
Kirchliche Bestätigung für Religionslehrkräfte - Vokation
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Monaten wollten viele von Ihnen wissen, wieso und in welcher Form es zur Einführung einer "Kirchlichen Bestätigung für Religionslehrkräfte" (Vokation) kommt. Davon habe ich bei unterschiedlichen Gelegenheiten erzählt und im Pelikan dazu zwei Artikel verfasst. Sie haben sich damit oft intensiv auseinandergesetzt, was viele Mails, die ich erhalten und Gespräche, die ich geführt habe, in den letzten Wochen mir sehr deutlich gemacht haben.
Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass es eine gegenüber den bisherigen Informationen geänderte Praxis für die Einführung der "Kirchlichen Bestätigung von Religionslehrkräften" geben wird.
1. In diesem Frühjahr hat das Kultusministerium mit uns noch einmal das Gespräch über die Frage der Bedingungen für die Erteilung der Vokation gesucht im Hinblick darauf, wie das Verfahren geregelt werden soll für diejenigen von Ihnen, die bereits Religionsunterricht erteilen. Wir haben uns nun mit dem Kultusministerium abschließend als Evangelische Kirchen in Niedersachsen darauf verständigt, dass die Religionslehrkräfte, die ihre Fakultas vor dem 01. November 2006 erworben haben, keinen Antrag auf Erteilung einer Vokation zu stellen haben. Für sie gilt die Vokation als erteilt. Wer aus diesem Personenkreis dennoch eine Vokationsurkunde bekommen und an einer Vokationstagung teilnehmen möchte, ist dazu herzlich von uns eingeladen. Auch für diejenigen Religionslehrkräfte, die vor dem 01. November 2006 länger als ein Jahr fachfremd Religion erteilen, gilt die Vokation als erteilt.
2. Es bleibt für diejenigen, die nach dem 01. November 2006 ihre Fakultas für das Fach Evangelische Religion erwerben, dabei, dass sie eine Vokation benötigen, um Religionsunterricht erteilen zu können. Ebenso gilt das für diejenigen von Ihnen, die am 01. November 2006 noch nicht länger als ein Jahr fachfremd Religion unterrichten. Für alle Lehrkräfte, die ihre Fakultas nach dem 01. November 2006 erwerben, gilt während des Referendariats die Vokation als erteilt. Nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens benötigen wir ein ausgefülltes Formblatt mit der Kopie des Zeugnisses über das Zweite Staatsexamen und eine Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Kirche der EKD. Es ist weiter eine 2,5-tägige Vokationstagung (innerhalb von 2 Jahren) zu besuchen. Diese Vokationstagung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Erfahrungsaustausch, hat einen thematischen Schwerpunkt, stellt die Landeskirchen und kirchlichen Fortbildungsangebote vor und schließt mit einem Gottesdienst ab. Im Schulverwaltungsblatt wird regelmäßig veröffentlicht, wann und wo Vokationstagungen stattfinden. Diejenigen, die am 01. November 2006 erst ein Jahr Religionsunterricht fachfremd erteilt haben oder zukünftig erteilen wollen, benötigen neben den oben genannten Unterlagen (Zweites Staatsexamen und Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Kirche der EKD) die Teilnahme an einer fünftägigen Vokationstagung zur Qualifizierung, in der erste Grundlagen für das Erteilen von Religionsunterricht vermittelt werden.
3. Wie Sie wissen, planten wir als Termin für die Einführung einer kirchlichen Bestätigung den 01. August 2006. Da die Synode der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen das entsprechende Kirchengesetz nicht beschließen konnte, kann nun die Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen darüber erst zum 01. November 2006 in Kraft treten.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Verfahren noch einmal geändert werden musste und hoffen, dass wir damit nicht zu viel Verwirrung gestiftet haben. Die Gründe für die Einführung einer Vokation haben sich dagegen nicht verändert: Wegfall des Ersten Staatsexamens in seiner bisherigen Form und damit auch des Prüfungskommissionsvorsitzes eines kirchlichen Vertreters, Einführung der Eigenverantwortlichen Schule sowie die Verbindung von Unterricht und einer Glaubens- und Frömmigkeitspraxis.
Wir freuen uns auf weitere Begegnungen mit Ihnen, sowohl in unseren Kirchengemeinden wie auch in religionspädagogischen Fortbildungs- oder Vokationstagungen.
Gleichzeitig möchte ich diesen Brief zum Anlass nehmen, Ihnen im Namen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen herzlich für Ihren Dienst an der Schule und für Ihr Engagement im Religionsunterricht zu danken.
Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünsche für Ihre Arbeit
Ihre
Dr. Kerstin Gäfgen-Track |