und anerkennen.

 

III
Dauer

Alternative A

Die Konfirmandenarbeit beginnt am Anfang des Schuljahres für die Jugendlichen des siebenten Schulbesuchsjahres und erstreckt sich über ca. zwei Jahre. Sie schließt mit der im achten Schulbesuchsjahr zwischen Ostern und Pfingsten stattfindenden Konfirmation ab.

Alternative B

Die Konfirmandenarbeit beginnt am Anfang des Schuljahres für die Jugendlichen des achten Schulbesuchsjahres und erstreckt sich über ca. zwei Jahre. Sie schließt mit der im neunten Schulbesuchsjahr zwischen Ostern und Pfingsten stattfindenden Konfirmation ab.

Alternative C

DieKonfirmandenarbeit beginnt am Anfang des Schuljahres für die Kinder des............ Schulbesuchsjahres und schließt mit der im achten Schulbesuchsjahr zwischen Ostern und Pfingsten stattfindenden Konfirmation ab.

Die Konfirmandenarbeit mit Unterricht wird im ersten und letzten Jahr durchgeführt. In der Zwischenzeit sind die Konfirmanden und Konfirmandinnen eingeladen zur Teilnahme an ....

 

IV
Organisationsform

Zur Konfirmandenarbeit gehören Unterricht und weitere Arbeitsformen wie Freizeiten, Praktika, Seminare, (soziale) Projekte und Konfirmandentage. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich.

Der Unterricht umfasst insgesamt mindestens 70 Unterrichtsstunden (à 60 Minuten).

 

Alternative A

Der Unterricht findet außerhalb der Schulferien wöchentlich am .......................................

um ...................... Uhr statt und umfasst jeweils ............ Minuten.

Alternative B

Der Unterricht findet außerhalb der Schulferien in zusammengelegten Einzelstunden (Blockunterricht) .....mal im Monat an einem ................................. von ............... bis ............... Uhr statt.

Ein genauer Terminplan wird jeweils mitgeteilt.

Alternative C

Der Unterricht findet außerhalb der Schulferien zusammengefasst in bestimmten Zeitabschnitten (Epochenunterricht) in folgender Weise statt:

................................................................................................................................................

Zur Konfirmandenarbeit gehört die Teilnahme an einem Praktikum/......Praktika, an einem/......... Seminar(en), an einem/.........(sozialen) Projekt(en), an einem/......Konfirmandentag(en).

Während der Konfirmandenzeit findet eine ....... tägige Freizeit/finden ...............tägige Freizeiten statt.  Die Kirchengemeinde beteiligt sich an den Kosten der Freizeit(en). Das Pfarramt wird im Auftrage der Erziehungsberechtigten die notwendigen Beurlaubungen vom Schulunterricht beantragen. Über die Freizeit(en) werden die Konfirmanden und Konfirmandinnen sowie ihre Erziehungsberechtigten vorher näher informiert.

Der im Zusammenhang mit Freizeiten, Praktika, Seminaren, Projekten und Konfirmandentagen erteilte Unterricht wird auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.

Wenn Konfirmanden und Konfirmandinnen aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie sich möglichst vorher vom Pfarramt beurlauben lassen. Für eine nachträgliche Entschuldigung legen sie eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten vor.  

 

V
Arbeitsmittel

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen benötigen folgende Arbeitsmittel:

  1. -     Bibel (Ausgabe: .................................................................),
  2. -      Evangelisches Gesangbuch,
  3. -      ..........................................,
  4. -      ...........................................

 

VI

Teilnahme am Gottesdienst und Heiligen Abendmahl

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen nehmen an den Gottesdiensten ihrer Kirchengemeinde teil. Ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch - alle ......... Wochen - gibt den Konfirmanden und Konfirmandinnen die Möglichkeit, mit dem gottesdienstlichen Leben bekannt und vertraut zu werden und es auch manchmal mitzugestalten. Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, gemeinsam mit den Konfirmanden und Konfirmandinnen an den Gottesdiensten teilzunehmen.

Alternative A

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen lassen sich die Teilnahme amGottesdienstin einer Gottesdienstbesuchskarte bestätigen.

Alternative B

In der Kirche liegt ein Konfirmandenbuch zum Eintragen bei jedem Gottesdienstbesuch aus.

Alternative C

Die Teilnahme an Gottesdiensten wird nicht kontrolliert. Die Unterrichtenden werden die Konfirmanden und Konfirmandinnen auf ihr Teilnahmeverhalten ansprechen.

Wenn getaufte Konfirmanden und Konfirmandinnen vor der Konfirmation zum Heiligen Abendmahl eingeladen werden sollen, werden zuvor die Erziehungsberechtigten gehört.

 

VII
Erziehungsberechtigte

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Konfirmanden und Konfirmandinnen während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten sowie an Elternabenden teilzunehmen. Falls notwendig werden sie gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, einen finanziellen Beitrag (z.B. für Freizeiten oder Unterrichtsmaterial) zu übernehmen. Aktive Mitarbeit (z.B. bei Unterrichtsvorhaben) ist willkommen. Während der Konfirmandenzeit finden .......... Elternabende statt.

 

VIII
Abschluss und Vorstellung der Konfirmandenarbeit

Frühzeitig vor dem Abschluss der Konfirmandenarbeit werden mit den Erziehungsberechtigten anlässlich eines Elternabends die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen.

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen stellen sich der Gemeinde vor:

Alternative A

Die Vorstellung erfolgt während der Konfirmandenzeit durch mitgestaltete Gottesdienste.

Alternative B

In der Schlussphase der Konfirmandenzeit stellen sich die Konfirmanden und Konfirmandinnen der Gemeinde in einem von ihnen mitgestalteten Gottesdienst vor.

Alternative C

Ergänzend dazu wird in einem Abschlussgespräch anlässlich eines Konfirmandennachmittags/-abends Wesentliches aus der Konfirmandenarbeit vorgestellt, wobei die Konfirmanden und Konfirmandinnen ihre erworbenen Einsichten und Kenntnisse einbringen. Zu diesem Gespräch werden die Erziehungsberechtigten, Paten und Mitglieder des  Kirchenvorstands eingeladen.

 

IX
Konfirmation

Auf Grund der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit entscheidet das Pfarramt über die Zulassung zur  Konfirmation.

Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn

  1. -         die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit häufig versäumt worden ist,
  2. -         diese Ordnung beharrlich verletzt worden ist oder
  3. -         besondere Gründe im Verhalten die  Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.

 

Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmanden und Konfirmandinnen sowie den Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand darüber beraten.

Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten oder der Superintendentin und gegen deren oder dessen Entscheidung weitere Beschwerde bei dem Landessuperintendenten oder der Landessuperintendentin einlegen.

 

X
Beschluss über die Ordnung

Diese Ordnung haben Kirchenvorstand und Pfarramt am ..............................gemäß § 14 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dezember 1989 (Kirchl. Amtsbl. S. 154), geändert am 16. Dezember 1999 (Kirchl. Amtsbl. S. 247), beschlossen.

Sie gilt erstmalig für den Konfirmandenjahrgang..........

Ev.-luth................Kirchengemeinde........................

............................. ...................       

Ort     Datum                                                              

- Kirchenvorstand und Pfarramt -


.............................................                                                                                  Vorsitzender/Vorsitzende


.............................................                                                                                          Pastor/Pastorin

 

Die vorstehende Ordnung wird hiermit gemäß § 14 Abs. 3 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dezember 1989 (Kirchl. Amtsbl. S. 154), geändert am 16. Dezember 1999 (Kirchl. Amtsbl. S. 247), genehmigt.

Ev.-luth. Kirchenkreis.........................

.........................................................       
Ort     Datum

            

...................................................
Vorsitzender /Vorsitzende     


.....................................................
stellvertretende/r  Vorsitzender/Vorsitzende


.....................................................
Kirchenkreisvorsteher/Kirchenkreisvorsteherin  

 

Diese Ordnung für die Konfirmandenarbeit habe ich/ haben wir zur Kenntnis genommen.

.......................................................         ....................................................

Ort        Datum                                           Erziehungsberechtigte/r

Hinweis:
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